Metal Sektörü ??yerlerinde ?? Sa?l??? ve Güvenli?i Rehberi
??veren ?? Sa?l??? ve Güvenli?i ile ilgili Kanunun 3(1) numaral? Bölü- münün hükümleri ile 2
IG Metall Vorstand
https://www.igmetall.de/0032630_Tipps_Arbeitsplatz_34_08_61d0d0928e4b4142bd866985494667bcb4114086.pdf
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
www igmetall de im Jahr 2005 hatte es für »Fachkräfte für Arbeitssicherheit« (BGV A 6) und ... vorschrift DGUV Vorschrift 2 übernommen worden (Anlage 3.
Kompakt El Kitab? – DeviceNet/CANopen arabirimleri alan da??t?c?lar
MQ.. için giri? / ç?k?? (I/O) ba?lant?lar? . ??lem veri uzunlu?unun ve I/O-Enable ayarlanmas? (sadece MFD'de) . ... BGV 3) dikkate al?nmal?d?r.
Metallere Plastik ?ekil Verme Haddeleme (Rolling)
1- Merdane ve metal aras?ndaki temas yay? çemberin bir k?sm?d?r. 2-Sürtünme katsay?s? (µ) teoride sabittir ancak gerçekte temas yay? boyunca de?i?mektedir. 3-
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BGV A3 "Elektrik tesisatlar? ve i? araçlar?" 3. ? Kapal? moloz kayd?raklar?n? molozun dolaca?? yere kadar uzat?n. ... metal içerikli pigmentler.
GEHÄLTER FÜR INGENIEURINNEN UND INGENIEURE
7 Ara 2021 Für Ingenieure kommt nach den Tarifverträgen der IG. Metall für die bayerische Metall- und Elektroindustrie üblicherweise eine Einstufung in ...
Entgeltrahmen-Tarifvertrag
1 Oca 2022 Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall. Mitglied werden: http://www.bw.igm.de. Seite 3 von 44.
Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis
www.igmetall.de/gesundheit 069 / 66 93 22 23
Kimyasallar?n Güvenli Depolanmas? Rehberi
Alevlenir gaz 1013 kPa standart bas?nçta ve 20°C s?cakl?kta bir alevlenme Alevlenir maddeler metal malzemeden aktar?l?rken
Arbeitshilfe 28
DGUV Vorschrift 2
VorstandArbeitsgestaltung
und Quali zierungspolitik2013_betriebsaerze_und_fachkraefte_fuer_arbeitssicherheit.indd 126.06.2013 18:04:52
Herausgeber ................................IG Metall VorstandArbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik
Wilhelm-Leuschner-Straße 79
60329 Frankfurt am Main
www.igmetall.deArbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik),
Grafik & Layout ............................LingoVision Hamburg Titelbild ........................................Montebelli/Fotolia Druck ...........................................Druckhaus Dresden Auage.........................................3. Auage, Juli 2013Copyright .....................................
2013 by IG Metall Vorstand
Produktnummer ...........................20966-328892013_betriebsaerze_und_fachkraefte_fuer_arbeitssicherheit.indd 226.06.2013 18:04:52
1Inhalt
Vorwort
1Einführung und Hintergründe ..............................................................................4
2Inhalte der Vorschrift: Was regelt die DGUV Vorschrift 2 und welche Mitbestimmungsrechte bestehen für den Betriebsrat? ...................14
2 1 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der DGUV Vorschrift 2 ......................14 2 2Die Inhalte der DGUV Vorschrift 2 und ihre Bedeutung für die Arbeit des Betriebsrates ..................................................................................17
2 3Was nützt die DGUV Vorschrift 2 in der betrieblichen Praxis? .....................................31
3 Forderungen entwickeln und umsetzen .............................................................36Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
4Serviceteil/Weiterführende Hinweise ................................................................46
4 1Auszüge aus der DGUV Vorschrift 2 (Mustertext) ......................................................46
4 2 4 3Abkürzungsverzeichnis
4 4Literaturhinweis
4 5Internetadressen
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2Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit 1 12011 gilt die neue DGUV Vorschrift 2
Die Umsetzung dieser Unfallverhütungs
und, wo erforderlich, Verbesserungen durchzusetzenNeben den eher klassischen
auch Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die sich auf neue Gesundheitsge fahren beziehen Themen wie psychische Belastungen oder die Teilhabeinteressen Im Herbst 2012 wurde der Umsetzungsstand der neuen Vorschrift stichprobenartigüberprüft
sind in der überwiegenden Zahl der Betriebe bereits getroffenDas Ergebnis kann
uns dennoch nicht zufrieden stellen! So sind die Einsatzzeiten zwar zu etwa 80 Pro zent richtig ermittelt worden, berücksichtigt wurden allerdings überwiegend die The menfelder der so genannten GrundbetreuungDer betriebsspezische Teil, mit dem
