[PDF] Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall





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Planung und PJ-Zeiten Mobilität 2021

Für den Beginn ab 2022 beachten Sie bitte die Folgeseiten. Stand: 25.03.2021. Angaben ohne Gewähr PJ-Beginn: erster Montag nach dem 15. in der 2.



Durchführungsbericht für die Endabrechnung mit einem

1 juin 2020 MIT EINEM BEGINN AB 1. JUNI 2020 ... 2. Wurde der vereinbarte Beschäftigtenstand der in die Kurzarbeit einbezogenen.



AB BEGINN DES DRITTEN LEBENSJAHRES

Datum/Uhrzeit. PROTOKOLLBOGEN ZUR FESTSTELLUNG DES IRREVERSIBLEN HIRNFUNKTIONSAUSFALLS. AB BEGINN DES DRITTEN LEBENSJAHRES. Protokollbogen-Nr. 1 2 3 4.



Beginn ab 2

1 déc. 2016 Der Mond ist aufgegangen J.W.Lyra. Oh du fröhliche. Lasst uns froh und munter sein. Simon Bürki Querflöte. Stille Nacht.



Bürgerteststelle JA NEIN Testzentrum Schützenplatz Solingen

Testzentrum Schützenplatz Solingen. Kleinkind ab Beginn des 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. X. Hubertusstraße 1. 42697 Solingen. Kind ab Beginn des 4.



Eliquis® (Apixaban)

Vor Beginn der Behandlung mit Eliquis® sollten die Leberwerte bestimmt werden. Ab Tag 8. 5 mg 2 x täglich. 10 mg. Prophylaxe von rezidivierenden TVT ...



Informationen zum Bundesreisekostengesetz Inhaltsverzeichnis

1 janv. 2020 2. Wegstreckenentschädigung. 3. Tagegeld bei Inlandsdienstreisen ... Beginn und Ende der Dienstreise aber auch auf die Festlegung des ...



Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen § 37

12 janv. 2021 37.5: Der bei einem unzuständigen Leistungsträger gestellte Antrag ist gemäß § 16 Ab- satz 2 SGB I unverzüglich an den zuständigen Träger ...



Wiederzulassungstabelle für Kindertagesstätten und Schulen

Ja ab 2 Fällen. Borkenflechte/Grindflechte. (Impetigo contagiosa). 2 – 10 Tage. 24h nach Beginn der Antibiotikagabe



Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

2. Personenkreis. Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber (Beispiel 2). ... Organspende besteht ab Beginn einer Beschäfti-.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

len . Anschließend tritt zumeist die Krankenkasse mit Entgelt fortzahlen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten, haben wir in diesem Beratungs- blatt zusammengefasst. Viele der dargestellten setzen ab, sondern aus der Rechtsprechung des

Bundesarbeitsgerichts (BAG).

runterla- den? Sie finden es unter firmenkunden.tk.de,

Suchnummer 2033356 als PDF zum Download.

Ergeben sich darüber hinaus noch Fragen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem

Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ihr TK

Firmenkundenservice 1. Allgemeines

Die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes

(EFZG) gelten gleichermaßen für alle

Arbeitnehmer,

also Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Unter- schiede zwischen den neuen und den alten Bundes-

Besondere Bestimmungen gibt es allerdings für

Beamte und

in diesem Beratungsblatt nicht ein.

Gesetz abweichende Regelungen getroffen werden.

Vereinbarungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. 2. Personenkreis

Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber

einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im

Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs

Wochen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das

tig is t od e r ni c h t

Dies gilt auch bei Maßnahmen der

medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Daher haben auch folgende Personenkreise

Anspruch auf

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:

gungstag (Beispiel 1). higkeit beziehen. 3. Wartezeit Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. e hinaus, zahlen Sie als Arbeitgeber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort. Die Wartezeit verkürzt also den Fortzahlungsanspruch nicht (Beispiel 2). nis gesprochen werden kann. Inhalt

