[PDF] Das Jahr neigt sich dem Ende zu





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3 jun. 2022 Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 113 „Solarpark Jessen“. Seite 10 ... achtung der Hausordnung sowie nachbarrechtliche Be-.



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möglicht und dem eigenständigen Gymnasium nach vier- jähriger Grundschulzeit. Die Universität Jena und die „Dritte Hochschulreform“



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14 dec. 2018 und das Einhalten der Hausordnung sollten jedoch ... Hammerstoft in Ausacker „Der Hofladen“ von Jessen in Wees und der Biohof Iversen in ...



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25 jun. 2016 aus dem Gymnasium Jessen ausgezeichnei: ... thon-Gymnasium Wittenberg eingeladen: ... haben sie die Hausordnung zu berück- sichiigen.



Das Jahr neigt sich dem Ende zu

27 dec. 2017 5 der Hausordnung bleibt davon unberührt. ... Das Friedrich-Schiller-Gymnasium in Preetz mit seiner Technik AG dem beeindruckenden.



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Die aktuelle Hausordnung kann auf der Schulhomepage eingesehen werden Sie wurde von der Gesamtkonferenz beschlossen und legt Grundsätze für das gemeinsame Lernen und Arbeiten in der Schule fest omepage Unter www gymnasium-jessen de bzw mit Hilfe des QR-Codes finden Sie unsere Homepage welche wichtige

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Dezember 2017Dezember 2017

... und ein neues kündigt sich an: Lesen Sie das Grußwort des Amtsvorstehers auf Seite 2. Die Kommunalwahl am

20). Der Glasfaserausbau in den Gemeinden des Breitbandzweckverbands schreitet voran (Bericht auf Seite 16f.).

LandFrauen auf Seite 24. | Titelfoto: S. Hingst (dazu ein Artikel aus der Grundschule Barkauer Land auf Seite 21).

21. Jahrgang | 27. Dezember 2017 | Amtliche Bekanntmachungen ab Seite 3

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U Seite 2 Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 21. Jahrgang

Mitteilungen der Verwaltung / Gemeinden

Sprech- und Öffnungszeiten

der Amtsverwaltung

Montag 08.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch geschlossen!

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr

14.00 - 17.30 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

(Team für Bürgerdienste)

Dienstag 07.00 - 08.00 Uhr

Donnerstag 17.30 - 19.00 Uhr

04342 - 8866 - 6

info@amtpreetzland.de

Grußwort des Amtsvorstehers zum neuen Jahr

An alle

Einwohner/innen und Vereine

in der Gemeinde Pohnsdorf

Pohnsdorf, im Dezember 2017

Neujahrsempfang 2018

Einladung

Einwohner/innen und Vereine zu einem

Neujahrsempfang ein.

Bei diesem Neujahrsempfang gibt es

einen kurzen Jahresrückblick über die offiziell bedanken. Weiterhin werden eini- ten, die sie für die Gemeinde geleistet haben, besonders geehrt.

Der Neujahrsempfang findet statt am

Sonntag, den 7. Januar 2018

um 11.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Pohnsdorf

Wir würden uns freuen, wenn viele unse-

rer Mitbürger/innen an diesem Neujahrs- empfang teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf -Dietrich Rath,

Bürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

im Amt Preetz-Land, nach dem Weihnachtsfest beginnt in weni- gen Tagen das neue Jahr 2018. Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit.

Das abgelaufene Jahr 2017 hat uns in den

Gemeinden viel Diskussionsstoff um die

finanziellen Grundlagen aber auch in eigener

Sache beschert. Die Abwicklung des Groß-

projektes Kanalkataster hat sowohl die eh- renamtliche, noch mehr jedoch die haupt- amtliche Verwaltung belastet. In Sitzungen und Presse wurde viel darüber berichtet. Hier ging es auch um die Frage des gegenseiti- gen Vertrauens. Bei allen Diskussionen und aufgedeckten Fehlern ist es wichtig, daraus zu lernen, um diese für die Zukunft zu ver- meiden. Ein gedeihliches und optimistisches, in die Zukunft gerichtetes Miteinander ist nur trauen wieder auf solide Füße gestellt wird. die schwierigen Aufgaben meistern, denen wir unentwegt ausgesetzt sind. Dazu muss jeder seinen Beitrag leisten. sind die Gemeinden sehr unterschiedlich ausgestattet und betroffen. Obwohl inzwi- schen mehr Geld auch bei uns Gemeinden ankommt, profitieren nicht alle gleicherma-

Nachricht aufwarten. Durch die gestiegene

Finanzkraft kann die Amtsumlage um einen

Prozentpunkt auf 14 % gesenkt werden. Das

kommt allen Gemeinden zugute. Dass der

Kreis sich nur zu einer 0,3 % Senkung durch-

doch aufgrund der gestiegenen Finanzkraft mehr als 2 Millionen Euro mehr Kreisumlage.

