Fritteusen - Betriebsanweisung
Vor erstmaliger Benutzung der Maschine ist die Gebrauchsanweisung des Herstellers zu lesen. • Die Fritteuse darf nur für den vom Hersteller vorgesehenen
Fritteusen Woks und Fettbackgeräte
Anhang Betriebsanweisung. 17. Die vorliegende Arbeitssicherheitsinformation (ASI) konzentriert sich auf wesentliche. Punkte einzelner Vorschriften und
Beratungshilfe - Vermeidung von Fett-/Ölbränden sowie
von Fett-/Ölbränden sowie Verbrühungen bei der Benutzung von Fritteusen Eine Muster-Betriebsanweisung zur Vermeidung von Speiseöl- und Speisefett-.
1. Anwendungsbereich 2. Gefahren für Mensch und Umwelt 3
Diese Betriebsanweisung gilt für das Betreiben von Friteusen. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt. • Heißes Fett. • Heiße Fettspritzer (z.
GUV-R 111 Arbeiten in Küchenbetrieben
Zur Vermeidung einer möglichen Gesundheitsgefährdung müssen alle eingesetzten Arbeitsmittel nach. Gebrauch entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung
Elektro-Friteuse Modellreihen Thermik 650 750 850
10.03.2011 Lesen Sie zur Vermeidung von Unfällen vor der Benutzung des Gerätes die Betriebsanleitung. Unsachgemäßer Gebrauch des Gerätes kann zu ...
DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe“
Fritteusen Heißluftdämpfer
Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten Volksfesten sowie
Muster einer Betriebsanweisung „Flüssiggasanlagen Herde Grillgeräte
DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
7.4.4 Betriebsanweisung und Unterweisung. die geänderte Nutzung bei der Baugenehmigungsbehörde einzuholen. ... B. Fritteusen Fondues
Bedienungsanleitung
30.05.2021 - Reinigen Sie vor dem ersten Gebrauch des Geräts alle Teile die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Beachten Sie die Anweisungen in der.
Branche KüchenbetriebeDGUV Regel 110-003
110-003
April 2019
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Gastgewerbe,
Fachbereich Nahrungsmittel der DGUV
Ausgabe: April 2019
DGUV Regel 110-003
Bildnachweis
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe kommmit mensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.deBranche Küchenbetriebe
DGUV Regel 110-003 April 2019
SeiteInhaltsverzeichnis
? Wozu diese Regel? ............................................................... ? ? Grundlagen für den Arbeitsschutz ........................ ? ?.? Was für alle gilt! ...................................................................... . Was für die Branche gilt ................................................... ?.? Anlieferung und Lagerung ............................................. . Vorbereitung .............................................................................. . Zubereitung (Kochen und Garen) .............................. Lüftung ............................................................................................
. Speisenausgabe und Auslieferung ........................ Spülküche ....................................................................................
. Entsorgung und Abfallbehandlung ........................ . Instandhaltung und Prüfung ........................................ ? Empfohlene Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen ......................................... ??Stichwortverzeichnis .................................................................................... ??
1 Wozu diese Regel?
Was ist eine DGUV Regel?
Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche - dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvor- schriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwen- den. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unterneh- aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.An wen wendet sich diese DGUV Regel?
Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unter- nehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten.Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfe-
stellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen in tionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu erreichen. 52 Grundlagen für den Arbeitsschutz
2.1 Was für alle gilt!
Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch in allen Prozessen berücksichtigt und diese dabei beteiligt, schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV)Arbeitssicherheit
Technische Regel für Betriebssicherheit "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigenAnlagen (TRBS 1201)
Technische Regel für Betriebssicherheit
Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3)
ten Hilfe (ASR A4.3) 6Weitere Informationen
DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchun- gen in der betrieblichen Praxis Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Si- ternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das Ar- beitsschutzgesetz. Doch es gibt viele weitere gute Gründe, warum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, gierter und motivierter. Mehr noch: Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich für Unternehmen nachweislich Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie bei der Einrichtung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. tionsmaßnahmen um, die auf den folgenden Seiten beschrieben sind. Sie bieten Ihnen die beste Grundlage für einen gut organisierten Arbeitsschutz und stellen dieIhrem Unternehmen.
iVerantwortung und Aufgabenübertragung
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesund- oder Unternehmer. Das heißt, dass Sie die Arbeiten in zu prüfen, ob diese Personen ihre Aufgabe erfüllen. Legen Sie bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen fest. Insbeson- dere nach einem Arbeitsunfall oder nach Auftreten einer Berufskrankheit müssen deren Ursachen ermittelt und dieArbeitsschutzmaßnahmen angepasst werden.
