[PDF] Verwendung von Flüssiggas Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen





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Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 79 „Verwendung

– bei Verbrauchsanlagen denen das Gas flüssig zugeführt wird



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Richtlinie Flüssiggas - EKAS

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Verwendung von Flüssiggas

Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle Druckbehälter“ Druckgasbehälter Füllanlagen und Rohrleitungen sind in der ...



Verwendung von Flüssiggas

konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Druckbehälter Druckgasbehälter

Januar 2012

BGV D34

Gültig ab 1. Oktober 1993

in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen*) vom April 1998

D34Unfallverhütungsvorschri?

Verwendung von Flüssiggas

2

BG Vorschri? D34

Hinweis:

Diese BGVorschri? ist eine Unfallverhütungsvorschri? im Sinne des § 15 Siebtes Buch

Sozialgesetzbuch (SGB VII).

scha?sraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prü?erichte be rücksichtigt, wenn die den Prü?erichten dieser Stellen zugrunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der

Normen

reihe EN 45 000 niedergelegten Anforderungen erfüllen. Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und

S. 18), sind beachtet worden.

Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungs terungen zu Unfallverhütungsvorschri?en.

Inhaltsverzeichnis

Seite I.

Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich ................................................. 6 II.

Begrisbestimmungen

§ 2 Begri sbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 III.

Aufstellung und Betrieb

A. Gemeinsame Bestimmungen ........................................ 17 § 3 Allgemeines .................................................... 17 § 4 Anforderungen an Personen ....................................... 17 § 5 Betriebsanweisungen ............................................ 17 § 6 Aufstellung von Flüssiggasanlagen ................................. 19 § 7 Anschluß von Verbrauchsanlagen an Versorgungsanlagen .............. 26 § 8 Anschluß von Verbrauchseinrichtungen mit Rohrleitungen .............. 28 § 9 Anschluß von Verbrauchseinrichtungen mit Schlauchleitungen .......... 32 § 11 Betreiben von Verbrauchsanlagen .................................. 38

§ 13 Dichheiten/Undichtheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

. . . . . 47 § 14 Lü?ungseinrichtungen/Abgasleitungen ............................. 52 § 15 Außerbetriebnahme von Verbrauchseinrichtungen .................... 54 § 17 Brandschutz bei Verbrauchsanlagen ................................ 57 § 18 Instandsetzen ................................................... 59 B. Besondere Bestimmungen .......................................... 62 § 21 Verbrauchsanlagen in der Fleischwirtscha? .......................... 62 3 4

BG Vorschri? D34

§ 22 Flüssiggasanlagen für Bauarbeiten ................................. 63 § 24 Verbrauchsanlagen in Laboratorien von Einrichtungen des Gesundheits dienstes und der Wohlfahrtspflege ................................. 73 § 25 Flüssiggasanlagen in Einrichtungen für das Unterrichtswesen ........... 74 § 29 Fahrzeuge mit FlüssiggasVerbrennungsmotor ........................ 79 § 30 Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen ................... 85 IV.

Prüfungen

§ 32 Allgemeines .................................................... 95 A. Gemeinsame Bestimmungen ........................................ 96 § 33 Flüssiggasanlagen / Flüssiggasverbrauchsanlagen .................... 96 B. Besondere Bestimmungen ..........................................100 § 34 Flüssiggasanlagen in der Fleischwirtscha? ...........................100 § 37 Fahrzeuge mit FlüssiggasVerbrennungsmotor ........................103 § 38 Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen ...................104 § 39 Flüssiggasanlagen mit ortsfesten Verbrauchsanlagen unter Erdgleiche ...105 V.

Ordnungswidrigkeiten

§ 40 Ordnungswidrigkeiten ............................................107

BG Vorschri? D34

5 VI.

Inkra?treten

§ 41 Inkra?treten ....................................................108

Anhang 1

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .109

Anhang 2

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110

Anhang 3

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

Anhang 4

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112

Anhang 5

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115

Anhang 6

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 6 I.

Geltungsbereich

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Unfallverhütungsvorschri? gilt für

1. die Verwendung von Flüssiggas zu Brennzwecken,

versorgt werden, tern versorgt werden. (2) Diese Unfallverhütungsvorschri? gilt nicht, soweit ihr Gegenstand in staat- lichen Rechtsvorschri?en geregelt ist. (3) Diese Unfallverhütungsvorschri? gilt nicht für die folgenden Anlagen und die Verwendung von Flüssiggas zu Brennzwecken in diesen Anlagen:

1. Verfahrenstechnische Anlagen,

5. Anlagen auf Seeschien,

6. Anlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der Binnen-

schiahrt,

7. Schutzgaserzeugungs- und -verbrauchsanlagen.

Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2:

Flüssiggasanlagen bestehen aus Versorgungsanlagen und Verbrauchsanlagen. Hinsicht senscha?lichen "Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas" (ZH 1/455) hin. Diese werden durch die vorliegende Unfallverhütungsvorschri? "Verwendung von Flüssiggas" Regelungen, die bisher in den vorstehend genannten Richtlinien enthalten waren. verordnung (neu: BetrSichV).

