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1 janv. 2021 2 Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages so sind ... mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Art. 257e.
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25 janv. 2018 über die Kündigung des Vertrages vor die jedem NATO-Mitgliedstaat die Möglichkeit zum ... Suspendierung eines Vertrages infolge Vertrags-.
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27 juil. 2016 (2) Bei der Durchführung des Vertrages sind insbesondere die folgenden Grundlagen zu ... Vertragslaufzeit und Kündigung durch die Agentur.
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1 janv. 2011 3 Wird der Vertrag durch Kündigung nach Absatz 1 aufgelöst so erlischt auch die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens für.
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
im Rahmen des befristeten Arbeitsmarktprogramms des Bundes zwischen (nachs und der Name und Anschrift der Agentur für Arbeit: (nachs tehend - "Agentur" - genannt)2 § 1
Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung von Flüchtlingsintegrations-maßnahmen im Rahmen des befristeten Arbeitsmarktprogramms des Bundes - FIM auf
G rundlage d esAntragsvom
(2) Für die individuelle Zuweisung der Teilnehmenden ist ausschließlich die nach dem (vgl. § 5a Absatz 1AsylbLG).
§ 2
Vertragsbestandteile und Vertragsgrundlagen
(1) Bestandteile dieses Vertrages sind: bereitzustellenden Arbeitsgelegenheiten,2.der in § 1 Abs. 1 dieses Vertrages bezeichnete Antrag des Antragstellers einschließlich
der mit d Buchstabe d)der Richtlinie des Arbeitsmarktprogramms27.07.2016 (Richtlinie) bei "externen FIM.
(2) Bei der Dur chführung des Vertrages sind insbesondere die folgenden Grundlagen zu beachten:1.die Richtlinie,
2.die Bestimmungen der § 421a SGB III und § 5 a AsylbLG,
3. ha ushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes,4.die Bestimmungen der §§ 53 ff. des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §3Leistungspfli
er verpflichtet sich a)die in Anlage 1 angegebene Art, Inhalt, Anzahl und Umfang der von ihm angebotenenArbeitsgelegenheiten zur Verfügung zu stellen
und durchzuführen, geeigneter Teilnehmender zu unterstützen und sich dabei mit ihr abzustimmen, Arbeitsstunde an die Teilnehmenden bis zur Erstattung durch die Agentur vorzufinanzieren und auszuzahlen. Hierbei ist auf Folgendes zu achten: Sollten den Teilnehmenden durch die Teilnahme an der Flüchtlingsintegrationsmaßnahme notwendige Kosten entstehen, die nicht mit den 0,80 Euro pro geleisteterArbeitsstunde abgedeckt sind
, so sind diese ebenfalls bis zur Erstattung durch die Agentur vorzufinanzieren und an die Teilnehmenden auszuzahlen, soweit diese mitBelegen nachgewiesen wu
rden. und Nachweise mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Maßnahme aufzubewahren. d)die bei der Durchführung der Flüchtlingsintegrationsmaßnahme festgestellten des zur Verfügung gestellten Erfassungsbogens nach dem individuell en n die Agentur zu übermitteln. Diese Erkenntnisse dienen der Agentur als Grundlage für weitere Integrationsmaßnahmen im Falle einer Anerkennung des Asylgesuches. einzuholen. e)die zur Abrechnung der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen erforderlichen Informationen bis zum letzten Tag des Monats, der auf den abzurechnenden Monat folgt, an die Agentur zu übermitteln und ausschließlich die dafür zur Verfügun g stehenden Vorlagen und Vordrucke zu nutzen, h schriftlich mitzuteilen, falls ihm zugewiesene Teilnehmende nicht zu einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme erscheinen oder eine begonneneFlüchtlingsintegrationsmaßnahme abbrechen
; gleiches gilt, wenn potenziell eTeilnehmende die Anbahnung verhindern,
Flüchtlingsintegrationsmaßnahme
nach § 4 Absatz 2 und die hierfür bestehendenGründe zu informieren.
4 h)an Prüfungen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesrechnungshof mitzuwirken
sind die zahlungsbegründenden Unterlagen mindestens fünf Jahre bis nachMaßnahmeende aufzubewahren.
