Widerspruch einlegen gegen den festgestellten Grad der
Wenn Sie sich im Bezug auf die GdB Entscheidung ungerecht behandelt fühlen Die nachfolgende Mustervorlage für einen GdB Widerspruch sollten Sie nur nach ...
Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke/die
Werden fällige Zusatzgebühren nicht oder nicht vollständig gezahlt so gilt der Widerspruch in Bezug auf die betroffenen Widerspruchskennzei- chen als nicht
Musterformular zum Thema Widerspruch Bescheid (Behörde)
Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie dass dieser Text ein unverbindliches Muster darstellt und im konkreten Einzelfall gegebenenfalls ergänzt werden.
Argumentationshilfe bei Anrechnung des Kindergeldes auf den
(Musterwiderspruch und Musterklage). I). Vorbemerkung. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Ge-.
PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER
01.10.2017 Allgemeine Vorschriften in Bezug auf Zahlungen sind den Richtlinien ... einen Widerspruch in PT ein und wählt PT als Verfahrenssprache.
Arbeitsanleitung 027 Regelung der Abläufe im Widerspruchsverfahren
I. Das Widerspruchsverfahren vor der Abgabe an die Rechtsstelle Alle Unterlagen die im Bezug zum Widerspruch stehen
Rechtsbehelf
Meinen Widerspruch vom. begründe ich wie folgt: Folgende Gesundheitsstörungen die ich in meinem Antrag vom ______ aufgeführt hatte
Musterwiderspruch Krankengeld
Ich freue mich dass Sie zu meinem „Muster-Widerspruch Krankengeld“ gefunden haben. vorzeitig aus dem Krankgengeldbezug abgedrängt werden.
Bundesversicherungsamt An alle bundesunmittelbaren
27.06.2018 Krankenkassen bei der Widerspruchsbearbeitung nur unzureichend die Vorschriften ... Zunächst ist in Bezug auf das „Ob“ einer solchen Anfrage ...
6. Ablauf des Widerspruchverfahrens
dass der Widerspruch innerhalb der Frist schriftlich also durch einen Brief an dieser Stelle des Tenors nicht Bezug zu nehmen ist.
Seite - 1 -
Arbeitsanleitung 027
Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Standorten, anderen zentralen Einheiten und der Rechtsstelle (RS). Hinsichtlich weiterer Einzelheiten gelten er- für die elektronische Akte (E-AKTE). Die Ablage in der E-AKTE von Dokumenten zum Widerspruchsverfahren richtet sich nach dem Aktentyp, den es betrifft. I. Das Widerspruchsverfahren vor der Abgabe an die Rechtsstelle1. Grafische Übersicht: Widerspruchsprozess Teil 1
(vereinfachte Darstellung)Detailschritte regeln die
Prozesshandbücher
Aktenzeichen: II - 7002
Fachbereich: GB IV: Recht
OrgZ.: Z4, X17
Bis: unbefristet
Sachstand: 02.07.2019
Sichtung durch TL
Erfassung durch TL im Rechtsbehelfserfassungstool
Eingang Widerspruch (WS) am Standort
bzw. in der zentralen EinheitÄnderungsbescheid erstel-
len und Umsetzung imFachverfahren
Versand Änderungsbe-
scheid an Leistungsemp-TL zur Sichtung
Stellungnahme verfas-
senStellungnahme an TL
Prüfung durch TL
- fachlichWeiterleitung der Stel-
lungnahme an RSVermerk bzgl. Weiterlei-
tung an RSÄnderungsbescheid erstel-
len und Umsetzung imFachverfahren
Versand Änderungsbe-
scheid an Leistungsemp-Stellungnahme verfassen
Weiterleitung der Stellung-
der RSStellungnahme an TL
Vermerk bzgl. Weiterlei-
tung an RSPrüfung durch TL
- fachlichArbeitsanleitung 027 Seite - 2 -
