Auf einen Blick – Ansprechpartner und Kontaktdaten
Den Förderverein des Gymnasiums Jessen e.V. besteht bereits seit 1996 und zählt Die aktuelle Hausordnung kann auf der Schulhomepage eingesehen werden.
Landkreis Wittenberg
1162/schulentwicklungsplan_2014-2015_bis_2018-2019.pdf
Post SV
8 jun. 2020 34 Martin-Behaim Gymnasium (F6). Schultheißallee 1 ... Angebote der Tennisschule Jessen ... Hausordnung: Die Satzungen und Hausordnungen.
Amtsblatt
3 jun. 2022 Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 113 „Solarpark Jessen“. Seite 10 ... achtung der Hausordnung sowie nachbarrechtliche Be-.
Bildung gestalten. 20 Jahre Schulentwicklung in Jena
möglicht und dem eigenständigen Gymnasium nach vier- jähriger Grundschulzeit. Die Universität Jena und die „Dritte Hochschulreform“
auf gute Nachbarschaft!
14 dec. 2018 und das Einhalten der Hausordnung sollten jedoch ... Hammerstoft in Ausacker „Der Hofladen“ von Jessen in Wees und der Biohof Iversen in ...
Landkreis Wittenberg
1162/integrationskonzept_landkreis_wittenberg_2019.pdf
FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG
25 jun. 2016 aus dem Gymnasium Jessen ausgezeichnei: ... thon-Gymnasium Wittenberg eingeladen: ... haben sie die Hausordnung zu berück- sichiigen.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu
27 dec. 2017 5 der Hausordnung bleibt davon unberührt. ... Das Friedrich-Schiller-Gymnasium in Preetz mit seiner Technik AG dem beeindruckenden.
STADTARCHIV WUPPERTAL
29 jul. 2008 Ausschuss für das Gymnasium 1908-1930. D V 522. 1908-1930 ... Egon Jessen: Angaben über den ... Hausordnung. 1907-1921. K II 33 r. Anfragen.
UNSERE SCHULE IST DAS WAS WIR AUS IHR - gymnasium-jessende
Hausordnung Gymnasium Jessen Grundsätze unserer Schule 1 Achtung und Toleranz gegenüber Personen und Meinungen schaffen ein Klima in dem sich alle wohlfühlen 2 Probleme werden im Gespräch und nicht durch Gewalt gelöst 3 Der Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer ist das Anliegen aller 4
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Die aktuelle Hausordnung kann auf der Schulhomepage eingesehen werden Sie wurde von der Gesamtkonferenz beschlossen und legt Grundsätze für das gemeinsame Lernen und Arbeiten in der Schule fest omepage Unter www gymnasium-jessen de bzw mit Hilfe des QR-Codes finden Sie unsere Homepage welche wichtige
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Dezember 2017Dezember 2017
... und ein neues kündigt sich an: Lesen Sie das Grußwort des Amtsvorstehers auf Seite 2. Die Kommunalwahl am
20). Der Glasfaserausbau in den Gemeinden des Breitbandzweckverbands schreitet voran (Bericht auf Seite 16f.).
LandFrauen auf Seite 24. | Titelfoto: S. Hingst (dazu ein Artikel aus der Grundschule Barkauer Land auf Seite 21).
21. Jahrgang | 27. Dezember 2017 | Amtliche Bekanntmachungen ab Seite 3
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U Seite 2 Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 21. JahrgangMitteilungen der Verwaltung / Gemeinden
Sprech- und Öffnungszeiten
der AmtsverwaltungMontag 08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen!
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
(Team für Bürgerdienste)Dienstag 07.00 - 08.00 Uhr
Donnerstag 17.30 - 19.00 Uhr
04342 - 8866 - 6
info@amtpreetzland.deGrußwort des Amtsvorstehers zum neuen Jahr
An alle
Einwohner/innen und Vereine
in der Gemeinde PohnsdorfPohnsdorf, im Dezember 2017
Neujahrsempfang 2018
Einladung
Einwohner/innen und Vereine zu einem
Neujahrsempfang ein.
