[PDF] Richtlinie zur Finanzierung von Bewirtungs- und





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Richtlinie zur Erstattung von Bewirtungskosten

17.05.2017 Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen und Getränke die im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität für die Bewirtung ...



Richtlinie zur Erstattung von Bewirtungskosten an der Hochschule

Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen und Getränke die im Zusammenhang mit der. Bewirtung von Gästen entstehen. Dabei kann es sich um externe 



Richtlinie über die Erstattung von Bewirtungskosten

14.08.2012 (1) Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen und Getränke (z.B. Restaurantbesuche. Catering)



Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

31.10.2021 Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben ab- zugsfähig sind müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale ...



Bewirtungskosten

Bewirtungskosten 4650/6640 Finanzkonto 1200/1800. Vorsteuer. 1575/1405. Buchungssatz für die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben bei Kapitalgesellschaften.



Richtlinie zur Finanzierung von Bewirtungs- und

19.07.2019 Bis zu folgenden Wertgrenzen können Aufwendungen pro Person und Bewirtung finanziert werden: Bewirtungskosten werden von der Universität nur bis ...



Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von

30.06.2021 Der Abzug von angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben erfordert nach. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG vom ...



BEWIRTUNGSKOSTEN

BEWIRTUNGSKOSTEN. SEITE 1 VON 1. Angaben zum Nachweis der Höhe und der geschäftlichen Veranlassung von. Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).



Merkblatt Geschenke Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen Inhalt

2.3 Wann sind Bewirtungskosten angemessen? 2.4 Welche Aufzeichnungen sind vorzunehmen? 2.5 Bewirtung durch Arbeitnehmer. 3 Betriebsveranstaltungen und der 



Richtlinie zur Erstattung von Bewirtungskostenan der Philipps

16.09.2020 Die Erstattung von Bewirtungskosten kommt generell nur in Frage wenn geeignete. Mittel zur Verfügung stehen (siehe weiter unten unter 2-4) ...

Seite 1 von 9

Richtlinie zur Finanzierung von

Bewirtungs- und

(Bewirtungskostenrichtlinie)

Version: 1.0

Seite 2 von 9

0 Vorbemerkungen

1.1 Bewirtungsaufwendungen

, Wertgrenzen 1.2

Aufmerksamkeiten

1.5 Nicht finanzierbare Aufwendungen

2 Finanzierungsquellen

2.2 Spenden

2.3

Finanzierung der einzelnen Aufwendungen

2.3

2.3.2 Bewirtungen bei wissenschaftlichen Veranstaltungen

3 Abrechnung

3.1 Formale Voraussetzungen

3.2.1 Anforderungen des Steuerrechts an Belege für Bewirtungsaufwendungen

3.2.2 Abrechnungsverfahren

4 Schlussbestimmungen

4.1 Festlegung der Verantwortung und Prüfungen

4.2 Handhabung der Richtlinie

4.3 Inkrafttreten

Anlagen

Anlage 2 Formular Angaben zu Bewirtungskosten

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0 Vorbemerkungen

Haushaltsrechts und des Vergaberechts sowie steuerliche Gesichtspunkte zu beachten sind. - maßgeblich aus Steuergeldern finanzierter - Einrichtungen für Bewirtungen von Prüfungs- und Gleichwohl ergeben sich im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben nach §

3 des Gesetzes über die

Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) sowie aus § 3 der verbunden sind. Vor diesem Hin sein, entsprechende Aufwe

Berücksichtigung

dieser Richtlinie unter Beachtung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen. Da die Richtlinie haushalts- und steuerrechtliche Regelungen umsetzen muss, ist ihre Sprache von - wie bisher - eine Formular mit den notwendigen Angaben zur Finanzierung von Bewirtungskosten (Anlage 2). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung.

