[PDF] Verordnung (EU) 2015/995 der Kommission vom 8. Juni 2015 zur





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die ggf. auch schwer- oder unbelehrbare Personen zu 2015. 2025. Asbestv erbrauch (1000 t) neue B ... me beauftragte Hauptunter nehmer sah.



Verordnung (EU) 2015/995 der Kommission vom 8. Juni 2015 zur

8 juin 2015 Januar 2016 teilt jeder Mitgliedstaat den anderen Mitgliedstaaten und der ... (b) mit sonstigen Aufgaben im Zug beauftragte Personen (außer ...



Allgemeine Themen - Gefährdungsbeurteilung Gefährdungskatalog

Unterweisung bei neuen Erkenntnissen bezüglich Gefährdungen und Belastun- Nur geeignete ausgebildete und beauftragte Personen zum Führen der Trans-.



Merkblatt für die Feldpostversorgung (FpVers) DEU EinsKtgt

6 sept. 2022 bitte an das zuständige Personal in der Feldpostleitstelle PFUNGSTADT. Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut (svPGG)/Beauftragte Person.



ITS Glossary Cover2.indd

Names Index filed under the name of the person seeking the fate or receipt of a transported prisoner or prisoners to new custody).



Richtlinie Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift Archivierte EVU-Regeln

20 oct. 2014 Neue Struktur der Richtlinie 408. Die folgende Abbildung zeigt die ab 13.12.2015 gültige Struktur: 2.1 Modulgruppe 408.01 - 06.



Glossary of Terms and Abbreviations

and information concerning the person or organization seeking the individual) receipt of a transported prisoner or prisoners to new custody).



DATENSCHUTZ

Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Klosterwall 6 (Block C) Die EU-Datenschutzgrundverordnung – Neue Herausforderungen.



Umwelterklärung 2015

28 févr. 2016 4.1.5 Beauftragte Personen im Umweltschutz ... Fertigung nach Effizienzgesichtspunkten neu ... und Versendung von Gefahrgut überwachen.



Leitfaden

4 sept. 2018 Durchführung ihrer Aufgaben gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798 unterstützen. ... Sicherheitsmanagementsystems mit den neuen Anforderungen zu ...

II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter)

VERORDNUNGEN

VERORDNUNG (EU) 2015/995 DER KOMMISSION

vom 8. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2012/757/EU über die technische Spezifikation für die (Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION -

1 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, 2 notwendig erachtet.

(2) Mit dem Beschluss K(2010) 2576 vom 29. April 2010 erteilte die Kommission der Agentur ein Mandat zur

Ausarbeitung und Überprüfung der TSI im Hinblick auf die Ausweitung ihres Anwendungsbereichs auf das

den Anwendungsbereich der TSI für das Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" auf das gesamte

Eisenbahnsystem in der Union auszuweiten.

(3) Im Anschluss an den Bericht der Kommission über das Profil und die Aufgaben des anderen Zugpersonals (

3

forderte die Kommission die Agentur auf, die gemeinsamen sicherheitsrelevanten Aufgaben des anderen Zugper

sonals zu ermitteln, die nicht mit der Fahrzeugkonstruktion/dem Rollmaterial in Zusammenhang stehen, und den

Anwendungsbereich der Anlage J von Anhang I des Beschlusses 2012/757/EU der Kommission ( 4 ) (TSI OPE) festzulegen.

(4) Am 18. Dezember 2013 und 18. Juli 2014 gab die Agentur zwei Empfehlungen zu den Änderungen an der TSI

für das Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" ab (ERA-REC-100-2013/REC und ERA-REC-101-

2014/REC).

DE 1 ) ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1. 2 Eisenbahnagentur (ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1). 3

Ausschuss der Regionen über das Profil und die Aufgaben des anderen Zugpersonals, COM(2013) 33 final vom 30. Januar 2013.

4 Entscheidung 2007/756/EG (ABl. L 345 vom 15.12.2012, S. 1).

(6) In der durch diese Verordnung festgelegten TSI "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" werden nicht alle grund

legenden Anforderungen behandelt. Nach Artikel 5 Absatz 6 der Richtlinie 2008/57/EG sind technische Aspekte,

die in der TSI nicht behandelt werden, als "offene Punkte" anzugeben, die den nationalen Vorschriften der Mit

gliedstaaten unterliegen.

Einklang mit einem Umsetzungsplan bestimmt werden, den jeder Mitgliedstaat für die unter seiner Verantwortung

stehenden Strecken zu aktualisieren hat.

(8) Der Eisenbahnverkehr wird derzeit durch nationale, bilaterale, multilaterale oder internationale Vereinbarungen

nicht im Wege stehen. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission daher über entsprechende Vereinbarungen

unterrichten.

(9) In der Richtlinie 2008/57/EG wird das Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerungquotesdbs_dbs25.pdfusesText_31

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