Metal Sektörü ??yerlerinde ?? Sa?l??? ve Güvenli?i Rehberi
??veren ?? Sa?l??? ve Güvenli?i ile ilgili Kanunun 3(1) numaral? Bölü- münün hükümleri ile 2
IG Metall Vorstand
https://www.igmetall.de/0032630_Tipps_Arbeitsplatz_34_08_61d0d0928e4b4142bd866985494667bcb4114086.pdf
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
www igmetall de im Jahr 2005 hatte es für »Fachkräfte für Arbeitssicherheit« (BGV A 6) und ... vorschrift DGUV Vorschrift 2 übernommen worden (Anlage 3.
Kompakt El Kitab? – DeviceNet/CANopen arabirimleri alan da??t?c?lar
MQ.. için giri? / ç?k?? (I/O) ba?lant?lar? . ??lem veri uzunlu?unun ve I/O-Enable ayarlanmas? (sadece MFD'de) . ... BGV 3) dikkate al?nmal?d?r.
Metallere Plastik ?ekil Verme Haddeleme (Rolling)
1- Merdane ve metal aras?ndaki temas yay? çemberin bir k?sm?d?r. 2-Sürtünme katsay?s? (µ) teoride sabittir ancak gerçekte temas yay? boyunca de?i?mektedir. 3-
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BGV A3 "Elektrik tesisatlar? ve i? araçlar?" 3. ? Kapal? moloz kayd?raklar?n? molozun dolaca?? yere kadar uzat?n. ... metal içerikli pigmentler.
GEHÄLTER FÜR INGENIEURINNEN UND INGENIEURE
7 Ara 2021 Für Ingenieure kommt nach den Tarifverträgen der IG. Metall für die bayerische Metall- und Elektroindustrie üblicherweise eine Einstufung in ...
Entgeltrahmen-Tarifvertrag
1 Oca 2022 Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall. Mitglied werden: http://www.bw.igm.de. Seite 3 von 44.
Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis
www.igmetall.de/gesundheit 069 / 66 93 22 23
Kimyasallar?n Güvenli Depolanmas? Rehberi
Alevlenir gaz 1013 kPa standart bas?nçta ve 20°C s?cakl?kta bir alevlenme Alevlenir maddeler metal malzemeden aktar?l?rken
![Entgeltrahmen-Tarifvertrag Entgeltrahmen-Tarifvertrag](https://pdfprof.com/Listes/15/21687-15ARTID_696_Xyf2x9nameME_Industrie_ERA_Tarifvertrag_Entgeltrahmen.pdf.pdf.jpg)
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Entgeltrahmen-Tarifvertrag
der Metall- und Elektroindustrie in Baden-WürttembergAbschluss: 11.11.2021
Gültig ab: 01.01.2022
Kündbar: 3 Monate zum Quartalsende
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Seite 1 von 44
Entgeltrahmen-Tarifvertrag
Teil I Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Entgeltaufbau
§ 3 Bezugsbasis der Entgeltregelung
Teil II Grundentgelt
§ 5 Einstufung der Arbeitsaufgabe
- Gegenstand der Bewertung - Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe§ 6 System der Bewertung und Einstufung
§ 8 Vereinfachtes Einstufungsverfahren
§ 10 Reklamation
§ 11 Eingangs- und Zusatzstufe
§ 12 Sicherung des Grundentgeltanspruchs
§ 13 Verdienstsicherung
Teil III Leistungsentgelt
§ 15 Methoden zur Ermittlung des Leistungsergebnisses§ 16 Auswahl der Methoden
§ 17 Ausgestaltung der Methoden
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Seite 2 von 44 § 18 Ermittlung des Leistungsergebnisses§ 19 Abrechnung des Leistungsentgelts
§ 20 Festlegung der Leistung-Entgelt-Relation
§ 21 Betriebliches Leistungsentgeltvolumen
Teil V Schlussbestimmungen
§ 23 Abweichende betriebliche Systeme
§ 24 Inkrafttreten
§ 25 Kündigungsfristen
Anlage 1 Stufenwertzahlverfahren zur Bewertung und Einstufung vonArbeitsaufgaben
Anlage 2 Belastungen
Anlage 3 Leistungsmerkmale zur Ermittlung des
Leistungsergebnisses
Anlage 4 Tarifliches Verfahren zur LeistungsbeurteilungAnhang: Katalog tariflicher Niveaubeispiele
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Seite 3 von 44 Zwischen dem
Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. (Südwestmetall) und derIG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Bezirksleitung Baden-Württemberg
wird nachstehenderEntgeltrahmen-Tarifvertrag
(ERA-TV) vereinbart:§ 1
Geltungsbereich
1.1 Dieser Tarifvertrag gilt:
für das Tarifgebiet Baden-Württemberg;1.1.2 fachlich:
für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglied des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. (Südwestmetall) ist; und gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen und von Stellvertreter, alle Prokuristen und leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3BetrVG.
