[PDF] RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Augenoptiker





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1. Klassenarbeit 1. Klassenarbeit

Page 1. 1. Klassenarbeit. Licht & Sehen. Licht & Schatten. Page 2. Klassenarbeit Allgemeines l Insgesamt 4 Aufgaben mit 30 Punkten l Probleme mit Aufgabe 4 



Vorbereitung der Klassenarbeit Optik Klasse 6 Vorbereitung der Klassenarbeit Optik Klasse 6

26.11.2016 1. Katzen und Eulen können in völliger Dunkelheit sehen sagen viele Leute. Stimmt das? Begründe! 2. Nenne je drei Beispiele für natürliche ...



Grundwissen Physik 7. Klasse 1. Optik Licht breitet sich immer Grundwissen Physik 7. Klasse 1. Optik Licht breitet sich immer

18.12.2009 Das Spiegelbild eines Gegenstandes erscheint genau so weit hinter dem Spiegel wie der Gegenstand vor dem Spiegel steht.



Fachplan Theorie Farbtechnik

Thema mittels angefertigten Medien abschließend prä- sentiert wird. 1 Block. Präsentation. (Klassenarbeit 4). - individuelles Thema aus dem Bereich Farbtechnik 



1. Kontrolle Physik Klasse 6 Licht und Schatten 1. Nenne zu den vier

am Morgen) (1) c) Warum ist eine Sonnenfinsternis für einen Ort auf der Erde ein sehr seltenes Ereignis? (2). Page 3. Lösungen: 1. a) Mechanik b) Optik c 



55 Stundeneinstiege Physik

Im Internet findet man zudem verschiedene Vorlagen für Placemats. Page 8. 1 Optik 2 Min. ab Kl. 6. Raum mit Verdunkelungsmöglichkeit. 1 Foto zum Thema ...



Fachdidaktische Forschungen am Beispiel eines Cur- riculums zur

Abbildung 1: Inhaltliche Struktur der geometrischen Optik nach dem Fermat-Prinzip und die darauf einer Klassenarbeit am Ende der Unterrichtseinheit. Auf dem ...



2. Klassenarbeit – NaWi

7) Was ist mit dem Begriff Optik gemeint? (1 Punkte). Optik = Lehre des Abbildung 1: Diffuse Reflexion (Streuung). Abbildung 2: Direkte Reflexion. Abbildung ...



Planungsbeispiel Schatten und Bilder

15.08.2010 E Optik ist … 5 … gebrochen und zum Teil reflektiert. F ... Klassenarbeit: Licht Schatten und Bilder. 1. Ergänze folgenden Text (5 BE).



Klassenarbeit 2 - Probearbeit final

c) Kennzeichne die Bereiche auf dem Schirm auf die Licht einfällt. AUFGABE 7 (EINFACH):. (4+1 PUNKTE). Im Rahmen der Optik haben wir das sogenannte 



1. Klassenarbeit

1. Klassenarbeit. Licht & Sehen. Licht & Schatten. Page 2. Klassenarbeit Allgemeines Mondfinsternis l Klassenarbeit ist gut ausgefallen ...



Grundwissen Physik 7. Klasse 1. Optik Licht breitet sich immer

Grundwissen Physik 7. Klasse. 1. Optik. Licht breitet sich immer geradlinig aus. Nur wenn das Licht in unser. Auge fällt können wir es wahrnehmen.



Klasse 6a Physik 11.01. bis 29.01.2021 6 Stunden Liebe

29.01.2021 Aufgaben dienen auch der Vorbereitung für unsere Klassenarbeit zum Thema „Optik“. Hinweise zu den Aufgaben. Aufgabe 1: Wenn ihr beim Lösen ...



Vorbereitung der Klassenarbeit Optik Klasse 6

26.11.2016 1. Katzen und Eulen können in völliger Dunkelheit sehen sagen viele Leute. Stimmt das? Begründe! 2. Nenne je drei Beispiele für natürliche ...



RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Augenoptiker

25.03.2011 1. Den Betrieb und das Berufsbild präsentieren ... schen Optik bei der Kontrolle und Einarbeitung von Einstärken-Brillengläsern an.



Physik in den Jahrgangsstufen 7/8 Optik

1. „Verstehen der Physik“ – Selbstständiges Lernen fördert und führen kleine Freihandversuche für alle Schüler besser in ein neues Thema ein als ein.



7 8

Thema: Welche Münzen enthalten Eisen Nickel oder Cobalt? Klassenarbeit gestellt werden können Die Aufgaben sind – ebenso wie die Arbeits-.



