Teilzeitbeschäftigung Beurlaubung und Altersteilzeit für
Informationen. Teilzeitbeschäftigung. Beurlaubung und. Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern. Bayerisches Staatsministerium.
Freistellungen zur Pflege von nahen Angehörigen
dbb beamtenbund und tarifunion Geschäftsbereich Beamte Informationen für Beamte ... Beamtinnen und Beamten mit Anspruch auf Besoldung wird nach.
Ministerium des Innern und für Sport
29.06.2018 Informationsblatt für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und ... IX Auswirkungen auf das Ruhegehalt. 1 Ruhegehaltfähige Dienstzeit.
Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Beamtinnen und Beamte
09.04.2020 Sie werden in der Bezügemitteilung zusammengefasst und im Abschnitt „Aktu- elle Abrechnungsperiode“ als „Nachverrechnung Vormonate“ ausgewiesen.
Informationen zur Beamtenversorgung1
Voraussetzung für den Anspruch auf Ruhegehalt ist der Eintritt bzw. die Versetzung Beamte auf Widerruf können nicht in den Ruhestand versetzt werden.
Wichtige Informationen zur Beihilfe für neu ernannte Beamtinnen
Das Bestehen einer Beihilfeberechtigung ist in § 80 Abs. 2 SächsBG geregelt: Beihilfeberechtigt sind: 1. Beamte wenn und solange sie Besoldung erhalten
Teilzeitbeschäftigung Altersteilzeit
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_7/Schulformulare/_DocumentLibraries/Formulare/FormularefuerLehrerinnenundLehrer/PersonalangelegenheitenLehrer/UrlaubDienstbefreiung/Merkblatt_Dienstbefreiung_Beurlaubung.pdf
Hinweise zur Elternzeit für Beamtinnen und Beamte
Auch als Großeltern haben Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge für ihr Enkelkind wenn sie mit ihm
Die Versorgung nach dem Sächsischen
Teil I – Allgemeine Informationen zum Ruhegehalt Ruhestand. Ruhegehalt. Beamte auf. Lebenszeit. Erreichen der gesetzlichen. Altersgrenze.
Informationen für erkrankte und schwerbehinderte Lehrkräfte
Musterantrag Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes (für Beamtinnen/Beamte) Ihnen sämtliche hilfreichen Informationen und ... Zur Besoldung nach Satz.
1L21 - Leitstelle Bezügeabrechnung Stand: 09.04.2020 Seite 1 von 5
Abwicklung Verwahrung
einem Verwahrkonto bei der Staatsoberkasse Bayern gebucht wurde.Aufgelaufene Jahreswerte (Lohnkonto)
Hier werden die aufgelaufenen Jahreswerte (steuerliches Lohnkonto) bis einschließlich der aktuellen
Abrechnungsperiode dargestellt.
Aufrechnung Überzahlung
Einbehaltungsrate zur Tilgung einer Überzahlung. Diese mindert, soweit für die überzahlten Bezüge
ursprünglich Steuern einbehalten wurden, das Steuerbrutto entsprechend.Aufrolldifferenz
Die betroffenen Monate werden im Abschnitt "Rückrechnungs-Periode" der Bezügemitteilung im Ein-
zelnen dargestellt.zurückliegenden Monate ein neuer Nettobetrag errechnet. Die Differenz zwischen dem ursprünglichen
Auszahlungsbetrag und dem neuen Nettobetrag ergibt die "Aufrollungsdifferenz" für die jeweils von der
Rückrechnung betroffenen Monate.
