[PDF] Luxemburg den 14. Dezember 2021 PRESSEMITTEILUNG 17





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Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen

1 janv. 2021 2 Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages so sind ... mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Art. 257e.



VERSIcHERUNGSVERtRAG KüNDIGEN

Und: wann kann mir die Versicherung den Vertrag kündigen? Fragen zu Kündigungsmöglichkeiten eines Versicherungsvertrags sind ein Hauptanliegen von.



Rechtliche Möglichkeiten des Ausschlusses eines NATO

25 janv. 2018 über die Kündigung des Vertrages vor die jedem NATO-Mitgliedstaat die Möglichkeit zum ... Suspendierung eines Vertrages infolge Vertrags-.



Luxemburg den 14. Dezember 2021 PRESSEMITTEILUNG 17

14 déc. 2021 Das Ausgangsverfahren betrifft das von Norep AS („Norep“) gegen eine ... einer Klage auf Vergütung nach Kündigung eines Vertrages mit Haugen ...



Vertrag über die Durchführung von

27 juil. 2016 (2) Bei der Durchführung des Vertrages sind insbesondere die folgenden Grundlagen zu ... Vertragslaufzeit und Kündigung durch die Agentur.



DHBW Studienvertrag

(im folgenden Vertrag „Studierende / Studierender“ genannt) fristlosen Kündigung rechtfertigt; dies gilt nicht für den Zugang eines Bescheids über die ...



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

www.sunrise.ch/agb («Vertragsbedingungen»). Ziff. 2 bleibt vorbehalten. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Vertrages und die Besonderen 



Die Kündigung des Vertrages zur Gründung des Europäischen

V. Die Kündigung des Euratom-Vertrages als Mittel zur über- Was die Entsorgung beim Kernbrennstoffkreislauf betrifft so ist jeder.



Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege

29 juil. 2009 Der Verbraucher kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ist der schriftliche Vertragsschluss im Interesse des ...



Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag 221.229.1

1 janv. 2011 3 Wird der Vertrag durch Kündigung nach Absatz 1 aufgelöst so erlischt auch die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens für.

Luxemburg, den 14. Dezember 2021

PRESSEMITTEILUNG 17/2021

Urteil in der Rechtssache E-2/21 Norep AS ./. Haugen Gruppen AS

DES RATES

Mit heute ergangenem Urteil hat der Gerichtshof ein Ersuchen des Norwegischen Obersten Gerichtshofs (Norges Høyesterett) zu Auslegung der Richtlinie 86/653/EWG zur

Das Ausgangsverfahren betrifft das

Berufungsgerichts Hålogaland (Hålogaland lagmannsrett) eingelegte Rechtsmittel bezüglich einer Klage auf Vergütung nach Kündigung eines Vertrages mit Haugen Gruppen AS. Die Klageforderung basiert auf dem norwegischen Handelsvertreter- und Handelsreisendengesetz. Die Parteien des Ausgangsverfahrens streiten darüber, ob die von Norep im Rahmen des

Gesetzes anzusehen sind.

sei, dass sie eine Mitwirkung des Handelsvertreters an Bestellungen von Kunden beim Unternehmer voraussetzt, mit der Folge, dass Bestellungen nicht direkt vom Kunden beim Unternehmer dass er weder die direkte Mitwirkung des Handelsvertreters am Zustandekommen von Bestellungen beim Unternehmer zwingend voraussetzt noch dass er Konstellationen ausschliesst, in denen Kunden ihre Bestellungen direkt beim Unternehmer aufgeben. Des Weiteren befand der Gerichtshof, dass der Umstand, dass ein Handelsvertreter keine Rolle bei Annahme oder dem Abschluss von Bestellungen im Namen des Unternehmers spielt, für sich erfüllen. Mit seiner zweiten Frage bat das vorlegende Gericht um die Darlegung relevanter Kriterien für

1(2) der Richtlinie anzusehen ist. Der Gerichtshof urteilte, dass eine verkaufsbezogene

zum An- oder Verkauf von Waren durch den Unternehmer herbeizuführen sucht und der Handelsvertreter dabei als Vermittler zwischen Unternehmer und seinen Kunden auftritt. Das Urteil kann im Volltext im Internet unter www.eftacourt.int heruntergeladen werden. Diese Pressemitteilung ist ein nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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