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Evaluation des Bildungszeitgesetzes
Baden-Württemberg BzG BW
Endbericht
Auftragnehmer:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb)
Rollnerstraße 14
90408 Nürnberg
Ansprechpartnerin: Dr. Iris Pfeiffer
Telefon:
E-Mail:
(0911) 27779 24 iris.pfeiffer@f-bb.de Auftraggeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und WohnungsbauBaden-Württemberg
Referat Berufliche Weiterbildung
Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
70173 Stuttgart
Nürnberg, 18.02.2019
2Inhalt
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis .................................................................................................................................. 3
1 Management Summary ................................................................................................................................................. 6
2 Ausgangslage und Ziele der Evaluation ................................................................................................................... 10
2.1 Einführung, Ziele und Umsetzung des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg ............................ 10
2.2 Ziele der Evaluation und Forschungsfragen .................................................................................................. 12
2.3 Theorie und Forschungsstand der Weiterbildungsteilnahme...................................................................... 14
3 Methodische Umsetzung ............................................................................................................................................ 29
3.1 Angewandte Methoden der Datenerhebung und -analyse .......................................................................... 29
3.2 Methodische Umsetzung der Evaluationsfelder und Beschreibung der Stichproben .............................. 34
3.2.1 Evaluationsfeld 1: Teilnehmende ........................................................................................................... 34
3.2.2 Evaluationsfeld 2: Anspruchsberechtigte .............................................................................................. 37
3.2.3 Evaluationsfeld 3: Betriebe ...................................................................................................................... 39
3.2.5 Evaluationsfeld 5: Gesetzliche Perspektive ........................................................................................... 46
4 Ergebnisse der Untersuchungen ................................................................................................................................ 48
4.1 Umfang und Beschreibung der Inanspruchnahme von Bildungszeit ......................................................... 48
4.1.1 Zahl der Teilnehmer an Bildungszeit pro Jahr ..................................................................................... 48
4.1.2 Zahl der Bildungszeit-Tage pro Jahr ...................................................................................................... 50
4.1.3 Verteilung nach Bildungszeitbereichen ................................................................................................. 50
4.1.4 Merkmale von Teilnehmenden von Bildungszeitmaßnahmen .......................................................... 52
4.1.5 Besuchte Bildungsmaßnahmen .............................................................................................................. 56
4.1.6 Motive und Erfahrungen hinsichtlich der Inanspruchnahme ............................................................ 59
4.1.7 Zusammenfassung: Inanspruchnahme des BzG BW ........................................................................... 70
4.2 Bildungszeit aus Sicht der Beteiligtengruppen .............................................................................................. 72
4.2.1 Bildungszeit aus Sicht der Anspruchsberechtigten ............................................................................. 72
4.2.2 Bildungszeit aus Sicht von Unternehmen ............................................................................................. 84
4.3 Beitrag des BzG BW im Hinblick auf die Anforderungen der Digitalisierung ........................................ 111
4.4 Gesetzesimmanente Verbesserungspotenziale ............................................................................................ 118
4.4.1 Auftreten von Problemen und Rechtsstreitigkeiten .......................................................................... 118
4.4.2 Problemfelder und Verbesserungswünsche ....................................................................................... 124
5 Bilanzierung der Ergebnisse ..................................................................................................................................... 139
5.1 Zusammenfassung und Fazit in Bezug auf die aufgestellten Forschungsfragen .................................... 139
5.2 Bilanzierung im Hinblick auf die Ziele des BzG BW .................................................................................. 145
5.3 Handlungsempfehlungen ............................................................................................................................... 146
Quellen .................................................................................................................................................................................. 150
3Abbildungsverzeichnis
Abbildung 4: Verteilung der im Jahr 2017 in Anspruch genommenen Bildungszeit nach Tagen .............................. 50
Abbildung 5: Anteile der Teilnehmenden nach Bildungszeitbereich und (Nicht-)Inanspruchnahme ...................... 51
Abbildung 6: Teilnehmende mit Inanspruchnahme von Bildungszeit nach Wirtschaftszweig ................................. 53
Abbildung 7: Themenbereich der besuchten beruflichen Weiterbildung, Befragung der Teilnehmenden .............. 56
Abbildung 8: Themenbereich der besuchten Ehrenamtsqualifizierung, Befragung der Teilnehmenden ................. 58
Abbildung 9: Zweck der Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung, Befragung der Teilnehmenden................. 60
Abbildung 10: Zweck der Teilnahme an der Ehrenamtsqualifizierung, Befragung der Teilnehmenden ................. 61
Abbildung 12: Gründe für die Nichtteilnahme ohne Bildungszeit, Befragung der Teilnehmenden ......................... 64
Abbildung 13: Verteilung der Kosten nach Bildungszeitbereich, Befragung der Teilnehmenden............................. 66
Abbildung 14: Finanzielle Unterstützung bei Maßnahme, Befragung der Teilnehmenden ....................................... 67
Abbildung 15: Prozentualer Anteil der Unterstützung an den Gesamtkosten der Bildungsmaßnahme, Befragung
der Teilnehmenden ............................................................................................................................................................... 68
Abbildung 17: Erstinformation über Medien, Befragung der Teilnehmenden ............................................................. 69
Teilnehmenden ...................................................................................................................................................................... 70
Abbildung 19: Zweck der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen, Befragung der Anspruchsberechtigten .... 76