Widersprüche werden in den Standorten bzw. den zentralen Einheiten zuerst der sind, vgl. hier auch unten 3. Widersprüche zur Niederschrift werden in jeder Liegenschaft aufgenommen und von dort in digitaler Form zur E-AKTE genommen. Die Teamleitung sichtet die Widersprüche und leitet diese anschließend mit Ver- Diese prüft das Begehren der oder des Widersprechenden im Detail. Gelangen korb der Fachkraft oder wird ein Widerspruch bei der Fachkraft zur Niederschrift erhoben, ist diese dafür verantwortlich, dass die Sichtung und Erfassung durch die Teamleitung sichergestellt ist. a. Abhilfen dem Widerspruch abgeholfen werden kann, erstellt und versendet sie den Än- derungsbescheid und setzt die eingetretenen Änderungen in den Fachverfahren um. Im Anschluss befüllt sie den bei Widersprüchen für Abhilfen vorgesehenen Vor- druck und leitet diesen an die Teamleitung weiter. Vordruck mit Verfügung zur Erfassung an die RS weiter (Zielpostkorb: Postkorb druck anzugeben. Abhilfe in der Fachanwendung FALKE. Entsprechendes zum Vordruck gilt, wenn der Widerspruch zurückgenommen wurde. Die Mitteilung wird durch die Rechts- b. Keine Abhilfen des Widersprechenden nicht abgeholfen werden kann, begründet sie dieses Er- gebnis in ihrer Stellungnahme. Hierzu bedient sie sich des entsprechenden Vor- drucks. In der Stellungnahme wird - in Ermangelung von Blattzahlen in der E-AKTE - stets Bezug genommen auf das Datum und die ggf. genauere Bezeichnung der maßgeblichen Dokumente in der E-AKTE, z.B. die angegriffenen Bescheide, den Widerspruch und ggf. die Begründung. Ermessensentscheidungen werden be- gründet; bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden liegt eine Individualisie- rung vor. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird in den gesetzlich vorgese-Vordruck zur Abgabe vermerkt.
Nutzung des Rechts-
behelfserfassungstoolsErfassung aller Wider-
sprücheErste Sichtung durch die
Teamleitung
Detailprüfung durch
Fachkraft
Mitteilung über Abhilfe /
Rücknahme an die
Rechtsstelle, Austragung,
tigtenErfassung in der Rechts-
stelleStellungnahme bei nicht
erfolgter AbhilfeRuhendstellung von For-
derungen (Mahnsperre)Arbeitsanleitung 027 Seite - 3 -
Es ist sicherzustellen, dass alle Unterlagen, die im Bezug zum Widerspruch stehen, Bestandteil der E-AKTE geworden sind. Dies gilt insbesondere für die angefochtenen Bescheide und für Unterlagen, die mithilfe von Anwendungen er- stellt wurden, die nicht über eine automatisierte Ablage in der E-AKTE verfügen. Im Anschluss wird die Stellungnahme an die Teamleitung weitergeleitet. Diese Aktenführung im Hinblick auf die Auffindbarkeit von Dokumenten (Bezeichnun- tung zurück. leitung des ausgefüllten Stellungnahmevordrucks an die Rechtsstelle1) die Stellungnahme in allen Punkten Angaben zur Auffindbarkeit von Doku-
2) die angegriffenen Bescheide Bestandteil der E-AKTE geworden sind,
3) bei Ermessensentscheidungen eine Begründung vorliegt,
4) ggf. Forderungen ruhend gestellt sind und
5) bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden die Individualisierung vorliegt,
Die Teamleitung leitet die Stellungnahme mit entsprechender Verfügung an die stelle, 12302-X176) und vermerkt die Abgabe an die behelfserf c. Teilweise Abhilfen des Widersprechenden teilweise abgeholfen werden kann, werden die zuvor be- stellt und versandt und die Änderung wird in den entsprechenden Fachverfahren umgesetzt. Sodann wird der Vordruck für die Stellungnahme befüllt. Hierbei ist auf die bereits erfolgte teilweise Abhilfe hinzuweisen. Der ausgefüllte Vordruck wird dann an die Teamleitung weitergeleitet. Die Teamleitung überprüft die Stellungnahme und die Aktenführung wie unter b. Alle Unterlagen, die im Bezug zum Widerspruch stehen, müssen in der E-AKTE enthalten sein (siehe oben b.). leitung des ausgefüllten Stellungnahmevordrucks an die Rechtsstelle1) die Stellungnahme in allen Punkten Angaben zur Auffindbarkeit von Doku-
2) die angegriffenen Bescheide Bestandteil der E-AKTE geworden sind,
3) bei Ermessensentscheidungen eine Begründung vorliegt,
4) ggf. Forderungen ruhend gestellt sind und
5) bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden die Individualisierung vorliegt,
Stellungnahmevordrucks ersichtlich ist.
