Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste
Betreutes Wohnen bietet eine abgeschlossene Wohnung mit der Möglich- keit einen eigenen Haushalt zu führen
Betreutes Wohnen für Senioren
Genau diesem Bedürfnis entspricht der Grundgedanke des. Betreuten Wohnens. Auch der Arbeiter-Samariter-Bund macht sich für das Betreute. Wohnen stark und hat
Betreutes Wohnen - Ludwigsburg
Was ist „betreutes Wohnen“? Begriffe wie „Seniorenwohnung“ oder „Betreute Wohnung“ sind nicht durch ein Ge- setz oder eine Verordnung festgelegt. Daher kann
Betreutes-Wohnen-2019--JLL-Deutschland.pdf
Inzwischen ist das betreute Wohnen die zweithäufigste Sonderwohnform nach den Heimen. Wir erwarten dass die Zahl der Einrichtungen und Wohnungen weiter steigen
KVJS Ratgeber – Orientierungshilfe Betreute Wohnanlagen
Betreutes Wohnen für Senioren ist das Leben in einer privaten Wohnung die mit einem Serviceangebot verbun- den ist. In einer Betreuten Wohnanlage sind die Wohn
Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste
Betreutes Wohnen bietet eine abgeschlossene Wohnung mit der Möglich- keit einen eigenen Haushalt zu führen
Betreutes Wohnen - Bietigheim-Bissingen
Betreute Wohnungen entsprechen den veränderten Bedürfnissen von Senioren. Manch einem ist die Wohnung oder das Haus mit. Garten zu groß geworden.
Betreutes Wohnen für junge Menschen im Sinne sonstiger betreuter
Betreutes Wohnen ist eine sonstige betreute. Wohnform im Rahmen des § 34 SGB VIII. Hierbei stellt der öffentliche oder freie Träger der Jugendhilfe.
Herzlich willkommen! - Betreutes Wohnen Crefeld
Betreutes Wohnen Crefeld. Wir freuen uns sehr Ihnen unsere Apartments vorstellen zu dürfen. Das. Betreute Wohnen ist die optimale Wohnform für Senioren
Betreutes Wohnen Broschüre - Dessau
Betreutes Wohnen und Service-Wohnen in Dessau-Roßlau Das Betreute Wohnen bietet barrierefreie oder barrierearme Wohnungen in möglichst zent-.
Planen, Bauen und Betrieb
Betreuter Wohnanlagen
für Senioren in Baden-WürttembergOrientierungshilfe
Betreute
Wohnanlagen
2 KVJS-Ratgeber
Herausgeber:
Kommunalverband für Jugend und Soziales
Baden-Württemberg (KVJS)
Lindenspürstraße 39, 70176 Stuttgart
Telefon: 0711 6375-0, info@kvjs.de, www.kvjs.de
Verantwortlich:
Kristina Reisinger
Redaktion:
Renate Fischer, Barbara Milsch
unter Mitwirkung eines Begleitkreises aus Vertretern von Gemeinde-, dem Landesseniorenrat sowie der Verbraucher zentraleBaden-Württemberg
Gestaltung:
www.mees-zacke.deFoto Titelseite:
contrastwerkstatt - stock.adobe.com Die Orientierungshilfe steht ausschließlich als Online- Broschüre zur Verfügung und kann im Internet unter www.kvjs.de heruntergeladen werden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nurStand:
November 2018
Impressum
KVJS-Ratgeber 3
Inhaltsverzeichnis
Seite 4 Inhalt und Ziele
Seite 7 Was ist Betreutes Wohnen?
