[PDF] zu TOP 5.1 Genehmigung der Verwaltungsanordnungen des Beirats





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Cricketordnung (CO)

Stand: 1. Juli 2015. Cricketordnung (CO) (BFV). Die Leitung des Cricketsports in Ber- ... Einhaltung der Spielordnung und Spiel- regeln.



Schiedsrichterordnung (SRO)

Berliner Fußball-Verband e. V. Stand: 1. Juli 2015 den Organen des BFV gestellt werden. ... gonnenes Spiel regelt die Spielordnung.



Amtliche Mitteilungen

Jul 2 2015 BFV-Redakteur Philipp Büttner sprach mit BFV-Vizepräsident ... Saison 2015/16 findet am Mittwoch



Amtliche Mitteilungen

Dec 6 2014 Die Änderungen treten zum 1. Juli 2015 in Kraft. Antrag auf Spielberechtigung (§ 4 Ziffer 2.9 Meldeordnung). Der BFV ist berechtigt



Amtliche Mitteilungen

Jun 18 2015 Das Spiel der 1. C-Junioren



Inhaltsverzeichnis

Stand: 22.04.2015. 1. Spielordnung. Inhaltsverzeichnis. Präambel . Vorschriften des allgemeinen Teils der Spielordnung des DFB der BFV-.



Amtliche Mitteilungen

Apr 2 2015 Als zusätzlichen Bestandteil des BFV-Masterplans startet der BFV im Rahmen einer direkten. Vereinsförderung ab 1. September 2015 ein neues ...



Amtliche Mitteilungen

Sept 9 2015 September 2015 in der Kreisliga C



Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages zur

May 27 2020 Abweichend von der BFV-Spielordnung entfällt grundsätz- lich der danach vorgesehene Abstieg aus ... Stand: 1. Juli 2020. Meldeordnung (MO).



zu TOP 5.1 Genehmigung der Verwaltungsanordnungen des Beirats

Berliner Fußball-Verband e. V. Stand: 1. Juli 2018. Verwaltungsanordnungen 2017 / 2021 Hierbei kann auch die Spielordnung des VFF Anwendung finden.

Freizeitversammlung

Berliner Fußball-Verband e. V.

Arbeits-Verbandstag 16. November 2019

Antragsteller: FZ-Ausschuss des BFV

Antrag: Spielbericht online beim FZ-Spielbetrieb

§ 12 a

Elektronischer Spielbericht

(1) Spielklassen in denen der elektronische Spielbericht eingeführt ist sind verpflichtet diesen zu nutzen. nuten vor Spielbeginn erfolgen. (3) Ein nicht gefertigter Spielbericht bzw. fehlendende Freigabe o- (4) Bis 24 Stunden nach Spielschluss ist der Schiedsrichter ver- pflichtet alle notwendigen Eintragungen im Spielbericht vorzuneh- men und den Spielbericht freizugeben. Zuwiderhandlungen werden dem verantwortlichen Schiedsrichteransetzer gemeldet, der geeig- nete Maßnahmen ergreift. (5) Die Schiedsrichter haben die Gründe für einen Spielabbruch forderlich, so ist dies im Spielbericht zu vermerken. Liegt der Son- derbericht nicht innerhalb von vier Tagen vor, so ist der angesetzte verantwortliche Schiedsrichter unter Mithaftung seines Vereines mit (6) Erscheint der angesetzte Schiedsrichter nicht oder ist kein Schiedsrichter angesetzt müssen sich die Vereine wie in § 15 (3) beschrieben auf einen Ersatz einigen. Die Eintragungen in den Spielbericht online sind von einem Verein vorzunehmen. Der Heim- Bemerkungen ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.

(7) Bei technischen Schwierigkeiten oder anderweitigen Problemen, welche den Einsatz des elektronischen Spielberichtes verhindern, ist ein manueller Spielbericht auszufüllen. Der Platzverein ist ver-pflichtet, einen manuellen Spielbericht vorzuhalten. Der Grund für die Nichtnutzung des elektronischen Spielberichts ist zu vermerken. Der Platzverein ist für die Zuleitung des Spielberichtsbogens inner-halb von sieben Tagen an den jeweiligen Staffelleiter verantwort-lich.

Begründung: Einheitliche Ordnung im Bereich des FZ-Spielbetriebs. Die SpO des BFV kann für FZ-Bereich nicht gelten, da in einigen Punkten Vo-raussetzungen nicht erfüllbar sind.

Inkrafttreten: Zum Beginn der Saison 2019/2020. Wurde den Vereinen bereits per AM mit- geteilt.

Berliner Fußball-Verband e. V.