Das neue Jahr 2018 wird durch die anstehen-

vertretungen und auch im Amtsausschuss hervorrufen.

Bei denjenigen, die sich über viele Jahre in

den Gemeindevertretungen aber auch sonst mich ganz herzlich bedanken.

Ich selbst werde der neuen Gemeindevertre-

tung und damit auch dem Amtsausschuss in

Gemeinden statt. Unsere Region ist so leben-

dig wie selten zuvor. Dies kann nur mit einer großen Zahl ehrenamtlicher Helfer durchge- führt werden. Bitte engagieren Sie sich, da- mit das "Leben auf dem Lande" auch weiter- hin attraktiv bleibt.

Ich wünsche Ihnen allen ein glückliches

und gesundes Jahr 2018 Ihr Die Weihnachtsbaumabfuhr in den Gemeinden des Amtes Preetz-Land erfolgt einheitlich am Donnerstag, 11. Januar 2018, ab 06.00 Uhr.

Gemeinde Pohnsdorf

Die Gemeinde Nettelsee wünscht allen Bürgern ein gesundes und glückliches neues Jahr. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bei unserem

Neujahrsempfang am 17.01.2018 um 09.30 Uhr

Mit freundlichen Grüßen Anke Jahnke, Bürgermeisterin

21. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 Seite 3

Amtliche Bekanntmachungen

Aktuelles Ortsrecht

jederzeit unter: www.amtpreetzland.de "Der Amtsschimmel" www.amtpreetzland.de --

Herausgeber

amtsschimmel@amtpreetzland.de

Druck und Anzeigen:

drucksachen@skala-druck.de

3. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Preetz-Land

für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom

21.11.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

des Haushaltsplanes gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 29.000 4.042.600 4.013.600 die Ausgaben 29.000 4.042.600 4.013.600 die Einnahmen 8.400 1.261.900 1.270.300 die Ausgaben 8.400 1.261.900 1.270.300 Schellhorn, den 05.12.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, Amtsvorsteher die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer

25, nehmen.

Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose

Amt Preetz-Land

Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen des Amtes Preetz-Land (Abwasseranlagensatzung) Aufgrund des §§ 5 Abs. 1 und 24 a der Amtsordnung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H.

140), der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005

H. S. 269, des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften und des § 31 des Landeswassergesetzes in der Fassung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H.. S. 91, schlussfassung durch den Amtsausschuss vom 21.11.2017 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Schellhorn, den 22.11.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, Amtsvorsteher

Amt Preetz-Land

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Sprech- und Öffnungszeiten

der Amtsverwaltung

Montag 08.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch geschlossen!

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14.00 - 17.30 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

(Team für Bürgerdienste)

Dienstag 07.00 - 08.00 Uhr

Donnerstag 17.30 - 19.00 Uhr

04342 - 8866 - 6

info@amtpreetzland.de

Grußwort des Amtsvorstehers zum neuen Jahr

An alle

Einwohner/innen und Vereine

in der Gemeinde Pohnsdorf

Pohnsdorf, im Dezember 2017

Neujahrsempfang 2018

Einladung

Einwohner/innen und Vereine zu einem

Neujahrsempfang ein.

Bei diesem Neujahrsempfang gibt es

einen kurzen Jahresrückblick über die offiziell bedanken. Weiterhin werden eini- ten, die sie für die Gemeinde geleistet haben, besonders geehrt.

Der Neujahrsempfang findet statt am

Sonntag, den 7. Januar 2018

um 11.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Pohnsdorf

Wir würden uns freuen, wenn viele unse-

rer Mitbürger/innen an diesem Neujahrs- empfang teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf -Dietrich Rath,

Bürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

im Amt Preetz-Land, nach dem Weihnachtsfest beginnt in weni- gen Tagen das neue Jahr 2018. Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit.