Abbildung 20: Zweck der Teilnahme an Ehrenamtsqualifizierungen, Befragung der Anspruchsberechtigten ...... 77
Abbildung 21: Zweck der Teilnahme an politischen Weiterbildungen, Befragung der Anspruchsberechtigten .... 78
Abbildung 22: Bewertung des BzG BW aus Sicht der Anspruchsberechtigten ............................................................ 78
Abbildung 23: Wichtigkeit der Bildungszeitbereiche für Anspruchsberechtigte ......................................................... 79
Abbildung 24: Gründe der Nicht-Inanspruchnahme von Bildungszeit, Befragung der Anspruchsberechtigten .... 80
Anspruchsberechtigten ......................................................................................................................................................... 82
Abbildung 27: Bestehender Informationsbedarf zur Bildungszeit, Befragung der Anspruchsberechtigten ............ 83
Abbildung 28: Einordnung der Maßnahmen im Bereich der beruflichen Weiterbildung, Befragung derUnternehmen ......................................................................................................................................................................... 86
Abbildung 29: Einordnung der Maßnahmen im Bereich der politischen Weiterbildung, Befragung derUnternehmen ......................................................................................................................................................................... 87
4Abbildung 30: Einordnung der Maßnahmen im Bereich der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher
Abbildung 32: Beitrag besuchter Weiterbildungen in Bezug auf wirtschaftliche Aspekte, Befragung derUnternehmen ......................................................................................................................................................................... 91
Abbildung 33: Verwendungszweck der mit Bildungszeit besuchten Maßnahmen, Befragung der Unternehmen . 93
Abbildung 35: Anteil der Kostenarten zu den Gesamtkosten im Zusammenhang mit Bildungszeit, Befragung der
Unternehmen ......................................................................................................................................................................... 95
Abbildung 38: Informationsquellen zu Bildungszeit, Befragung der Unternehmen ................................................... 99
Abbildung 39: Informationsbedarfe bezüglich Bildungszeit, Befragung der Unternehmen .................................... 100
Abbildung 40: Bedeutung der Weiterbildungsbereiche des BzG BW bzw. der VO BzG BW, Befragung derUnternehmen ....................................................................................................................................................................... 101
für die Anerkennung .......................................................................................................................................................... 106
Abbildung 47: Digitalisierungsbezug besuchter Bildungsmaßnahmen, Befragung der Teilnehmenden ............... 111
Abbildung 48: Strategien im Umgang mit Digitalisierung, Befragung der Unternehmen ........................................ 113
Maßnahmen, Befragung der Unternehmen ..................................................................................................................... 114
Teilnehmenden .................................................................................................................................................................... 122
Anspruchsberechtigten ....................................................................................................................................................... 125
Abbildung 52: Probleme im Genehmigungsprozess aus Sicht von Unternehmen ..................................................... 127
5Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:Auflistung wesentlicher Merkmale der Bildungsfreistellungsgesetze .......................................................... 24
Tabelle 2: Übersicht über die Evaluationsfelder und die angewandten Methoden ..................................................... 33
Tabelle 3: Hochgerechnete Inanspruchnahmequoten 2017 pro Bildungszeitbereich auf Basis derTabelle 4: Verteilung der Merkmale von Teilnehmenden an Bildungszeit, Befragung der Teilnehmenden ............ 55
Tabelle 5: Verteilung der Bekanntheit des Gesetzes nach Altersgruppe, Befragung der Anspruchsberechtigten ... 72
einzelner Items ....................................................................................................................................................................... 90
Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg .......................................................................................................................... 121
61 Management Summary
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) wurde im Juli 2015 eingeführt. Es auf Bildungszeit an bis zu fünf Arbeitstagen im Jahr. Sie werden dafür von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung ihrer Bezüge freigestellt. Eine Evaluation des Gesetzes wurde festgelegt. Im Jahr 2018 fand die Evaluation auf Basis einer Ausschreibung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom Juli 2017 statt. die zentralen Beteiligtengruppen des Gesetzes: Teilnehmende von Bildungszeitmaßnahmen nach dem BzG BW, Anspruchsberechtigte (nach § 2 BzG BW), nach BzG BW bzw. VO BzG Interessenvertretungen. Insgesamt fanden im Rahmen der Erhebungen über 1.750 Interviews statt. Sport und Amateurmusik statt. Bildungszeit wurde von den befragten Teilnehmenden für durchschnittlich 4,45 Tage in Anspruch genommen, wobei für berufliche Weiterbildungen im Mittel mehr Bildungszeittage in Anspruch genommen wurden als für politische von jüngeren Altersgruppen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus weisen die ohne Führungsverantwortung in Anspruch genommen. Demgegenüber nahmen befristet 7 Württemberg positiv beurteilt und stellt für sie einen Anreiz zur Weiterbildungsteilnahme Weiterbildungsteilnahme. Der Nutzen der erlernten theoretischen und praktischen Inhalte Für den Bereich des Ehrenamts zeigt sich, dass 80 Prozent der Personen, die ehrenamtlich aktiv sind, durch die besuchte Qualifizierung eine Verbesserung für ihre ehrenamtliche wahrgenommen. die Wissenserweiterung sowie die Information zum politischen Gemeinwesen aus privatem Interesse z. B. zu Themen wie Demokratie oder Arbeit und Beruf im Fokus. Die Ergebnisse von systematischen Verweigerungen nur wenige Rückmeldungen für die Evaluation entgegengenommen werden konnten. Aus Sicht von Unternehmen besteht kein großer Nutzen durch die Inanspruchnahme von Bildungszeit im Hinblick auf den unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang. Weiterbildungsferne Personengruppen werden aus ihrer Sicht nicht mit Bildungszeit erreicht. Die durch Bildungszeit entstandenen Kosten werden durch die Unternehmen als zu hoch bewertet. Gleichzeitig sind positive Effekte hinsichtlich der wirtschaftlichen Positive Effekte erkennen die befragten Unternehmen am ehesten bei der 8 Stellenwert. Mit Bildungszeit verbinden viele der befragten Unternehmen jedoch auch z. B. in den Bereichen Sprachen, Digitalisierung sowie Führung und Management. NeueVereinfachung der Anerkennung.