Arbeits-Verbandstag 16. November 2019

Antragsteller: FZ-Bereich des BFV

Betrifft: § 31 FZ-Ordnung Absatz 1

Hierbei kann auch die Spielordnung des VFF Anwendung finden, sofern diese den Bestimmungen des BFV nicht zuwider handelt.

Begründung: Einheitliche Ordnung im Bereich des FZ-Spielbetriebs. Inkrafttreten: Zum Beginn der Saison 2019/2020. Wurde den Vereinen bereits per

AM mitgeteilt.

zu TOP 6.1 Änderungen der Satzung

Nr.Antrag sstellerBetreff

4FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 13 Ziffer 1 + § 16

6FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 13 Ziffer 3

12FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 16 Ziffer 2

14FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 16 Ziffer 1

17FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 19 a

21FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 22 Ziffer 1b

22FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 22 Ziffer 1

23FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 22 Ziffer 1n

25FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 22 a Ziffer 3

27FC Internationale Berlin 1980 / Steglitzer FC Stern 1900Satzung § 22 a Ziffer 4

Arbeits-Verbandstag am 16. November 2019

Das gilt auch für

den Arbeits- Verbandstag, der zwischen zwei Verbandstagen durchgeführt wird.

Satzung § 15 Ziffer 2 d (7)

1. Der Verbandstag setzt sich zusammen aus:

a. den Vertretern der Mitglieder, d. den M itgliedern der Ausschüsse, e. den M itgliedern der Rechtsorgane, f. den Re visoren. Nur sie sind zur Wortmeldung auf dem Verbandstag berechtigt.

2. St immberechtigt sind:

a. die or dentlichen Mitgliedsvereine, d. mi t einem Sonderstimmrecht (1) die BFV-Freizeitliga, (2) Traditionsgemeinschaft des Fußballsports Berlin e.V. (VAR) (3) Verband für Betriebsfußball e. V. (VBF), (4) das Berliner Cricket Komitee, (5) der Verband für Freizeit-Fußball (VFF), (6) Sport:Kultur e.V. des BFV.

4. Di e Mitglieder der Ausschüsse und Rechtsorgane sowie die Re-

visoren haben kein Stimmrecht. M it Eintragung im Vereinsregister (§ 44 Ziffer 1) gez. Bernd Schultz / Jürgen Pufahl

Satzung § 16

1. Dem Verbandstag steht die Entscheidung in allen Verbandsan-

ganen des BFV übertragen ist.

2. Sei ner Beschlussfassung unterliegen insbesondere:

a. die Wahl (2) der 7 Vereinsvertreter im Beirat (§ 20 Ziffer 1 b), (3) der Mitglieder des Spielausschusses (§ 25) mit Aus- (5) der bis zu 7 Beisitzer im Finanzausschuss (§ 29), (6) des Vorsitzenden sowie der weiteren Mitglieder des

Sportgerichts (§ 36),

(7) des Vorsitzenden sowie der weiteren Mitglieder des

Verbandsgerichts (§ 37),

(8) der Revisoren (§ 39); Erfordernis aufgrund Neuzusammensetzung des Beirates. M it Eintragung im Vereinsregister (§44 Ziffer 1) gez. Bernd Schultz / Jürgen Pufahl

Satzung § 19a

Arbeits-Verbandstag abgehalten werden, in dem

rungen der Satzung sowie der Ordnungen nach § 16, es sei denn, es ist im Verbandsinteresse notwendig oder zumindest zweckdienlich.

2. Di e Bestimmungen der § 13 Ziffer 2 und 3 sowie §§ 14 ff gelten

entsprechend. Notwendige Anpassung aufgrund von Praxiserfordernissen. M it Eintragung im Vereinsregister (§ 44 Ziffer 1) gez. Bernd Schultz / Jürgen Pufahl

Antrag Nr.:

Antragsteller: Steglitzer FC Stern 1900 / FC Internationale Berlin 1980 Betrifft: Satzung § 19 a Arbeits-Zwischen-Verbandstag

Antrag:

Begründung:

die sonstigen Aufgaben nach § 16. behandelt, beschlossen bzw. be- notwendig odere zumindest zweckdienlich. Wahl

2a (1) i.V. mit §

Zwischen zwei ordentlichen Verbandstagen

werden, sondern darüber hinaus werden Wahlen von bestimmten andere wichtigen BFV-Ämter (z.B. Revisoren) durchführt. Inkrafttreten: Mit Eintragung im VR (§ 44 Satzung)

Satzung § 21 (Aufgaben des Beirats)

Die Übernahme von allgemein verbindlichen F estlegungen des DFB erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.