Das abgelaufene Jahr 2017 hat uns in den

Gemeinden viel Diskussionsstoff um die

finanziellen Grundlagen aber auch in eigener

Sache beschert. Die Abwicklung des Groß-

projektes Kanalkataster hat sowohl die eh- renamtliche, noch mehr jedoch die haupt- amtliche Verwaltung belastet. In Sitzungen und Presse wurde viel darüber berichtet. Hier ging es auch um die Frage des gegenseiti- gen Vertrauens. Bei allen Diskussionen und aufgedeckten Fehlern ist es wichtig, daraus zu lernen, um diese für die Zukunft zu ver- meiden. Ein gedeihliches und optimistisches, in die Zukunft gerichtetes Miteinander ist nur trauen wieder auf solide Füße gestellt wird. die schwierigen Aufgaben meistern, denen wir unentwegt ausgesetzt sind. Dazu muss jeder seinen Beitrag leisten. sind die Gemeinden sehr unterschiedlich ausgestattet und betroffen. Obwohl inzwi- schen mehr Geld auch bei uns Gemeinden ankommt, profitieren nicht alle gleicherma-

Nachricht aufwarten. Durch die gestiegene

Finanzkraft kann die Amtsumlage um einen

Prozentpunkt auf 14 % gesenkt werden. Das

kommt allen Gemeinden zugute. Dass der

Kreis sich nur zu einer 0,3 % Senkung durch-

doch aufgrund der gestiegenen Finanzkraft mehr als 2 Millionen Euro mehr Kreisumlage.

Das neue Jahr 2018 wird durch die anstehen-

vertretungen und auch im Amtsausschuss hervorrufen.

Bei denjenigen, die sich über viele Jahre in

den Gemeindevertretungen aber auch sonst mich ganz herzlich bedanken.

Ich selbst werde der neuen Gemeindevertre-

tung und damit auch dem Amtsausschuss in

Gemeinden statt. Unsere Region ist so leben-

dig wie selten zuvor. Dies kann nur mit einer großen Zahl ehrenamtlicher Helfer durchge- führt werden. Bitte engagieren Sie sich, da- mit das "Leben auf dem Lande" auch weiter- hin attraktiv bleibt.

Ich wünsche Ihnen allen ein glückliches

und gesundes Jahr 2018 Ihr Die Weihnachtsbaumabfuhr in den Gemeinden des Amtes Preetz-Land erfolgt einheitlich am Donnerstag, 11. Januar 2018, ab 06.00 Uhr.

Gemeinde Pohnsdorf

Die Gemeinde Nettelsee wünscht allen Bürgern ein gesundes und glückliches neues Jahr. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bei unserem

Neujahrsempfang am 17.01.2018 um 09.30 Uhr

Mit freundlichen Grüßen Anke Jahnke, Bürgermeisterin

21. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 Seite 3

Amtliche Bekanntmachungen

Aktuelles Ortsrecht

jederzeit unter: www.amtpreetzland.de "Der Amtsschimmel" www.amtpreetzland.de --

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3. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Preetz-Land

für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom

21.11.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

des Haushaltsplanes gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 29.000 4.042.600 4.013.600 die Ausgaben 29.000 4.042.600 4.013.600 die Einnahmen 8.400 1.261.900 1.270.300 die Ausgaben 8.400 1.261.900 1.270.300 Schellhorn, den 05.12.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, Amtsvorsteher die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer

25, nehmen.

Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose

Amt Preetz-Land

Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen des Amtes Preetz-Land (Abwasseranlagensatzung) Aufgrund des §§ 5 Abs. 1 und 24 a der Amtsordnung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H.

140), der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005

H. S. 269, des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften und des § 31 des Landeswassergesetzes in der Fassung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H.. S. 91, schlussfassung durch den Amtsausschuss vom 21.11.2017 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Schellhorn, den 22.11.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, Amtsvorsteher

Amt Preetz-Land

Seite 4 Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 21. Jahrgang

Gemeinde Barmissen Amt Preetz-Land

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der

Gemeinde Barmissen

für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeinde-

ordnung wird nach Beschluss der Gemein- devertretung vom 01.11.2017 folgende

Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 219.300,00 EUR in der Ausgabe auf 219.300,00 EUR und in der Einnahme auf 13.400,00 EUR in der Ausgabe auf 13.400,00 EUR festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für

maßnahmen auf 0,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

0,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan

ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen. werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 325 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325 v.H.