Etwa ein Viertel der befragten Teilnehmenden gibt an, dass es in der Beantragung von Bildungszeit zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kam; ein Teil dieser Befragten hat auch juristische Schritte eingeleitet. Insgesamt sind 12 Urteile von der Landesrechtsprechung der politischen Weiterbildung nach § 1 Abs. 4 BzG BW, den Arbeitgeber enger und eher staatspolitisch auslegen, Arbeitnehmer aber für viele Politikbereiche einsetzbar sehen. Umsetzungsprobleme des Gesetzes variieren für die Beteiligtengruppen. Aus Sicht von Betrieben bestehen Probleme im bürokratischen Aufwand der Antragsbearbeitung, v.a. in Bearbeitung vor. Aufgrund dessen, dass Bildungszeit für Arbeitgeber Kosten der Lohnfortzahlung und weitere Ressourcen erfordert, sehen befragte Unternehmen das Gesetz gegenüber dem Gesetz für ein zentrales Problem, wodurch Bildungszeit in der betrieblichen Aus Sicht von Teilnehmenden, Anspruchsberechtigten und Unternehmen bestehen mitunter Informationen, z.B. Anspruchsregelungen und den Antragsprozess. Unklar ist zudem, Regelungen zur Anrechnung betrieblicher Weiterbildungen auf die Bildungszeit und zuAblehnungsgründen teilweise unklar.
9 Reduktion der Bildungszeittage wünschen, haben befragte Teilnehmende-"ȱ ȱ A"£"ȱ ûȱ £ "ȱ ȱ ȱ Ǯȃȱ A"£"ǯȱ ûȱ
hinaus wünschen sich befragte Teilnehmende und Anspruchsberechtigte sowie verschiedene des Gesetzes. Württemberg einen Anreiz zur Weiterbildungsteilnahme bedeutet. Insbesondere Verbesserung ihrer Arbeit. Hinweise liegen vor, dass auch Personengruppen angesprochen Evaluation gibt außerdem Hinweise, dass Geringqualifizierte mit dem Angebot eher nicht betrieblichen Perspektive mit bürokratischem Aufwand verbunden und v.a. die Finanzierung der Freistellungen, insbesondere für politische Weiterbildung und Ehrenamtsqualifizierung, wird kritisch betrachtet. Für Unternehmen stehen daher der Die geführte kontroverse Debatte um das BzG BW seit seiner Einführung sowie die vorliegenden Gerichtsurteile unterstreichen die ambivalente Sichtweise auf das Gesetz deutlich. Der weitere Umgang mit dem Gesetz sollte daher ausgewogen und unter Einbezug der verschiedenen Blickwinkel erfolgen. Zentral ist die Beibehaltung der beruflichen Bildungszeit bereits gut frequentiert ist. Zur Steigerung der Akzeptanz gegenüber dem 102 Ausgangslage und Ziele der Evaluation
2.1 Einführung, Ziele und Umsetzung des Bildungszeitgesetzes in Baden-
Württemberg
Im Juli 2015 wurde in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG Württemberg einen Anspruch auf eine Bildungsfreistellung für bis zu fünf Arbeitstage im freigestellt. Die Inanspruchnahme der Bildungszeit ist für Maßnahmen der beruflichen und Die drei Arten der Weiterbildung werden im Gesetz folgendermaßen definiert: Erweiterung von berufsbezogenen Kenntnissen, Fertigkeiten, ""-ã"""ȱȱ§"""ȃȱǻȗ 1 Abs. 3 BzG BW). Die berufliche
haben, da diese Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln soll (vgl.quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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