[PDF] Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit





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Metal Sektörü ??yerlerinde ?? Sa?l??? ve Güvenli?i Rehberi

??veren ?? Sa?l??? ve Güvenli?i ile ilgili Kanunun 3(1) numaral? Bölü- münün hükümleri ile 2



IG Metall Vorstand

https://www.igmetall.de/0032630_Tipps_Arbeitsplatz_34_08_61d0d0928e4b4142bd866985494667bcb4114086.pdf



Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

www igmetall de im Jahr 2005 hatte es für »Fachkräfte für Arbeitssicherheit« (BGV A 6) und ... vorschrift DGUV Vorschrift 2 übernommen worden (Anlage 3.



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MQ.. için giri? / ç?k?? (I/O) ba?lant?lar? . ??lem veri uzunlu?unun ve I/O-Enable ayarlanmas? (sadece MFD'de) . ... BGV 3) dikkate al?nmal?d?r.



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1- Merdane ve metal aras?ndaki temas yay? çemberin bir k?sm?d?r. 2-Sürtünme katsay?s? (µ) teoride sabittir ancak gerçekte temas yay? boyunca de?i?mektedir. 3- 



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BGV A3 "Elektrik tesisatlar? ve i? araçlar?" 3. ? Kapal? moloz kayd?raklar?n? molozun dolaca?? yere kadar uzat?n. ... metal içerikli pigmentler.



GEHÄLTER FÜR INGENIEURINNEN UND INGENIEURE

7 Ara 2021 Für Ingenieure kommt nach den Tarifverträgen der IG. Metall für die bayerische Metall- und Elektroindustrie üblicherweise eine Einstufung in ...



Entgeltrahmen-Tarifvertrag

1 Oca 2022 Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall. Mitglied werden: http://www.bw.igm.de. Seite 3 von 44.



Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis

www.igmetall.de/gesundheit 069 / 66 93 22 23



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Arbeitshilfe 28

DGUV Vorschrift 2

VorstandArbeitsgestaltung

und Quali zierungspolitik2013_betriebsaerze_und_fachkraefte_fuer_arbeitssicherheit.indd 126.06.2013 18:04:52

Herausgeber ................................IG Metall Vorstand

Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik

Wilhelm-Leuschner-Straße 79

60329 Frankfurt am Main

www.igmetall.de

Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik),

Grafik & Layout ............................LingoVision Hamburg Titelbild ........................................Montebelli/Fotolia Druck ...........................................Druckhaus Dresden Auage.........................................3. Auage, Juli 2013

Copyright .....................................

2013 by IG Metall Vorstand

Produktnummer ...........................20966-32889

2013_betriebsaerze_und_fachkraefte_fuer_arbeitssicherheit.indd 226.06.2013 18:04:52

1

Inhalt

Vorwort

1

Einführung und Hintergründe ..............................................................................4

2

Inhalte der Vorschrift: Was regelt die DGUV Vorschrift 2 und welche Mitbestimmungsrechte bestehen für den Betriebsrat? ...................14

2 1 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der DGUV Vorschrift 2 ......................14 2 2

Die Inhalte der DGUV Vorschrift 2 und ihre Bedeutung für die Arbeit des Betriebsrates ..................................................................................17

2 3

Was nützt die DGUV Vorschrift 2 in der betrieblichen Praxis? .....................................31

3 Forderungen entwickeln und umsetzen .............................................................36

Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

4

Serviceteil/Weiterführende Hinweise ................................................................46

4 1

Auszüge aus der DGUV Vorschrift 2 (Mustertext) ......................................................46

4 2 4 3

Abkürzungsverzeichnis

4 4

Literaturhinweis

4 5

Internetadressen

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2

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit 1 1

2011 gilt die neue DGUV Vorschrift 2

Die Umsetzung dieser Unfallverhütungs

und, wo erforderlich, Verbesserungen durchzusetzen

Neben den eher klassischen

auch Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die sich auf neue Gesundheitsge fahren beziehen Themen wie psychische Belastungen oder die Teilhabeinteressen Im Herbst 2012 wurde der Umsetzungsstand der neuen Vorschrift stichprobenartig

überprüft

sind in der überwiegenden Zahl der Betriebe bereits getroffen

Das Ergebnis kann

uns dennoch nicht zufrieden stellen! So sind die Einsatzzeiten zwar zu etwa 80 Pro zent richtig ermittelt worden, berücksichtigt wurden allerdings überwiegend die The menfelder der so genannten Grundbetreuung

Der betriebsspezische Teil, mit dem

sollen, blieb bisher oft noch unberücksichtigt

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3 Nur etwa jede dritte Interessenvertretung wurde an den be- trieblichen Verhandlungen zur Umsetzung der Vorschrift im Be- trieb beteiligt. Dies, obwohl in der Unfallverhütungsvorschrift ausdrücklich auf das bestehende Mitbestimmungsrecht der chen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Inte- ressenvertretung (z. B. entsprechend Betriebsverfassungsge- setz) sowie unter Verweis auf § 9.3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren." Diese Chance, hierbei mitzuwirken, sollten wir nutzen. Die vorliegende Arbeitshilfe will dazu einen unterstützenden Beitrag leisten.