1. Kontrolle Physik Klasse 6 Licht und Schatten 1. Nenne zu den vier

1. Nenne zu den vier Tätigkeiten das dazugehörige Stoffgebiet der Physik Lösungen: 1. a) Mechanik b) Optik c) Wärmelehre d) Elektrizitätslehre.



Optik in Mittel- und Oberstufe

6.2.1 Thematische Abfolge der geometrischen Optik . Durch Analyse der Lösungen von Aufgaben aus einer Klassenarbeit sollte geprüft werden.



Teil B Übergreifende Themen

übergreifendes Thema 1: Berufs- und Studienorientierung Optik: Sehschwächen ... Pro Halbjahr werden zwei differenzierte Klassenarbeiten (80 Min.) ...

R A H M E N L E H R P L A N

für den Ausbildungsberuf

Augenoptiker/Augenoptikerin

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2011) - 2 -

Teil I Vorbemerkungen

Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen ministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) ab- gestimmt.

Mindestanforderungen.

Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Aus- Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz tungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein. um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. - 3 -

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. ner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berück- sichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vor- her erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie dem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen

Ordnungsmitteln:

- Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bundes für die betrieb- liche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991) hat die Berufsschule zum Ziel, maner und sozialer Art verbindet; gen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Euro- pas zu entwickeln; - die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;

Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule

lungsorientierung betont; - unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeld-

übergreifende Qualifikationen vermitteln;

Gesellschaft gerecht zu werden;

Lebensplanung zu unterstützen;

- 4 - auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohun- minderung aufzeigen. Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen des - Arbeit und Arbeitslosigkeit, - Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage sowie eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz. vorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozial- kompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz.

Planung der Arbeitsschritte).

sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen. higkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. - 5 - Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben ziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser ge- danklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in und aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel und die

Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgen.

Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragma- tischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungs- punkte genannt: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). überprüft, gegebenenfalls korrigiert und schließlich bewertet werden.

Aspekte einbeziehen.

- Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. nung einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssyste- richtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Un- terschiede beachtet und Schüler und Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begab- - 6 -

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Augenoptiker/zur Augenopti- kerin ist mit der Augenoptiker-Ausbildungsverordnung vom 26.04.2011 (BGBl. I S. 698) ab- gestimmt. Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Augenoptiker/Augenoptikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.11.1996) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan auf- gehoben. Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufs- schule wird auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.05.2008) vermittelt.

Die Ziele und Inhalte der Lernfelder eins bis fünf sind mit den für Teil 1 der Abschlussprü-

fung in der Ausbildungsordnung geforderten Qualifikationen abgestimmt. Auf handwerklicher und wissenschaftlicher Grundlage ausgebildete Augenoptikerinnen und Augenoptiker verfügen neben technischen Fertigkeiten über Kenntnisse in der physikalischen und physiologischen Optik. Diese sind bei der Versorgung von Fehlsichtigen, der optischen und anatomischen Anpassung sowie der Anfertigung von Sehhilfen erforderlich. Darüber hin- aus sind Augenoptikerinnen und Augenoptiker mit diesen Qualifikationen besonders geeignet, Kunden nach gegebenen Refraktionswerten und Sehaufgaben bei der Auswahl und Abgabe von Sehhilfen sowie beim Kauf von Kontaktlinsenpflegemitteln und Handelswaren zu bera- ten. angewendet werden müssen.

Daher müssen die Schülerinnen und Schüler neben der Vermittlung eines breiten berufs-

- Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein - sicherer Nutzung technischer und organisatorischer Hilfsmittel. Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen Dieser ist in den Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder abgebildet. Die den einzelnen Kompetenzbereichen zugrunde liegenden Inhalte werden in den Zielformu- lierungen generell benannt und nur - falls erforderlich - zur Konkretisierung differenziert auf- gelistet. - 7 - Da ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Rahmenlehrplan und dem Ausbil- dungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung besteht, wird empfohlen, für die Gestaltung steigenden Anforderungen im Bereich der Kundenberatung ist durch die wachsende Komple- nung zu tragen. Die fremdsprachlichen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert. Augenoptikerinnen und Augenoptiker tragen hinsichtlich der Beratung und Versorgung von Kunden im Rahmen des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung medizinprodukterecht- licher Bestimmungen eine besondere Verantwortung. Diese muss im Unterricht eine entspre- Unfallverhütungsvorschriften sind auch dort zugrunde zu legen, wo sie in den Lernfeldern teln. - 8 -