§ 4
Durchführung des Vertrages
vertragsgerecht innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. Zuweisung aufgehoben hat oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin in einer für den Teilnahme nicht oder nicht mehr erfüllt. Davon ausgenommen ist ein den in 3.3 der Richtlinie genannten Voraussetzungen. §5Kostenerstattung
(1) Für die vertragsgerechte Durchführung der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen zahlt die
von 85,00 Euro für Maßnahmen nach Nr. 3.1a der Richtlinie ("interne FIM") bzw. 250,00 für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen. Ergeben diese aufArbeitsstunde
wird dem no twendige Kosten, die den Teilnehmenden darüber hinaus durch die Teilnahme an der Notwendige Kosten sind in der Regel solche, die dem Teilnehmenden direkt und unvermeidlic h durch die Teilnahme an der M aßn ahme entstehen und nicht durch Dritteübernomm
en bz w. durc h Regel eistung en abgedeckt werden. Dies si nd beispielsweiseVerpflegungsmitnahme besteht.
hinausgeht, ist ausgeschlossen. n die Umsatzsteuer. §6Rechnungslegung und Ausschlussfrist
bis zum 28. des darauf folgenden Monats durch die Agentur abgerechnet und ausgezahlt.Konto.
ausgeschlossen. insbesondere , wenn der Vertragsschluss auf falschen Angaben im Antrag beruht. §7Haftungsausschluss
§8 U nfallversicherung D ie Teilnehmenden an der Flüchtlingsintegrationsmaßnahme sind nach § 2 Siebte s Buch §9Vertragslaufzeit und Kündigung durch die Agentur (1) Der Vertrag wird für den Zeitraum bis geschlossen.
Der Vertrag endet mit Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (2) Die Agentur ist berechtigt, im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.Als Kündigungsgründe gelten insbesondere:
1. der Einsatz der Teilnehmenden außerhalb der genehmigten Arbeitsgelegenheiten,
2.ein schwerwiegender Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen,
3.eine schwerwiegende Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrages und/oderseiner Bestandteile.
angemessener Frist nicht nachkommt, kann die Agentur diesen Vertrag ebenfalls mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich kündigen. (4) Ändern sich die für die Flüchtlingsintegrationsmaßnahme maßgeblichen gesetzlichenBestimmungen
oder vertraglichen Grundlagen, kann die Agentur mit einer Frist von sechsWochen zu
schriftlich kündigen. (5) Sonstige Kündigungsrechte sowie Rechte wegen Pflichtverletzungen bleiben unberührt§ 1
0Datenschutz
personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich zur Erfüllung der in diesem Vertrag geregelten Pflichten nutzen. Jede Verwendung dieser Daten zu anderen Zwecken7 nur im vertraglich zugelassenen oder für die Aufgabenerledigung erforderlichen Umfang
berechtigt. deren Ein willigung an die Agentur. Die Übermittlung von Daten der Teilnehmenden an Dritte bedarf ebenfalls der vorherigen Einwilligung der Teilnehme nden (3) Den Teilnehmenden ist auf Verlangen Einsicht in alle sie betreffenden Unterlagen zu werden. Datenschutzes sicherzustellen. Er verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden von seinem eigenen Datenbestand getrennt zu halten Bundesdatenschutzgesetzes auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet worden sind. personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nachzukommen. Zwei Jahre nach§ 11
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Danach sind Benachteiligungen aus Gründen
der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder derTeilnehmenden
die Ungleichbehandlung eine wesentliche, entscheidende und angemessene berufliche wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes ausgeglichen werden soll (sog. positiveMaßnahmen).
§ 12
Information des Antragstellers
Antragstellern unverzüglich eine Kopie des Vertrages zur Kenntnis zukommen lassen.§13
Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
zu ihrer Wirksamkeit eines von den Parteien unterzeichneten Nachtrages.§ 14
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der jeweiligen Agentur. ____ ________________________ (Ort, Datum) ____ ________________________ (Unterschrift der Vertreterin / des Vertreters der Agentur für Arbeit) ____ ________________________ (Ort, Datum) ____ ________________________quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33[PDF] betroffene Orte
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