[PDF] DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“





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Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 79 „Verwendung

– bei Verbrauchsanlagen denen das Gas flüssig zugeführt wird



ARMATURENKATALOG

Treibgas-Betankungsanlagen Ballonflaschen-Abfüllanlagen



TRG 404 Anlagen zum Füllen von Treibgastanks

15 sept. 2006 Kompaktanlagen sind Anlagen bei denen die Flüssiggastankstelle (Zapfsäule



SHELL FLÜSSIGGAS-STUDIE

3 mai 2015 reich häufig die Begriffe Autogas und Treibgas benutzt. ... von technischen Regeln die Anforderungen an Produkte



Richtlinie Flüssiggas

6 déc. 2017 den Anforderungen dieser Richtlinie. Page 5. EKAS 6517.d – 12.17. 5. 3 Anlagen ...



Vorlage Arbeitsebene 2

17 avr. 2013 Gegenstand des ATR D1/13 sind Anforderungen für Bau Prüfung



DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“

alle Beschäftigten den Anforderungen des Brandschut- Gas. Sauerstoff ist selbst nicht brennbar sondern fördert ... Extrem entzündbare Treibgase.



Richtlinie Flüssiggas - EKAS

6 déc. 2017 den Anforderungen dieser Richtlinie. Page 5. EKAS 6517.d – 05.21. 5. 3 Anlagen ...



Verwendung von Flüssiggas

Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle Druckbehälter“ Druckgasbehälter Füllanlagen und Rohrleitungen sind in der ...



Verwendung von Flüssiggas

konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Druckbehälter Druckgasbehälter

Betrieblicher Brandschutz

in der Praxis

Dezember 2020

DGUV Information 205-001

205-001

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 28876-3800 (Zentrale)

Fax: 030 28876-9876

E-Mail:

info@dguv.de

Internet:

www.dguv.de Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen,

Brandschutz der DGUV

Ausgabe Dezember 2020

Änderungen zur letzten Ausgabe:

lisierung der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brand schutz“ (Stand November 2013) und beinhaltet auch die DGUV Information 205-002 Dezember 2010)", die mit dem Erscheinen dieser DGUV Information zurückgezogen wird.

DGUV Information 205-001

www.dguv.de/publikationen

Webc ode: p205001

auch? aus zugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bildnachweis:

Cover, Abb. 43: ©auremar - stock.adobe.com

Abb. 1, 5, 9, 17, 23, 24, 30, 33-36, 40, 44, 45, 47-49, 56, 61-63, 67, 70-73: ©?DGUV; Abb. 2: © DGUV, nach Vorlage Institut für Schadenverhütung und Schaden forschung H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH; Abb. 4: © Andrea - stock.adobe.com;

©?831days -

stock.adobe.com ; ©? Alek sandr Salenko - stock.adobe.com; ©?Africa Studio - stock.adobe.com; ©?mdesigner125 - stock.adobe.com;

©?3Reasons -

stock.adobe.com ; Abb. 6: © Rudzhan - stock.adobe.com; Abb. 7: © DGUV/H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH; Abb. 18, 27, 32, 41, 46, 50-55, 60, 64-66: © Tim Pelzl; Abb. 19: © Joaquin Corbalan - stock.adobe.com; Abb. 29: © BG Nahrungs- mittel und Gastgewerbe; Abb. 37, 38: © C.M. Heim GmbH; Abb. 39: © ESB Solutions GmbH; Abb. : © Johnson Controls; Abb. : © Calanbau Brandschutzanlagen GmbH; Abb. , : © BGETEM; Abb. : © St aatliche Feuerwehrschule Würzburg, Merkblatt Feu- komm mitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de

Betrieblicher Brandschutz

in der Praxis

DGUV Information 205-001 Dezember 2020

Inhaltsverzeichnis

SeiteSeite

Vorwort .....................................................................................................

