[PDF] KVJS Ratgeber – Orientierungshilfe Betreute Wohnanlagen





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Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste

Betreutes Wohnen bietet eine abgeschlossene Wohnung mit der Möglich- keit einen eigenen Haushalt zu führen



Betreutes Wohnen für Senioren

Genau diesem Bedürfnis entspricht der Grundgedanke des. Betreuten Wohnens. Auch der Arbeiter-Samariter-Bund macht sich für das Betreute. Wohnen stark und hat 



Betreutes Wohnen - Ludwigsburg

Was ist „betreutes Wohnen“? Begriffe wie „Seniorenwohnung“ oder „Betreute Wohnung“ sind nicht durch ein Ge- setz oder eine Verordnung festgelegt. Daher kann 



Betreutes-Wohnen-2019--JLL-Deutschland.pdf

Inzwischen ist das betreute Wohnen die zweithäufigste Sonderwohnform nach den Heimen. Wir erwarten dass die Zahl der Einrichtungen und Wohnungen weiter steigen 



KVJS Ratgeber – Orientierungshilfe Betreute Wohnanlagen

Betreutes Wohnen für Senioren ist das Leben in einer privaten Wohnung die mit einem Serviceangebot verbun- den ist. In einer Betreuten Wohnanlage sind die Wohn 



Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste

Betreutes Wohnen bietet eine abgeschlossene Wohnung mit der Möglich- keit einen eigenen Haushalt zu führen



Betreutes Wohnen - Bietigheim-Bissingen

Betreute Wohnungen entsprechen den veränderten Bedürfnissen von Senioren. Manch einem ist die Wohnung oder das Haus mit. Garten zu groß geworden.



Betreutes Wohnen für junge Menschen im Sinne sonstiger betreuter

Betreutes Wohnen ist eine sonstige betreute. Wohnform im Rahmen des § 34 SGB VIII. Hierbei stellt der öffentliche oder freie Träger der Jugendhilfe.



Herzlich willkommen! - Betreutes Wohnen Crefeld

Betreutes Wohnen Crefeld. Wir freuen uns sehr Ihnen unsere Apartments vorstellen zu dürfen. Das. Betreute Wohnen ist die optimale Wohnform für Senioren



Betreutes Wohnen Broschüre - Dessau

Betreutes Wohnen und Service-Wohnen in Dessau-Roßlau Das Betreute Wohnen bietet barrierefreie oder barrierearme Wohnungen in möglichst zent-.

Planen, Bauen und Betrieb

Betreuter Wohnanlagen

für Senioren in Baden-Württemberg

Orientierungshilfe

Betreute

Wohnanlagen

2 KVJS-Ratgeber

Herausgeber:

Kommunalverband für Jugend und Soziales

Baden-Württemberg (KVJS)

Lindenspürstraße 39, 70176 Stuttgart

Telefon: 0711 6375-0, info@kvjs.de, www.kvjs.de

Verantwortlich:

Kristina Reisinger

Redaktion:

Renate Fischer, Barbara Milsch

unter Mitwirkung eines Begleitkreises aus Vertretern von Gemeinde-, dem Landesseniorenrat sowie der Verbraucher zentrale

Baden-Württemberg

Gestaltung:

www.mees-zacke.de

Foto Titelseite:

contrastwerkstatt - stock.adobe.com Die Orientierungshilfe steht ausschließlich als Online- Broschüre zur Verfügung und kann im Internet unter www.kvjs.de heruntergeladen werden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur

Stand:

November 2018

Impressum

KVJS-Ratgeber 3

Inhaltsverzeichnis

Seite 4 Inhalt und Ziele

Seite 7 Was ist Betreutes Wohnen?

Seite 11 Allgemeine Hinweise zu

Planung, Bau und Betrieb

Seite 30 Dienstleistungen

Seite 43 Angebotstransparenz und

Vertragsgestaltung

4 KVJS-Ratgeber

INHALT UND ZIELE

Betreute Wohnanlagen für Senioren gibt es in Baden- Württemberg seit mehr als 30 Jahren. Mit seinem 1995 laufen eines freiwilligen Zertifizierungsverfahrens erhalten.

