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Teilzeitbeschäftigung Beurlaubung und Altersteilzeit für

Informationen. Teilzeitbeschäftigung. Beurlaubung und. Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern. Bayerisches Staatsministerium.



Freistellungen zur Pflege von nahen Angehörigen

dbb beamtenbund und tarifunion Geschäftsbereich Beamte Informationen für Beamte ... Beamtinnen und Beamten mit Anspruch auf Besoldung wird nach.



Ministerium des Innern und für Sport

29.06.2018 Informationsblatt für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und ... IX Auswirkungen auf das Ruhegehalt. 1 Ruhegehaltfähige Dienstzeit.



Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Beamtinnen und Beamte

09.04.2020 Sie werden in der Bezügemitteilung zusammengefasst und im Abschnitt „Aktu- elle Abrechnungsperiode“ als „Nachverrechnung Vormonate“ ausgewiesen.



Informationen zur Beamtenversorgung1

Voraussetzung für den Anspruch auf Ruhegehalt ist der Eintritt bzw. die Versetzung Beamte auf Widerruf können nicht in den Ruhestand versetzt werden.



Wichtige Informationen zur Beihilfe für neu ernannte Beamtinnen

Das Bestehen einer Beihilfeberechtigung ist in § 80 Abs. 2 SächsBG geregelt: Beihilfeberechtigt sind: 1. Beamte wenn und solange sie Besoldung erhalten



Teilzeitbeschäftigung Altersteilzeit

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_7/Schulformulare/_DocumentLibraries/Formulare/FormularefuerLehrerinnenundLehrer/PersonalangelegenheitenLehrer/UrlaubDienstbefreiung/Merkblatt_Dienstbefreiung_Beurlaubung.pdf



Hinweise zur Elternzeit für Beamtinnen und Beamte

Auch als Großeltern haben Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge für ihr Enkelkind wenn sie mit ihm 



Die Versorgung nach dem Sächsischen

Teil I – Allgemeine Informationen zum Ruhegehalt Ruhestand. Ruhegehalt. Beamte auf. Lebenszeit. Erreichen der gesetzlichen. Altersgrenze.



Informationen für erkrankte und schwerbehinderte Lehrkräfte

Musterantrag Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes (für Beamtinnen/Beamte) Ihnen sämtliche hilfreichen Informationen und ... Zur Besoldung nach Satz.

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Staatsminister

Teilzeit 6

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1. Vor aussetzungen 6

2. Dauer 6

(Fr eistellungsjahr) 7

4. Familient age 7

1. Vor aussetzungen 8

2. Dauer 9

3. Familient age 9

von Alt ersteilzeit 10

3. Besoldung 10

4. Ver sorgung 12

5. Beihilfe 16

6. Erholungsur laub 16

7. Bleibeverpflichtung 17

8. Laufbahnrechtliche Regelungen 17

9. Benachteiligungsverbot 18

B. Beurlaubung 19

1. Vor aussetzungen 19

2. Dauer 19

1. Vor aussetzungen 19

2. Dauer 20

3. Sonderfall: Altersurlaub 20

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2. Besoldung 21

3. Versorgung 21

4. Beihilfe 22

5. Erholungsurlaub 22

6. Laufbahnrechtliche Regelungen 23

C. Altersteilzeit 24

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1. Teilzeitmodell 25

2. Blockmodell 25

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1. Berücksichtigung von Krankheitszeiten bei der

Altersteilzeit im Blockmodell 26

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1. Besoldung 27

2. Progressionsvorbehalt 28

5. Erholungsurlaub 29

6. Laufbahnrechtliche Regelungen 30

8. Versorgung 30

Teilzeit

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lange dies erfordern.

Belange dem nicht entgegenstehen.

Rechtsquelle: Art. 88 Abs. 3 BayBG

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einer fami lienpolitischen Teilzeit (siehe dazu A. II.) in Verbindung § 2 A bs. 2 Satz 3 BayAzV realisiert. Die Besoldung richtet sich nach dem entsprechend der Gesamtarbeitszeit reduzierten Teilzeitsta

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ter, Ehegatten der Geschwister und Geschwister des Ehegatten, wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und

Pflegekinder).

Anders als bei der voraussetzungslosen Antragsteilzeit haben Be amtinnen und Beamt e bei der f amilienpolitisc hen T eilzeit einen die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen. Dienstbezüge sind die Grundbezüge im Sinn des Art. 2 Abs. 1 und

Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 BayBesG.

Rechtsquelle: Art. 89 Abs. 1 BayBG, Art. 4 BayBG, Art. 5 Abs. 3 BayBG Soweit die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen dies vorsehen, kann auch Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im

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Pro- zent der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit in diesem maßgeblichen Fünfjahreszeitraum reduziert also auch den in der Altersteilzeit zu erbringenden Arbeitszeitum,fang.

