Cricketordnung (CO)
Stand: 1. Juli 2015. Cricketordnung (CO) (BFV). Die Leitung des Cricketsports in Ber- ... Einhaltung der Spielordnung und Spiel- regeln.
Schiedsrichterordnung (SRO)
Berliner Fußball-Verband e. V. Stand: 1. Juli 2015 den Organen des BFV gestellt werden. ... gonnenes Spiel regelt die Spielordnung.
Amtliche Mitteilungen
Jul 2 2015 BFV-Redakteur Philipp Büttner sprach mit BFV-Vizepräsident ... Saison 2015/16 findet am Mittwoch
Amtliche Mitteilungen
Dec 6 2014 Die Änderungen treten zum 1. Juli 2015 in Kraft. Antrag auf Spielberechtigung (§ 4 Ziffer 2.9 Meldeordnung). Der BFV ist berechtigt
Amtliche Mitteilungen
Jun 18 2015 Das Spiel der 1. C-Junioren
Inhaltsverzeichnis
Stand: 22.04.2015. 1. Spielordnung. Inhaltsverzeichnis. Präambel . Vorschriften des allgemeinen Teils der Spielordnung des DFB der BFV-.
Amtliche Mitteilungen
Apr 2 2015 Als zusätzlichen Bestandteil des BFV-Masterplans startet der BFV im Rahmen einer direkten. Vereinsförderung ab 1. September 2015 ein neues ...
Amtliche Mitteilungen
Sept 9 2015 September 2015 in der Kreisliga C
Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages zur
May 27 2020 Abweichend von der BFV-Spielordnung entfällt grundsätz- lich der danach vorgesehene Abstieg aus ... Stand: 1. Juli 2020. Meldeordnung (MO).
zu TOP 5.1 Genehmigung der Verwaltungsanordnungen des Beirats
Berliner Fußball-Verband e. V. Stand: 1. Juli 2018. Verwaltungsanordnungen 2017 / 2021 Hierbei kann auch die Spielordnung des VFF Anwendung finden.
Berliner Fußball-Verband e. V.
Stand:
1. Juli 2015
Cricketordnung (CO)
Cricketordnung - Juli 2015 Seite 1 von 4
Cricketordnung (CO)
Inhaltsverzeichnis Seite
§ 2 Aufgaben des BCK................................................................................................ 2
§ 4 Spielordnung......................................................................................................... .2
§ 5 Rechts- und Verfahrensordnung........................................................................... .2
§ 6 Vorstand................................................................................................................ .2
§ 7 Mitgliederversammlung......................................................................................... .2
§ 8 Haftung.................................................................................................................. 4
§ 9 Geltung der Cricketordnung................................................................................... 4
Berliner Fußball-Verband e. V.
Stand:
1. Juli 2015
Cricketordnung (CO)
Cricketordnung - Juli 2015 Seite 2 von 4
§ 1
Das Berliner Cricket-Komitee (BCK) ist ein
Organ des Berliner Fußball-Verbandes e. V.
(BFV). Die Leitung des Cricketsports in Ber- lin obliegt dem BCK vertreten durch seinen genüber Dritten verpflichtet. Der Vorsitzen- de des BCK vertritt den Cricketsport inner- halb des BFV. Die Cricketordnung ist von mit Ausnahme der Rechts- und Verfahrens- ordnung. Der Vorstand des BCK ist vom§ 2
Aufgaben des BCK
• die Durchführung des Spielbetriebs in allen Berliner Spielklassen, • die Koordination der Platzvergabe mit • die Erstellung eines Gesamtbelegungs- plans (Spielplans), • die Ausarbeitung und Überwachung derEinhaltung der Spielordnung und Spiel-
regeln, • die Aufstellung von Auswahlmannschaf- ten, ze, • die vereinsübergreifende Jugendarbeit, • die Aufstellung von Jugendauswahl- mannschaften, • das Meldewesen (Spielberechtigungen), • die Überwachung des Schiedsrichter- wesens, insbesondere die Aus- undWeiterbildung, Beobachtung, Prüfung
sowie Ansetzung der Schiedsrichter, lung des Cricketsports in Berlin.§ 3
Für die Durchführung der Cricketaufgaben
werden auf den Mitgliederversammlungen keitszeitpunkt aufgrund des Haushaltsvor- anschlages festgestellt und mittels Rech- nung angefordert. Bleibt ein Mitglied trotzMahnung mit der Erfüllung seiner finanziel-
len Verpflichtungen gegenüber dem BCK mit mehr als ein Monat im Rückstand, dro- hen Maßnahmen nach dem Strafenkatalog. § 4Spielordnung
Für den Spielbetrieb in Berlin gilt die BCK-
Spielordnung.
§ 5
Rechts- und Verfahrensordnung
Die Rechtsprechung in Angelegenheiten
des Berliner Cricketsports wird vom BCK unter Beachtung der Rechts- und Verfah- rensordnung des BFV ausgeübt. Der § 33 (Strafen) BFV-Satzung kann abweichend durch das BCK eigenverantwortlich gestal- tet werden.§ 6
Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsit-
zenden, seinem Stellvertreter, demSchriftführer und Vorstandsmitglied für
sportliche Aufgaben.2. Der Vorstand gibt sich für seine Arbeit
3. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stim-
me. Der Vorstand beschließt mit einfa- cher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzen- wenn mindestens drei Vorstandsmitglie- der einschl. des Vorsitzenden oderStellvertreters anwesend sind.