Herausgeber waren Gemeindetag, Landkreistag und

beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (KVJS) angesiedelt. Ein Kuratorium begleitete eine Zertifizierung wurden in einem Handbuch zusammen- gefasst. dazu beigetragen, Standards weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Auch Wohnanlagen ohne Siegel orientieren Baden-Württemberg an aktuelle Entwicklungen anzupas- sen. 1 derten Rahmenbedingungen fortgeschrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat der KVJS die vorliegende Orientierungshilfe erarbeitet. Er wurde unterstützt von einem Begleitkreis. 1 Wohnanlagen kann auf der Homepage des KVJS abgerufen werden.

Inhalt und Ziele

KVJS-Ratgeber 5

INHALT UND ZIELE

Die Orientierungshilfe will einen Überblick über wesent- von Betreuten Wohnanlagen für Senioren geben. Sie wen- det sich an Fachleute im Sozialbereich, insbesondere an Planer, Anbieter von Wohnanlagen und Dienstleister sowie an Kommunen und an Vertreter der Bauwirtschaft. Auch vertiefend informieren. auf unterschiedlich verbindlichen Grundlagen: DIN-Normen zur Barrierefreiheit, die in der Landes- bauordnung als Vorgaben gesetzlich verankert sind (DIN 18040-2 und gegebenenfalls DIN 18040-1)

Festlegungen der bundesweiten Dienstleistungsnorm

Baden-Württemberg eingeflossen sind. Die DIN-Norm formuliert Mindestkriterien für Wohnanlagen, die sich dem angeschlossenen freiwilligen Zertifizierungsverfah- ren unterziehen. Darüber hinausgehende gesetzliche Anforderungen an das Dienstleistungsangebot gibt es nicht haben, für die Siegelvergabe aber nicht verbindlich waren Die Darstellung erfolgt in Form von Tabellen, aus denen die unterschiedliche Verbindlichkeit der Grundlagen eindeutig hervorgeht.

©beeboys - stock.adobe.com

6 KVJS-Ratgeber

INHALT UND ZIELE

tierungshilfe beziehen sich auf klassische Konzepte des Betreuten Wohnens für Senioren. Diese verbinden die Überlassung von Wohnraum mit Basis-Dienstleistungen, für die in der Regel eine monatliche Pauschale zu ent- richten ist. Es gibt Beispiele für Betreute Wohnanlagen, bei denen dazu übergegangen, Basis-Dienstleistungen ohne ver- pflichtende Grundpauschale vorzuhalten. Die Finanzierung erfolgt aus anderen Mitteln, zum Teil in Kooperation mit weiteren Partnern. Vermehrt entstehen auch generationen- übergreifende Wohnanlagen, in denen Unterstützungsleis- tungen zwischen Jung und Alt eine zentrale Rolle spielen. Beispiel rund um die Uhr an eine Ansprechperson in der Wohnanlage wenden. Auch der Einsatz alltagsunterstützen- Wohnanlagen Aufgaben für das ganze Wohnquartier. Alter- native Konzepte und Weiterentwicklungen Betreuter Wohn- 2 2

Beispiele für alternative Konzepte und Weiterentwicklungen umfasst unter anderem die geplante Dokumenta-

tion zur KVJS-Tagung "Betreute Wohnkonzepte im Quartier“ am 16.05.2018 auf der Messe Pege Plus in Stutt-

gart. Die Dokumentation erscheint voraussichtlich Ende 2018.

KVJS-Ratgeber 7

WAS IST BETREUTES WOHNEN?

Was ist Betreutes Wohnen?