Die Aufrollungsdifferenzen der zurückgerechneten Monate werden bei der Abrechnung des aktuellenMonats berücksichtigt. Sie werden in der Bezügemitteilung zusammengefasst und im Abschnitt "Aktu-
elle Abrechnungsperiode" als "Nachverrechnung Vormonate" ausgewiesen. Aufrollungsdifferenz und Nachverrechnung Vormonate tragen systembedingt unterschiedliche Vorzei- Betrag, der in der Zeile "Nachverrechnung Vormonate ausgewiesen ist.Im Falle e
schnitt "Rückrechnungs-Periode" als negativer Betrag unter "Aufrollungsdifferenz", im Abschnitt "Aktu-
elle Abrechnungsperiode" jedoch als positiver Betrag unter "Nachverrechnung Vormonate" (Nachzah- lungsbetrag) ausgewiesen.1L21 - Leitstelle Bezügeabrechnung Stand: 10.08.2015 Seite 2 von 5
Im Falle einer rückwirkenden Verminderung der Bezüge (Überzahlung) wird der Differenzbetrag im
Abschnitt "Rückrechnungs-Periode" als positiver Betrag unter "Aufrollungsdifferenz", im Abschnitt "Ak-
tuelle Abrechnungsperiode" jedoch als negativer Betrag unter "Nachverrechnung Vormonate" (Über- zahlungsbetrag) ausgewiesen.Barzahlung
der Staatsoberkasse Bayern gebucht wird (siehe auch "Abwicklung Verwahrung").Bruttoüberzahlung offen
Gesamtbetrag, der nach Abrechnung des aktuellen Monats noch nicht getilgten Bruttoüberzahlung. Ein
in der Zeile "Aufrechnung Überzahlung" ausgewiesener Negativbetrag ist bereits berücksichtigt (abge- zogen).Dienstwohnungsvergütung
Entgelt, das für die überlassene Dienstwohnung zu entrichten ist und deshalb von den zustehenden
Bezügen einbehalten wird.
DKZ/KG
Dienstkleidungszuschuss / Kleidergeld
FKZ Fahrkostenzuschuss, den Beamte in bestimmten Besoldungsgruppen nach Abzug eines Eigenanteils erhalten.Gesamtbrutto
Gesamtbetrag des aktuellen monatlichen Bezugs (laufende und einmalige Bezüge ohne etwaige Nach- lung. Das Gesamtbrutto kann vom Steuerbrutto abweichen. ist deshalb bei allen Zuschriften anzugeben.1L21 - Leitstelle Bezügeabrechnung Stand: 10.08.2015 Seite 3 von 5
Gesetzliches Netto
Nettobetrag nach ge
setzlichen Abzügen (z.B. Steuern), jedoch vor sonstigen Be - und Abzügen (z.B.GWV Dienstwohnung
Geldwerter Vorteil, der sich aus der Zuweisung einer Dienstwohnung ergibt und der nach dem Einkom- mensteuergesetz mitzuversteuern ist. nach Frei-/Hinzu.-betragDas Steu
Diesen ruft das Landesamt für Finanzen im Rahmen des elektronischen Verfahrens ELStAM (Elektro- nische Lohnsteuerabzugsmerkmale) von einer zentralen Bundesdatenbank ab. Dieser Frei-(F) bzw. Hinzurechnungsbetrag(H) ist auch im Bereich der Steuermerkmale ausgewiesen.Der in der Zeile "nach Frei-/Hinzu.-betrag" aufgeführte Betrag ist der Betrag, der für die Ermittlung der
Lohnsteuer sowie der Zuschlagssteuern letztendlich maßgebend ist. Altersentlastungsbetrag und Versorgungsfreibetrag sind nicht in den Zeilen "Steuerbrutto" und "nach Frei-/Hinzu.-betrag" enthalten, sondern werden separat aufgeführt.Nachverrechnung Vormonate
siehe "Aufrollungsdifferenz"Sonderzahlung
Kinder.
gezahlt. Scheidet einBerechtigter oder eine Berechtigte
sung, Eintritt Ruhestand usw.), so wird die bis zu diesem Zeitpunkt zustehende Sonderzahlung mit den chend nachgezahlt.1L21 - Leitstelle Bezügeabrechnung Stand: 10.08.2015 Seite 4 von 5
Steuerbrutto
Das Steuerbrutto ist der Betrag, der grds. für die Ermittlung der Lohnsteuer sowie der Zuschlagssteuern
maßgebend ist.Das Steuerbrutto berücksichtigt die steuerrechtliche Bewertung der einzelnen Bezügebestandteile
(Steuerfreiheit oder reduzierte Besteuerung von verschiedenen Zulagen, z.B. bei Nachtarbeit) ein-Das Steue
Steuermerkmale
Im Abschnitt "Steuermerkmale" sind die für den Abzug der Lohn - sowie der Zuschlagssteuern maßge- benden Merkmale ausgewiesen.Faktor
Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer (§ 39f
EStG)VB Überweisung
Anlageinstituts überwiesen, das im Abschnitt "Zahlungen" gesondert aufgeführt ist.Verm.AG-Anteil (Entsch.)
Zuschl./T
1L21 - Leitstelle Bezügeabrechnung Stand: 10.08.2015 Seite 5 von 5
merkt. Unter der angegebenen Nebenste werden.quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33[PDF] Besoldungsverordnung Regierungsrat
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