1.1 Bewirtungsaufwendungen, Wertgrenzen

Eine Bewirtung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist gegeben, wenn

Siegen

die Ausgaben für den (Restaurantbesuch) handeln. bei der Einwerbung von Drittmittelprojekten und Kooperationen sonstigen Forschungs- und Bildungseinrichtungen Promotionsfeiern oder Preisverleihungen); dies gilt nicht für Veranstaltungen einzelner

Professuren

Abschlussfeiern für Absolventinnen und Absolventen (maximal zwei Veranstaltungen pro

Jahr und Studiengang)

bei Presse-, Öffentlichkeits- oder Marketingveranstaltungen

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); dies gilt nicht für Veranstaltungen einzelner Professuren im Rahmen der Pflege von Kontakten zu Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder sonstigen Kooperationspartnern bei Sitzungen des Hochschulrats, des Senats oder des Rektorats oder and erer bei wissenschaftlichen Veranstaltungen (z.B. Symposien, Kongresse, Tagungen, Aufwendungen pro Person und Bewirtung finanziert werden:

Bewirtungskosten

Die Wertgrenzen beziehen sich nur auf reine Bewirtungskosten ohne Nebenkosten wie z.B. Kosten für

Geschirrmiete.

Nicht finanzierbar sind die unter Nr. 1.5 genannten Aufwendungen. 1.2

Aufmerksamkeiten

it handelt, liegen sogenannte

Aufmerksamkeiten vor. Bei diesen Ausgaben

handelt es sich nicht um Bewirtungsaufwendungen im Sinne von Nr. 1.1 Absatz 1. interne Informationsveranstaltungen interne Dienstbesprechungen, z.B. Workshops

Betragsgrenze Bewirtungskosten pro Person (ohne

30,00 €

für die Überschreitung des Richtwertes von 30,00 €)

Bewirtungskosten > 44,00 € pro Person

: Der 44,00 €

übersteigende Betrag

44,00 €

Bewirtungsleistungen

Bewirtungen pro Person be-

baren Aufwendungen. innerhalb der o. g. Werte pro Person

7,50 €

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Geschenke als kleine Geste an Gastrednerinnen ode

r Gastredner bzw. an externe Re ferentinnen oder dürfen einen Betrag von 30,00 € brutto pro Person und Anlass nicht überschreiten.

fang finanziert werden, sofern sie der Aufgabenerfüllung nach § 3 HG oder § 3 der Grundordnung dienen

und nicht überwiegend

Spülmaschine. Handelsübliche Kaffeemaschinen bis zu einer Kostengrenze von 100,00 € brutto und

Thermoskannen werden ebenso akzeptiert.

solcher Kosten aus Mitteln der Hochschule jedweder Art erfolgt nicht.

1.5 Nicht finanzierbare Aufwendungen

Für die Übernahme der Aufwendungen ist der Zusammenhang des entsprechenden Anlasses mit den

Übernahme nicht in Betracht.

Aufmerksamkeiten

Eine Bewirtung bei internen Besprechungen oder Sitzungen über Aufmerksamkeiten wie Kaffee, Tee,

Abendstunden hinein).

Weiterhin ist die Finanzierung folgender Aufwendungen

Trinkgelder

Verauslagte Pfandgelder

Bewirtung von Begleitpersonen (Ausnahmen: Diese zahlen ebenfalls einen

Teilnahme

beitrag bei Veranstaltungen, z.B. bei Tagungen oder Absolventenfeiern oder Personen, die die Bewirteten aufgrund einer Behinderung begleiten).

Nicht in den Anwendungsbereich d

ieser Richtlinie fallen die nachstehend genannten Aufwendungen.

Für diese Bereiche

- mit Ausnahme der Bereiche, in denen das Reisekostenrecht anwendbar ist -

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Besonderheiten des Einzelfalls nicht anwendbar ist, im Einzelfall gesonderte Regelungen getroffen werden:

Betriebsveranstaltungen, z.B. Weihnachtsfeiern

Bewirtungskosten d

es Dienstreisenden auf einer Dienstreise (hier kommt das

Reisekostenrecht zur Anwendung)

2 Finanzierung

squellen

Aufwendungen

vorsehen oder zulassen (insbesondere sind Vorgaben zum Projektbezug zu beachten). Eine steuerrechtlichen Gründen immer ein Projektbezug gegeben sein.