vereinbart werden. Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG MetallMitglied werden: http://www.bw.igm.de
Seite 4 von 44 Die Rechte des Betriebsrates bleiben unberührt, soweit nicht durch diesen Tarifvertrag eine abschließende Regelung getroffen ist.Teil I Allgemeine Regelungen
§ 2
Entgeltaufbau
- zum Grundentgelt (Teil II) - zum Leistungsentgelt (Teil III) - zur Belastungszulage (Anlage 2)§ 3
Bezugsbasis der Entgeltregelung
Folgendem auszugehen:
Es wird eine Leistungsbasis unterstellt, die bei menschengerechter Gestaltung von Arbeitsplatz, gesteigerte Anstrengung auf Dauer zu erreichen ist.Teil II Grundentgelt
§ 4
4.2 Die Arbeitsaufgabe wird durch die Arbeitsorganisation bestimmt. Sie wird
ganzheitlich betrachtet. Zu ihrer Einstufung werden alle übertragenen Teilaufgaben im Rahmen der folgenden Bestimmungen berücksichtigt. Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG MetallMitglied werden: http://www.bw.igm.de
Seite 5 von 44 § 5
Einstufung der Arbeitsaufgabe
5.1 Gegenstand der Bewertung
5.1.1 Gegenstand der Bewertung und Einstufung sind die Anforderungen der
entsprechend der betrieblichen Arbeitsorganisation übertragenen Arbeitsaufgabe.5.1.2 Bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe sind alle Teilaufgaben zu berücksichtigen,
5.2 Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe
5.2.1 Die Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe erfolgt unter Anwendung des im
Folgenden dargestellten Stufenwertzahlverfahrens als Methode der5.2.2 Das Stufenwertzahlverfahren kann unmittelbar (§ 6.4.1) oder in der Form einer
Vergleichsbewertung, bezogen auf die tariflichen Niveaubeispiele angewendet werden. Bestandteil des Systems der Bewertung und Einstufung ist der im Anhang beigefügteKatalog von tariflichen Niveaubeispielen.
5.2.3 Die Tarifvertragsparteien werden den Katalog der Niveaubeispiele, ausgehend von der
technischen und organisatorischen Entwicklung, auf die Notwendigkeit der Aufnahme vereinbaren.§ 6
System der Bewertung und Einstufung
6.1 Stufenwertzahlverfahren
6.1.1 Grundlage der Bestimmung des Werts einer Arbeitsaufgabe sind folgende
Bewertungsmerkmale für Arbeitsanforderungen (Definition siehe Anlage 1):1.1 Anlernen
1.2 Ausbildung und Erfahrung
2. Denken
3. Handlungsspielraum / Verantwortung
4. Kommunikation
5. Mitarbeiterführung
6.1.2 Die Anforderungsniveaus der Bewertungsmerkmale werden durch Stufen
differenziert (Anlage 1). Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG MetallMitglied werden: http://www.bw.igm.de
Seite 6 von 44 6.1.3 Die Gewichtung der Bewertungsmerkmale und Stufen ergibt sich aus den zugeordneten Punkten (in Anlage 1).6.1.4 Die Gesamtpunktzahl einer Arbeitsaufgabe ergibt sich aus der Addition
der Punkte aus den einzelnen Bewertungsmerkmalen.6.1.5 Die Gesamtpunktzahl wird wie folgt 17 Entgeltgruppen zugeordnet:
Entgeltgruppe Gesamtpunktzahl
1 62 7 - 8
3 9 - 11
4 12 - 14
5 15 - 18
6 19 - 22
7 23 - 26
8 27 - 30
9 31 - 34
10 35 - 38
11 39 - 42
12 43 - 46
13 47 - 50
14 51 - 54
15 55 - 58
16 59 - 63
17 64 - 96
6.2 Die tariflichen Niveaubeispiele (Anhang) sind unter Anwendung des
eingestuft.6.3 Belastungen werden außerhalb des Stufenwertzahlverfahrens durch eine Zulage
gesondert berücksichtigt (siehe Anlage 2).6.4 Systemanwendung
Folgende Verfahren sind anwendbar:
6.4.1 Das Stufenwertzahlverfahren nach § 6.1 kann unter Beachtung der Einstufungen der
tariflichen Niveaubeispiele zur Bewertung der Arbeitsaufgabe direkt angewendet werden. Grundlage der Einstufung ist eine Beschreibung der Arbeitsaufgabe. Auf die Beschreibung kann mit Zustimmung beider Seiten verzichtet werden. Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG MetallMitglied werden: http://www.bw.igm.de
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Die Ergebnisse der Bewertung sind mit einer Begründung für jedesBewertungsmerkmal zu versehen.