Teil V Lernfelder

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf

Augenoptiker/Augenoptikerin

Lernfelder Zeitrichtwerte

in Unterrichtsstunden

Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr

4 Zusatzprodukte und Kontaktlinsenpflegemittel anbieten und verkaufen 80

5 Brillen instand setzen oder modifizieren 80

6 Kunden mit Sonnenschutzbrillen versorgen 60

100

8 Astigmatisch fehlsichtige Kunden beraten und versorgen

40

9 Dienstleistungen und Verwaltungsarbeiten durchführen

40

10 Presbyope Kunden beraten und versorgen 80

80
40
40

Summen: insgesamt 840 Stunden 280 280 280

- 9 -

Lernfeld 1:

tieren

1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 40 Stunden

Ziel: Sortiment und Dienstleistungen ihres Ausbildungsbetriebes. Sie berücksichtigen dabei die

Bedeutung der Kundenorientierung.

Die Schüler und Schülerinnen sind mit den wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beurteilen und wahrnehmen. Sie reflektieren ihre Rolle im Kollegenkreis und ihren Beitrag zur Gestaltung eines angenehmen Betriebsklimas. Sie setzen sich mit den Regelungen sowie Aufgaben, Rechten und Pflichten der Beteiligten im dualen System der Berufsausbildung auseinander. Unter Berücksichtigung von Tarifver- die Rolle der Sozialpartner bei deren Zustandekommen. gaben. Die Schüler und Schülerinnen informieren sich über berufliche Fort- und Weiterbil- Sie informieren sich über Aufbau, Organisation, Standort, Zielgruppe, Sortiment und Dienstleistungen ihres Ausbildungsbetriebes und über die Bestimmungen zur Arbeitssi- cherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz am Arbeitsplatz. Die Schüler und Schülerinnen setzen unterschiedliche Methoden und Medien zur Informa-

Inhalte:

- 10 -

1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 100 Stunden

Ziel: nach Auftrag mit geeigneten Verfahren ein. Dabei beachten sie die Bestimmungen des Ar- beits- und Umweltschutzes. Die Schüler und Schülerinnen wenden ihre Kenntnisse über die Grundlagen der geometri- des Brillenglases.

Die Schüler und Schülerinnen verschaffen sich einen Überblick über die verschiedenen

Sie führen abschließend eine Auftragskontrolle unter Berücksichtigung des Einhaltens der

Grenzabweichungen durch.

Inhalte:

Brechungsgesetz

prismatische Ablenkung

Abbildungen durch Linsen

Gesamtbrechwert, Scheitelbrechwert, Hauptschnittwirkungen

Fassungs- und Zentriermaße

- 11 -

1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 60 Stunden

Ziel: von Tests zur Visusbestimmung. Die Schüler und Schülerinnen verschaffen sich einen Überblick über Sehtestverfahren und deren Durchführung. sich den grundlegenden Aufbau des Auges, den Sehvorgang, die Akkommodation sowie den Unterschied zwischen Blick- und Gesichtsfeld. Die Schüler und Schülerinnen unterscheiden emmetrope von ametropen Augen und deren

Auswirkungen auf den Visus.

Inhalte:

Modellauge

krankungen

Führerscheinsehtest

- 12 - Lernfeld 4: Zusatzprodukte und Kontaktlinsen-pflegemittel anbieten und verkaufen

1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel: Die Schüler und Schülerinnen bieten den Kunden Zusatzprodukte und Kontaktlinsen- lichkeiten von Kontaktlinsenmaterialien und Kontaktlinsenpflegemitteln sowie deren Ein- fluss auf das Auge. Dazu erschließen sie sich den grundlegenden Aufbau des vorderen Au- genabschnitts. ches an. che bezüglich der Kontaktlinsenpflege und -hygiene durch und berücksichtigen dabei die abschnittes, dem Material der Kontaktlinse und dem Kontaktlinsenpflegemittel sowie dem

Trage- und Pflegeverhalten des Kunden.

Sie beachten die rechtlichen Vorschriften für das Medizinprodukt Kontaktlinsen- pflegemittel. ziehung kommunikativer Aspekte.

Inhalte:

- 13 - Lernfeld 5: Brillen instand setzen oder modifizieren

2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel: Die Schüler und Schülerinnen setzen Brillen nach Kundenauftrag instand oder modifizieren diese. verfahren unter Berücksichtigung der vorliegenden Werkstoffeigenschaften und nach kos- tenspezifischen Gesichtspunkten aus. Unter Verwendung technischer Unterlagen planen und dokumentieren sie den Fertigungs- ablauf. Sie bestimmen erforderliche Daten für die Instandsetzung oder Modifikation und wenden geeignete Bearbeitungsverfahren an. Dabei beachten sie die Bestimmungen zum

Gesundheits- und Umweltschutz.

Inhalte:

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