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Illustrierende Aufgaben zum LehrplanPLUS
Fachoberschule und Berufsoberschule, BwR/IBV, Jahrgangsstufe 12 (FOS) bzw. 12 (BOS)Seite 1 von 9
Stand: 12.07.2021
Jahrgangsstufen 12 BWR (FOS Lernbereich 12.3 Jahresabschlussarbeiten durchführen)12 BWR (BOS Lernbereich 12.7 Jahresabschlussarbeiten durchführen und
das Gesamtergebnis einer Unternehmung ermitteln)12 IBV (FOS Lernbereich 12.1 bzw. BOS Lernbereich 12.4: Jahresab-
schlussarbeiten durchführen) schaftslehre und VolkswirtschaftslehreÜbergreifende Bildungs-
und ErziehungszieleZeitrahmen 60 Minuten
Kompetenzerwartungen
Die Schülerinnen und Schüler ...
Buchungen durch
Inhalte zu den Kompetenzen:
schreibung und Wertaufholung)Illustrierende Aufgaben zum LehrplanPLUS
Fachoberschule und Berufsoberschule, BwR/IBV, Jahrgangsstufe 12 (FOS) bzw. 12 (BOS)Seite 2 von 9
Übungsaufgabe
Sie sind Mitarbeiter/-in der SPIELLAND AG und momentan in der Abteilung Rechnungswesen einge- setzt. des Rennsportkaders lagerte die SPIELLAND AG die Produktion dieser Fahrrad-Serie nach Gar- misch-Partenkirchen in eine eigene Produktionshalle aus. Von Ihrem Abteilungsleiter erhalten Sie folgende E-Mail:AN: SONJA MAYER (RECHNUNGSWESEN MÜNCHEN)
VON: JAN SOMMER (RECHNUNGSWESEN MÜNCHEN)
BETREFF: BILANZIERUNG
DATUM: 01. DEZEMBER
Liebe Sonja,
Garmisch-Partenkirchen vor. Ich würde vorschlagen, dass du mir kurz den jeweils auszuweisenden Wert
in der Bilanz zum 31.12. in einem kurzen Meeting begründest.Im Anhang habe ich dir dazu das für die Gesamtimmobilie vorliegende Gutachten sowie eine Auflistung
VG Jan
i. A. Jan Sommer, Rechnungswesen1 Anlage 1_ Gutachten_Garmisch
1 Anlage 2_ Auflistung_beb.Grundstück
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Fachoberschule und Berufsoberschule, BwR/IBV, Jahrgangsstufe 12 (FOS) bzw. 12 (BOS)Seite 3 von 9
1 Anlage 1_ Gutachten_Garmisch
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
der Stadt Garmisch-PartenkirchenAktenzeichen: XY-125N-32SL
An der Werteermittlung haben teilgenommen:
Als Vorsitzender: Dipl. Ing. Max Schmitz
Als GutacOPHU 6MŃOYHUVP¦QGLJHU 3MXO 0LPPHUPHLHUAls Gutachterin: M. Sc. Susanne Achatz
Die Ortsbesichtigung erfolgte am 14.11.
Beschluss
vom 14.11. GHU 9HUNHOUVRHUP GHV *UXQGVP¾ŃNHV NHPU¦JP D00B00000 Μ GHU 9HUNHOUVRHUP GHV *HN¦XGHV NHPU¦JP 3D0B00000 ΜDer Wert ist als dauerhaft einzustufen.
0LP IUHXQGOLŃOHQ *U¾¡HQ
Max Schmitz
Vorsitzender
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1 Anlage 2_ Auflistung_beb.Grundstück
Objektnummer: 924
Objektname: Immobilie_Garmisch
Kaufdatum: 05.09.
Finanzierungsart: Darlehen bei Spar Bank
Übersicht der AK:
Kaufpreis für das bebaute Grundstück insgesamt: 1B6D0B00000 Kaufpreis Produktionshalle: 7D0B00000
Grunderwerbsteuer: 3,50 %
Grundbuchgebühren: 3B30000
Notar (netto): 4.40000
Grundsteuer: 1B20000
Zinsen der Spar Bank für gesamte Kreditlaufzeit: 16B36000 Hinweise:
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Gestufte Hilfe I:
schließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5 be-
stimmt, sind Rückstellungen hierfür zum beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen, soweit
(2) 1Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen mit dem ihrer Rest-
laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Al-
gen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer ange-verpflichtungen beruhende Verbindlichkeiten, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist.
bank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben. 5In der Rechts- verordnung nach Satz 4, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt das Bundesmi- lagen, sowie die Form der Bekanntgabe.gensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Lಃ@ 5Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung
werden. ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben.(5) 1Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 5 oder 6 und Absatz 4 darf nicht beibehalten wer-
den, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. 2Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erwor-
Quelle:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze/Verordnungen, Handelsgesetzbuch, https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__253.html, [Stand 12.07.2021]Illustrierende Aufgaben zum LehrplanPLUS
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Gestufte Hilfe II: Ermittlung und Begründung des Bilanzansatzes1. Schritt: Zuordnung des Bewertungsgegenstandes in der Bilanz:
Handelt es sich bei dem Wirtschaftsgut...