Seite 11 Allgemeine Hinweise zu
Planung, Bau und Betrieb
Seite 30 Dienstleistungen
Seite 43 Angebotstransparenz und
Vertragsgestaltung
4 KVJS-Ratgeber
INHALT UND ZIELE
Betreute Wohnanlagen für Senioren gibt es in Baden- Württemberg seit mehr als 30 Jahren. Mit seinem 1995 laufen eines freiwilligen Zertifizierungsverfahrens erhalten.Herausgeber waren Gemeindetag, Landkreistag und
beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (KVJS) angesiedelt. Ein Kuratorium begleitete eine Zertifizierung wurden in einem Handbuch zusammen- gefasst. dazu beigetragen, Standards weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Auch Wohnanlagen ohne Siegel orientieren Baden-Württemberg an aktuelle Entwicklungen anzupas- sen. 1 derten Rahmenbedingungen fortgeschrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat der KVJS die vorliegende Orientierungshilfe erarbeitet. Er wurde unterstützt von einem Begleitkreis. 1 Wohnanlagen kann auf der Homepage des KVJS abgerufen werden.Inhalt und Ziele
KVJS-Ratgeber 5
INHALT UND ZIELE
Die Orientierungshilfe will einen Überblick über wesent- von Betreuten Wohnanlagen für Senioren geben. Sie wen- det sich an Fachleute im Sozialbereich, insbesondere an Planer, Anbieter von Wohnanlagen und Dienstleister sowie an Kommunen und an Vertreter der Bauwirtschaft. Auch vertiefend informieren. auf unterschiedlich verbindlichen Grundlagen: DIN-Normen zur Barrierefreiheit, die in der Landes- bauordnung als Vorgaben gesetzlich verankert sind (DIN 18040-2 und gegebenenfalls DIN 18040-1)Festlegungen der bundesweiten Dienstleistungsnorm
Baden-Württemberg eingeflossen sind. Die DIN-Norm formuliert Mindestkriterien für Wohnanlagen, die sich dem angeschlossenen freiwilligen Zertifizierungsverfah- ren unterziehen. Darüber hinausgehende gesetzliche Anforderungen an das Dienstleistungsangebot gibt es nicht haben, für die Siegelvergabe aber nicht verbindlich waren Die Darstellung erfolgt in Form von Tabellen, aus denen die unterschiedliche Verbindlichkeit der Grundlagen eindeutig hervorgeht.©beeboys - stock.adobe.com
6 KVJS-Ratgeber
INHALT UND ZIELE
tierungshilfe beziehen sich auf klassische Konzepte des Betreuten Wohnens für Senioren. Diese verbinden die Überlassung von Wohnraum mit Basis-Dienstleistungen, für die in der Regel eine monatliche Pauschale zu ent- richten ist. Es gibt Beispiele für Betreute Wohnanlagen, bei denen dazu übergegangen, Basis-Dienstleistungen ohne ver- pflichtende Grundpauschale vorzuhalten. Die Finanzierung erfolgt aus anderen Mitteln, zum Teil in Kooperation mit weiteren Partnern. Vermehrt entstehen auch generationen- übergreifende Wohnanlagen, in denen Unterstützungsleis- tungen zwischen Jung und Alt eine zentrale Rolle spielen. Beispiel rund um die Uhr an eine Ansprechperson in der Wohnanlage wenden. Auch der Einsatz alltagsunterstützen- Wohnanlagen Aufgaben für das ganze Wohnquartier. Alter- native Konzepte und Weiterentwicklungen Betreuter Wohn- 2 2Beispiele für alternative Konzepte und Weiterentwicklungen umfasst unter anderem die geplante Dokumenta-
tion zur KVJS-Tagung "Betreute Wohnkonzepte im Quartier am 16.05.2018 auf der Messe Pege Plus in Stutt-
gart. Die Dokumentation erscheint voraussichtlich Ende 2018.KVJS-Ratgeber 7
WAS IST BETREUTES WOHNEN?
Was ist Betreutes Wohnen?