BG Vorschri? D34

7

Flüssiggasanlagen siehe Bild 1 und 2:

Bild 1: Flüssiggasanlage

BG Vorschri? D34

8

Bild 2: Flüssiggasanlage

zeugen. zeugen siehe Abschnitt "Besondere Bestimmungen für Fahrzeuge mit Flüssiggas Ver brennungsmotor".

Bei Treibgasanlagen von Fahrzeugen siehe auch:

Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO), insbesondere Anhang 1 "Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeugen, deren Motor mit verflüssigten Gasen (Propan, Butan u. "Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums für Fahrzeuge mit AutogasAntrieb" (z. Zt. Entwurf).

Verbrauchsanlagen siehe Bild 3.

BG Vorschri? D34

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Bild 3: Verbrauchsanlage

Zu § 1 Abs. 2:

Sicherheitsanforderungen für Konstruktion, Bau

und Ausrüstung von Gasverbrauchsein gelt. Diese Verordnung setzt die EG Richtlinie für Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/ EWG) in nationales Recht um. Siehe hierzu Anhang 3 dieser Unfallverhütungsvorschri?.

Technischen Regeln Druckgase (TRG),

Technischen Regeln Rohrleitungen (TRR)

geregelt. gestellt. Gefahrgutverordnung Straße (GGVS (ab 1.1.2003 GGVSE)) sowie die in Bezug genom menen Anlagen A und B des ADR, "Technische Richtlinien zur Gefahrgutverordnung Straße; Anforderungen für elektri

BG Vorschri? D34

10 an ortsbeweglichen Warnleuchten", Dampessel siehe Dampesselverordnung (jetzt BetrSichV).

Zu § 1 Abs. 3 Nr. 1:

Verfahrenstechnische Anlagen sind die Gesamtheit aller notwendigen Einrichtungen für die Durchführung des Ablaufes von chemischen, physikalischen oder biologischen

Zu § 1 Abs. 3 Nr. 2:

Zu § 1 Abs. 3 Nr. 3:

Siehe UVV "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (BGV D1).

Zu § 1 Abs. 3 Nr. 4:

Zu § 1 Abs. 3 Nr. 6:

Siehe "Richtlinien für Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der Binnenschi ahrt" (BGR 146). 11 II.

Begri?sbestimmungen

§ 2

Begri?sbestimmungen

(1) Verwendung von Flüssiggas zu Brennzwecken im Sinne dieser Unfall- verhütungsvorschri? ist das Gebrauchen und Verbrauchen von Flüssiggas zur

Verbrennung.

(2) Flüssiggase im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? sind die brenn- baren Gase Propan, Propen (Propylen), Butan, Buten (Butylen) und deren

Gemische.

(3) Flüssiggasanlagen im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? bestehen aus Verbrauchsanlagen für Brennzwecke und zur Entleerung aufgestellten und (4) Versorgungsanlagen im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? umfassen alle zur Versorgung der Verbrauchsanlagen dienende Teile einschließlich der

Hauptabsperreinrichtung.

(5) Verbrauchsanlagen im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? umfassen die Verbrauchseinrichtungen für Brennzwecke einschließlich des Leitungs- netzes und der Ausrüstungsteile hinter der Hauptabsperreinrichtung. (6) Verbrauchseinrichtungen im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? sind (7) vorschri? sind Anlagen, bei denen die Verbrauchsanlagen oder Versorgungs (8) Ausrüstungsteile im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? sind sicher- heitstechnisch erforderliche und dem Betrieb der Verbrauchsanlagen dienen de Armaturen und Regeleinrichtungen. (9) Hauptabsperreinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? ist die Absperreinrichtung, mit der die gesamte Verbrauchsanlage von der Ver-

BG Vorschri? D34

12 absperrventil sein. (10) Reserve an die Flüssiggasanlagen angeschlossenen oder zum baldigen An erforderlich sind. (11) gaspackungen, Druckgaskartuschen und Einwegflaschen. (12) Druckgasflaschen (Treibgasflaschen) oder fest mit dem Fahrzeug verbundene brennungsmotoren bereitgehalten wird. (13) Entnahmestellen im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? sind die Stellen des Leitungsnetzes, an denen das Flüssiggas entnommen wird, um der

Verbrauchseinrichtung zugeführt zu werden.

(14) Anschlußdruck im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? ist der Fließ- überdruck am Gasanschluß der Verbrauchseinrichtung in Millibar (mbar).quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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