um eine Finanzanlage oder2. Schritt: Vergleich des Regelwertes mit dem beizulegenden
ggf. müssen erst noch die AHK ermittelt werden wenn es sich um ein abnutzbares Anlagegut handelt, muss erst noch die plan- den. AHKRegelabschreibung 1. Jahr
= Regelwert AE BA 1. JahrRegelabschreibung 2. Jahr
= Regelwert AE BA 2. Jahr + Zuschreibung = beizulegender Wert3. Schritt: Bestimmung, ob es sich um eine Wertminderung oder Wertsteige-
rung handelt Falls es sich um eine Wertminderung handelt, ist es wichtig zu wissen, ob diese vorrübergehend oder dauerhaft ist.4. Schritt: Begründung des Bilanzansatzes
basierend auf dem anzuwendenden Prinzips: strenges Niederstwertprinzip; gemilder- tes Niederstwertprinzip; Anschaffungswertprinzip5. Schritt: Entscheidung für einen Bilanzansatz
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Gestufte Hilfe III
schine, Fuhrpark, BGA (= beweglich)Beteiligungen, Aktien, festverzins-
liche WertpapiereRoh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe bung nein ja nein neinDauerhafte
Wertminderung
Gemildertes Niederstwertprin-
zip§ 253 (3) HGB
Abschreibungspflicht
BA: Beizulegender Wert
Gemildertes Niederstwertprinzip
§ 253 (3) HGB
Abschreibungspflicht
BA: Beizulegender Wert
Gemildertes Niederstwertprinzip
§ 253 (3) HGB
Abschreibungspflicht
BA: Marktpreis
Strenges Niederstwertprin-
zip§ 253 (4) HGB
Abschreibungspflicht
BA: Marktpreis
Vorübergehende Wert-
minderungGemildertes Niederstwertprin-
zipAbschreibungsverbot
BA: Regelwert
Gemildertes Niederstwertprinzip
Abschreibungsverbot
BA: Regelwert1
Gemildertes Niederstwertprinzip
Abschreibungswahlrecht:
Geringer Gewinnausweis:
BA: Marktpreis
Hoher Gewinnausweis:
BA: Regelwert
Wertheraufsetzungsfall:
Wertsteigerung Wertaufholungsgebot
Anschaffungswertprinzip
§ 253 (5) HGB: Zuschreibung
bis zu den AHK (= Bewertungsobergrenze) nicht lehrplanrelevant WertaufholungsgebotAnschaffungswertprinzip
§ 253 (5) HGB: Zuschreibung bis
zu den AHK (= Bewertungsobergrenze)Wertaufholungsgebot
Anschaffungswertprinzip
§ 253 (5) HGB: Zuschrei-
bung bis zu den AHK (= Bewertungsobergrenze)1 Bei abnutzbaren AV ist der Regelwert die fortgeführten AHK
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Ermittlung und Begründung des Bilanzansatzes:
Grundstück (6/11) Produktionshalle (5/11)
Kaufpreis E00B00000 7D0B00000
+ Grunderwerbsteuer 3,5 %31BD0000 26B2D000
+ Grundbuchgebühren 1B80000 1BD0000 + Notar 2B40000 2B00000 AK 935B70000 ࢹ 77EB7D000 ࢹ
Nicht aktivierungspflichtige AHK: Grundsteuer, Finanzierungskosten Bewertung von Grundstück und Produktionshalle zum 31.12.1. Schritt: Zuordnung der Bilanzposition:
Grundstück Produktionshalle
Zuordnung: Nicht abnutzbares Sachanlage-
Abnutzbares, unbewegliches
2. Schritt: Vergleich des Regelwertes mit dem beizulegenden Wert:
Grundstück Produktionshalle
AK - RegelabschreibungE3DB70000
77EB7D000
7B7E7D0
= Regelwert E3DB70000 771BED2D0 Abschreibung
- 43DB70000 - 421BED2D0 = Beizulegender Wert D00B00000 3D0B00000 4. Schritt:
wertprinzip (§253 (3) HGB). Da die Wertminderung von Dauer ist, gilt die Abschrei-5. Schritt: Ermittlung des Bilanzansatzes zum 31.12.:
Grundstück Produktionshalle
Bilanzansatz D00B00000 3D0B00000
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Quellen- und Literaturangaben
Hinweise zum Unterricht
Die Situation kann auch als Erarbeitungsaufgabe eingesetzt werden. Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler die Aufgabe sowie die Anlagen zur Aufgabe. Mithilfe z. B. eines Lehrbuchs und des Handelsgesetzbuchs informieren sie sich über die Bewertung testexte (gestufte Hilfe I) eingesetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler erstellen gestaltet werden. Die Schülerinnen und Schüler greifen dabei auf Ihr Vorwissen zu- Schüler die gestufte Hilfe II (Ermittlung und Begründung des Bilanzansatzes in fünfSchritten) verwenden.
Anregung zum weiteren Lernen
Diese Situation kann im Vorfeld eingesetzt werden, um die AHK zu ermitteln (aktivie- rungspflichtige vs. nicht aktivierungspflichtige AHK). Die Situation kann auch fortgeführt werden z. B. im darauf folgenden Jahr hat dasGrundstück eine Wertsteigerung.
trachtet wird. die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2020 bei der SPIELLAND AG auswirkt.quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33[PDF] Bewertung in Handels- und Steuerbilanz
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