[PDF] #mitbestimmt Leiharbeit Werkverträge und andere





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Betriebsrätekonferenz Leiharbeit

Sep 19 2016 Verbindliche Anmeldung zur Betriebsrätekonferenz: BRK 216491557. »Leiharbeit« vom 19.09. - 20.09.2016 in Berlin. Ich nehme am Workshop 1.



3. Betriebsrätekonferenz Leiharbeit

Nov 16 2018 bundesweite Betriebsrätekonferenz Leiharbeit statt



4. Betriebsrätekonferenz Leiharbeit

Betriebsrätekonferenz Leiharbeit. Am 18. und 19. September 2019 findet in Berlin die bundesweite Betriebsräte- konferenz Leiharbeit statt.



Rechtsprechungsübersicht

Betriebsrätekonferenz Leiharbeit. Workshop 3: Rechtsfragen zu den Manteltarifverträgen 19.9.2017. Rechtsprechungsübersicht. 1. Annahmeverzug?



Folie 1

Gesund hin - unversehrt nach Hause zurück. Stefan Urlaub. 2. Betriebsrätekonferenz Leiharbeit. 19.09.2017 



Teilkonferenz 4_Stang

Betriebsrätekonferenz. Rechtsanwalt Dieter Stang. Mitbestimmungs- und. Informationsrechte der. Betriebsräte bei Leiharbeit und. Fremdvergabe 



Neues Selbstbewusstsein

Oct 4 2007 BETRIEBSRÄTEKONFERENZ. Zeitarbeit – Fluch oder Segen? Betriebsräte der DGB-Region Chemnitz diskutieren das Thema Leiharbeit und deren ...



#mitbestimmt

Leiharbeit Werkverträge und andere Spaltungsinstrumente. haben wir auf einer Betriebsrätekonferenz in Hannover vorge-.



Betriebsräte- Konferenz

Die Lohndiskriminierung von Frauen und der. Missbrauch von Leiharbeit müssen beendet wer- den. Wir wollen einen gebührenfreien Zugang zu. Bildung von der Krippe 



Fairness für Leiharbeit

May 1 2008 Wir bitten um. Entschuldigung. VORMERKEN. ? Betriebsrätekonferenz. Im Juni 2006 hatten wir erfolg- reich unsere gemeinsame Be-.

#mitbestimmt #mitbestimmt • Union Busting stoppen • Mitbestimmung ausweiten

Mehr Mitbestimmung - gerade jetzt!

Jutta Krellmann, Klaus Ernst

Der Wandel der Arbeitswelt im neoliberalen Kapitalismus ist wie Minijobs, erzwungener Teilzeit oder sachgrundloser Be- fristungen. Unternehmensstrategien setzen auf Outsourcing, Zunehmende psychische Belastungen aufgrund von Arbeits- hetze und Leistungsverdichtung, sowie indirekte Steuerung und deren Mitbestimmung zu Überbleibseln einer vergange- Mitbestimmung ist als ein Teil des dualen Systems der Inte- ressenvertretung parallel zur Tarifautonomie unverzichtbar, um den Wandel unserer Arbeitswelt nicht allein den Arbeit- gebern und ihrer Profit logik zu überlassen. Das duale System birgt aber durch seine Zweigliedrigkeit ein Einfallstor für Arbeitgeber, Belegschaften gegeneinan- der auszuspielen. »Teile und herrsche" galt schon im alten Rom. Nur ein Betriebsrat mit einer gewerkschaftlich orga- nisierten Belegschaft besitzt sowohl das solidarische Be- wusstsein als auch die notwendige kollektive Durchset- zungskraft, dem etwas entgegenzusetzen. Aus unserer Sicht ist es für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der gewerkschaftlich organisieren und bei ihrem betrieblichen Engagement über den Tellerrand des eigenen Betriebes und Unternehmens blicken. Das ist notwendig, damit die Konkurrenz zwischen den Betrieben nicht auf dem Rücken wird. Aus unserer Sicht ist ein Dreiklang von Maßnahmen not- wendig, um die Mitbestimmung an heutige Erfordernisse und zukünftige Entwicklungen anzupassen und um zur Demokratisierung der Arbeitswelt beizutragen. Kapitel I: Betriebsratswahlen sind zu erleichtern. Es muss mehr Arbeit. Maßnahmen gegen Union Busting und Betriebsrats- besseren Schutz, um sich dagegen e ektiver wehren zu mehr zwingende Mitbestimmungsrechte. Sie müssen bei darf den Arbeitgebern nicht allein überlassen werden, über Fragen des Standortes oder Investitionen zu entscheiden. Agenda. Sie sollen als Expertinnen und Experten ihre Arbeit selbst mitgestalten. macht die Forderung nach mehr Mitbestimmung den alten Konflikt wieder sichtbar: Es geht um den Interessengegen- satz zwischen Kapital und Arbeit - um Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dagegen haben sich Arbeitgeber mit ihren politischen Verbündeten schon immer gewehrt: Die Niederschlagung des Streiks gegen fehlende am . Januar das Parlament gedrückt und durch die Nationalsozialisten trat das Betriebsver- fassungsgesetz in Kraft - wieder blieben Forderungen der Gewerkschaften nach Mitbestimmung in wirtschaftlichen gen in den Jahren und

Machen wir uns nichts vor, ob vor

Jahren in der Wei-

marer Republik, beim Betriebsverfassungsgesetz in der alten Bundesrepublik oder dessen Novellierung im neuen Jahrtausend: Auch bei der Arbeit der Zukunft geht es um die entscheidende Frage, wie diese gestaltet und organisiert ist spielen.