Die Gründe für den Einzug in eine Betreute Wohnanlage

Wunsch nach gemeinsamen Unternehmungen ausschlag-

gebend sein. Andere haben das Bedürfnis nach mehr Sicherheit und Wohnkomfort. Oder sie wollen vorsorgen für eine Lebensphase, in der sie mehr Unterstützung und ein barrierefreies Umfeld brauchen. Die Entscheidung für eine Betreute Wohnanlage kann auch durch die erfolglose Suche nach einer barrierefreien Wohnung auf dem allge- meinen Wohnungsmarkt beeinflusst sein. erwarten? Betreutes Wohnen für Senioren ist das Leben in einer privaten Wohnung, die mit einem Serviceangebot verbun- den ist. In einer Betreuten Wohnanlage sind die Wohn- und boten sowie bedarfsgerechte Dienstleistungen vorgehalten beziehungsweise koordiniert. Dafür stehen neben einem weitere Serviceangebote zur Verfügung. Die Entstehung von Hausgemeinschaften und von nachbarschaftlicher gegen seitiger Unterstützung und professioneller Hilfe oder Pflegebedarf.

8 KVJS-Ratgeber

WAS IST BETREUTES WOHNEN?

Zu den Miet- und Nebenkosten (Betriebskosten) kommen bei klassischen Konzepten des Betreuten Wohnens Kosten für Grundleistungen hinzu. In der Regel werden diese als Grund- oder Betreuungspauschale in Rechnung gestellt und decken die soziale Betreuung, die Dienstleistungen eines Hausmeisters, den haustechnischen Service und den Notruf ab. Mit der Grundpauschale bezahlt der Bewohner bei Bedarf kurzfristig in Anspruch zu nehmen.

Was kann meistens nicht erwartet werden?

Der Begriff "Betreutes Wohnen“ ist zwar bundesweit Das Konzept der meisten Wohnanlagen beinhaltet bisher kein umfassendes Betreuungs- und Versorgungsangebot. Es handelt sich vielmehr um eine Wohnform, die die Selb- Chancen. Die Angebote müssen aktiv und eigenverant- leistungen sind Optionen, die konkret nachgefragt und einzeln beauftragt werden müssen. auf Lebenszeit garantieren. Wenn sich die gesundheit- liche Situation erheblich verschlechtert und der indivi

KVJS-Ratgeber 9

WAS IST BETREUTES WOHNEN?

duelle Pflege- und Betreuungsbedarf zu hoch wird, kann ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung erforderlich sein. Da das soziale Umfeld erhalten. 1 Im Gegensatz zu Pflegeheimen ist das Angebot in Betreu- ten Wohnanlagen nicht durch gesetzliche Vorgaben defi- Es gibt daher in der Praxis große Unterschiede in Bezug auf bote. So kann beispielsweise Beratung und soziale Betreu- ung durch eine kompetente Fachkraft mit Ausbildung im sozialen Bereich erfolgen oder es gibt lediglich einen Haus- beinhalten oder sich auf ein monatliches gemeinsames lagen umso wichtiger. Gesetzliche Vorgaben gibt es für den Bereich Bauen. Hier haben die DIN-Normen zur Barrierefreiheit Eingang in die Landesbauordnung Baden-Württemberg gefunden. Rahmen freiwilliger Zertifizierungsverfahren formuliert. 1

Aktuelle Konzepte versuchen, durch erweiterte eigene Dienstleistungen, Kooperationen und neue Formen des

10 KVJS-Ratgeber

WAS IST BETREUTES WOHNEN?