6.4.2 Eine Arbeitsaufgabe kann durch Vergleichen mit tariflichen Niveaubeispielen
bewertet werden. Die Einstufung der Arbeitsaufgabe erfolgt dabei in Bezug zu einem tariflichen Niveaubeispiel. Eine abweichende Bewertung ist in Bezug auf die Arbeitsaufgabe schriftlich zu begründen. werden. bewertet werden. Kommission auf Unternehmensebene einheitlich festgelegt werden. Die Mitglieder die Unternehmensleitung bestimmt.§ 7
auch § 8). vom Betriebsrat bestimmt. Beide Seiten benennen eine entsprechende Anzahl anStellvertretern.
weniger als zwei Mitglieder je Seite, Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG MetallMitglied werden: http://www.bw.igm.de
7.3.4, dies kann auch von Fall zu Fall erfolgen,
- ein abweichendes Verfahren zur Festlegung und zur Entscheidungsfindung des außerbetrieblichen Vorsitzenden der Schiedsstelle.Kommission kann hierzu einen Vorschlag machen.
Aufgaben aus diesem Tarifvertrag ohne Minderung des Entgelts freizustellen. Dasselbe gilt für Schulungen zu diesem Tarifvertrag. - Einstufung bestehender, aber nicht bewerteter Arbeitsaufgaben, soweit dieser Tarifvertrag ihr nicht weitere Aufgaben zuweist.7.2.2 Sie ist darüber hinaus berechtigt, von Fall zu Fall bestehende Einstufungen zu
Einstufung mit.
Arbeitgeber die Überprüfung der Beschreibung der Arbeitsaufgabe hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit der übertragenen Arbeitsaufgabe und ggf. die Überarbeitung der Beschreibung verlangen.Ablauf von acht Wochen widersprechen.
Erfolgt kein Widerspruch gegen die Einstufung, sondern gegen die Bewertung einzelner Bewertungsmerkmale und ihrer Begründung, wird dieser dokumentiertEinstufung verbindlich.
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(siehe § 7.3.7 Abs. 2).Kommission.
Führt die verbindliche Entscheidung zu einer niedrigeren als der bisherigen Einstufung, so gilt die neue Einstufung ab dem Zeitpunkt der verbindlichenEntscheidung.
bis zum Zeitpunkt einer anders lautenden verbindlichen Entscheidung im Rahmen des Verfahrens nach § 7.3. einer Seite je ein sachkundiger stimmberechtigter Vertreter der eine einheitliche oder mehrheitliche Meinung nicht zu Stande, wird auf Antrag einerSeite eine Schiedsstelle gebildet.
einer/m Vorsitzenden. Der Vorsitz wird durch Los aus einem durch die Tarifvertragsparteien festgelegtenPersonenkreis ermittelt.
Schiedsstelle übernehmen.