Betreuung
Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und ge- DGUV Vorschrift 2 gibt vor, in welchem Umfang Sie dieseSicherheitsbeauftragte
stellen. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die Sie ehrenamtlich neben ihren eigentlichen Aufgaben bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unter- stützen. Sie achten z. B. darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen ihre Kolle- ginnen und Kollegen auf sicherheits- oder gesundheits-Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
7Grundlagen für den Arbeitsschutz
Qualifikation für den Arbeitsschutz
Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wis-
sen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Personen in Ihrem Unternehmen, die mit Aufgaben im Arbeitsschutz betraut sind, ausreichend qualifiziert sind. Geben Sie diesen Per- men teilzunehmen. Die Berufsgenossenschaften, Unfall- kassen und die Deutsche Gesetzliche UnfallversicherungBeurteilung der Arbeitsbedingungen und
Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht bekannt sind, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Ar- beitsschutzes ist daher die Beurteilung der Arbeitsbedin- hat das Ziel, für jeden Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter, insbeson- den Umgang mit Gefahrstoffen. Es gilt: Gefahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt oder vermindert wer- Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip ergreifen. Das heißt, Sie müssen zuerst technische (T), dann organi- satorische (O) und erst zuletzt personenbezogene (P) Maßnahmen festlegen und durchführen. Mit der anschlie- men Sie nicht nur Ihrer Nachweispflicht nach, sondern erhalten auch eine Übersicht der Arbeitsschutzmaßnah- men in Ihrem Unternehmen. So lassen sich auch Entwick- lungen nachvollziehen und Erfolge aufzeigen.Arbeitsmedizinische Maßnahmen
Ein unverzichtbarer Baustein im Arbeitsschutz Ihres führung der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge mit individueller die Vorsorge, dass bestimmte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergriffen werden müssen, soWege leiten.
Unterweisung
ihrem Arbeitsplatz sowie ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und Betriebsanweisungen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre beitsplatz erhalten. Diese kann durch Sie selbst oder eine Zeitarbeitsunternehmen ein, müssen Sie diese so unter- weisen wie Ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Unterweisung sicherstellen
Manche Arbeiten in Ihrem Unternehmen sind beson-
ge, mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht führt. Ist traut, so sind Sie verpflichtet, für geeignete technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen zu sorgen, z. B. Telefon-/Funkmeldesysteme oder Personen-Notsignal-An- 8Grundlagen für den Arbeitsschutz
Zugang zu Vorschriften und Regeln
Machen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten
staatlichen Vorschriften und Regeln an geeigneter Stelle maßnahmen informiert werden, Sie zeigen ihnen auch, dass Sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ernst nehmen. Bei Fragen zum Vorschriften- und Regelwerk hilft Wenn durch technische und organisatorische Maß- che Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen. Bei der Beschaffung ist darauf zu achten, dass die PSA mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist. Welche PSA ab. Vor der Bereitstellung sind Sie verpflichtet, die Be- Zur Sicherstellung des Schutzziels ist es wichtig, dass die tung und unter Berücksichtigung bestehender Tragezeit- begrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsge- sungen vermittelt werden. Durch die Organisation von Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie gesamten Nutzungsdauer gut funktionieren und sich in hygienisch einwandfreiem Zustand befinden.Werden in Ihrem Unternehmen PSA zum Schutz gegen
eingesetzt (z. B. Fußschutz, Stech- und Schnittschutz), nutzung dieser PSA praktische Übungen beinhalten. Wei- rechte Durchführung von Rettungsmaßnahmen, Überprüfung der Ausrüstungen durch einen Sachkundi- gen oder die Erstellung von speziellen Betriebsanweisun- gen betreffen. Mit Gebotszeichen zur Sicherheits- und Gesundheits- werden müssen.Brandschutz- und Notfallmaßnahmen
die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, aber auch die Vorbereitung auf sonstige Notfallmaßnahmen, wie zum Beispiel die geordnete Evakuierung Ihrer Arbeits- nen und Brandschutzhelfern ausbilden, empfehlenswert sind mindestens fünf Prozent der Belegschaft. Empfeh- lenswert ist auch die Bestellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zum Brandschutzbeauftragten. Das beiterinnen und Mitarbeiter mit deren Benutzung durchErste Hilfe
Die Organisation der Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb Eintreffen des Rettungsdienstes, eines Arztes oder einer stelle absichern, Verunglückte aus akuter Gefahr retten, Notruf veranlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen sowie Betroffene betreuen. Den Grundbedarf an Erste-Hilfe-Material decken der "Kleine 9Grundlagen für den Arbeitsschutz
Betriebsverbandkasten" nach DIN 13157: 2009-11
"Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C" bzw. der "GroßeBetriebsverbandkasten" nachDIN 13169: 2009-11
arbeiten, müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausrei- die erfolgreiche Fortbildung in einem Erste-Hilfe-Lehrgang te-Hilfe-Fortbildung). Die Lehrgangsgebühren werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. der Urlaubszeit genügend Ersthelferinnen und -helfer an- wesend sein müssen.Wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer?