sollen, blieb bisher oft noch unberücksichtigt2013_betriebsaerze_und_fachkraefte_fuer_arbeitssicherheit.indd 226.06.2013 18:04:52
3 Nur etwa jede dritte Interessenvertretung wurde an den be- trieblichen Verhandlungen zur Umsetzung der Vorschrift im Be- trieb beteiligt. Dies, obwohl in der Unfallverhütungsvorschrift ausdrücklich auf das bestehende Mitbestimmungsrecht der chen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Inte- ressenvertretung (z. B. entsprechend Betriebsverfassungsge- setz) sowie unter Verweis auf § 9.3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren." Diese Chance, hierbei mitzuwirken, sollten wir nutzen. Die vorliegende Arbeitshilfe will dazu einen unterstützenden Beitrag leisten.Hans-Jürgen Urban
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4 1Einführung und Hintergründe
sicherheitsgesetz - ASiG - genannt, regelt beitssicherheit,Xdie Anforderungen an deren Arbeit,
Xderen Zusammenarbeit miteinander sowie die Zusammen-arbeit der beiden Gruppen mit dem Betriebsrat und
verhütungsvorschriften (UVV) der Gesetzlichen Unfallversi cherungenWenn diese keine Regelungen treffen, kann der
Staat handeln, d
ordnung nach dem ASiG erlassen 1Die Unfallversicherungen
haben somit das Recht, Unfallverhütungsvorschriften wie dieDGUV Vorschrift
2 zu beschließen, in denen die Aufgaben und
Pichten der Arbeitgeber nach dem ASiG konkret ausgestal tet und festgelegt werdenErforderlich für das Inkrafttreten
ist die Genehmigung des BMASDieses stimmt sich dazu mit
1DGUV Vor-
schrift 2 setzt das ASiG um 5Arbeitssicherheit -
DGUV Vorschrift 2
erfordert letztlich einen Konsens aller Beteiligten, was in dem vorliegenden Fall das Verfahren bis zur Genehmigung erheblichDer Arbeitge
ber ist dazu verpichtetDie Übertragung der Aufgaben findet
2Der Umfang dieser Bestellung und die
konkrete Ausfüllung der Aufgaben werden in der Unfallverhü tungsvorschrift festgelegt Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt trotz Bestel lung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit beim Arbeitgeber. Er kann die Aufgaben übertragen, aber nicht dieVerantwortung
Das ASiG soll den Arbeitgeber beim Arbeits
schutz und der Unfallverhütung unterstützen, indem es ihm Diese sicherheitstechnische Erkenntnisse in den betrieblichen Ar- beits- und Gesundheitsschutz einießenDie »alte" BGV A 2
Zum 1 12005 trat die BGV A 2 in Kraft
Bereits ab 2007 wurden die
Verhandlungen zu einer Weiterentwicklung und Integration aller Branchen hin zur DGUV Vorschrift 2 aufgenommen Dass das Erarbeitungs-, Beschluss- und Genehmigungsverfahren hingezogen hat, hat verschiedene Gründe 2Frankfurt/Main 2009
Der Arbeit
die Verant wortung 6Die Vorschrift soll sowohl
Xfür Klein- und Mittelbetriebe als auch für Großbetriebe, Xfür Betriebe verschiedenster Branchen und letztlich Dass eine solche Fülle von Anforderungen nicht einfach abzu decken war, ist offensichtlich! Um so wichtiger ist es nun, die die konkreten betrieblichen Anforderungen bietet und wo die gen liegenBetreuung der Kleinbetriebe
A 2) hatte bereits Neuerungen gebracht, die nun auch in derDGUV Vorschrift 2 beibehalten wurden
3Zentral waren damals
die neu eingeführten besonderen Regelungen für die Klein- und Kleinstbetriebe 3Weiterent
wicklung der BGV A 2:Eine Vorschrift
für alle 7Arbeitssicherheit -
DGUV Vorschrift 2
Trotz Geltung des ASiG (seit 1974) gab es vor allem bei den sche Betreuungslücke 4Eine der Ursachen dafür ist die Tatsa
che, dass es früher in den entsprechenden Unfallverhütungs vorschriften festgelegte Schwellenwerte (bezogen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht von den Regelun gen des ASiG profitierte, sollte hier Abhilfe geschaffen werden Andererseits wird bereits seit mehreren Jahren von Seiten der Politik die Vorgabe gemacht, dass Kleinbetriebe nicht »unzu mutbar" mit Regelungen aus dem Arbeits- und Gesundheits schutz belastet werden sollen zepten aufgegriffen werden kann, waren bereits in der BGV A 2 für Kleinbetriebe besondere Regelungen vorgesehenEs gab aber keine
Festlegung fester Einsatzzeiten
Vorgeschrieben war eine Re
gelbetreuung, die aus Grundbetreuung und anlassbezogenerBetreuung bestand
alle drei Jahre wiederholt werden wurden in derAnlage 1
der BGV A 2 konkretisiertWeitere feste
Einsatzzeiten gab es danach nicht
Diese »alte" Anlage 1 der BGV A 2 ist auch in der neuen DGUVVorschrift 2 enthalten.