2.2 Spenden

Forschung zu verwenden. Eine Finanzierung von Bewirtungs- oder ausgestellt wurde, gelten die Regelungen aus Nr. 2.1. 2.3

Finanzierung der einzelnen Aufwendungen

2.3 Aufwendungen für Bewirtungen und Aufmerksamkeiten gem. Nr. 1.1 und Nr. 1.2 sind aus Drittmitteln (PSP 3* bzw. 4*) oder aus "sonstigen Einnahmen" auf 5*-PSP-Elementen zu finanzieren, sofern dem keine Regelungen der Geldgeber bzw. des Steuerrechts entgegenstehen. Einrichtungen der entsprechende Mittel verfügen (z. B. Rektorat, Senat, Hochschulrat, Dekanate), kann im Rahmen der aus dem zugewiesenen Budget im Rahmen der Budgetverantwortung weiteren Bereichen im entsprech ende Drittmittel verfügen. Zweck zur Verfügung gestellt wurden (z.B. Ersteinrichtungsmittel).

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2.3 .2 Bewirtungen bei wissenschaftlichen Veranstaltungen Sofern im Rahmen wissenschaftlicher Veranstaltungen (z.B. Symposien, Kongresse, Tagungen) Be- wirtungsaufwendungen anfallen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erheben. Sollte dies aufgrund der Eigenart der Veranstaltung lichkeiten wie z. B. speziell für diesen Anlass eingeworbene Sponsoring -Mittel oder

Restmittel (PSP 30139999*) herangezogen werden.

Eine Finanzierung von

Aufwendungen i. S. dieser Richtlinie aus anderen Finanzierungsquellen als nicht in Anspruch genommen werden.

3 Abrechnung

der Aufwendungen die in diesem Abschnitt genannten formalen Voraussetzungen einzuhalten. 3.1

Formale Voraussetzungen

stehen

2. Der Zweck einer Bewirtung außerhalb von Sitzungen des Hochschulrats, des Senats und des

die Bewirtungskostenabrechnung eine Begründung beizufügen.

Beschaffung zu erteilen.

4. Bei der Finanzierung von Geschenken (Nr. 1.3) sind der Name und der Status (z.B. Gast,

auf dem Erstattungsantrag anzugeben.

3.2.1 Anforderungen des Steuerrechts an Belege für Bewirtungsaufwendungen

Eine Abrechnung von Bewirtungsaufwendungen (Nr. 1.1) nach dieser

Richtlinie kann nur erfolgen, wenn

die Belege den nachfolgend genannten steuerrechtlichen Anforderungen entsprechen: Der Beleg (Rechnung) muss maschinell erstellt und mit einer Rechnungsnummer bzw.

Registriernummer versehen sein.

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Datum und der Ort des Verzehrs sowie der Gastgeber/die Gastgeberin auf Seiten der (Angaben zu Bewirtungskosten) vermerkt sein. Der Gesamtbetrag der Rechnung sowie die Mehrwertsteuer (Ausnahme vom Umsatzsteuerausweis: Kleinbetragsrechnungen nach dem Umsatzsteuerrecht, zur Zeit Rechnungen bis 250 € brutto) müssen ausgewiesen sein. Von der/dem Kostenstellenverantwortlichen bzw. einem/einer sonstigen Feststellungsbefugten ist der Anlass, der Zweck und die Notwendigkeit der Bewirtung schriftlich in der Anlage 2 da rzulegen. Eine entsprechende Be gründung soll auch den Zweck einer Veranstaltung und das dienstliche Interesse hinreichend darlegen. Dazu eignen sich das Veranstaltungsprogramm oder die Einladung zur Veranstaltung. Der Teilnehmerkreis muss durch eine Liste mit Namen der bewirteten Personen belegt sein. Die Rechnung, der Erstattungsantrag oder die ausgefüllte Anlage 2 dieser Richtlinie ist von der/dem Kostenstellenverantwortlichen bzw. einem/einer sonstigen Feststellungsbefugten zur Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit zu unterzeichnen. Anstelle der Nennung von Anlass, Datum, Ort des Verzehrs und Nennung des Gastgebers/der Gastgeberin sowie des Teilnehmerkreises reicht es hier jedoch aus, wenn in der Anlage 2 angekreuzt wird, dass die Aufmerksamkeiten für eine unbestimmte Anzahl an Besprechungen verwendet werden.