2. Gewerbesteuer

345 v.H.

§ 4 Die nach § 10 GemHVO veran-

schlagte Deckungsreserve kann zur Finan- gaben je Haushaltsstelle bis zu 500,00 EUR verwendet werden. Die nach § 82 GO notwendige Genehmigung gilt als erteilt.

Barmissen, den 09.11.2017

Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und

die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-

Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25,

nehmen.

Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose

Haushaltssatzung des Amtes Preetz-Land

für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeinde- ordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 21.11.2017 folgende

Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 4.046.400,00 EUR

in der Ausgabe auf 4.046.400,00 EUR in der Ausgabe auf 358.700,00 EUR festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 25,37 Stellen.

§ 3

(1) Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird wie folgt festgesetzt: a) von den Steuerkraftzahlen

1. der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 14,00 v.H.

2. der Grundsteuer für die Grundstücke (B) 14,00 v.H.

3. der Gewerbesteuer

14,00 v.H.

4. des Anteiles an der Einkommensteuer 14,00 v.H.

5. des Anteiles an der Umsatzsteuer 14,00 v.H.

6. der Zuweisung des Landes nach § 31 a FAG (Sonderausgleich) 14,00 v.H.

b) von den Schlüsselzuweisungen und Sonderschlüsselzuweisungen 14,00 v.H. (2) Die Umlagen nach § 21 der Amtsordnung werden für die beteiligten Gemeinden wie folgt erhoben:

a) Die Umlage für die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben für die Grundschule Barkauer Land wird von den beteiligten Gemeinden nach § 56 des Schulgesetzes nach der im Durchschnitt der letzten drei Jahre die Schule besu-

chenden Schülerinnen und Schüler festgesetzt. b) Die Umlage für die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben für die Grundschule Schellhorn-Trent wird von den beteiligten Gemeinden nach § 56 des Schulgesetzes nach der im Durchschnitt der letzten drei Jahre die Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler festgesetzt. c) Der Verwaltungskostenbeitrag für die kostenrechnenden Einrichtungen der amts- und wird nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Verteilungsplanes erhoben.

§ 4

Die nach § 10 GemHVO veranschlagte Deckungsreserve kann zur Finanzierung über- werden. Die nach § 82 GO notwendige Genehmigung gilt als erteilt. Schellhorn, den 12.12.2017 (DS) gez. Dr. Langfeldt, Amtsvorsteher die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer

25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose

21. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 12/2017 vom 27. Dezember 2017 Seite 5

2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Boksee

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

des Haushaltsplanes gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 8.000 633.500 625.500 die Ausgaben 8.000 633.500 625.500 die Einnahmen 101.400 317.800 216.400 die Ausgaben 101.400 317.800 216.400 Boksee, den 14.12.2017 (DS) gez. Hinrichsen, Bürgermeisterin die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer

25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose

Gemeinde Boksee Gemeinde Boksee

Sitzungsinformationen des Amtes und der Gemeinden: www.amtpreetzland.de -> Sitzungen/Tagesordnungen

Gemeinde Bothkamp

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bothkamp

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

des Haushaltsplanes gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 11.500 322.300 333.800 die Ausgaben 11.500 322.300 333.800 die Einnahmen 27.500 37.400 64.900 die Ausgaben 27.500 37.400 64.900 Bothkamp, den 14.12.2017 (DS) gez. Preuß, Bürgermeisterin die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der

Gemeinde Boksee

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeord-

nung wird nach Beschluss der Gemeinde- vertretung vom 30.11.2017 folgende Haus- halts satzung erlassen:

Der Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 659.900,00 EUR in der Ausgabe auf 659.900,00 EUR und in der Einnahme auf 221.400,00 EUR in der Ausgabe auf 221.400,00 EUR festgesetzt.

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für

maßnahmen auf 0,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

0,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan

ausgewiesenen Stellen auf 0,15 Stellen.quotesdbs_dbs6.pdfusesText_12
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