Ȇber Mitbestimmung

soll man nicht klagen.

Man soll sie machen,

muss sie wagen.

Notfalls auch mit Kopf

oder Kragen."

Klaus S.,

Betriebsratsvorsitzender

Verlag Nürnberger Presse

Quelle: DIE LINKE. Hessen

Kapitel I

Betriebsratswahlen erleichtern

Wir streiten für mehr Mitbestimmung. Das bedeutet zu allererst, dass es in viel mehr Betrieben überhaupt einen Betriebsrat geben muss. Das ist bisher leider keine Selbst- wendig, um Betriebsratswahlen zu erleichtern. Es ist zudem Betriebsrat eigentlich ist und wofür er gut ist. Dazu werden Es braucht aber auch deutlich mehr Schutz für diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat gründen wollen, aber mit einem Arbeitgeber konfrontiert nen und Kollegen einzuschüchtern. Der Gesetzgeber muss aktiv werden, um die Betro enen besser zu schützen. Auch zu dieser Frage wollen wir unsere Ideen vorstellen. Ist die Betriebsratswahl hinter sich gebracht, stehen Be- machen, ihre Arbeit zu erledigen. Arbeitgeber, die der Mit- bestimmung feindlich gegenüber stehen, nutzen Grauzonen im Gesetz, um dem

Betriebsrat das Leben

schwer zu machen:

Das Gehalt wird nicht

gezahlt für Zeiten der

Betriebsratsarbeit, weil

sie als nicht erforder- lich deklariert wird; es braucht gerichtliche

Auseinandersetzungen

bis externer Sachver- stand hinzugezogen werden darf; und so weiter und so fort.

Diesem Gebaren wollen

wir einen Riegel vor- schieben. Die Zahl der Betriebe in Deutschland, die keinen Betriebsrat haben, ist groß. Es gibt viele weiße Flecken auf der Land- karte: lediglich in neun Prozent der Betriebe, die die Voraus- setzungen erfüllen, gibt es einen Betriebsrat. Dass es keinen gibt, liegt in vielen Betrieben daran, dass Versuche unternommen haben, einen Betriebsrat zu grün- den. Wo es aber keine Mitbestimmung gibt, gibt es auch keine gelebte Demokratie. gar nicht die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats? Viele haben Befürchtungen mit dem Arbeitgeber in einen Konflikt zu geraten, wenn sie in diese Richtung aktiv werden. Mitbestimmungsfeindlichkeit von Arbeitgebern ist mittler- weile ein durchaus bekanntes Thema, das auch mediale schüchtert. Andere nehmen dagegen eine Betriebsratswahl entweder als etwas sehr Kompliziertes wahr, was ebenfalls abschreckend wirken kann. Oder ihnen wird vermittelt, Entlassungen führen. In anderen Betrieben ist einfach nicht

BETRIEBSRÄTE SCHÜTZEN UND STÄRKEN

OstdeutschlandWestdeutschland

* in Betrieben mit mindestens bekannt, dass ein Betriebsrat vom Gesetz vorgeschrieben Es ist daher notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um Ein Betriebsrat ist zwar kein Garant für gute Arbeitsbedin- gungen, aber ohne stehen die Chancen noch schlechter. Belegschaften gibt es eher in Betrieben mit Betriebsrat.

Was tun, damit in mehr Betrieben ein Betriebsrat

Q Es ist für alle Betriebe ein einfaches Wahlverfahren notwendig, das diesem Namen gerecht wird. Wichtig sind

Definitionen von passivem und aktivem Wahlrecht.

Wahlvorstandskandidaten zu finden und Informationsver- anstaltungen oder Wahlversammlungen zur Wahl eines Wahlvorstandes durchzuführen. Diese Rechte sollten auch von einem Konzernbetriebsrat oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft wahrgenommen werden Q Um dem Thema Betriebsratswahlen mehr Raum im betrieb- lichen Alltag zu geben, wird der Arbeitgeber zur Durchfüh- rung von Mitarbeiterversammlungen verpflichtet, auf denen er über die Vorschriften des Betriebsverfassungs- gesetzes informiert. Gewerkschaftsvertreterinnen oder Gewerkschaftsvertreter dürfen an diesen Versammlungen teilnehmen und die Versammlungsleitung übernehmen. allein gelassen werden, müssen sie externen Sachver- des Wahlvorstandes sollte Anspruch auf eine Schulung

BETRIEBSRÄTE SCHÜTZEN UND STÄRKEN

BETRIEBS-

RÄTE

FÜR ALLE,

WAHLEN

LEICHTER

MACHEN

Betriebsratswahlen besser schützen, mitbestim-

Fehlen eines Betriebsrats nicht auf mangelnde Initiative der Arbeitgeber versucht, Betriebsratswahlen zu verhindern und

Initiatoren einzuschüchtern.