Grundlagen

Baden-Württemberg, Ausgabe Januar 2009

DIN 18040-2: 2011-09 Barrierefreies Bauen -

Planungsgrundlagen - Teil 2 "Wohnungen“ für die

Außenanlagen

DIN 18040-1: 2010-10 Barrierefreies Bauen -

innerhalb von Anlagen des Betreuten Wohnens

Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) 2018,

insbesondere: §39, Barrierefreie Anlagen, Abs. 1 und §35, Wohnungen, Abs. 1 sowie Verwaltungsvorschrift Tech nische Baubestimmungen (VwV TB 2018, Anlage A 4.2/3) und gegebenenfalls Anlage A 4.2/2)

KVJS-Ratgeber 11

HINWEISE ZU PLANUNG, BAU UND BETRIEB

Allgemeine Hinweise zu Planung,

Bau und Betrieb

Integrierte Planung

jeweiligen Standortkommune abstimmen und das Wohn- quartier und Wohnumfeld einbeziehen. Alle Beteiligten dene Kompetenzen, beispielsweise von Altenhilfe- oder Wohn beratungsstellen, genutzt werden. Die Anzahl der ge planten Wohnungen in einer Wohnanlage sollte sich am Die geplante Nutzung einer Wohnanlage und der erwartete Nutzerkreis sind im Bauantrag anzugeben. Anhand der Nut- gestellt werden. "Bauliche Anlagen...die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden, wie...Altenwohnungen...“ müssen nach § 39, DIN 18040-2 hergestellt werden (Barrierefreie Anlagen). unter § 35, Abs. 1 Landesbauordnung fallen, gelten ein Mit der Zuordnung nach § 39 oder § 35 erfolgt auch Be grund

12 KVJS-Ratgeber

HINWEISE ZU PLANUNG, BAU UND BETRIEB

Eintragung des Nutzerkreises im Grundbuch

bieter- oder Eigentümerwechsel gesichert ist, sollte der Nutzerkreis verbindlich im Grundbuch eingetragen werden. Das Nutzungskonzept klassischer Betreuter Wohnanlagen wendet sich in der Regel an Senioren ab 60 Jahren und an (jüngere) Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 60. In Mehr-Generationen-Wohnanlagen ist ein Teil der Wohnungen für jüngere Menschen ohne Behinderung vorgesehen.

Wohnumfeld

Die Wohnanlage sollte aufgrund ihrer Lage die Vorausset- dige Versorgung wird erleichtert durch eine zentrale Lage sich außerdem durch eine barrierefreie Gestaltung 1 , aus maximal 500 m von der Wohnanlage entfernt sein. Wenn angeboten werden. 1

die Technischen Baubestimmungen verbindlich vorgegeben. Ihre Anwendung liegt im Einzelfall im Ermessen

KVJS-Ratgeber 13

HINWEISE ZU PLANUNG, BAU UND BETRIEB

Bedarfsgerechte Dienstleistungen

Die Dienstleistungen in "klassischen“ Betreuten Wohn- anlagen gliedern sich in Grund- und Wahlleistungen. Die Grundleistungen umfassen einen haustechnischen Ser- vice, Information und Beratung durch eine fachkundige Ansprechperson sowie Unterstützung bei der Bildung eines Nachbarschaftsnetzwerkes. Die Bewohner sollten konti- nuierlich über diese Leistungen informiert werden. Wahl- Anspruch genommen werden. Das Angebot sollte mindes- tens die Bereiche Hauswirtschaft und Pflege umfassen. Hier besteht Wahlfreiheit hinsichtlich des Leistungsumfangs und des Dienstleistungsanbieters. Bei der Organisation und Koordination der Wahlleistungen ist die Ansprechperson bei Bedarf behilflich.

Transparenz bei Vertragsgestaltung und Kosten

Bewohner einer betreuten Wohnanlage schließen in der Miet- beziehungsweise Kaufvertrag und einen Betreuungs- vertrag. Im Betreuungsvertrag werden die Dienstleistungen übersichtlich, differenziert nach Grund- oder Wahlleistun- gen, beschrieben. Die Kosten für Wohnen und Dienstleistungen müssen stehen. Individuell beauftragte Wahlleistungen werden je nach Inanspruchnahme in Rechnung gestellt.

14 KVJS-Ratgeber

HINWEISE ZU PLANUNG, BAU UND BETRIEB

Die Kosten des Betreuten Wohnens sind von den Bewoh- nern zu tragen. Informationen über eventuelle finanzielle gem Einkommen sollten Bestandteil der Beratung sein. Ob Be fragungen der Bewohner. Die Ergebnisse werden zur weitere Maßnahme ist die Einführung eines Beschwerde-

überprüft wird.