Hans-Jürgen Urban

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4 1

Einführung und Hintergründe

sicherheitsgesetz - ASiG - genannt, regelt beitssicherheit,

Xdie Anforderungen an deren Arbeit,

Xderen Zusammenarbeit miteinander sowie die Zusammen-arbeit der beiden Gruppen mit dem Betriebsrat und

verhütungsvorschriften (UVV) der Gesetzlichen Unfallversi cherungen

Wenn diese keine Regelungen treffen, kann der

Staat handeln, d

ordnung nach dem ASiG erlassen 1

Die Unfallversicherungen

haben somit das Recht, Unfallverhütungsvorschriften wie die

DGUV Vorschrift

2 zu beschließen, in denen die Aufgaben und

Pichten der Arbeitgeber nach dem ASiG konkret ausgestal tet und festgelegt werden

Erforderlich für das Inkrafttreten

ist die Genehmigung des BMAS

Dieses stimmt sich dazu mit

1

DGUV Vor-

schrift 2 setzt das ASiG um 5

Arbeitssicherheit -

DGUV Vorschrift 2

erfordert letztlich einen Konsens aller Beteiligten, was in dem vorliegenden Fall das Verfahren bis zur Genehmigung erheblich

Der Arbeitge

ber ist dazu verpichtet

Die Übertragung der Aufgaben findet

2

Der Umfang dieser Bestellung und die

konkrete Ausfüllung der Aufgaben werden in der Unfallverhü tungsvorschrift festgelegt Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt trotz Bestel lung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit beim Arbeitgeber. Er kann die Aufgaben übertragen, aber nicht die

Verantwortung

Das ASiG soll den Arbeitgeber beim Arbeits

schutz und der Unfallverhütung unterstützen, indem es ihm Diese sicherheitstechnische Erkenntnisse in den betrieblichen Ar- beits- und Gesundheitsschutz einießen

Die »alte" BGV A 2

Zum 1 1

2005 trat die BGV A 2 in Kraft

Bereits ab 2007 wurden die

Verhandlungen zu einer Weiterentwicklung und Integration aller Branchen hin zur DGUV Vorschrift 2 aufgenommen Dass das Erarbeitungs-, Beschluss- und Genehmigungsverfahren hingezogen hat, hat verschiedene Gründe 2

Frankfurt/Main 2009

Der Arbeit

die Verant wortung 6

Die Vorschrift soll sowohl

Xfür Klein- und Mittelbetriebe als auch für Großbetriebe, Xfür Betriebe verschiedenster Branchen und letztlich Dass eine solche Fülle von Anforderungen nicht einfach abzu decken war, ist offensichtlich! Um so wichtiger ist es nun, die die konkreten betrieblichen Anforderungen bietet und wo die gen liegen

Betreuung der Kleinbetriebe

A 2) hatte bereits Neuerungen gebracht, die nun auch in der

DGUV Vorschrift 2 beibehalten wurden

3

Zentral waren damals

die neu eingeführten besonderen Regelungen für die Klein- und Kleinstbetriebe 3

Weiterent

wicklung der BGV A 2:

Eine Vorschrift

für alle 7

Arbeitssicherheit -

DGUV Vorschrift 2

Trotz Geltung des ASiG (seit 1974) gab es vor allem bei den sche Betreuungslücke 4

Eine der Ursachen dafür ist die Tatsa

che, dass es früher in den entsprechenden Unfallverhütungs vorschriften festgelegte Schwellenwerte (bezogen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht von den Regelun gen des ASiG profitierte, sollte hier Abhilfe geschaffen werden Andererseits wird bereits seit mehreren Jahren von Seiten der Politik die Vorgabe gemacht, dass Kleinbetriebe nicht »unzu mutbar" mit Regelungen aus dem Arbeits- und Gesundheits schutz belastet werden sollen zepten aufgegriffen werden kann, waren bereits in der BGV A 2 für Kleinbetriebe besondere Regelungen vorgesehen

Es gab aber keine

Festlegung fester Einsatzzeiten

Vorgeschrieben war eine Re

gelbetreuung, die aus Grundbetreuung und anlassbezogener

Betreuung bestand

alle drei Jahre wiederholt werden wurden in der

Anlage 1

der BGV A 2 konkretisiert

Weitere feste

Einsatzzeiten gab es danach nicht

Diese »alte" Anlage 1 der BGV A 2 ist auch in der neuen DGUV

Vorschrift 2 enthalten.

