[PDF] Entgeltrahmen-Tarifvertrag 1 Oca 2022 Rechtsanspruch auf





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Entgeltrahmen-Tarifvertrag

1 Oca 2022 Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall. Mitglied werden: http://www.bw.igm.de. Seite 3 von 44.



Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis

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Entgeltrahmen-Tarifvertrag Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

Mitglied werden: http://www.bw.igm.de IG Metall

Bezirk Baden-Württemberg

Entgeltrahmen-Tarifvertrag

der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg

Abschluss: 11.11.2021

Gültig ab: 01.01.2022

Kündbar: 3 Monate zum Quartalsende

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Seite 1 von 44

Entgeltrahmen-Tarifvertrag

Teil I Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Entgeltaufbau

§ 3 Bezugsbasis der Entgeltregelung

Teil II Grundentgelt

§ 5 Einstufung der Arbeitsaufgabe

- Gegenstand der Bewertung - Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe

§ 6 System der Bewertung und Einstufung

§ 8 Vereinfachtes Einstufungsverfahren

§ 10 Reklamation

§ 11 Eingangs- und Zusatzstufe

§ 12 Sicherung des Grundentgeltanspruchs

§ 13 Verdienstsicherung

Teil III Leistungsentgelt

§ 15 Methoden zur Ermittlung des Leistungsergebnisses

§ 16 Auswahl der Methoden

§ 17 Ausgestaltung der Methoden

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Seite 2 von 44 § 18 Ermittlung des Leistungsergebnisses

§ 19 Abrechnung des Leistungsentgelts

§ 20 Festlegung der Leistung-Entgelt-Relation

§ 21 Betriebliches Leistungsentgeltvolumen

Teil V Schlussbestimmungen

§ 23 Abweichende betriebliche Systeme

§ 24 Inkrafttreten

§ 25 Kündigungsfristen

Anlage 1 Stufenwertzahlverfahren zur Bewertung und Einstufung von

Arbeitsaufgaben

Anlage 2 Belastungen

Anlage 3 Leistungsmerkmale zur Ermittlung des

Leistungsergebnisses

Anlage 4 Tarifliches Verfahren zur Leistungsbeurteilung

Anhang: Katalog tariflicher Niveaubeispiele

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Seite 3 von 44 Zwischen dem

Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. (Südwestmetall) und der

IG Metall

Bezirk Baden-Württemberg

Bezirksleitung Baden-Württemberg

wird nachstehender

Entgeltrahmen-Tarifvertrag

(ERA-TV) vereinbart:

§ 1

Geltungsbereich

1.1 Dieser Tarifvertrag gilt:

für das Tarifgebiet Baden-Württemberg;

1.1.2 fachlich:

für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglied des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. (Südwestmetall) ist; und gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen und von Stellvertreter, alle Prokuristen und leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3

BetrVG.

vereinbart werden. Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

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Seite 4 von 44 Die Rechte des Betriebsrates bleiben unberührt, soweit nicht durch diesen Tarifvertrag eine abschließende Regelung getroffen ist.

Teil I Allgemeine Regelungen

§ 2

Entgeltaufbau

- zum Grundentgelt (Teil II) - zum Leistungsentgelt (Teil III) - zur Belastungszulage (Anlage 2)

§ 3

Bezugsbasis der Entgeltregelung

Folgendem auszugehen:

Es wird eine Leistungsbasis unterstellt, die bei menschengerechter Gestaltung von Arbeitsplatz, gesteigerte Anstrengung auf Dauer zu erreichen ist.

Teil II Grundentgelt

§ 4

4.2 Die Arbeitsaufgabe wird durch die Arbeitsorganisation bestimmt. Sie wird

ganzheitlich betrachtet. Zu ihrer Einstufung werden alle übertragenen Teilaufgaben im Rahmen der folgenden Bestimmungen berücksichtigt. Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

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Seite 5 von 44 § 5

Einstufung der Arbeitsaufgabe

5.1 Gegenstand der Bewertung

5.1.1 Gegenstand der Bewertung und Einstufung sind die Anforderungen der

entsprechend der betrieblichen Arbeitsorganisation übertragenen Arbeitsaufgabe.

5.1.2 Bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe sind alle Teilaufgaben zu berücksichtigen,

5.2 Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe

5.2.1 Die Bewertung und Einstufung der Arbeitsaufgabe erfolgt unter Anwendung des im

Folgenden dargestellten Stufenwertzahlverfahrens als Methode der

5.2.2 Das Stufenwertzahlverfahren kann unmittelbar (§ 6.4.1) oder in der Form einer

Vergleichsbewertung, bezogen auf die tariflichen Niveaubeispiele angewendet werden. Bestandteil des Systems der Bewertung und Einstufung ist der im Anhang beigefügte

Katalog von tariflichen Niveaubeispielen.

