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Gleichzeitig tritt der. Erlass zur kriteriengeleiteten Bewertung der sprachlichen Leistung in den modernen. Fremdsprachen vom 22. November 2016 (ABl. S. 678) 



Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des

für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des. Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EU-. HWRM-RL beschlossen auf der 153. LAWA-Vollversammlung.

LAWA ab dem 2. Zyklus der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in

Deutschland

Empfehlungen

Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EU-

HWRM-RL

beschlossen auf der 153. LAWA-Vollversammlung, Obmann: Erik Buschhüter, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und

Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Bearbeitet im Auftrag des LAWA-AH

von der Kleingruppe "LAWA-Empfehlung zur Bewertung des Hochwasserrisikos": Jürgen Reich Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Dieter Rieger Bayerisches Landesamt für Umwelt

Landes Brandenburg

Jens Wunsch Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen (Obmann) Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Silvia Margan Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Lothar Nordmeyer Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklen- burg-Vorpommern Gunther Rahmlow Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-

Vorpommern

Erik Buschhüter Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver- braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Christian Iber Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Stephan Gerber Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Anne-Barbara

Furness

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Timm Menkens Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Katharina Schwarz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Cindy Mathan Umweltbundesamt

Rheinland-Pfalz - LAWA-Expertengruppe EG DMR

unter Mitwirkung von: Dr.-Ing. Peter Heiland, Lisa Peters, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Kernerplatz 9

D-70182 Stuttgart

© Stuttgart, 2017

gestattet. Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EU-HWRM-RL

Inhaltsverzeichnis

1. Veranlassung und Zielsetzung ................................................................................... 4

2.1. Grundansatz ........................................................................................................... 6

2.2. Arbeitsschritte ......................................................................................................... 6

2.3. Berücksichtigung der Schutzgüter........................................................................... 7

2.4. Berücksichtigung der Hochwasserarten .................................................................. 7

2.4.1. Überflutungen durch die Überlastung von Abwassersystemen ........................ 8

2.4.3. Überflutungen durch Versagen wasserwirtschaftlicher Anlagen (artificial infra-

structure) .......................................................................................................... 9

2.4.4. Überflutungen durch zu Tage tretendes Grundwasser ..................................... 9

2.5. Berücksichtigung des Klimawandels ....................................................................... 9

3. Empfehlungen für die Überprüfung der Risikogebiete .......................................... 10

3.1. Schritte zur Überprüfung im Überblick .................................................................. 10

3.2. Plausibilisierung durch Experten ........................................................................... 15

1. Zyklus der Hochwasserrisikomanagementplanung ................................ 15

1. Veranlassung und Zielsetzung

der das Hochwasserrisiko zu bewerten und danach sind die Gebiete mit signifikantem Hochwas- ments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwas- serrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWRM-RL) entsprechen.

ches signifikantes Risiko bereits identifiziert oder ein Beschluss für die Erstellung von Gefahren-

bewertung sinnvoll. Nach § 73 Absatz 6 WHG sind die Risikobewertung und die Bestimmung der Risikogebiete sowie die Entscheidungen und Maßnahmen nach § 73 Absatz 5 Satz 2 WHG bis zum 22.12.2018 und

danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Dabei ist den vo-

raussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko Rechnung zu tragen. Das "Hochwasserrisiko" ist in § 73 Absatz 1 WHG definiert: Es ist die Kombination der Wahr- wasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche schwemmungen ein hohes Schadenspotenzial besteht. Dies ist insbesondere in Siedlungsgebie- ten der Fall. Ziel dieses Papiers ist es aufzuzeigen, nach welchen Kriterien das "signifikante Hochwasserrisi- serrisikos des Strategiepapiers der LAWA zur Umsetzung der HWRM-RL in Deutschland (verab- schiedet auf der 136. LAWA-VV1, TOP 6.1) finden in diesem Papier Beachtung. auf der Grundlage vorhandener oder leicht abzuleitender Informationen durchgeführt werden. In gen Bewertung und in Kapitel 3 Empfehlungen für die Überprüfung der Risikogebiete gegeben. Der 1. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL ist Ende 2015 abgeschlossen worden. Der 2. Zyklus

ist von 2016 bis 2021 umzusetzen. Im ersten Schritt erfolgt die Überprüfung der Risikobewertung

und die Überprüfung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) nach § 73