Rechtsquelle: Art. 91 Abs. 1 BayBG

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halten beide Ehegatten die Stufe 1 des Familienzuschlags je zur tigt: Hier wird bei beiden Ehegatten der Familienzuschlag der Stufe 1 - ohne diesen zu halbieren - entsprechend der Arbeits zeit vermindert. Der kindbezogene Bestandteil, das heißt der Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und den folgenden Stufen des Familienzu

Kindergeld

nicht berührt.

Stufenaufstieg

Das Grundgehalt steigt, sofern die Leistung den mit dem Amt nicht negativ auf diesen Stufenanstieg aus, das heißt Zeiten einer

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erziehung 3,82 Euro seit 1. Januar 2020 beziehungsweise 3,87 Eu- beziehungsweise 139,32 Euro). dreifacher Hinsicht begrenzt: sich nur dann um einen Kindererziehungszuschlag, wenn die Kindererziehung nicht bereits rent enrechtlich berücksichtigt wird. Weit erhin darf der Kinder erziehungszuschlag zusammen mit dem auf die Kindererziehungszeit entfallenden Anteil des Ru hegehalts das Ruhegehalt nicht übersteigen, das sich bei Be rücksichtigung des Zeitraums der Kindererziehung als ruhege ergeben würde. • Schließlic h darf durch den Kindererziehungszuschlag das Ru- hegehalt nicht überschritten werden, das sich bei Anwendung aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, die dem Ruhegehalt zu

Grunde liegt, ergeben würde.

Rechtsquelle: Art. 71 BayBeamtVG

Für nach dem 31. Dezember 1991 liegende, den Beamtinnen und Beamten zuzuordnende Zeiten einer Kindererziehung bis zur Voll ge eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Le • zwei oder mehr Kinder gleichzeitig erzogen oder nicht erwerbs- dürftigen Person nach Art. 72 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG zu sammentrifft. für die Zeit nach Ablauf der 36 auf den Geburtsmonat folgenden ten, für die Anspruch auf eine Leistung nach den entsprechenden Vorschriften der gesetzlichen R enten versicherung besteht, so wie für Zeiten, für die ein Kindererziehungszuschlag nach Art. 71

Abs. 1 BayBeamtVG zusteht.

fangenen Monat im Fall der Mehrfacherziehung beziehungsweise War eine Beamtin oder ein Beamter nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI versicherungspflichtig, weil sie oder er einen Pflegebedürf tigen Pflege einen Pflegezuschlag zum Ruhegehalt, sofern die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt ist.

Pflegeperson.

Handelte es sich beim Pflegebedürf tigen um ein nach Art. 71

2020 beziehungsweise 0,73 Euro ab 1. Januar 2021 für jeden Mo

BayBeamtVG und § 70 Abs. 3 SGB VI.

Wie der Kinderer ziehungszuschlag wird der Pflegezuschlag und auf die Pflegezeit entfallenden Anteil des Ruhegehalts das Ruhege halt nicht übersteigen dürfen, das sich bei Berücksichtigung des

Rechtsquelle: Art. 72 BayBeamtVG

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Rechtsquelle: § 3 Abs. 4 UrlMV

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unter der Auflage erhalten haben, dass sie im Anschluss an ihre Ausbildung nicht vor Ablauf einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren aus einem von ihnen zu vertretenden Grunde ausscheiden.

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werden in vollem Umfang berücksichtigt. Einzelfalls angemessen als Dienstzeit berücksichtigt, und zwar ßigen Arbeitszeit wird zu 50 Prozent berücksichtigt, eine von

40 Prozent zu 80 Prozent.

Vor dem 17. Oktober 1995:

rechnung der Dienstzeit in vollem Umfang berücksichtigt. berücksichtigt. tigt. Rechtsquelle: Art. 15 Abs. 2 LlbG, Art. 70 Abs. 5 LlbG

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Beurlaubung

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C. Alter steilzeit

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Abs. 2 SGB IX tritt an die Stelle des 60. Lebensjahres das 58. Le- grenze der Beginn des Schuljahres, in dem das maßgebliche Le- bensjahr vollendet wird. Die Altersteilzeit muss einen Mindestbewilligungszeitr aum v on einem Jahr umfassen und sich bis zum Beginn des Ruhestands er- stand oder die Versetzung in den Antragsruhestand sein.

Rechtsquelle: Art. 91 Abs. 1 BayBG

Ausgenommen von der Altersteilzeit sind Beamtinnen und Beamte genannte Verwaltungsreformbereiche gelten modifizierte Voraus- setzungen.

Rechtsquelle: Art. 91 Abs. 3 und 4 BayBG

Satz

1 BayBG auf 60 Prozent der in den letzten fünf Jahren vor Be-

ginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit fest- gesetzt. Für die Einbringung der Arbeitszeit stehen zwei Varianten zur Verfügung: stands 60 Prozent der in den letzten fünf Jahren durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit.

Rechtsquelle: Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBG

Freistellungsphase ausgeglichen.

Die Beamtinnen und Beamten müssen sich bereits bei der Beantra- gung der Altersteilzeit im Blockmodell entscheiden, ob sie mit Er- reichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand treten oder Altersteilzeit im Blockmodell mit dem Antragsruhestand zu kombi- nieren, besteht nicht.