Solche mitbestimmungsfeindlichen Maßnahmen sind seit einigen Jahren in Deutschland zu beobachten. Die Liste der bekannten Beispiele ist mittlerweile lang. Hier nur eine Auswahl: H&M, Burger King, Enercon oder Neupack. Alle sind massiv gegen Betriebsratsgründungen vorgegangen. freie Zonen sind das Ziel, ernst zu nehmende Gegenspieler Kolleginnen und Kollegen, die einen Betriebsrat gründen wollen, gezielt eingeschüchtert und systematisch kaltge- stellt. Mobbing und Bossing stehen auf der Tagesordnung. Anwaltskanzleien spezialisieren sich auf Union Busting. Sie beraten Arbeitgeber, wie sie unerwünschte Kolleginnen mürbe gemacht werden, dass sie selbst das Handtuch wer- fen. Nicht selten verstoßen Arbeitgeber dabei auch gegen geltendes Recht. Diese Kolleginnen und Kollegen brauchen praktische e durch- zustehen. Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert. Er Kavaliersdelikt behandeln, das nur selten geahndet wird. Und wenn es doch einmal der Fall ist, sind die Strafen so gering, dass die Betriebe sie aus der Portokasse bezahlen

BETRIEBSRÄTE SCHÜTZEN UND STÄRKEN

»Wenn gegen Gesetze

verstoßen wird und

Arbeit geber sich mit-

bestimmungsfeindlich verhalten, müssen harte

Sanktionen folgen."

Kim L.,

Betriebsratsvorsitzende

H&M Gesundbrunnen

Kündigungsschutz verbessern,

Q Die Initiatorinnen und Initiatoren einer Betriebs- ratswahl müssen ab ihren ersten belegbaren Vorberei- nicht erst ab dem Tag der Einladung. Das kann bei aggres- für die in der Einladung zur Wahlversammlung genannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist von den ersten drei auf alle dort aufgeführten zu erweitern. Die Dauer dieses Kündigungsschutzes muss auf gert werden. für Bewerberinnen und Bewerber gelten und %' Monate andauern. Es muss verhindert werden, dass aktive Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer eingeschüchtert und ihnen mit Kündigungen gedroht wird. Q Um Kündigungen von aktiven Wahlvorbereiterinnen und Wahlvorbereitern zu erschweren, muss darüber hinaus eingeführt werden, dass eine solche Kündigung nur mit

Zustimmung des Gesamtbetriebsrates erfolgen darf,

sofern ein solcher vorhanden ist. Q Das Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammen- hang mit Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungs- gesetz muss von derzeit auf maximal Euro angehoben werden. Auch das Ordnungs- und Zwangs- Q Wer die Bildung eines Betriebsrats oder dessen Arbeit behindert, macht sich strafbar. Dieser Schutz des Be- systematisches Union Busting. Um Straftaten festzustel- len, brauchen Arbeitsgerichte Ermittlungskompetenzen. punktstaatsanwaltschaften einzurichten.

BETRIEBSRÄTE SCHÜTZEN UND STÄRKEN

UNION

BUSTING

STOPPEN!

GEGEN-

WEHR

STÄRKEN!

Auch bestehende Betriebsratsgremien haben mit mitbe- stimmungsfeindlichen Arbeitgebern zu tun, die versuchen, sie in einem juristischen Kleinkrieg zu zermürben. So wird zum Beispiel die Erforderlichkeit von Betriebsratsarbeit in Frage gestellt und das Gehalt für die entsprechende Zeit einbehalten. Bis die Erforderlichkeit auf gerichtlichem Wege festgestellt ist und das Gehalt gezahlt wird, vergehen viele tigten nicht leisten. Auf legale Weise werden sie so an der

Ausübung ihres Amtes gehindert.

Die Themenpalette der Betriebsratsarbeit reicht von Umstrukturierungen über technische Neuerungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Digitalisierung, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Arbeitgeber kann sich jederzeit externe Beratung einholen. Der Betriebsrat hingegen muss dafür zuerst Einvernehmen mit dem Arbeitgeber herstellen. xer werdenden Arbeitswelt darauf angewiesen, sich durch zwanzig Jahren verdreifacht und liegt bei

Millionen. Be-

macht von Gewerkschaften und untergraben die betriebliche von befristeten Betriebsratsmitgliedern muss gesichert werden. mal angebracht, konkreter zu definieren für die Freistellung und für die erforderliche

Betriebsratsarbeit.

Das ist immer einer der

den Betrieben."

Martin Simon S.,

Konzernbetriebsrat

Asklepios Kliniken GmbH,

destagsausschusses für

Arbeit und Soziales

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