3.2.2 Abrechnungsverfahren

Die Abrechnung der Bewirtungskosten, der Aufmerksamkeiten oder der als Leistungsemp unüblich ist, aufgrund der Erstattung eines verauslagten Betrages unter Verwendung des

Bewirtungskosten ist die

Anlage 2 zu dieser Richtlinie im Original beizufügen. Soweit sich bei Erstattungen der Zahlungsnachweis nicht bereits aus dem Beleg über die Bewirtungsleistung ergibt (z.B. durch den Hinweis "Barzahlung" auf dem Beleg), ist er (z.B. ein Kontoauszug) bei Erstattungen

über 200,00 €

brutto dem Erstattungsantrag beizufügen und im Übrigen auf Anforderung vorzulegen. von 500 ,00 € netto nicht überschreiten dürfen.

4 Schlussbestimmungen

4.1 Festlegung der Verantwortung und Prüfungen

Aufmerksamkeiten

Drittmitteln die/der Projektverantwortliche.

vorgenommen werden.

Die vorstehende

Aufwendungen empfohlen.

Hierzu stehen Ihnen die

Mitarbeiter/innen der Abteilung 1.2 gerne zur

Verfügung.

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vorliegen , die nicht in die in dieser Richtlinie definierten Fallgestaltungen passen, ist der Sachverhalt

vorab der Abteilung 1.2 zur Prüfung vorzulegen. Die Abteilung 1.2 trifft dann eine Einzelfallentscheidung

Die Richtlinie soll kontinuierlich we

iterentwickelt werden. Ihre Anregungen hierzu werden ebenfalls gerne entgegengenommen.

4.3 Inkrafttreten

Die Richtlinie tritt am 01. August 2019 in Kraft. Sie wird für alle in ihren Geltungsbereich fallenden

Siegen, den

19. Juli 2019

Der Kanzler

gez. (Ulf Richter) 1

Anlage 1 zur Bewirtungskostenrichtlinie

Bewirtungskostenrichtlinie

1. Bewirtungskosten

Grundvoraussetzung:

Außenwirkung

- Einwerbung von Drittmittelprojekten und Kooperationen

Forschungs- und Bildungseinrichtungen)

Promotionsfeiern oder Preisverleihungen); dies gilt nicht für Veranstaltungen einzelner

Professuren

- Abschlussfeiern für Absolventinnen und Absolventen (maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr und Studiengang) - Presse-, Öffentlichkeits- oder Marketingveranstaltungen - im Rahmen der Pflege von Kontakten zu Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder sonstigen Kooperationspartnern - Sitzungen des Hochschulrats, des Senats oder des Rektorats oder anderer - wissenschaftliche Veranstaltungen (z.B. Symposien, Kongresse, Tagungen, Workshops) Wertgrenzen der Bewirtungsaufwendungen pro Person und Bewirtung: Über die jeweiligen Betragsgrenzen hinausgehende Aufwendungen sind von der/dem Bewirtenden selbst zu tragen. Die Wertgrenzen beziehen sich nur auf reine Bewirtungskosten ohne Nebenkosten wie z.B. Kosten für

Geschirrmiete.

Generell nicht finanzierbare Aufwendungen:

- Trinkgelder - Verauslagte Pfandgelder Betragsgrenze Bewirtungskosten pro Person (ohne

30,00 €

für die Überschreitung des Richtwertes von 30,00 €)

Bewirtungskosten > 44,00 € pro Person

: Der 44,00 €

übersteigende Betrag ist n

44,00 €

Bewirtungsleistungen

Bewirtungen pro Person be-

innerhalb der o. g. Werte pro Person

7,50 €

2 - Bewirtung von Begleitpersonen (Ausnahmen: Diese zahlen ebenfalls einen Teilnahmebeitrag bei Veranstaltungen, z.B. bei Tagungen oder Absolventenfeiern oder begleitende Personen aufgrund einer Behinderung Aufwendungen, für die Spezialregelungen gelten (keine Abrechnung nach der