Bei diesem Neujahrsempfang gibt es
einen kurzen Jahresrückblick über die offiziell bedanken. Weiterhin werden eini- ten, die sie für die Gemeinde geleistet haben, besonders geehrt.Der Neujahrsempfang findet statt am
Sonntag, den 7. Januar 2018
um 11.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus PohnsdorfWir würden uns freuen, wenn viele unse-
rer Mitbürger/innen an diesem Neujahrs- empfang teilnehmen.Mit freundlichen Grüßen
Wolf -Dietrich Rath,Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
im Amt Preetz-Land, nach dem Weihnachtsfest beginnt in weni- gen Tagen das neue Jahr 2018. Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit.Das abgelaufene Jahr 2017 hat uns in den
Gemeinden viel Diskussionsstoff um die
finanziellen Grundlagen aber auch in eigenerSache beschert. Die Abwicklung des Groß-
projektes Kanalkataster hat sowohl die eh- renamtliche, noch mehr jedoch die haupt- amtliche Verwaltung belastet. In Sitzungen und Presse wurde viel darüber berichtet. Hier ging es auch um die Frage des gegenseiti- gen Vertrauens. Bei allen Diskussionen und aufgedeckten Fehlern ist es wichtig, daraus zu lernen, um diese für die Zukunft zu ver- meiden. Ein gedeihliches und optimistisches, in die Zukunft gerichtetes Miteinander ist nur trauen wieder auf solide Füße gestellt wird. die schwierigen Aufgaben meistern, denen wir unentwegt ausgesetzt sind. Dazu muss jeder seinen Beitrag leisten. sind die Gemeinden sehr unterschiedlich ausgestattet und betroffen. Obwohl inzwi- schen mehr Geld auch bei uns Gemeinden ankommt, profitieren nicht alle gleicherma-Nachricht aufwarten. Durch die gestiegene
Finanzkraft kann die Amtsumlage um einen
Prozentpunkt auf 14 % gesenkt werden. Das
kommt allen Gemeinden zugute. Dass derKreis sich nur zu einer 0,3 % Senkung durch-
doch aufgrund der gestiegenen Finanzkraft mehr als 2 Millionen Euro mehr Kreisumlage.Das neue Jahr 2018 wird durch die anstehen-
vertretungen und auch im Amtsausschuss hervorrufen.Bei denjenigen, die sich über viele Jahre in
den Gemeindevertretungen aber auch sonst mich ganz herzlich bedanken.Ich selbst werde der neuen Gemeindevertre-
tung und damit auch dem Amtsausschuss inGemeinden statt. Unsere Region ist so leben-
dig wie selten zuvor. Dies kann nur mit einer großen Zahl ehrenamtlicher Helfer durchge- führt werden. Bitte engagieren Sie sich, da- mit das "Leben auf dem Lande" auch weiter- hin attraktiv bleibt.Ich wünsche Ihnen allen ein glückliches
und gesundes Jahr 2018 Ihr Die Weihnachtsbaumabfuhr in den Gemeinden des Amtes Preetz-Land erfolgt einheitlich am Donnerstag, 11. Januar 2018, ab 06.00 Uhr.Gemeinde Pohnsdorf
Die Gemeinde Nettelsee wünscht allen Bürgern ein gesundes und glückliches neues Jahr. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bei unseremNeujahrsempfang am 17.01.2018 um 09.30 Uhr
Mit freundlichen Grüßen Anke Jahnke, Bürgermeisterin21. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 Seite 3
Amtliche Bekanntmachungen
Aktuelles Ortsrecht
jederzeit unter: www.amtpreetzland.de "Der Amtsschimmel" www.amtpreetzland.de --Herausgeber
amtsschimmel@amtpreetzland.deDruck und Anzeigen:
drucksachen@skala-druck.de3. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Preetz-Land
für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom21.11.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
des Haushaltsplanes gegenüber nunmehr bisher festgesetzt aufEUR EUR EUR EUR
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 29.000 4.042.600 4.013.600 die Ausgaben 29.000 4.042.600 4.013.600 die Einnahmen 8.400 1.261.900 1.270.300 die Ausgaben 8.400 1.261.900 1.270.300 Schellhorn, den 05.12.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, Amtsvorsteher die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer25, nehmen.
Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose
Amt Preetz-Land
Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen des Amtes Preetz-Land (Abwasseranlagensatzung) Aufgrund des §§ 5 Abs. 1 und 24 a der Amtsordnung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H.140), der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005
H. S. 269, des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften und des § 31 des Landeswassergesetzes in der Fassung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H.. S. 91, schlussfassung durch den Amtsausschuss vom 21.11.2017 folgende Satzung erlassen:Artikel I
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Schellhorn, den 22.11.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, AmtsvorsteherAmt Preetz-Land
Seite 2 Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 21. JahrgangMitteilungen der Verwaltung / Gemeinden
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der AmtsverwaltungMontag 08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen!
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
(Team für Bürgerdienste)Dienstag 07.00 - 08.00 Uhr
Donnerstag 17.30 - 19.00 Uhr
04342 - 8866 - 6
info@amtpreetzland.deGrußwort des Amtsvorstehers zum neuen Jahr
An alle
Einwohner/innen und Vereine
in der Gemeinde PohnsdorfPohnsdorf, im Dezember 2017
Neujahrsempfang 2018
Einladung
Einwohner/innen und Vereine zu einem
Neujahrsempfang ein.