Rechtsquelle: Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBG

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ausgleichspflichtige Arbeitszeit nicht angespart werden. In diesem zusammengerechnet. zu widerrufen:

Dienstherrenwechsel

bung (Art. 89 Abs. 1 Nr. 1, Art. 90 Abs. 1 Nr. 2 BayBG)

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Ein Widerruf erfolgt nicht, soweit Zeiten der Ansparphase durch eine entsprechende Freistellung bereits ausgeglichen sind.

Rechtsquelle: Art. 91 Abs. 2 Satz 3 und 4 ,BayBG

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wie die Arbeitszeit gekürzt (Art. 6 BayBesG). Bei Altersteilzeit wird über die arbeitszeitanteilig gekürzte Besoldung hinaus ein nicht ru- stellungsphase des Blockmodells) wird im Ergebnis eine Besoldung der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit zustehen würde (Art. 58 BayBesG). Die Nettobesoldung in Altersteilzeit setzt sich zusammen aus der Nettobesoldung, die sich nach Art. 6 BayBesG für die letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit) ergibt, und aus einem steuerfreien Altersteilzeitzuschlag, der das Gehalt auf 80 Prozent des Nettoverdienstes aufstockt, der bei einer Be- der Altersteilzeit geleisteten Arbeitszeit zustehen würde. Der Altersteilzeitzuschlag errechnet sic h aus der Differenz zwi- schen grundlage) und der Nettobesoldung, die sich nach Art. 6 BayBesG bei einer in den letzten fünf Jahren durchschnittlich geleisteten Arbeits- zeit ergeben würde (untere Bemessungsgrundlage).

Rechtsquelle: Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayBesG

Bei der Berechnung der fiktiven Nettobesoldung als obere Bemes- sungsgrundlage ist von der Bruttobesoldung (insbesondere Grund- gehalt, Familienzuschlag, Amtszulage, Stellenzulagen) auszugehen, Jahren v or Beginn der Alt ers teilzeit durchschnittlich geleistet en Arbeitszeit zustehen würde. Diese wird um bestimmte gesetzliche individuelle Merkmale bleiben unberücksichtigt. Der so ermittelte Betrag ergibt die fiktive Nettobesoldung, von der im Ergebnis 80

Prozent gezahlt werden.

Rechtsquelle: Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayBesG

Im Gegensatz zur Berechnung der fiktiven Nettobesoldung werden der Berechnung der arbeitszeitant eiligen Nettobesoldung nach Art. unteren Bemessungsgrundlage und damit letztlich zu einer Minde- rung des Altersteilzeitzuschlags, die auch nach der Durchführung der Steuerveranlagung nicht mehr ausgeglichen wird. Dieses Er- gebnis vermeidet, wer keinen Freibetrag zur Berücksichtigung bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen beantragt, son- dern die entsprechenden Steuervergünstigungen erst in der Steu- zug, wird aber im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bei

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es bei der Inanspruchnahme von Altersteilzeit bei der Veranlagung durch das Finanzamt in der Regel zu Steuernachforderungen bezie- hungsweise zur Festsetzung von entsprechenden Vorauszahlungen Nach den steuerrechtlichen Vorschriften muss daher jeder, der ei- ten fünf Jahren durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit zustehen trags wird die Jahressteuertabelle angewandt. der Altersteilzeit (Block- oder Teilzeitmodell) ist dabei unbeachtlich. ner Freistellung - damit auch für die Zeit der Freistellungsphase

Abs. 2 UrlMV).

Bei der Altersteilzeit im Teilzeitmodell ergeben sich Änderungen beim Erholungsurlaub nur bei einer von der Fünf-Tage-Woche ab- weichenden Einbringung der Arbeitszeit. Hier gelten die Ausfüh- rungen unter A. III. 6. entsprechend. hw

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(Art.

15 LlbG). Für die Altersteilzeit im Blockmodell wird aber darauf

se. Ausnahmsweise kann das jeweilige Ressort in diesem Schluss- hinweg auf einem entsprechenden Dienstposten verwendet wurde der Freistellungsphase nicht erfolgen konnte. Antragsteilzeit getroffenen Regelungen entsprechend (siehe dazu

A. III. 1.).

Rechtsquelle: Art. 91 Abs. 2 Satz 2 BayBG, Art. 88 Abs. 2 BayBG ge gelten daher - bei Erfüllung der in Art. 12 Abs. 5 BayBeamtVG geregelten Zweijahresfrist - die dem letzten Amt entsprechenden tigung. Dementsprechend sind die Zeit en der Alter steilzeitbe-

Abs. 1 BayBeamtVG).

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BayBeamtVG

Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz

BayBesG

Bayerisches Besoldungsgesetz

BayBG

Bayerisches Beamtengesetz

BEEG

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

LlbG

Leistungslaufbahngesetz

SGB

Sozialgesetzbuch

UrlMV

Bayerische Urlaubs- und

Mutterschutzverordnung

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Januar 2020

4. Auflage 2020

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