Die Gründe für den Einzug in eine Betreute WohnanlageWunsch nach gemeinsamen Unternehmungen ausschlag-
gebend sein. Andere haben das Bedürfnis nach mehr Sicherheit und Wohnkomfort. Oder sie wollen vorsorgen für eine Lebensphase, in der sie mehr Unterstützung und ein barrierefreies Umfeld brauchen. Die Entscheidung für eine Betreute Wohnanlage kann auch durch die erfolglose Suche nach einer barrierefreien Wohnung auf dem allge- meinen Wohnungsmarkt beeinflusst sein. erwarten? Betreutes Wohnen für Senioren ist das Leben in einer privaten Wohnung, die mit einem Serviceangebot verbun- den ist. In einer Betreuten Wohnanlage sind die Wohn- und boten sowie bedarfsgerechte Dienstleistungen vorgehalten beziehungsweise koordiniert. Dafür stehen neben einem weitere Serviceangebote zur Verfügung. Die Entstehung von Hausgemeinschaften und von nachbarschaftlicher gegen seitiger Unterstützung und professioneller Hilfe oder Pflegebedarf.8 KVJS-Ratgeber
WAS IST BETREUTES WOHNEN?
Zu den Miet- und Nebenkosten (Betriebskosten) kommen bei klassischen Konzepten des Betreuten Wohnens Kosten für Grundleistungen hinzu. In der Regel werden diese als Grund- oder Betreuungspauschale in Rechnung gestellt und decken die soziale Betreuung, die Dienstleistungen eines Hausmeisters, den haustechnischen Service und den Notruf ab. Mit der Grundpauschale bezahlt der Bewohner bei Bedarf kurzfristig in Anspruch zu nehmen.Was kann meistens nicht erwartet werden?
Der Begriff "Betreutes Wohnen ist zwar bundesweit Das Konzept der meisten Wohnanlagen beinhaltet bisher kein umfassendes Betreuungs- und Versorgungsangebot. Es handelt sich vielmehr um eine Wohnform, die die Selb- Chancen. Die Angebote müssen aktiv und eigenverant- leistungen sind Optionen, die konkret nachgefragt und einzeln beauftragt werden müssen. auf Lebenszeit garantieren. Wenn sich die gesundheit- liche Situation erheblich verschlechtert und der indiviKVJS-Ratgeber 9
WAS IST BETREUTES WOHNEN?
duelle Pflege- und Betreuungsbedarf zu hoch wird, kann ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung erforderlich sein. Da das soziale Umfeld erhalten. 1 Im Gegensatz zu Pflegeheimen ist das Angebot in Betreu- ten Wohnanlagen nicht durch gesetzliche Vorgaben defi- Es gibt daher in der Praxis große Unterschiede in Bezug auf bote. So kann beispielsweise Beratung und soziale Betreu- ung durch eine kompetente Fachkraft mit Ausbildung im sozialen Bereich erfolgen oder es gibt lediglich einen Haus- beinhalten oder sich auf ein monatliches gemeinsames lagen umso wichtiger. Gesetzliche Vorgaben gibt es für den Bereich Bauen. Hier haben die DIN-Normen zur Barrierefreiheit Eingang in die Landesbauordnung Baden-Württemberg gefunden. Rahmen freiwilliger Zertifizierungsverfahren formuliert. 1Aktuelle Konzepte versuchen, durch erweiterte eigene Dienstleistungen, Kooperationen und neue Formen des
10 KVJS-Ratgeber
WAS IST BETREUTES WOHNEN?