Bei diesem Neujahrsempfang gibt es
einen kurzen Jahresrückblick über die offiziell bedanken. Weiterhin werden eini- ten, die sie für die Gemeinde geleistet haben, besonders geehrt.Der Neujahrsempfang findet statt am
Sonntag, den 7. Januar 2018
um 11.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus PohnsdorfWir würden uns freuen, wenn viele unse-
rer Mitbürger/innen an diesem Neujahrs- empfang teilnehmen.Mit freundlichen Grüßen
Wolf -Dietrich Rath,Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
im Amt Preetz-Land, nach dem Weihnachtsfest beginnt in weni- gen Tagen das neue Jahr 2018. Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit.Das abgelaufene Jahr 2017 hat uns in den
Gemeinden viel Diskussionsstoff um die
finanziellen Grundlagen aber auch in eigenerSache beschert. Die Abwicklung des Groß-
projektes Kanalkataster hat sowohl die eh- renamtliche, noch mehr jedoch die haupt- amtliche Verwaltung belastet. In Sitzungen und Presse wurde viel darüber berichtet. Hier ging es auch um die Frage des gegenseiti- gen Vertrauens. Bei allen Diskussionen und aufgedeckten Fehlern ist es wichtig, daraus zu lernen, um diese für die Zukunft zu ver- meiden. Ein gedeihliches und optimistisches, in die Zukunft gerichtetes Miteinander ist nur trauen wieder auf solide Füße gestellt wird. die schwierigen Aufgaben meistern, denen wir unentwegt ausgesetzt sind. Dazu muss jeder seinen Beitrag leisten. sind die Gemeinden sehr unterschiedlich ausgestattet und betroffen. Obwohl inzwi- schen mehr Geld auch bei uns Gemeinden ankommt, profitieren nicht alle gleicherma-Nachricht aufwarten. Durch die gestiegene
Finanzkraft kann die Amtsumlage um einen
Prozentpunkt auf 14 % gesenkt werden. Das
kommt allen Gemeinden zugute. Dass derKreis sich nur zu einer 0,3 % Senkung durch-
doch aufgrund der gestiegenen Finanzkraft mehr als 2 Millionen Euro mehr Kreisumlage.Das neue Jahr 2018 wird durch die anstehen-
vertretungen und auch im Amtsausschuss hervorrufen.Bei denjenigen, die sich über viele Jahre in
den Gemeindevertretungen aber auch sonst mich ganz herzlich bedanken.Ich selbst werde der neuen Gemeindevertre-
tung und damit auch dem Amtsausschuss inGemeinden statt. Unsere Region ist so leben-
dig wie selten zuvor. Dies kann nur mit einer großen Zahl ehrenamtlicher Helfer durchge- führt werden. Bitte engagieren Sie sich, da- mit das "Leben auf dem Lande" auch weiter- hin attraktiv bleibt.Ich wünsche Ihnen allen ein glückliches
und gesundes Jahr 2018 Ihr Die Weihnachtsbaumabfuhr in den Gemeinden des Amtes Preetz-Land erfolgt einheitlich am Donnerstag, 11. Januar 2018, ab 06.00 Uhr.Gemeinde Pohnsdorf
Die Gemeinde Nettelsee wünscht allen Bürgern ein gesundes und glückliches neues Jahr. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bei unseremNeujahrsempfang am 17.01.2018 um 09.30 Uhr
Mit freundlichen Grüßen Anke Jahnke, Bürgermeisterin21. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 Seite 3
Amtliche Bekanntmachungen
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jederzeit unter: www.amtpreetzland.de "Der Amtsschimmel" www.amtpreetzland.de --Herausgeber
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drucksachen@skala-druck.de3. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Preetz-Land
für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom21.11.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
des Haushaltsplanes gegenüber nunmehr bisher festgesetzt aufEUR EUR EUR EUR
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 29.000 4.042.600 4.013.600 die Ausgaben 29.000 4.042.600 4.013.600 die Einnahmen 8.400 1.261.900 1.270.300 die Ausgaben 8.400 1.261.900 1.270.300 Schellhorn, den 05.12.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, Amtsvorsteher die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer25, nehmen.
Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose
Amt Preetz-Land
Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen des Amtes Preetz-Land (Abwasseranlagensatzung) Aufgrund des §§ 5 Abs. 1 und 24 a der Amtsordnung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H.140), der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005
H. S. 269, des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften und des § 31 des Landeswassergesetzes in der Fassung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H.. S. 91, schlussfassung durch den Amtsausschuss vom 21.11.2017 folgende Satzung erlassen:Artikel I
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Schellhorn, den 22.11.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, AmtsvorsteherAmt Preetz-Land
Seite 4 Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 21. JahrgangGemeinde Barmissen Amt Preetz-Land
Amtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung derGemeinde Barmissen
für das Haushaltsjahr 2018Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeinde-
ordnung wird nach Beschluss der Gemein- devertretung vom 01.11.2017 folgendeHaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 219.300,00 EUR in der Ausgabe auf 219.300,00 EUR und in der Einnahme auf 13.400,00 EUR in der Ausgabe auf 13.400,00 EUR festgesetzt.§ 2 Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
maßnahmen auf 0,00 EUR2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen. werden wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichenBetriebe (Grundsteuer A) 325 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325 v.H.2. Gewerbesteuer
345 v.H.
§ 4 Die nach § 10 GemHVO veran-
schlagte Deckungsreserve kann zur Finan- gaben je Haushaltsstelle bis zu 500,00 EUR verwendet werden. Die nach § 82 GO notwendige Genehmigung gilt als erteilt.Barmissen, den 09.11.2017
Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und
die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25,
nehmen.Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose
Haushaltssatzung des Amtes Preetz-Land
für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeinde- ordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 21.11.2017 folgendeHaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 4.046.400,00 EUR
in der Ausgabe auf 4.046.400,00 EUR in der Ausgabe auf 358.700,00 EUR festgesetzt.§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 25,37 Stellen.
§ 3
(1) Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird wie folgt festgesetzt: a) von den Steuerkraftzahlen1. der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 14,00 v.H.
2. der Grundsteuer für die Grundstücke (B) 14,00 v.H.
3. der Gewerbesteuer
14,00 v.H.
4. des Anteiles an der Einkommensteuer 14,00 v.H.
5. des Anteiles an der Umsatzsteuer 14,00 v.H.
6. der Zuweisung des Landes nach § 31 a FAG (Sonderausgleich) 14,00 v.H.
b) von den Schlüsselzuweisungen und Sonderschlüsselzuweisungen 14,00 v.H. (2) Die Umlagen nach § 21 der Amtsordnung werden für die beteiligten Gemeinden wie folgt erhoben:a) Die Umlage für die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben für die Grundschule Barkauer Land wird von den beteiligten Gemeinden nach § 56 des Schulgesetzes nach der im Durchschnitt der letzten drei Jahre die Schule besu-
chenden Schülerinnen und Schüler festgesetzt. b) Die Umlage für die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben für die Grundschule Schellhorn-Trent wird von den beteiligten Gemeinden nach § 56 des Schulgesetzes nach der im Durchschnitt der letzten drei Jahre die Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler festgesetzt. c) Der Verwaltungskostenbeitrag für die kostenrechnenden Einrichtungen der amts- und wird nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Verteilungsplanes erhoben.§ 4
Die nach § 10 GemHVO veranschlagte Deckungsreserve kann zur Finanzierung über- werden. Die nach § 82 GO notwendige Genehmigung gilt als erteilt. Schellhorn, den 12.12.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, Amtsvorsteher die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose
21. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 Seite 5
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Boksee
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
des Haushaltsplanes gegenüber nunmehr bisher festgesetzt aufEUR EUR EUR EUR
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 8.000 633.500 625.500 die Ausgaben 8.000 633.500 625.500 die Einnahmen 101.400 317.800 216.400 die Ausgaben 101.400 317.800 216.400 Boksee, den 14.12.2017 (DS) gez. Hinrichsen, Bürgermeisterin die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose
Gemeinde Boksee Gemeinde Boksee
Sitzungsinformationen des Amtes und der Gemeinden: www.amtpreetzland.de -> Sitzungen/TagesordnungenGemeinde Bothkamp
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bothkamp
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
des Haushaltsplanes gegenüber nunmehr bisher festgesetzt aufEUR EUR EUR EUR
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 11.500 322.300 333.800 die Ausgaben 11.500 322.300 333.800 die Einnahmen 27.500 37.400 64.900 die Ausgaben 27.500 37.400 64.900 Bothkamp, den 14.12.2017 (DS) gez. Preuß, Bürgermeisterin die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. DoseAmtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung derGemeinde Boksee
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeord-
nung wird nach Beschluss der Gemeinde- vertretung vom 30.11.2017 folgende Haus- halts satzung erlassen:Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 659.900,00 EUR in der Ausgabe auf 659.900,00 EUR und in der Einnahme auf 221.400,00 EUR in der Ausgabe auf 221.400,00 EUR festgesetzt.Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
maßnahmen auf 0,00 EUR2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf 0,15 Stellen.quotesdbs_dbs6.pdfusesText_12[PDF] Hausordnungen gegen Rechtsextremismus an Berliner
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