KVJS-Ratgeber 15

GEBÄUDE UND WOHNUNGEN

Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit und geplanten Nutzung ab. Für "Anlagen...die überwie- gend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden, wie...Altenwohnungen...“ gelten nach § 39, Abs. 1 Landesbauordnung die Anforderungen der 1 Abs. 1 Landesbauordnung ("Wohnungen“) gelten einge- lichkeit. 2

Über die Zuordnung entscheidet die untere

im Bauantrag. Innerhalb der Wohnungen unterscheidet die DIN 18040-2 die beiden Standards "barrierefrei nutzbare Wohnungen“ nutzbare Wohnungen“. Sind in der Wohnanlage auch Rollstuhlnutzer als Bewohner vorgesehen, sollen in einer Anforderungen der DIN 18040-2 mit der Bezeichnung "R“ (Rollstuhlfahrer) erfüllt werden. 3

Anforderungen der DIN 18040-1 erfüllen.

1 Landesbauordnung, § 39 Abs. 1 in Verbindung mit der VwV TB 2018, Anlage A 4.2/3, Satz 1 2 siehe VwV TB 2018, Anlage A 4.2/3, Punkte 1-5 3 und der Bezeichnung "R“ verdeutlicht. Außerhalb der Wohnungen stellt DIN 18040-2 an die gesamten Zugangsbereiche (Zugangswege, Rampen,

Nutzbarkeit mit dem Rollstuhl

© Gerhard Seybert, all rights reserved

16 KVJS-Ratgeber

GEBÄUDE UND WOHNUNGEN

Die Vorgaben der Landesbauordnung sind als Mindest- Planern oder weiteren Partnern auf privatrechtlicher Ebene festgelegt werden. Auch freiwillige Zertifizierungs-Verfah- weitergehende Anforderungen stellen.

Die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen und

Besucher, sondern auch für Bauherren und Betreiber zahlreiche Vorteile: Vermarktung als "barrierefreie“ oder "seniorengerechte“

Flexible Nutzbarkeit der Wohnungen

KVJS-Ratgeber 17

GEBÄUDE UND WOHNUNGEN

Grundlagen

Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) 2018, § 39 Abs.1 Barrierefreie Anlagen bzw. § 35 Abs. 1 Wohnungen, konkretisiert durch Verwaltungsvorschrift Technische

Baubestimmungen (VwV TB 2018, Anlage A 4.2/3) und

gegebenenfalls Anlage A 4.2/2 DIN 18040-2: 2011-09 Barrierefreies Bauen - Planungs- grundlagen - Teil 2 "Wohnungen“ DIN 18040-1: 2010-10 Barrierefreies Bauen - Planungs-

Baden-Württemberg, Ausgabe Januar 2009

18 KVJS-Ratgeber

GEBÄUDE UND WOHNUNGEN

© mees+zacke

Einen exemplarischen Überblick gibt die folgende tabellarische Übersicht. der DIN 18040-1 und 18040-2, die für Betreute Wohnan lagen nach § 39 Landesbauordnung bauordnungsrechtlich vorgeschrieben sind. Es handelt sich um eine Auswahl für Fachleute und interessierte Verbraucher. Grundlage für mit der Verwaltungsvorschrift zu den Technischen Bau 4 5 4

sind in VwV TB 2018, Anlage A.4.2/3 unter Punkt 1-5 deniert. Sie werden in der folgenden Tabelle nicht darge-

stellt. 5

Baden-Württemberg von 2009.

KVJS-Ratgeber 19

GEBÄUDE UND WOHNUNGEN

Das sagt die DIN (18040-1 und -2) und ist

in § 39 Landesbauordnung vorgegeben

Das hat sich außerdem

Grundstück - Außenanlagen

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