Brandursachen ................................................................... Ver antwortliche, Beauftragte und Beteiligte imbetrieblichen Brandschutz ................................... . Unternehmer oder Unt ernehmerin und . Brandschutzbeauftragte ................................................ . Sicherheitsbeauftragte .................................................. . Brandschutzhelfer ............................................................ Der Verbrennungsvorgang ........................................... . Brenn barer Stoff ................................................................. .. Zündtemperatur ................................................................. .. Flammpunkt ......................................................................... .. Verbrennungsgeschwindigkeit .................................. . Sauerstoff .............................................................................. . Zündquellen ......................................................................... und Brandrauche ............................................................... ? Bau licher Brandschutz ................................................... . Bau stoffe und Bauteile ................................................... . Baustoffklassen ................................................................. . Feuerwiderstandsklassen ............................................. .. Stahlkonstruktionen ........................................................ .. Holzkonstruktionen .......................................................... .. Brandschutzverglasungen ............................................ . Brandabschnitte ................................................................ . Industriebau ......................................................................... Betrieb liche Brandschutzmaßnahmen ................. . Brenn bare Stoffe und Gemische im Betrieb ....... .. Einstufung und Kennzeichnung ................................. .. Sicherheitsdatenblatt ..................................................... . Brand schutzmaßnahmen im Einzelnen ................ .. Sicherheitsbeleuchtung ................................................ .. Sicherheits- u nd Gesundheitsschutz- kennzeichnung ................................................................... .. Betrieb sanweisung und Unterweisung .................. .. Tr ansport und Lagerung ................................................ .. Heiß- und Feuerarbeiten ................................................ Tec hnischer Brandschutz ............................................. . Brandmeldeanlagen ........................................................ .. Al lgemeine Funktionsbeschreibung ........................ .. Bauar ten von Brandmeldern ....................................... .. Mob ile Brandmeldeanlagen ........................................ . Alarmierungseinrichtungen ........................................ . Rauchabzugsanlagen ..................................................... .. Ausw ahl der bereitzustellenden .. Wandhydranten .................................................................. . Brandvermeidungsanlagen .......................................... .. Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten . Inst andhaltung und Prüfung von .. Wandhydranten .................................................................. Verh alten im Brandfall ................................................... . Aus bildung der Belegschaft im Brandschutz . Im Brandfall organisiert evakuieren ........................ . Planu ngen für den Brandfall ........................................ .. Alarmplan .............................................................................. .. Brandschutzordnung ....................................................... .. Flucht- und Rettungsplan .............................................. .. Feuerwehrplan .................................................................... Vor schriften und Regelwerke zum betrieblichen Brandschutz . Nationale Vorschriften .................................................... . DGUV Regeln und DGUV Informationen ................ .. DGUV Fachbereich AKTUELL ........................................ . Tec hnische Regeln ............................................................ . Normen und Richtlinien .................................................

Anhang

...................................................................................................... Seite

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

sicherung wurden in den vergangenen Jahren (2010-2017) Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden. Ge nehmigungsrechtlich werden lediglich Grundanforderun gen zum Brandschutz formuliert. Aus diesem Grund ist es das Ausmaß eines Schadens und somit die Betriebsunter- brechung reduziert wird. Die Verletzungen bei einem Brand werden durch die di rekte Einwirkung der Flammen oder heißen Rauchgase auf die Auswirkung brennender Kleidung sowie Rauchvergif- tung (Rauchgasinhalation) verursacht. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher zur Verhütung von Arbeitsun Sie liegen generell im Verantwortungsbereich der Unter- nehmerin oder des Unternehmers und der von ihr oder ihm beauftragten Personen. Oft wird in den Betrieben argumentiert, dass es noch nie zu einem Brand gekommen ist. Es sei außerdem sehr un- wahrscheinlich, dass in Zukunft ein Brand entstehen wür- de. Dieser Einstellung wurde gerichtlich widersprochen: "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entste- hung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden telang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet wer- den muss.“ (Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster,

10A 363/86 vom 11.12.1987)

Abb. 1 Aufg aben im Brandschutz

6

Abb. 2

Brandursachen in Deutschland

(Quelle: Institut für Schadenverhütung

Versicherer e.V. [IFS])

1 Brandursachen

Die Brandursachen in Deutschland über alle Lebensberei che verteilen sich wie in Abbildung2 dargestellt. gen, Stoffen und Gemischen • mangelndes Gefahrenbewusstsein beim Umgang mit

Gefahrstoffen und Zündquellen

• fehlerhafte oder überlastete elektrische Anlagen und

Betriebsmittel

• mangelnde Wartung und Instandhaltung

Die folgenden Brandschilderungen mit ihren Folgen sowie lichen die Notwendigkeit, Maßnahmen festzulegen, mit • In einer Kfz-Reparaturwerkstatt entstand bei Schweiß- arbeiten an der Auspuffanlage ein Fahrzeugbrand. Die ten, die bei der Instandsetzung mit Kraftstoff benetzt

Folgen:

undArmen. • Durch einen Funken kam es zu einem Schwelbrand in

Folgen:

Die Absauganlage und das Lager wurden voll

• Beim Arbeiten mit dem Winkelschleifer in einer Bau- schlosserwerkstatt setzten Schleiffunken die durch Fett ten in Brand. Ein Kollege konnte die Flammen mit einem

Folgen:

Verbrennungen zweiten Grades am rechten

• Feuer im Rathaus - Vergessener Adventskranz setzt Büro in Brand. Dabei wurde das Büro des Bürgermeis durch ein vergessenes Adventsgesteck mit brennender Kerze. Nachbarn hatten den Brand entdeckt, mehrere Dachfenster waren mit lautem Knall geborsten. Durch die hohen Temperaturen und Rauchgase wurden gro ße Teile des Mobiliars und der Schreibtisch mit PC und

Telefon unbrauchbar.