Klassentagungen zu beraten.

und Kosten vor dem Sport- und Verbandsgericht sowie über Ordnungsstrafen, Bearbeitungsgebühren, Spielerpass- und und Schiedsr ichterbeobachter, Verwaltungsgebühren, Auf-

Neugestaltung im Rahmen einer erweiterten Neu ausrichtung des Beirates sowie zutreffende Zuordnung und Neugestaltung im Rah-men der Neuausrichtung des Beirats. (Bisher die Regelungen in § 20 Ziffer 6 und 10)

Mi t Eintragung im Vereinsregister (§ 44 Ziffer 1) gez. Bernd Schultz / Jürgen Pufahl

Satzung § 22 a Ziffer 4

rer mit Stimmrecht, jedoch nicht in eigenen Personal- und Finan- zangelegenheiten.

2. Di e Vertretungsberechtigung ergibt sich aus § 22 Ziffer 2.

4. Ei ne Kandidatur oder ein Vorschlag für die Wahl zum Mitglied

gereicht werden. heit beschließen, dass von dieser Vorgabe ab- gewichen werden kann. Mi t Eintragung in das Vereinsregister (§ 44, Ziffer 1) gez. Bernd Schultz / Jürgen Pufahl

Antrag Nr.:

Antragsteller: Steglitzer FC Stern 1900 FC / Internationale Berlin 1980

Betrifft:

Antrag:

Begründung:

Satz 1: Eine Kandidatur oder ein Vorschlag für die Wahl de s ge- den . Hinzugefügt wird noch folgender vorletzter Satz in der Ziffer 4:

Mehrheit beschließen, dass von dieser Vorga-

ben abgewichen werden kann Bei Wahlen gilt immer die einfache Mehrheit. Waru m also gilt hier eine 2/3 Mehrhei t? 2. Frage: Warum soll verhindert werden, dass jemand direkt be im Verbandstag aufst eht und kandidiert, wi e einst Oskar Lafontaine bei der SPD, als er gegen Scharping kandidierte? Wenn der § 22a Ziffer 4 unbedingt bleiben soll. dann muss klar sein, dass § 22a Ziffer 4 gleichermaßen für den Verband und für die Verei- ne anzuwenden ist. Die Vereine sollten darüber hinaus frühzeitiger machen. Inkrafttreten: Mit Eintragung im VR (§ 44 Satzung), erstmalig zum VT 2021

Satzung § 23 Ziffer 2

Finanz- und Rechnungswesens. Er verwaltet das Ver- Inhaltliche Klarstellung, Abgrenzung zum hauptamtlichen Referats-leiter Finanzen & Verwaltung. Mi t Eintragung in das Vereinsregister (§ 44 Ziffer 1) gez. B. Schultz / J. Pufahl

Satzung § 25a

Der Klassensprecher ist ein Interessenvertreter der Vereine der je- weiligen Spielklasse und ein Bindeglied zwischen den Vereinen und Verbandsorganen. Er hat dabei die Bedürfni sse der Spielk lasse, aber auch die gesamtheitlichen Interessen und Belange des BFV im

Neufassung aufgrund Neugestaltung des Beirates.

M it Eintragung in das Vereinsregister (§ 44, Ziffer 1) gez. Bernd Schultz / Jürgen Pufahl zu TOP 6.2 Änderungen der Ordnungen

Antrag Nr.:

Antragsteller: Steglitzer FC Stern 1900

Betrifft: § 33 Ziffer 2 RVO Berufungswirkung

Antrag:

Begründung:

2. Ist gegen ein ergangenes Urteil

des Sport gerichts, welches eine Sperre vorsieht, form- und fristge- rend der Dauer des Berufungsverfahrens weiterspielen, sofern nicht eine Sofort-oder Vorsperre entsprechend Ziffer 1 angeordnet wurde. Die drei Worte müssen sinnvoller Weise gestrichen werden, weil es in einzulegen, auch wenn z.B. eine Spielsperre von nur 2 Spielen aus- gesprochen wurde. Folgerichtig darf der Betroffene in einem solchen Dies gilt insbesondere dann, wenn das Sportgericht vor einem Urteil im schriftlichen Verfahren keine Stellungnahme vom betroffenen Ver- ein angefordert hatte und vorgetragen wird, dass dem Betroffenen im war

Inkrafttreten: 18. November 2019

Überarbeitete Spielordnung

weitere Funktionen des DFBnet in die Spielordnung eingearbeitet. Neu eingefügt ist im § 24 Ziffer 3 eine Regelung zum vorzeitigen Be- enden von Pflichtspielen. Ebenso wurden zur besseren Übersichtlichkeit einzelne Inhalte aus der Meldeordnung in die Spielordnung übernommen (1:1- Über- nahme). gen zu erlassen. Zu guter Letzt wurde Beachsoccer in die Spielordnung aufgenom- men.