Grundlagen
Baden-Württemberg, Ausgabe Januar 2009
DIN 18040-2: 2011-09 Barrierefreies Bauen -
Planungsgrundlagen - Teil 2 "Wohnungen für dieAußenanlagen
DIN 18040-1: 2010-10 Barrierefreies Bauen -
innerhalb von Anlagen des Betreuten WohnensLandesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) 2018,
insbesondere: §39, Barrierefreie Anlagen, Abs. 1 und §35, Wohnungen, Abs. 1 sowie Verwaltungsvorschrift Tech nische Baubestimmungen (VwV TB 2018, Anlage A 4.2/3) und gegebenenfalls Anlage A 4.2/2)KVJS-Ratgeber 11
HINWEISE ZU PLANUNG, BAU UND BETRIEB
Allgemeine Hinweise zu Planung,
Bau und Betrieb
Integrierte Planung
jeweiligen Standortkommune abstimmen und das Wohn- quartier und Wohnumfeld einbeziehen. Alle Beteiligten dene Kompetenzen, beispielsweise von Altenhilfe- oder Wohn beratungsstellen, genutzt werden. Die Anzahl der ge planten Wohnungen in einer Wohnanlage sollte sich am Die geplante Nutzung einer Wohnanlage und der erwartete Nutzerkreis sind im Bauantrag anzugeben. Anhand der Nut- gestellt werden. "Bauliche Anlagen...die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden, wie...Altenwohnungen... müssen nach § 39, DIN 18040-2 hergestellt werden (Barrierefreie Anlagen). unter § 35, Abs. 1 Landesbauordnung fallen, gelten ein Mit der Zuordnung nach § 39 oder § 35 erfolgt auch Be grund12 KVJS-Ratgeber
HINWEISE ZU PLANUNG, BAU UND BETRIEB
Eintragung des Nutzerkreises im Grundbuch
bieter- oder Eigentümerwechsel gesichert ist, sollte der Nutzerkreis verbindlich im Grundbuch eingetragen werden. Das Nutzungskonzept klassischer Betreuter Wohnanlagen wendet sich in der Regel an Senioren ab 60 Jahren und an (jüngere) Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 60. In Mehr-Generationen-Wohnanlagen ist ein Teil der Wohnungen für jüngere Menschen ohne Behinderung vorgesehen.Wohnumfeld
Die Wohnanlage sollte aufgrund ihrer Lage die Vorausset- dige Versorgung wird erleichtert durch eine zentrale Lage sich außerdem durch eine barrierefreie Gestaltung 1 , aus maximal 500 m von der Wohnanlage entfernt sein. Wenn angeboten werden. 1die Technischen Baubestimmungen verbindlich vorgegeben. Ihre Anwendung liegt im Einzelfall im Ermessen
KVJS-Ratgeber 13
HINWEISE ZU PLANUNG, BAU UND BETRIEB
Bedarfsgerechte Dienstleistungen
Die Dienstleistungen in "klassischen Betreuten Wohn- anlagen gliedern sich in Grund- und Wahlleistungen. Die Grundleistungen umfassen einen haustechnischen Ser- vice, Information und Beratung durch eine fachkundige Ansprechperson sowie Unterstützung bei der Bildung eines Nachbarschaftsnetzwerkes. Die Bewohner sollten konti- nuierlich über diese Leistungen informiert werden. Wahl- Anspruch genommen werden. Das Angebot sollte mindes- tens die Bereiche Hauswirtschaft und Pflege umfassen. Hier besteht Wahlfreiheit hinsichtlich des Leistungsumfangs und des Dienstleistungsanbieters. Bei der Organisation und Koordination der Wahlleistungen ist die Ansprechperson bei Bedarf behilflich.Transparenz bei Vertragsgestaltung und Kosten
Bewohner einer betreuten Wohnanlage schließen in der Miet- beziehungsweise Kaufvertrag und einen Betreuungs- vertrag. Im Betreuungsvertrag werden die Dienstleistungen übersichtlich, differenziert nach Grund- oder Wahlleistun- gen, beschrieben. Die Kosten für Wohnen und Dienstleistungen müssen stehen. Individuell beauftragte Wahlleistungen werden je nach Inanspruchnahme in Rechnung gestellt.14 KVJS-Ratgeber
HINWEISE ZU PLANUNG, BAU UND BETRIEB
Die Kosten des Betreuten Wohnens sind von den Bewoh- nern zu tragen. Informationen über eventuelle finanzielle gem Einkommen sollten Bestandteil der Beratung sein. Ob Be fragungen der Bewohner. Die Ergebnisse werden zur weitere Maßnahme ist die Einführung eines Beschwerde-überprüft wird.