1. Allgemeines ............................................... 1

2. Personenkreis ........................................... 1

3. Wartezeit .................................................... 1

6. Selbstverschuldete Krankheit ................. 3

7. Dauer des Anspruchs auf

Entgeltfortzahlung .................................... 4

11. Hinzutritt einer Krankheit ......................... 7

13. Anzeige und Nachweispflichten des

Arbeitnehmer ............................................ 8

15. Ende der Entgeltfortzahlung .................. 10

16. Schadenersatz bei Fremdverschulden . 10

17. Entgeltfortzahlung im Fall einer

Transplantation ....................................... 11

18. Entgeltfortzahlung und

Kurzarbeitergeld ..................................... 13

305020

0 9 20 2 3 V

Inhalt: Firmenkundenservice

Gibt es einen Statuswechsel des Arbeitnehmers

beim selben Arbeitgeber (z.B. vom Auszubildenden zum Gesellen), besteht ein enger sachlicher Zusam- menhang und es entste ht keine neue Wartezeit. Weitere Inhalte zu Wartezeiten, Vorerkrankungen nahme) bietet unser Entgeltfortzahlungsrechner unter firmenkunden.tk.de, Suchnummer 2037144.

Beispiel 1

Der Arbeitgeber muss Entgeltfortzahlung vom 24.08. bis zum 31.08. leisten. Die Entgeltfortzahlung endet

Beispiel 2

Ein Arbeitnehmer nimmt am

Der Arbeitgeber muss Entgeltfortzahlung nach Ende der Wartezeit leisten, also ab 29.07., für bis zu sechs

lung.

Beispiel 3

tigkeit (zum Beispiel

Beispiel 4

Der Arbeitgeber leistet vom 01.07. bis zum 09.07. und vom 15.07. bis zum 05.08. Entgeltfortzahlung. In der dazwi-

kein Ansp ruch auf Entgeltzahlung.

Seite 3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rechtsprechung des

Bundesarbeitsgerichts vor,

wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr in der

Lage ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag oblie-

gende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr der Verschlimmerung seines

Zustands erbringen kann. Dieselbe Erkrankung kann

- je nach Beruf - bei dem einen Mitarbeiter zur auch, wenn d

Arbeits-, Sport- oder Verkehrsunfall verursacht

wurde. alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sein. Anspruch auf die Entgeltfortzahlung besteht also nur da nn, wenn der Arbeitnehmer ohne die (Beispiel 4). keit ein, so werden die Krankheitstage nicht auf die

Urlaubstage angerechne

t. Es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies gilt nur für den gesetzlich, tarif- oder einzelvertraglich vereinbarten Erholungs- urlaub. Bei unbezahltem Sonderurlaub besteht ein

Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur, wenn er im

Anschluss an Erholungsurlaub genommen wird und

der Gesamtzeitraum als einheitlicher Erholungs- urlaub anzusehen ist. Bei Bildungsurlaub besteht

Entgeltfortzahlungsanspruch wie bei Erholungs-

urlaub. steht kein Anspruch

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt erst

wieder ab dem Tag nach der Beendigung der Eltern- wird in diesem Fall nicht auf d en Sechswochenzeit- raum angerechnet. gung ausgeübt wird, besteht gegen den Arbeitgeber,

Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Mutter-/Vater-Kind-Kur: Ein Anspruch auf Entgelt-

fortzahlung besteht auch bei Maßnahmen der medi- zinischen Vorsorge und Rehabilitation , die von der Mutter/Vater-Kind-Kuren. Voraussetzung für den An- spruch auf Entgeltfortzahlung ist jedoch, dass die

Maßnahme medizinisch notwendig ist.

higkeit und ein gesetzlicher Feiertag zusammen , so wird das Entgelt wegen der Erkrankung weiterge- nach der Feiertagsreg elung. Der Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung wird durch Feier- lungsphase, also wenn er ohnehin nicht zur Arbeits- sondern das im Rahmen der Altersteilzeit verein- barte Entgelt. besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung so wird Entgeltfortzahlung für diese verkürzte die Krankenkasse neben der (verminderten) Entgelt- verminderten Entgeltfortzahlung das Kurzarbeiter- geld gezahlt. Die Auszahlung nimmt der Arbeitgeber im Auftrag der Arbeitsagentur vor. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Der Fort- zahlungsanspruch beginnt gegebenenfalls nach

Beendigung des Wehrdienstes. Die Krankheitszeiten

Sechs-Wochen-Frist angerechnet.

sind keine Arbeitnehmer. Sie haben keinen An- spruch auf Entgeltfortzahlung.