Die Teamleitung leitet die Stellungnahme mit entsprechender Verfügung an die stelle, 12302-X176) und vermerkt die Abgabe an die gangsPrüfung der Stellung-
keit durch die Teamlei- tungAbgabe durch die Team-
leitungÄnderungsbescheid vor
der Abgabe an dieRechtsstelle
Prüfung der Stellung-
keit durch die Teamlei- tungAbgabe durch die Team-
leitungArbeitsanleitung 027 Seite - 4 -
Alle Widersprüche werden der Rechtsstelle zur Kenntnis gegeben (Vor- druck/Stellungnahme wie unter I. 2. a. bis c. dargestellt an den Zielpostkorb: beitung). bzw. die zentralen Einheiten entscheiden, ob es sich bei den in Frage kommen- den Begehren um Widersprüche handelt. Rechtsstelle zur Kenntnis zu geben. Dies kann z.B. der Fall sein bei Verfristung, eines laufenden Widerspruchsverfahrens zum Gegenstand des Verfahrens ge- worden sind (§ 86 Sozialgerichtsgesetz, SGG).4. Einzuhaltende Fristen
Die Standorte/zentralen Einheiten stellen sicher, dass die Widersprüche inner- halb von vier Wochen nach dem rechtlichen Eingang der Rechtsstelle zur Kennt- nis gegeben werden (Vordruck/Stellungnahme wie unter I. 2. a. bis c. darge-12302-X176). Dies gilt auch für Widersprüche, die
nicht oder nur teilweise begründet worden sind. Die Standorte/zentralen Einheiten setzen die Frist zur Begründung des Wider- spruchs so, dass die vier Wochen für die Abgabe der den Widerspruch betref- fenden Stellungnahme (= Vordruck/Stellungnahme als Bearbeitungsauftrag) an die Rechtsstelle eingehalten werden. Geht innerhalb der Frist keine Begründung ein, ist der Widerspruch der Rechtsstelle zur Kenntnis zu geben (s.o.). Über die ggf. nachgereichte Begründung ist umgehend die Rechtsstelle zu informieren und ihr als Bearbeitungsauftrag zu übermitteln. Begehrt die den Widerspruch führende Person bereits im schriftlich eingelegten sierte Einheit umgehend nach Eingang vor Ort. Wenn der Standort/die zentralisierte Einheit aufgrund des Widerspruchs noch schriftlich Nachweise/Unterlagen und/oder eine Begründung anfordert, ist in der schriftlichen Anforderung als Einleitung der Bezug zum Widerspruch herzustel- Ein Widerspruchsverfahren kann im Standort/in der zentralen Einheit durch Ab- hilfe oder Rücknahme beendet oder zur weiteren Bearbeitung an die Rechts-5. Kosten
stelle, 12302-X176, Status: ). Ist die Rechnung die Folge einer Abhilfe des Standortes/der zentralen Einheit (siehe oben I. 2. a.), so ist der Rechtsstelle mit der Zuleitung mitzuteilen, auf welches Verfahren sich die Rech- nung bezieht.Abgabe aller Widersprü-
che cheAbgabe innerhalb von
vier WochenWeiterleitung nachge-
reichter BegründungenMitteilung aller Wider-
sprüche an die Rechts- stelleKostenentscheidungen,
Rechnungen von Bevoll-
Arbeitsanleitung 027 Seite - 5 -
II. Das Widerspruchsverfahren nach Abgabe an die Rechtsstelle1. Grafische Übersicht: Widerspruchsprozess Teil 2
(vereinfachte Darstellung)Fachkraft SGG weiter.
Erfassung in der Rechts-
stelleWS-Bescheid erstellen
und diesen an Wider- spruchsführer/in versen- denMitteilung über WS-Be-
am Standort bzw. in der zentralen EinheitAustragung WS aus Fach-
verfahrenMitteilung über Umset-
zung an RSAustragung WS aus Fach-
verfahrenErstellung Zuschrift zur
Abhilfe
Umsetzung Änderung im
Fachverfahren; Fertigung
und Versand Änderungs- bescheid dige TL im Standort bzw. in der zentralen Einheit AVWS-Bescheid erstellen und
an Widerspruchsführer/in versendenMitteilung über WS-Be-
Standort bzw. in der zentra-
len EinheitMitteilung über Änderungs-
bescheid an RSAustragung WS aus Fach-
verfahrenErstellung Zuschrift zur teil-
weisen Abhilfequotesdbs_dbs27.pdfusesText_33[PDF] Bezugsquellen
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