4Die Regelbe
treuung derKleinbetriebe:
siehe Anla ge1 der UVV
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8Das Unter-
nehmer- modell: sieheAnlage 3 bzw.
lichkeit gegeben licher Konkretisierung) kann abweichend von der sogenann ten Regelbetreuung eine alternative Betreuungsart, das soDafür erwirbt
der Unternehmer durch Fortbildungsseminare das Wissen, wann er zur Unterstützung der sicherheitstechnischen Betreu ung eine Fachkraft hinzuziehen mussVoraussetzung für die
Anwendung des alternativen Betreuungsmodells ist das aktive Eingebundensein des Unternehmers in das praktische Arbeits geschehen wie z dies u durch einen Betriebsarzt oder der Durchführung sicherheits technischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren durch eine Fachkraft fürArbeitssicherheit
Das heisst, der Un
ternehmer kann nun für die sicherheitstechnische und die be und mit der Wahl des Unternehmermodell den Nachweis für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift erbringenErfüllt er
treuung zurück2013_betriebsaerze_und_fachkraefte_fuer_arbeitssicherheit.indd 826.06.2013 18:04:54
9Arbeitssicherheit -
DGUV Vorschrift 2
Auch diese Regelungen sind in der neuen Unfallverhütungs vorschrift DGUV Vorschrift 2 übernommen worden (Anlage 3 bzw. 4 der DGUV Vorschrift 2).Betriebe ab 50
siehe Anlage schiedlichen Berufsgenossenschaften versichert sind, auch gleichartig geregelt ist, wurde die Unfallverhütungsvorschrift weiter entwickelt was insbesondere aus dem Bereich staatlicher Aufsicht (BunDa aber
nicht alle »über einen Kamm geschoren" werden konnten, wur- heiten aufzugreifen Diese Konstruktion wurde aus den Vorarbeiten der BGV A 2 nun auch für die DGUV Vorschrift 2 übernommen (vergleicheAnlage
2 der DGUV Vorschrift 2)
5 5 10 Neben diesen branchenbezogenen Fragestellungen spielte bei der Weiterentwicklung auch eine Rolle, dass der Dienst in den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift fallen sollNeue Anforderungen an die Betreuung
Weitere Anforderung an die Weiterentwicklung der Unfallver-»Alte"
Belastungen konnten teilweise gemindert oder sogar beseitigt werden, »neue" sind hinzugekommenDie Anforderungen an
cherheit haben sich in den vergangenen Jahren immer mehrDas hat Auswirkungen auf die Qualikationsanfor-
derungen, die erforderlichen Schwerpunktsetzungen und auf Die inhaltli- chen Anforde rungen an dieBetreuung ha
ben sich wei terentwickelt 11Arbeitssicherheit -
DGUV Vorschrift 2
den Zeitbedarf der BetreuungDabei stand bei der Entwicklung
der Vorschrift auch die Frage im Mittelpunkt, ob dies zu unter- in die Betreuung einbringenLetztlich wird nach dem neuen
Konzept die Festlegung betrieblich entschieden
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert als Unfallverhütungsvor- gen des Arbeitssicherheitsgesetzes aus dem Jahr 1973 Die ses regelt im Wesentlichen die Bestellung und Aufgaben von 2-8), deren Zusammenarbeit untereinander und mit dem Betriebs rat (§§ 9, 10, 11) sowie die Bestimmungen zu den Aufgaben eines betrieblichen Arbeitsschutzausschusses (§ 11)Das Ar-
beitssicherheitsgesetz hat zum Ziel, einen wirkungsvollen be trieblichen Arbeitsschutz zu organisieren und stellt eine dazu betrieblich ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift dar.2013_betriebsaerze_und_fachkraefte_fuer_arbeitssicherheit.indd 1126.06.2013 18:04:54
12 Paragrafen der UVVInhalte des ParagrafenBezug zur Anlage Inhalte der AnlageBezug zum Anhang ...Inhalte des Anhangs § 1 GeltungsbereichBestimmung der Maßnahmen des Unternehmers nach ASiGDer Umfang der Betreuung (für
SiFa und Betriebsarzt) besteht aus
der Grundbetreuung und der an lassbezogenenen BetreuungInhaltliche Konkretisierung für
Inhaltliche Konkretisierung für
(4) alternatives Modell der Betreuung (5) Berechnung§ 6
1 (6) evtl von (2), (3) und (4) abweichende Festlegung§ 3 Arbeitsmedizi
nische FachkundeBezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin oder siehe § 6§ 4 Sicherheits-
technischeFachkundeIngenieur, Techniker oder Meister mit Praxis und Zusatzqualifikation (Prüfung) oder siehe § 6
Anhang 2 Branchenspezifische Themen der Sifa-Ausbildung§ 6 Übergangs
...Übergang bei Unternehmermodell § 7 Inkrafttreten1.1.2011 - BGV A 2 tritt gleichzeitig außer Kraft Hinweis: Anhang 5 der DGUV Vorschrift 2 ist das ASiG2013_betriebsaerze_und_fachkraefte_fuer_arbeitssicherheit.indd 1226.06.2013 18:04:55
13 Paragrafen der UVVInhalte des ParagrafenBezug zur Anlage Inhalte der AnlageBezug zum Anhang ...Inhalte des Anhangs § 1 GeltungsbereichBestimmung der Maßnahmen des Unternehmers nach ASiGDer Umfang der Betreuung (für
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