Bei ? bis zu ?? anwesenden Versicherten eine Ersthelferin bzw. ein ErsthelferBei mehr als ?? anwesenden
Versicherten
?? % derAnwesenden
führen. Daher müssen die in Ihrem Unternehmen einge- Arbeitsmittel geprüft werden. Vor der Verwendung eines Arbeitsmittels muss dieses durch Inaugenscheinnahme, ggf. durch eine Funktionskontrolle, auf offensichtliche geschehen soll, beschreiben die TRBS 1201 und die TRBS 1203 (siehe Infobox "Rechtliche Grundlagen"). Im Einschichtbetrieb hat sich bei vielen Arbeitsmitteln ein fung aufbewahren.Planung und Beschaffung
Es lohnt sich, das Thema Sicherheit und Gesundheit von Anfang an in allen betrieblichen Prozessen zu berück- sichtigen. Wenn Sie schon bei der Planung von Arbeits- teln und Arbeitsstoffen an die Sicherheit und GesundheitNachbesserungen.
Barrierefreiheit
Denken Sie auch an die barrierefreie Gestaltung der kommt nicht nur Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung zugute, Ihre gesamte Belegschaft kann breite Wege oder Armaturen, Lichtschalter und Türgriffe, Unfallrisiken senken und zu weitaus geringeren Belastun- gen und Beanspruchungen führen.Gesundheit im Betrieb
Gesundheit ist die wichtigste Voraussetzung, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Rentenalter Maßnahmen, die arbeitsbedingte physische und psychi- sche Belastungen verringern helfen, zahlen sich doppelt arbeiterinnen und Mitarbeiter wissen oft am besten, was daher in Ihre Überlegungen für Verbesserungsmaßnah- 10Grundlagen für den Arbeitsschutz
Fremdfirmen, Lieferanten und Einsatz auf
dungen entstehen. Treffen Sie die erforderlichen Regelun- gen und sorgen Sie dafür, dass diese Personen die be- trieblichen Arbeitsschutzregelungen Ihres Unternehmens kennen und beachten. Sie auch in Sachen Arbeitssicherheit für eine ausreichen- de Abstimmung mit dem Unternehmen, auf dessen Be-Integration von zeitlich befristet
Die Arbeitsschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen und Mitarbeiter, die nur zeitweise in Ihrem Betrieb arbei- ten, wie zum Beispiel Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeit- nehmer sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Stellen Sie sicher, dass diese Personen ebenfalls in den betrieb- lichen Arbeitsschutz eingebunden sind.Weitere Informationen
Datenbank Vorschriften, Regeln und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung: www.dguv.de/publikationen www.dguv.de (Webcode: d36139) Datenbank der gesetzlichen Unfallversicherung zu Bio- und Gefahrstoffen (GESTIS): www.dguv.de (Webcode: d3380) Arbeitsschutzgesetz und -verordnungen:
www.gesetze-im-internet.de Technische Regeln zu Arbeitsschutzverordnungen: www.baua.de i 11Grundlagen für den Arbeitsschutz
2.2 Was für die Branche gilt
Schnittverletzungen, Verbrennungen und Verbrühungen, Hautbelastungen oder von Küchenbetrieben vorkommen. Die hier beschriebenen grundlegenden zu vermeiden.Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG, Beurteilung derArbeitsbedingungen)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (§ 6 BetrSichV,Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der
Verwendung von Arbeitsmitteln und § 9 BetrSichV,Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV) EG-Verordnung 852/2004 über LebensmittelhygieneAnhang 2 Kapitel VIII
durch Hautkontakt ... Ermittlung, Beurteilung, Maß- nahmen (TRGS 401) Technische Regel für Gefahrstoffe "Betriebsanwei- (ASR A1.5/1,2) 12 "Weitere Informationen BGN ... Starker Partner der Betriebe
(www.bgn-branchenwissen.de) Hotellerie und Gastronomie ... effizient, sicher und wirtschaftlich. Branchenleitfaden für eine guteArbeitsgestaltung (Hrsg. DEHOGA Bundesverband
und BGN) DIN EN ISO 14116: 2015-11 Schutzkleidung ... Schutz gegen Flammen ... Materialien, Materialkombina- tionen und Kleidung mit begrenzterFlammenausbreitung
www.bgn.de (dort sind auch Musterbetriebs-
anweisungen verfügbar) www.dguv-lug.de
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[PDF] Betriebsratswahl der Robert Bosch GmbH