Scheitert dieser, so entscheidet die Schiedsstelle sowohl bezüglich der Die Entscheidung ist durch den Vorsitzenden binnen einer Frist von drei Wochen schriftlich zu begründen.7.3.5 Der Arbeitgeber kann festlegen, dass die Entscheidung anstatt durch die
herbeigeführt wird. An diese Festlegung ist der Arbeitgeber für die Dauer von 2 Jahren gebunden. Davon kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates abgewichen werden. Dieser hat die Entscheidung binnen einer Frist von drei Wochen schriftlich zu begründen. Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG MetallMitglied werden: http://www.bw.igm.de
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7.3.6 Das Verfahren der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten soll innerhalb von drei
Monaten abgeschlossen werden.
abgeschlossen. Die Entscheidung ist damit verbindlich, sofern nicht - binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Entscheidung bzw. dem Vorliegen der Begründung - Arbeitgeber oder Betriebsrat beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, dass die Entscheidung unverbindlich ist, weil ein Verfahrensfehler vorliegt oder die worden ist. Kommission unter Beachtung der gerichtlichen Begründung erneut zu bewerten.7.3.9 Über jeden Einstufungsvorgang ist ein geeigneter Nachweis zu führen, der die
§ 8
Vereinfachtes Einstufungsverfahren
8.2 An ihrer Stelle übernimmt der Betriebsrat die Entgegennahme der Mitteilung des
Arbeitgebers über die:
- Einstufung bestehender, aber noch nicht bewerteter Arbeitsaufgaben;Die Einstufung des Arbeitgebers ist verbindlich.
Führt die Einstufung des Arbeitgebers zu einer niedrigeren als der bisherigen, wird sie erst nach Ablauf von 8 Wochen wirksam. Bei Reklamation durch den Betriebsrat Kommission zusammen. Diese besteht aus je zwei Vertretern des Arbeitgebers Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG MetallMitglied werden: http://www.bw.igm.de
Seite 11 von 44 8.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7, mit Ausnahme des § 7.2, entsprechend.§ 7 einrichten.
§ 9
der Einstufung der im Rahmen der festgelegten Arbeitsorganisation ausgeführtenArbeitsaufgabe entspricht.
Protokollnotiz zu § 9.1:
davon bestimmt ist, wie die Arbeitsaufgabe im betrieblichen Verfahren nach den Bestimmungen des Tarifvertrages bewertet worden ist. einer bestimmten Entgeltgruppe, nicht mehr stattfindet, gehen die Tarifvertragsparteien ebenso übereinstimmend davon aus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 99 BetrVG bezüglich einer Eingruppierung / Umgruppierung nicht mehr vorliegen. schriftlich mit. mitzuteilen.Entgeltgruppe eingestuft sind.
Wochen übersteigt.
Der Differenzbetrag ist ein sonstiger Bestandteil des Monatsentgelts i.S. von der tariflich abgesicherten betrieblichen Sonderzahlung und der tariflichen Urlaubsvergütung ein und ist in diesem Fall wie ein Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG MetallMitglied werden: http://www.bw.igm.de
Betriebsvereinbarungen bleiben im Rahmen der Einführung dieses Tarifvertrages unberührt. darüber.§ 10
Reklamation
schriftlich beim Arbeitgeber reklamieren. Bei der Reklamation ist schriftlich oder mündlich darzulegen, dass - und aus welchen Gründen - die Entgeltgruppe nicht zutreffend sein soll.10.2 Nach der Reklamation ist die Entgeltgruppe und ggf. die Einstufung der
Arbeitsaufgabe durch den Arbeitgeber zu überprüfen. Dies soll in der Regel innerhalb von 2 Monaten erfolgen. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.3). In diesem Fall hat der Arbeitgeber, soweit nicht vorhanden, eine Aufgabenbeschreibung anzufertigen, in der die im Rahmen der festgelegten Arbeitsorganisation ausgeführte Arbeitsaufgabe dargestellt ist. Die entsprechenden7.3.3 ff zu verfahren.
Zeitpunkt der Reklamation.
10.6 Führt die Überprüfung zu einer niedrigeren Entgeltgruppe, so gilt diese ab dem
Zeitpunkt der verbindlichen Entscheidung.
Rechtsweg beschreiten.
Er kann jedoch nur geltend machen, dass ein Verfahrensfehler vorliegt oder die Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG MetallMitglied werden: http://www.bw.igm.de
worden ist.§ 11
Eingangs- und Zusatzstufen
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