Folgen:

Hoher Sachschaden, Ansehensverlust

7

2 Ver antwortliche, Beauftragte und Beteiligte

im betrieblichen Brandschutz sionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Personen im

Betrieb.

2.1 Unternehmer oder Unt ernehmerin

müssen: sichtigt chen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen und überwachen richtungen bereitstellen und instand halten nen Brandgefahren hinweisen und in der Vermeidung und Abwendung dieser Gefahren unterweisen einrichtungen und zur Evakuierung unterweisen

ßig, z. B. in Form von Übungen, prüfen

• beraten unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes beseitigung vorschlagen chungsergebnisse auswerten und Maßnahmen zur ver- besserten Brandverhütung vorschlagen • unterweisen, informieren und motivieren, sodass sich zes entsprechend verhaltenDie Fachkraft für Arbeitssicherheit soll mit der oder dem Brandschutzbeauftragten zusammenarbeiten, um Brand rieren. nation aller technischen und organisatorischen Schutz- maßnahmen.

2.3 Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte werden durch fachspezifische gefordert. Sie sollen den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes/einer Organisation, z. B. die Unternehme- rin oder den Unternehmer, in allen Fragen des vorbeugen den, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben, beraten und unterstützen: • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsan- lagen • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Ar- beitsstoffen

• Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen

und Feuerversicherern • Erstellung der Notfallplanung, z. B. Brandschutzord- schutzhelfern Brandschutzbeauftragte sollen mit der Fachkraft für Ar- beitssicherheit zusammenarbeiten, um Brandschutzmaß Die Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brand schutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von

Brandschutzbeauftragten" beschrieben.

8 • den Weisungen zur Brandverhütung Folge leisten • durch ihr Verhalten alle Maßnahmen zur Verhütung von • im Brandfall entsprechend den Anweisungen der Unter- nehmerin bzw. des Unternehmers handeln (z. B. Brand und Hilfsbedürftigen helfen)

2.5 Sicherheitsbeauftragte

Die Sicherheitsbeauftragten haben die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnah tigten aufmerksam zu machen. Dies gilt auch für den be trieblichen Brandschutz.

2.6 Brandschutzhelfer

Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat eine ausrei

Dadurch wird

den und fern erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutz- helfer sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzel ner Per sonen, z. B. bei Fortbildung, Urlaub und Krankheit, berücksichtigt werden, siehe Technische Regeln für Brandschutzhelfern sind in Kapitel 9.1 dieser DGUV Infor- mation beschrieben. Weitere Informationen zur Ausbildung von Brandschutz- helfern liefert auch die DGUV Information 205-023

9Verantwortliche, Beauftragte und Beteiligte im betrieblichen Brandschutz

Abb. 3 Vor aussetzungen für einen Verbrennungsvorgang

3 Der Verbr ennungsvorgang

Die Verbrennung ist ein in Einzelstufen ablaufender chemischer Vorgang, bei dem der brennbare Stoff mit Um einen Brand entstehen zu lassen, müssen folgende

Bedingungen vorhanden sein:

• ein "brennbarer" Stoff, der mit

• eine Zündquelle mit ausreichender Energie

3.1 Brenn barer Stoff

Der brennbare Stoff selbst beeinflusst das Brandgesche chemischen und physikalischen Eigenschaften, vom je und von den Umgebungseinflüssen.Das Brandverhalten ist jedoch keine Stoffeigenschaft oder brennbaren Stoffes kann wesentliche Änderungen des

Brandverhaltens hervorrufen:

Holzstaub zur Explosion gebracht werden

stoff Stahl mit geringer Zündenergie brennbar, z. B. mit einer 9V-Blockbatterie • Aluminiumstaub verbrennt, wie auch viele andere • Kühlschmierstoff-Aerosole oder Kühlschmierstoff- energiereicher Funken oder an heißen Werkstück-/ weise Zündtemperatur, Flammpunkt und Verbrennungs geschwindigkeit, sind maßgeblich für das Brandverhalten eines brennbaren Stoffes. 10

3.1.1 Zündtemperatur

Die Zündtemperatur ist die niedrigste Temperatur, auf muss, damit sich ein brennbarer Stoff ausschließlich auf- grund seiner Temperatur, also ohne Zündquelle wie einen

Zündfunken, selbst entzündet.

Die Mindestzündtemperatur einer Staubschicht ist die sich eine Staubschicht von festgelegter Dicke auf dieser dingungen entzündet.quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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