WHG Absatz 1. Die Überprüfung der Risikogebiete muss bis zum 22.12.2018 abgeschlossen sein. § 73 Abs. 4 WHG schreibt die Koordination der Risikomanagementplanung durch Informations- vorhandener Datenlage und regionalen Randbedingungen ausgerichtet werden. Bei grenzüber- wertung des Hochwasserrisikos nach EU-HWRM-RL" der LAWA (beschlossen auf der LAWA-VV am 17./18.3.2009) fortgeschrieben. Abbildung 1: Fortschreibungszyklus mit den Überprüfungsschritten Die hier vorliegenden Empfehlungen dienen der Harmonisierung der Umsetzung in den Bundes-

Diskussionen in den LAWA-AH Gremien.

gebnisse der Risikobewertung systematisch ausgewertet und verglichen. Das Ergebnis ist eine synoptische Übersicht, die als Anlage beigefügt ist. (Raumbetrachtung, Einzelobjekt). Hier ist im 1. Zyklus entsprechend der Forderung der Richtlinie vor allem die landesweite Verfügbarkeit von entsprechenden Daten ausschlaggebend für die bewertung vorhandene Daten genutzt und nicht neue produziert werden sollen, sind entspre- chende Unterschiede systemimmanent und damit richtlinienkonform.

2.1. Grundansatz

Im 2. Zyklus wird auf den Ergebnissen des 1. Zyklus unmittelbar aufgebaut. Die ermittelten Risi-

kogebiete (gem. § 73 WHG) des 1. Zyklus werden als Grundlage für die Überprüfung und Aktua-

lisierung im 2. Zyklus beibehalten; die Risikokulisse bleibt im Folgenden als Ausgangspunkt be- stehen. der Risikosituation aufgrund der Risikobewertungen in den HWGK / HWRK oder im Zuge der Schadenspotentiale vorliegen. Anhand dieser neuen Erkenntnisse und Daten werden die bisheri- ten und Erkenntnisse, da sie im 1. Zyklus nicht weiter bearbeitet wurden. Hier ist zu prüfen, in- wieweit zwischenzeitlich eingetretene Schadensereignisse oder neue Betroffenheiten mit Bezug zu den Schutzgütern eine Neubewertung der Risiken angezeigt erscheinen lassen.

2.2. Arbeitsschritte

Generell erfolgt die Identifikation der potenziellen signifikanten Risikogebiete durch folgende Ar- den: für das im 1. Zyklus ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde (Stand

1. Zyklus; Dezember 2011).

signifikantem Hochwasserrisiko

2.3. Berücksichtigung der Schutzgüter

ken für die Schutzgüter

Menschliche Gesundheit,

Umwelt,

Kulturerbe

nachvollziehbar berücksichtigt. Dies erfolgt, indem für alle vier Schutzgüter entsprechende Be-

wertungs- und Signifikanzkriterien und -schwellen herangezogen werden. Der direkte Bezug der Kriterien zu den Schutzgütern ist in Kapitel 3 dargestellt.

2.4. Berücksichtigung der Hochwasserarten

Überflutungen durch die Überlastung von Abwassersystemen Überflutungen durch Versagen wasserwirtschaftlicher Anlagen Überflutungen durch zu Tage tretendes Grundwasser

2.4.1. Überflutungen durch die Überlastung von Abwassersystemen

stimmung für Hochwasser ausgenommen. Starkregenereignisse sind als generelles Risiko aber nicht als signifikantes Hochwasserrisiko im