5.2.3 Die Tarifvertragsparteien werden den Katalog der Niveaubeispiele, ausgehend von der

technischen und organisatorischen Entwicklung, auf die Notwendigkeit der Aufnahme vereinbaren.

§ 6

System der Bewertung und Einstufung

6.1 Stufenwertzahlverfahren

6.1.1 Grundlage der Bestimmung des Werts einer Arbeitsaufgabe sind folgende

Bewertungsmerkmale für Arbeitsanforderungen (Definition siehe Anlage 1):

1.1 Anlernen

1.2 Ausbildung und Erfahrung

2. Denken

3. Handlungsspielraum / Verantwortung

4. Kommunikation

5. Mitarbeiterführung

6.1.2 Die Anforderungsniveaus der Bewertungsmerkmale werden durch Stufen

differenziert (Anlage 1). Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

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Seite 6 von 44 6.1.3 Die Gewichtung der Bewertungsmerkmale und Stufen ergibt sich aus den zugeordneten Punkten (in Anlage 1).

6.1.4 Die Gesamtpunktzahl einer Arbeitsaufgabe ergibt sich aus der Addition

der Punkte aus den einzelnen Bewertungsmerkmalen.

6.1.5 Die Gesamtpunktzahl wird wie folgt 17 Entgeltgruppen zugeordnet:

Entgeltgruppe Gesamtpunktzahl

1 6

2 7 - 8

3 9 - 11

4 12 - 14

5 15 - 18

6 19 - 22

7 23 - 26

8 27 - 30

9 31 - 34

10 35 - 38

11 39 - 42

12 43 - 46

13 47 - 50

14 51 - 54

15 55 - 58

16 59 - 63

17 64 - 96

6.2 Die tariflichen Niveaubeispiele (Anhang) sind unter Anwendung des

eingestuft.

6.3 Belastungen werden außerhalb des Stufenwertzahlverfahrens durch eine Zulage

gesondert berücksichtigt (siehe Anlage 2).

6.4 Systemanwendung

Folgende Verfahren sind anwendbar:

6.4.1 Das Stufenwertzahlverfahren nach § 6.1 kann unter Beachtung der Einstufungen der

tariflichen Niveaubeispiele zur Bewertung der Arbeitsaufgabe direkt angewendet werden. Grundlage der Einstufung ist eine Beschreibung der Arbeitsaufgabe. Auf die Beschreibung kann mit Zustimmung beider Seiten verzichtet werden. Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

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Die Ergebnisse der Bewertung sind mit einer Begründung für jedes

Bewertungsmerkmal zu versehen.

6.4.2 Eine Arbeitsaufgabe kann durch Vergleichen mit tariflichen Niveaubeispielen

bewertet werden. Die Einstufung der Arbeitsaufgabe erfolgt dabei in Bezug zu einem tariflichen Niveaubeispiel. Eine abweichende Bewertung ist in Bezug auf die Arbeitsaufgabe schriftlich zu begründen. werden. bewertet werden. Kommission auf Unternehmensebene einheitlich festgelegt werden. Die Mitglieder die Unternehmensleitung bestimmt.

§ 7

auch § 8). vom Betriebsrat bestimmt. Beide Seiten benennen eine entsprechende Anzahl an

Stellvertretern.

weniger als zwei Mitglieder je Seite, Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

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7.3.4, dies kann auch von Fall zu Fall erfolgen,

- ein abweichendes Verfahren zur Festlegung und zur Entscheidungsfindung des außerbetrieblichen Vorsitzenden der Schiedsstelle.

Kommission kann hierzu einen Vorschlag machen.

Aufgaben aus diesem Tarifvertrag ohne Minderung des Entgelts freizustellen. Dasselbe gilt für Schulungen zu diesem Tarifvertrag. - Einstufung bestehender, aber nicht bewerteter Arbeitsaufgaben, soweit dieser Tarifvertrag ihr nicht weitere Aufgaben zuweist.

7.2.2 Sie ist darüber hinaus berechtigt, von Fall zu Fall bestehende Einstufungen zu

Einstufung mit.

Arbeitgeber die Überprüfung der Beschreibung der Arbeitsaufgabe hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit der übertragenen Arbeitsaufgabe und ggf. die Überarbeitung der Beschreibung verlangen.

Ablauf von acht Wochen widersprechen.

Erfolgt kein Widerspruch gegen die Einstufung, sondern gegen die Bewertung einzelner Bewertungsmerkmale und ihrer Begründung, wird dieser dokumentiert

Einstufung verbindlich.

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(siehe § 7.3.7 Abs. 2).

Kommission.