§ 7
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus
den Mitgliedern (Cricket-Vereine) und dem BCK-Vorstand. Die Mitgliederver- derversammlung zusammen. Die Einbe- rufung zur Mitgliederversammlung muss vier Wochen vor dem Termin unter Be- kanntmachung der Tagesordnung und des Tagungsorts schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Einla-Über die Mitgliederversammlung ist ein
vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter und dem Schriftführer zu unterzeich- nendes Ergebnisprotokoll zu erstellen.Die Protokolle der Mitgliederversamm-
gemacht werden (dem entspricht auchBerliner Fußball-Verband e. V.
Stand:
1. Juli 2015
Cricketordnung (CO)
Cricketordnung - Juli 2015 Seite 3 von 4
für drei Jahre im Turnus mit dem BFV-Verbandstag (siehe § 13 BFV-Satzung).
Sie nimmt den Rechenschafts- und
Kassenbericht des Vorstandes entge-
gen, erteilt dem Vorstand Entlastung und fasst Beschlüsse über Haushalts- stimmberechtigten Mitglieder anwesend vertreten sind.3. Die Tagesordnung muss mindestens
folgende Punkte enthalten: • Feststellung der Zahl der anwesen- den stimmberechtigten sowie durch schriftliche Vollmacht vertretenenMitglieder,
• Bericht des BCK-Vorsitzenden, • Kassenbericht, • Genehmigung des Jahresabschlus- ses, • Neuwahlen (sofern erforderlich), • Genehmigung des Haushaltsvoran- schlages, • Verschiedenes.4. Jedes Mitglied hat auf der Mitgliederver-
sammlung eine Stimme. Das Stimm- recht ist nicht auf andere Mitgliederübertragbar. Das Stimmrecht ruht, so-
lange ein Mitglied mit den Zahlungen imVerzug ist. Sofern die Vertretungsbe-
rechtigten eines Mitglieds das Stimm- macht ist von den vertretungsberechtig- ten Vorstandsmitgliedern zu unterzeich- nen.5. Jedes Vorstandsmitglied verfügt über
eine Stimme. Diese ist nicht übertrag- bar. Vorstandmitglieder dürfen keineMitglieder vertreten.
6. Alle Mehrheiten werden bezogen auf die
Stimmenzahl der anwesenden stimmbe-
rechtigten Mitglieder berechnet.7. Wahlen und Abstimmungen erfolgen
offen, sofern nicht ausdrücklich von mindestens zwei Mitgliedern geheimeWahlen und / oder Abstimmungen ge-
fordert werden, durch Handzeichen. ge auf die Tagesordnung gesetzt wer- den.9. Ungültige Stimmen und Stimmenthal-
tungen werden nicht berücksichtigt. BeiStimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt. Bei Wahlen ist bei Stimmen- gleichheit ein neuer Wahlgang erforder- lich.Wohnsitz in Deutschland haben. Abwe-
werden.11. Scheiden der Vorsitzende und / oder
den Legislaturperiode aus dem Amt, so muss innerhalb von vier Wochen eineNeuwahl durch eine zu diesem Zweck
einzuberufende außerordentliche Mit- gliederversammlung erfolgen.12. Scheiden der Schriftführer und/oder das
Vorstandsmitglied für sportliche Aufga-
periode vorzeitig aus dem Amt, so be- setzt der Vorstand diese Posten neu für den Rest der Legislaturperiode13. Jede ordentliche Mitgliederversammlung
beschließt mit einfacher, die außeror- dentliche mit Zweidrittelmehrheit (2/3) der anwesenden stimmberechtigtenMitglieder der Mitgliederversammlung.
14. Für Änderungen der der Spiel- und Cri-
cketordnung ist eine Mehrheit von zweiDritteln (2/3) der abgegebenen gültigen
Stimmen erforderlich.
15. Der Vorstand ist berechtigt, bei beson-
derem Anlass eine außerordentlicheMitglieder-versammlung binnen einer
Frist von vierzehn (14) Tagen einzube-
rufen. Es ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens ein Viertel (1/4) der Mitglie- der dies schriftlich unter Benennung der werden nur auf die Tagesordnung ge-Tage vor dem Tag der Mitgliederver-
sammlung schriftlich beim BCK- nicht lediglich Änderungs- oder Gegen-Berliner Fußball-Verband e. V.
Stand:
1. Juli 2015
Cricketordnung (CO)
Cricketordnung - Juli 2015 Seite 4 von 4
Dringlichkeit durch einfachen Mehr-
heitsbeschluss der Mitgliederversamm- lung.16. Die Mitgliederversammlung kann sich
§ 8
Haftung
Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder haften
handelt haben.§ 9
Geltung der Cricketordnung
1. Die Cricketordnung in der vorliegenden
Form tritt mit ihrer Verabschiedung am
15. Juli 2004 in Kraft.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestim-
mungen berührt nicht die Geltung derOrdnung im Übrigen.
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