Sinne des § 73 Abs. 1 WHG einzustufen, da

für einen spezifischen Ort die Wahrscheinlichkeit des Eintretens nicht hinreichend statis- tisch abgesichert angegeben werden kann. Gründe hierfür liegen im lokal nicht prognosti- wirken. Je nachdem, wo sich einzelne oder mehrere Gewitterzellen entladen sowie der sen die Gefahr von Überflutungen. zum Starkregenmanagement - insbesondere die, die Synergien beim Umgang mit Flusshoch- wasser aufweisen - im Rahmen der Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikoma-

Vergangene Starkregenereignisse

Eine Dokumentation von vergangenen (historischen) Starkregenereignissen mit nachteiligen Fol- gen für Umwelt, Menschen, Wirtschaft und Kulturgüter wird ab dem 2. Zyklus empfohlen2, z.B. durch Daten des DWD. Allerdings ist die verfügbare Datenbasis dafür generell zu unsystematisch und die Zeitreihen zu kurz, um daraus Gefahrenschwerpunkte oder Risikogebiete (im Sinne des § Flusshochwassern - bedeutet ein großes Schadensereignis nicht, dass die Eintrittswahrschein- lichkeit in Zukunft eben dort besonders hoch ist. Vielmehr ist sie auch an den Orten genauso aufzeichnen zu lassen. hoch, die bislang keine Ereignisse hatten, da dies im Wesentlichen von meteorologischen und ser - von der geographischen Lage.

2.4.3. Überflutungen durch Versagen wasserwirtschaftlicher Anlagen (artificial infra-

structure) Dem verbleibenden Risiko eines Stauanlagenversagens ist nach DIN 19700 durch flankierende konstruktive, bewirtschaftungsseitige und / oder organisatorische Maßnahmen zu begegnen. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten für ein Stauanlagenversagen sind bei Einhaltung der in den allge- mein anerkannten Regeln der Technik formulierten Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Überwachung von Stauanlagen wesentlich geringer als die Eintrittswahrscheinlichkeiten der für die Hochwassersicherheitsnachweise von Stauanlagen anzusetzenden Bemessungsereignisse Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zu berücksichtigen sind. Eine gesonderte Bewertung des Hochwasserrisikos durch Überflutung infolge Stauanlagenversagens erfolgt deshalb nicht.

2.4.4. Überflutungen durch zu Tage tretendes Grundwasser

Überflutungen durch zu Tage tretendes Grundwasser sind nur in den Auen bzw. ehemaligen Au- Regel nicht um zu Tage tretendes Grundwasser im eigentlichen Sinn, sondern um Stauwasser nicht versickert oder um Qualmwasser hinter Deichen. Die betroffenen Gebiete liegen in der Re- kobewertung bereits implizit mit erfasst und nicht separat dargestellt. Bei der Erstellung der Hochwassergefahren- und Risikokarten kann deshalb auf eine differenzierte Darstellung von Überflutungen durch zu Tage tretendes Grundwasser verzichtet werden. durch zu Tage tretendes Grundwasser der Vergangenheit und ggf. die Auswertung von Flurab-

2.5. Berücksichtigung des Klimawandels

festzustellen, dass belastbare Prognosen zu den Auswirkungen des Klimawandels umso schwie- ses angesetzt werden kann, nicht nur aus statistischen Gründen mit großen Unsicherheiten be- gen verschiedener Klimaprojektionen aufgrund methodischer Unsicherheiten. Des Weiteren bil- den die bereits vorliegenden Ergebnisse eine enorme Bandbreite, die insbesondere bei Betrach- tung der fernen Zukunft sehr groß ist. Auf dieser Grundlage ist eine belastbare statistische Ein- berücksichtigt, dass die angewendeten Szenarien in allen Analysen die jeweils zum Zeitpunkt der überwiegend von den Nutzungen in Risikogebieten ausgeht, ist ein maßgeblicher Einfluss des Klimawandels auf die Abgrenzung bzw. Überprüfung von Risikogebieten nicht zu erwarten.