4

Die Regelbe

treuung der

Kleinbetriebe:

siehe Anla ge

1 der UVV

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8

Das Unter-

nehmer- modell: siehe

Anlage 3 bzw.

lichkeit gegeben licher Konkretisierung) kann abweichend von der sogenann ten Regelbetreuung eine alternative Betreuungsart, das so

Dafür erwirbt

der Unternehmer durch Fortbildungsseminare das Wissen, wann er zur Unterstützung der sicherheitstechnischen Betreu ung eine Fachkraft hinzuziehen muss

Voraussetzung für die

Anwendung des alternativen Betreuungsmodells ist das aktive Eingebundensein des Unternehmers in das praktische Arbeits geschehen wie z dies u durch einen Betriebsarzt oder der Durchführung sicherheits technischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren durch eine Fachkraft für

Arbeitssicherheit

Das heisst, der Un

ternehmer kann nun für die sicherheitstechnische und die be und mit der Wahl des Unternehmermodell den Nachweis für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift erbringen

Erfüllt er

treuung zurück

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9

Arbeitssicherheit -

DGUV Vorschrift 2

Auch diese Regelungen sind in der neuen Unfallverhütungs vorschrift DGUV Vorschrift 2 übernommen worden (Anlage 3 bzw. 4 der DGUV Vorschrift 2).

Betriebe ab 50

siehe Anlage schiedlichen Berufsgenossenschaften versichert sind, auch gleichartig geregelt ist, wurde die Unfallverhütungsvorschrift weiter entwickelt was insbesondere aus dem Bereich staatlicher Aufsicht (Bun

Da aber

nicht alle »über einen Kamm geschoren" werden konnten, wur- heiten aufzugreifen Diese Konstruktion wurde aus den Vorarbeiten der BGV A 2 nun auch für die DGUV Vorschrift 2 übernommen (vergleiche

Anlage

2 der DGUV Vorschrift 2)

5 5 10 Neben diesen branchenbezogenen Fragestellungen spielte bei der Weiterentwicklung auch eine Rolle, dass der Dienst in den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift fallen soll

Neue Anforderungen an die Betreuung

Weitere Anforderung an die Weiterentwicklung der Unfallver-

»Alte"

Belastungen konnten teilweise gemindert oder sogar beseitigt werden, »neue" sind hinzugekommen

Die Anforderungen an

cherheit haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr

Das hat Auswirkungen auf die Qualikationsanfor-

derungen, die erforderlichen Schwerpunktsetzungen und auf Die inhaltli- chen Anforde rungen an die

Betreuung ha

ben sich wei terentwickelt 11

Arbeitssicherheit -

DGUV Vorschrift 2

den Zeitbedarf der Betreuung

Dabei stand bei der Entwicklung

der Vorschrift auch die Frage im Mittelpunkt, ob dies zu unter- in die Betreuung einbringen

Letztlich wird nach dem neuen

Konzept die Festlegung betrieblich entschieden

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert als Unfallverhütungsvor- gen des Arbeitssicherheitsgesetzes aus dem Jahr 1973 Die ses regelt im Wesentlichen die Bestellung und Aufgaben von 2-8), deren Zusammenarbeit untereinander und mit dem Betriebs rat (§§ 9, 10, 11) sowie die Bestimmungen zu den Aufgaben eines betrieblichen Arbeitsschutzausschusses (§ 11)

Das Ar-

beitssicherheitsgesetz hat zum Ziel, einen wirkungsvollen be trieblichen Arbeitsschutz zu organisieren und stellt eine dazu betrieblich ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift dar.

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12 Paragrafen der UVVInhalte des ParagrafenBezug zur Anlage Inhalte der AnlageBezug zum Anhang ...Inhalte des Anhangs § 1 GeltungsbereichBestimmung der Maßnahmen des Unternehmers nach ASiG

Der Umfang der Betreuung (für

SiFa und Betriebsarzt) besteht aus

der Grundbetreuung und der an lassbezogenenen Betreuung

Inhaltliche Konkretisierung für

Inhaltliche Konkretisierung für

(4) alternatives Modell der Betreuung (5) Berechnung

§ 6

1 (6) evtl von (2), (3) und (4) abweichende Festlegung

§ 3 Arbeitsmedizi

nische FachkundeBezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin oder siehe § 6

§ 4 Sicherheits-

technische

FachkundeIngenieur, Techniker oder Meister mit Praxis und Zusatzqualifikation (Prüfung) oder siehe § 6

Anhang 2 Branchenspezifische Themen der Sifa-Ausbildung

§ 6 Übergangs

...Übergang bei Unternehmermodell § 7 Inkrafttreten1.1.2011 - BGV A 2 tritt gleichzeitig außer Kraft Hinweis: Anhang 5 der DGUV Vorschrift 2 ist das ASiG

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13 Paragrafen der UVVInhalte des ParagrafenBezug zur Anlage Inhalte der AnlageBezug zum Anhang ...Inhalte des Anhangs § 1 GeltungsbereichBestimmung der Maßnahmen des Unternehmers nach ASiG

Der Umfang der Betreuung (für

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