Bewirtungskostenrichtlinie):

- Betriebsveranstaltungen, z.B. Weihnachtsfeiern - Sachverhalte, für die das Reisekostenrecht gilt, z.B. Tagegelder zur Abgeltung der

Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen

2. Aufmerksamkeiten

Definition:

Darüber hinaus auch:

- interne Informationsveranstaltungen - interne Dienstbesprechungen, z.B. Workshops

Wertgrenze:

angemessener Umfang (orientiert am Anlass und an der Teilnehmerzahl), keine fest definierte

Betragsgrenze

Gastgeschenke

Veranstaltungen

bis 30,00 € brutto pro Person und Anlass Werbeartikel, z.B. Kugelschreiber, Weihnachtskarten definierte Betragsgrenze Kaffeemaschinen: Anschaffungswert bis 100,00 € brutto, keine Kaffeevollautomaten

4. Finanzierungsquellen (gilt für alle o.g. Aufwendungen)

- Restmittelprojekte (PSP 30139999*) und 5*-PSP-Elemente (sofern keine Regelungen der

Mittelgeber oder des Steuerrechts

entgegenstehen) - Bei Drittmittelprojekten (PSP 3* und 4*), wenn der Mittelgeber die Finanzierung von Bewirtungskosten vorgesehen oder zugelassen hat, Projektbezug beachten

Rektorat, Senat, Hochschulrat, Dekanate)

ferner Mittel, die für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurden (z.B. Ersteinrichtungsmittel).

Anlage 2 zur Bewirtungskostenrichtlinie

Formular Angaben zu Bewirtungskosten

Bei der Einreichung einer Rechnung bzw. eines Erstattungsantrags für Auslagen, die sich auf Bewirtungskosten

Ausfertigung beizufügen. Es dient dazu, die für die haushalts- und steuerrechtlichen Prüfungen erforderlichen

zu Ansprechpartner in der Einrichtung: _____________________

Telefon: __________

Anlass der Bewirtung (z.B. Treffen mit Kooperationspartnern, Tagung): Werden Lebensmittel, z.B. Kaffee, im Voraus für eine unbestimmte Anzahl von Bewirtungen (in der

Regel für Besprechungen) gekauft, reicht es aus, z.B. zu vermerken "Kaffee für Besprechungen mit

beim Dienstreisenden als "unentgeltlich bereitgestellt" in der Reisekostenabrechnung angegeben. Bei Fortbildungsveranstaltungen und Klausurtagungen bitte das Programm beifügen.

Datum der Bewirtung:

________________ eine unbestimmte Anzahl von Besprechungen (z.B. beim Kauf von Kaffee) Ort der Bewirtung (soweit nicht aus den Belegen ersichtlich): sonstiger Ort: ____________________________________________________________ Teilnehmer/innen mit Status (z.B. Mitarbeiter/Mitarbeiterin, Gast, Tagungsteilnehmer/in):

Bei Tagungen: Anzahl der externen Teilneh

mer/Teilnehmerinnen benennen, ___________________ Pro Person aufgewendeter Betrag (soweit nicht aus den Belegen ersichtlich):

Wenn der Richtwert von 30,00 € pro Person und Anlass überschritten wird, bitte eine besondere

Begründung für die Überschreitung des Richtwerts angeben. Bewirtungskosten werden nu r bis zum € pro Person und Anlass finanziert. ____________________________________ Begründung des ganz überwiegend betrieblichen Interesses bei der Bewirtung von

Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (z.B. Erforderlichkeit der Anwesenheit aus organisatorischen Gründen

aufgrund der Organisation/Betreuung einer Veranstaltung ____________________ Sachlich und rechnerisch richtig: _______________________________________ Bei Auslagenerstattungen muss eine andere Person als diejenige, a uf deren Konto die Überweisung erfolgt, die sachliche und rechnerische Richtigkeit bescheinigen.quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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