Führt die verbindliche Entscheidung zu einer niedrigeren als der bisherigen Einstufung, so gilt die neue Einstufung ab dem Zeitpunkt der verbindlichen

Entscheidung.

bis zum Zeitpunkt einer anders lautenden verbindlichen Entscheidung im Rahmen des Verfahrens nach § 7.3. einer Seite je ein sachkundiger stimmberechtigter Vertreter der eine einheitliche oder mehrheitliche Meinung nicht zu Stande, wird auf Antrag einer

Seite eine Schiedsstelle gebildet.

einer/m Vorsitzenden. Der Vorsitz wird durch Los aus einem durch die Tarifvertragsparteien festgelegten

Personenkreis ermittelt.

Schiedsstelle übernehmen.

Scheitert dieser, so entscheidet die Schiedsstelle sowohl bezüglich der Die Entscheidung ist durch den Vorsitzenden binnen einer Frist von drei Wochen schriftlich zu begründen.

7.3.5 Der Arbeitgeber kann festlegen, dass die Entscheidung anstatt durch die

herbeigeführt wird. An diese Festlegung ist der Arbeitgeber für die Dauer von 2 Jahren gebunden. Davon kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates abgewichen werden. Dieser hat die Entscheidung binnen einer Frist von drei Wochen schriftlich zu begründen. Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

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7.3.6 Das Verfahren der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten soll innerhalb von drei

Monaten abgeschlossen werden.

abgeschlossen. Die Entscheidung ist damit verbindlich, sofern nicht - binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Entscheidung bzw. dem Vorliegen der Begründung - Arbeitgeber oder Betriebsrat beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, dass die Entscheidung unverbindlich ist, weil ein Verfahrensfehler vorliegt oder die worden ist. Kommission unter Beachtung der gerichtlichen Begründung erneut zu bewerten.

7.3.9 Über jeden Einstufungsvorgang ist ein geeigneter Nachweis zu führen, der die

§ 8

Vereinfachtes Einstufungsverfahren

8.2 An ihrer Stelle übernimmt der Betriebsrat die Entgegennahme der Mitteilung des

Arbeitgebers über die:

- Einstufung bestehender, aber noch nicht bewerteter Arbeitsaufgaben;

Die Einstufung des Arbeitgebers ist verbindlich.

Führt die Einstufung des Arbeitgebers zu einer niedrigeren als der bisherigen, wird sie erst nach Ablauf von 8 Wochen wirksam. Bei Reklamation durch den Betriebsrat Kommission zusammen. Diese besteht aus je zwei Vertretern des Arbeitgebers Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

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Seite 11 von 44 8.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7, mit Ausnahme des § 7.2, entsprechend.

§ 7 einrichten.

§ 9

der Einstufung der im Rahmen der festgelegten Arbeitsorganisation ausgeführten

Arbeitsaufgabe entspricht.

Protokollnotiz zu § 9.1:

davon bestimmt ist, wie die Arbeitsaufgabe im betrieblichen Verfahren nach den Bestimmungen des Tarifvertrages bewertet worden ist. einer bestimmten Entgeltgruppe, nicht mehr stattfindet, gehen die Tarifvertragsparteien ebenso übereinstimmend davon aus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 99 BetrVG bezüglich einer Eingruppierung / Umgruppierung nicht mehr vorliegen. schriftlich mit. mitzuteilen.

Entgeltgruppe eingestuft sind.

Wochen übersteigt.

Der Differenzbetrag ist ein sonstiger Bestandteil des Monatsentgelts i.S. von der tariflich abgesicherten betrieblichen Sonderzahlung und der tariflichen Urlaubsvergütung ein und ist in diesem Fall wie ein Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

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Betriebsvereinbarungen bleiben im Rahmen der Einführung dieses Tarifvertrages unberührt. darüber.

§ 10

Reklamation

schriftlich beim Arbeitgeber reklamieren. Bei der Reklamation ist schriftlich oder mündlich darzulegen, dass - und aus welchen Gründen - die Entgeltgruppe nicht zutreffend sein soll.

10.2 Nach der Reklamation ist die Entgeltgruppe und ggf. die Einstufung der

Arbeitsaufgabe durch den Arbeitgeber zu überprüfen. Dies soll in der Regel innerhalb von 2 Monaten erfolgen. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.3). In diesem Fall hat der Arbeitgeber, soweit nicht vorhanden, eine Aufgabenbeschreibung anzufertigen, in der die im Rahmen der festgelegten Arbeitsorganisation ausgeführte Arbeitsaufgabe dargestellt ist. Die entsprechenden

7.3.3 ff zu verfahren.

Zeitpunkt der Reklamation.

10.6 Führt die Überprüfung zu einer niedrigeren Entgeltgruppe, so gilt diese ab dem

Zeitpunkt der verbindlichen Entscheidung.

Rechtsweg beschreiten.

Er kann jedoch nur geltend machen, dass ein Verfahrensfehler vorliegt oder die Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall

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worden ist.

§ 11

Eingangs- und Zusatzstufen

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