3. Empfehlungen für die Überprüfung der Risikogebiete

3.1. Schritte zur Überprüfung im Überblick

RL neue Erkenntnisse hinsichtlich der Risikosituation aufgrund der Risikobewertungen in den HWGK / HWRK oder im Zuge der HWRM-Planung, neuer signifikanter Schadensereignisse oder Schematisch sind die Schritte nachfolgend dargestellt: kenntnisse vorliegen (z.B. eine offenkundig geringe Betroffenheit aus der Risikokarte oder der Defizitanalyse des 1. Zyklus), wird für diesen Bereich systematisch das potenzielle signifikante

Ergebnisse dieser Überprüfung werden von Experten vor Ort plausibilisiert. Die Signifikanzkrite-

rien sind im Folgenden aufgeführt: Abbildung 4: Signifikanzkriterien und Zuordnung zu Schutzgütern und Überprüfungsschritten unberührt erhalten, soweit dies bereits im 1. Zyklus angewendet wurde. sen und deren Signifikanz entsprechend der Richtlinie ist das Ausmaß der Betroffenheit von chen vorhandene Schadenspotenzial wider. vorhanden - das Schadenspotenzial verwendet werden. Für den 3. Zyklus wird dies bundesweit dung finden. Diese Bandbreite bildet die unterschiedlichen Schadenspotentiale ab, die sich auf- keiten anhand folgender Kriterien untersucht: als Alternative zu Schadenspotenzialbetrachtungen3 werden die signifikanten Risiken für das Schutzgut Umwelt anhand folgender Kriterien unter- sucht:

3 Unter Szenarien für Extremereignisse sind solche zu verstehen, die beispielsweise ein Versagen von

Hochwasserschutzeinrichtungen, eine ungünstige Kombination seltener Hochwasserereignisse im Küsten-

gebiet (Sturmflut) und im Binnenbereich, oder eine ungünstige Kombination seltener Hochwasserereignis-

SignifikanzkriterienBandbreite

für die Überprüfungsschritte der PFRAMenschl.

Gesundh.

Wirtschaftl.

erbe

Kriterium

(Bemerkung)

Signifikanz-

schwelle

Bezug zu Schützgütern

im HQ-extrem3 sucht: Gebiet), eine Trinkwasserentnahmestelle, ein Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet Kulturgütern" werden die potenziell signifikanten Risiken für das Schutzgut Kulturerbe anhand folgender Kriterien untersucht:

4 Industrial Emissions Directive (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU)

verbringungsregister)

SignifikanzkriterienBandbreite

für die Überprüfungsschritte der PFRAMenschl.

Gesundh.

Wirtschaftl.

erbe

Kriterium

(Bemerkung)

Signifikanz-

schwelle

IED-Anlagenx1

(Seveso-III-Richtlinie)x1

PRTR-Anlagenx1

B2) Schutzgebiete (i.d.R. nach WRRL)

Schutzgebiete (z.B. Natura 2000 etc.)x1

Trinkwasserentnahmestellenxx1

Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebietexx1

Bezug zu Schützgütern

Vorhandensein,

Vorhandensein,

Die nachteiligen Folgen von Hochwasserereignissen und deren Signifikanz entsprechend der

3.2. Plausibilisierung durch Experten

und ortskundige Mitarbeiter/-innen der Wasserwirtschaftsverwaltungen unter Einbeziehung von allem im ersten Schritt, der Überprüfung auf neue Erkenntnisse und neue aufgetretene Ereignis- se sowie im letzten Schritt, der Plausibilisierung des Ergebnisses der Überprüfung insgesamt. Zur weiteren Harmonisierung der Datengrundlagen sollen die erforderliche Koordinierung und tet werden. der Hochwasserrisikomanagementplanung

SignifikanzkriterienBandbreite

für die Überprüfungsschritte der PFRAMenschl.

Gesundh.

Wirtschaftl.

erbe

Kriterium

(Bemerkung)

Signifikanz-

schwelle x

Vorhandensein,

Bedeutung,

1

Bezug zu Schützgütern

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