KVJS-Ratgeber 15
GEBÄUDE UND WOHNUNGEN
Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit und geplanten Nutzung ab. Für "Anlagen...die überwie- gend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden, wie...Altenwohnungen... gelten nach § 39, Abs. 1 Landesbauordnung die Anforderungen der 1 Abs. 1 Landesbauordnung ("Wohnungen) gelten einge- lichkeit. 2Über die Zuordnung entscheidet die untere
im Bauantrag. Innerhalb der Wohnungen unterscheidet die DIN 18040-2 die beiden Standards "barrierefrei nutzbare Wohnungen nutzbare Wohnungen. Sind in der Wohnanlage auch Rollstuhlnutzer als Bewohner vorgesehen, sollen in einer Anforderungen der DIN 18040-2 mit der Bezeichnung "R (Rollstuhlfahrer) erfüllt werden. 3Anforderungen der DIN 18040-1 erfüllen.
1 Landesbauordnung, § 39 Abs. 1 in Verbindung mit der VwV TB 2018, Anlage A 4.2/3, Satz 1 2 siehe VwV TB 2018, Anlage A 4.2/3, Punkte 1-5 3 und der Bezeichnung "R verdeutlicht. Außerhalb der Wohnungen stellt DIN 18040-2 an die gesamten Zugangsbereiche (Zugangswege, Rampen,Nutzbarkeit mit dem Rollstuhl
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16 KVJS-Ratgeber
GEBÄUDE UND WOHNUNGEN
Die Vorgaben der Landesbauordnung sind als Mindest- Planern oder weiteren Partnern auf privatrechtlicher Ebene festgelegt werden. Auch freiwillige Zertifizierungs-Verfah- weitergehende Anforderungen stellen.Die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen und
Besucher, sondern auch für Bauherren und Betreiber zahlreiche Vorteile: Vermarktung als "barrierefreie oder "seniorengerechteFlexible Nutzbarkeit der Wohnungen
KVJS-Ratgeber 17
GEBÄUDE UND WOHNUNGEN
Grundlagen
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) 2018, § 39 Abs.1 Barrierefreie Anlagen bzw. § 35 Abs. 1 Wohnungen, konkretisiert durch Verwaltungsvorschrift TechnischeBaubestimmungen (VwV TB 2018, Anlage A 4.2/3) und
gegebenenfalls Anlage A 4.2/2 DIN 18040-2: 2011-09 Barrierefreies Bauen - Planungs- grundlagen - Teil 2 "Wohnungen DIN 18040-1: 2010-10 Barrierefreies Bauen - Planungs-Baden-Württemberg, Ausgabe Januar 2009
18 KVJS-Ratgeber
GEBÄUDE UND WOHNUNGEN
© mees+zacke
Einen exemplarischen Überblick gibt die folgende tabellarische Übersicht. der DIN 18040-1 und 18040-2, die für Betreute Wohnan lagen nach § 39 Landesbauordnung bauordnungsrechtlich vorgeschrieben sind. Es handelt sich um eine Auswahl für Fachleute und interessierte Verbraucher. Grundlage für mit der Verwaltungsvorschrift zu den Technischen Bau 4 5 4sind in VwV TB 2018, Anlage A.4.2/3 unter Punkt 1-5 deniert. Sie werden in der folgenden Tabelle nicht darge-
stellt. 5Baden-Württemberg von 2009.
KVJS-Ratgeber 19
GEBÄUDE UND WOHNUNGEN
Das sagt die DIN (18040-1 und -2) und ist
in § 39 Landesbauordnung vorgegebenDas hat sich außerdem
Grundstück - Außenanlagen
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[PDF] Betreuungsvertrag in ambulant betreuten - GKV
[PDF] Betrieb
[PDF] Betriebe D Geflügelschlachtung