Fehlende Arbeitserlaubnis: Besteht für einen

Arbeitnehme

r keine Arbeitserlaubnis, so hat er den noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er bei gerung erteilt word scheinigung ausgestellt wurde, nicht auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet. Etwas anderes weichen offensichtlich voneinander ab.

6. Selbstverschuldete Krankheit

Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur dann,

wenn den Arbeitnehmer an der krankheitsbedingten haftes Verhalten liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen higkeit selbst verschuldet ist: zurückzuführen sind, besteht kein Anspruch auf

Entgeltfortzahlung.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Seite 4

Regel eine unverschuldete Krankheit dar. Es kommt

Zeit zurückliegenden Entziehungskur oder bei Alko- chen Verbot liegt zumeist ein Selbstverschulden vor. beachtet werden) den Heilungsprozess und wird die be steht kein Anspruch auf Entgeltfortzahl ung.

Leichtsinniges Herbeiführen einer Krankheit:

Werden durch besonders leichtsinniges Verhalten

Krankheiten herbeigeführt, so muss der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Bekleidung den Witterungs- bed ingungen in keiner Weise angepasst ist, aber auch bei ungesch

ütztem Sexualkontakt mit bekann-

termaßen mit Aids infizierten Personen oder bei

Rauchen nach einem Herzinfarkt, trotz eines

überschritten (zum Beispiel durch eine zweite Voll- higkeit (zum Beispiel Unfall infolge Übermüdung) keine Entgeltfortzahlung leisten. be wenn der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden darin verwickelt wurde.

Schwangerschaftsabbruch: Bei einem nicht

rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft han- delt es sich nicht u m eine selbstverschuldete Krank- heit. Es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. um eine unverschuldete Krankheit, sodass der

Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn der Arbeitnehmer in besonders grober Weise gegen die aner- kannten Regeln der Sportart verstoßen hat. eine Sportart trotz schlechten Zustands der Sportanlage ausübt. xen, Drachenfliegen, Amateurfußball, Karate,

Motorradrennen, Skifahren, Skispringen oder

Crossbahnrennen

. Sterilisation: Bei einer nicht rechtswidrigen Sterili- sation handelt es sich nicht um eine selbstverschul- dete Krankheit. Es besteht Anspruch auf Entgeltfort- zahlung. fortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer den Unfall durch besonders leichtfertige Fahrweise oder unter Alkoholeinfluss verursacht hat. Gleiches gilt, wenn die Verletzung auf einen nicht angelegten Sicherheitsgurt zurückzuführen ist.

Verletzung der Unfallverhütungsvorschriften:

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossen- schaft, so besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzah- lung. Dies gilt insbesondere, wenn er vorgeschrie- bene und bereitgestellte Sicherheitskleidung (beispielsweise Sicherheitsschuhe, Schutzhelm,

Knieschutz) nicht benutzt.

7. Dauer des Anspruchs auf

Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für sechs Wochen (42 Kalendertage), gerechnet vom erbracht, beginnt der Anspruch auf

Entgeltfortzah-

lung ab dem Tag nach der Beendigung der Eltern- zeit. mit (Beispiele 5 und 6).

Beispiel 5

Ein Arbeitnehmer wird im Laufe des 05.08. arbeits- un

Die Sechs-Wochen-Frist beginnt am 06.08. und en-

det am 16.09. (42 Kalendertage). Bis zu diesem Tag leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Die für den 05.08. geleistete teilweise Entgeltfortzahlung wird auf die sechs Wochen nicht angerechnet. Eine

Erstattung aus der Umlageversicherung kann nicht

erfolgen.

Beispiel 6

Ein Arbeitnehmer erleidet am 05.08. auf dem Weg

zur Arbeit einen Unfall u nd ist bis zum 10.10.

Wochen bereits mit. Die Entgeltfortzahlung endet

mithin am 15.09.quotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
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