1. Jul i 2020

gez. B. Schultz / J. Gaertner (neu: § 8 b Ziffer 1a

Nr. 2 MO), (neu: §§ 6 und 8 MO)

(neu: § 20 MO)) (neu: § 14 MO). 3.

Spielordnung, neuer Paragraf 3a Lizenzpflicht

Qualifizierungsoffensive 2022 mit Einführung der Lizenzpflicht in ver- schiedenen Spielklassen des Frauen-, Herren- und Jugendspielbe- triebs 5. Im Berliner Fußball engagieren sich ehrenamtlich viele Menschen mit denkbar. Damit die gute Arbeit auch weiterhin den Ansprüchen gerecht wird, wollen wir in Qualifizierung investieren. Gemeinsam mit den Berliner Vereinen wollen wir die ehrenamtliche Mit der Qualifizierungsoffensive 2022 wollen wir 2.500 Trainer/-innen mit gültiger C- oder B-Lizenz für den Berliner Fußball. im Erwachsenenbereich und insbesondere eine verbesserte und nach- Die Qualifizierungsoffensive und die Übergangsvorschriften sollen den Vereinen und Trainer/-innen helfen, sich auf die Einführung einer Li- zenzpflicht einzustellen. Darüber hinaus soll die Lizenzpflicht zur Si- nerausbildung beitragen. Für Trainer/-innen, die nach den Vorschriften der Lizenzpflicht eine dezentral - bereit. bereits entsprechende Regelungen für einzelne Spielk lassen (z.B. Spielklassen der A- bis E-Junioren sowie Brandenburg-Liga) erfolg- reich eingeführt. nen anstreben, die vor allem im Kinder- und Jugendbereich im Berliner

1. Juli 2021

gez. B. Schultz / G. Liesegang

Herrenbereich

(11er)

1./2. Herren Berlin-

Liga DFB-B-Lizenz 30.06.2022

720 Euro 1./2. Herren Lan-

desliga DFB-C-Lizenz 30.06.2023

330 Euro 1./2. Herren Be-

zirksliga DFB-C-Lizenz 30.06.2024

330 Euro

Frauenbereich

(11er)

Juniorenbereich

Verbandsliga

(A-, B, C-Junioren) DFB-C-Lizenz 30.06.2022

140 Euro Verbandsliga

(D-Junioren) DFB-C-Lizenz 30.06.2023

140 Euro Landesklasse

(D-, C-Junioren) DFB-C-Lizenz 30.06.2023

140 Euro

1./2. Frauen Berlin-

Liga DFB-C-Lizenz 30.06.2023 330 Euro 1./2. Frauen Lan- desliga DFB-C-Lizenz 30.06.2024 330 Euro

Landesliga

(A-, B-, C-, D-Jun- ioren) DFB-C-Lizenz 30.06.2024

140 Euro

Juniorinnenbereich

Verbandsliga

(B-, C-Juniorinnen) DFB-C-Lizenz 30.06.2023

140 Euro Verbandsliga

(D-Juniorinnen) DFB-C-Lizenz 30.06.2024

140 Euro

Qualifizierungsoffensive

01.01.2020-31.12.2022 Qualifizierungsoffensive 2022

Unser Ziel ist, bis zum Ende der Qualifizierungsoffensive 2022 insgesamt auf über 2.500 Trainer/-innen mit gültiger C- oder B-Lizenz im Berliner Fußball zu wachsen. o o

Antrag Nr.:

Antragsteller: FC Viktoria 1889 Berlin Lichterfelde-Tempelhof e.V. Betrifft: Eingliederung der Unteren Herren in den Spielbetrieb der 1./2. Her-ren Antrag: Eingliederung der Unteren Herrenmannschaften in den Spielbetrieb der 1./2. Herrenmannschaften und Freizeit

Die Unteren Herrenmannschaften werden in den Spielbetrieb der 1./2. Herren und Freizeit eingegliedert.

Inkrafttreten: 01.07.2020

Spielordnung § 7 a Klassensprecher

1. Zusammensetzung

a. Der Klassensprecher wird bei der ersten Klassentagung der neuen Spielzeit von den anwesenden Vereinsvertretern mit einen Vertreter nur eine Stimme abgeben. Bei nur einem Kan- didaten kann eine offene Abstimmung per Handzeichen statt- finden, ansonsten ist eine geheime Wahl durchzuführen. Die offene Abstimmung kann von einem Vereinsvertreter ge - wünscht werden und ist nur bei einstimmiger Zustimmung der b. Dem Klassensprecher werden zwei Stellvertreter zur Seite ge- Klassensprecher und seine Stellvertreter unterstützen.quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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