Die neue Ganztagsgrundschule in Baden-Württemberg
nach Hause kommen sind die Hausaufgaben bereits erledigt
Die nachfolgende so genannte Notenverordnung aus dem
Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 23. März 1976. (GBI. S. 410) geändert durch das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an die.
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Schülermitverantwortung; ? Schulgesetz § 8a Hausaufgaben werden unter Wahrung der in § 10 ... Stuttgart FON: 0711 279-2835
Bildungszeit
1 juil. 2021 Lohnfortzahlung beantragt werden kann regeln das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg. (BzG BW) und die hierzu ergangene Rechtsverordnung ...
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31 juil. 2019 Baden-Württemberg. ... Religion (Allgemeines) Nr. 6; ? Schulgesetz § 96 ... Hausaufgaben werden unter Wahrung der in § 10.
Die Schulleitung
Baden-Württemberg Silcherstraße 7
Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und
55 Abs. 1 S. 1 Schulgesetz für Baden-Württemberg haben die Eltern das Hausaufgaben und Lernerfolgskontrollen und Fragen der Zusammenarbeit mit den.
eine Kurzinformation für Schüler
gesetz. MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Württemberg die vom Regierungspräsidium Tübingen ... Mannheim
Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher
31 juil. 2016 Verband Bildung und Erziehung Baden-Württemberg e. V. ... als Hausaufgabe gefertigten schriftlichen und praktischen Arbeiten sowie die ...
31. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz
15 mars 2012 ment-Gesetz für das Land Baden-Württemberg nicht an den Schwächen des Bundesgesetzes zu orientieren. 1.4.3 Die Enquete-Kommission „Internet ...
Landesrecht BW SchG Gesamtausgabe gültig ab: 01081983
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1 August 1983 Zum 13 05 2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Landesrecht BW § 10 NVO Landesnorm Baden-Württemberg
(1) Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse zur Übung Vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und
[PDF] Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
1 août 1983 · Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) In der Fassung vom 1 August 1983 (GBl S 397) geändert am 24 April 2012 (GBl S 209)
[PDF] Notenverordnungpdf - Lehrerfortbildung-bwde
Die nachfolgende so genannte Notenverordnung aus dem Bundesland Baden- Württemberg stellt die rechtliche Grundlage für die Notenbildung dar und ist dazu ein
[PDF] Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) - Georg-Schöner-Schule
Beschlüsse zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben 3 Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an
Schulrecht - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Schulrecht · Notengebung und Versetzung · Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen · Datenschutz · Urheberrecht · Schulpflicht und Aufsichtspflicht · Seitenmenü
[PDF] 22_07_18_Gesetz zur Änderung SchulG
Das Schulgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1 August 1983 (GBl S 397) das zuletzt durch Gesetz vom 17 Dezember 2020 (GBl S 1233) geändert
[PDF] Organisationserlass_2022_2023pdf - KM-BW
%2520Verordnungen/Organisationserlass_2022_2023.pdf
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften - KM-BW
Lde/startseite/service/Verordnungen%2Bund%2BVerwaltungsvorschriften.pdf
[PDF] GESETZBLATT - Landtag Baden Württemberg
(3) Das Gesetz findet keine Anwendung auf Verwaltungs- schulen Schulen für Jugendliche und Heranwachsende im Strafvollzug und Schulen für Berufe des
Wie lange darf man Hausaufgaben machen Baden-Württemberg?
für die Klassen 1 und 2 etwa 30 Minuten. für die Klassen 3 und 4 etwa 60 Minuten. für die Klassen 5 und 6 etwa 90 Minuten. für die Klassen 7 bis 10 etwa 120 Minuten.Sind in Baden-Württemberg Hausaufgaben über die Ferien erlaubt?
Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest. Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.Wie viele Arbeiten darf man in einer Woche schreiben Baden-Württemberg?
(3) Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten sind gleichmäßig auf das ganze Schuljahr zu verteilen. An einem Tag soll nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden. In einer Woche sollen nicht mehr als drei Klassenarbeiten geschrieben werden.- Dauer: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, jedoch mindestens fünf in einer weiterführenden Schule; wird in dieser Zeit kein Abschluss erreicht, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden. Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde.
Baden-Württemberg
2012/2013
Herausgegeben
vom Landesbeauftragten für den DatenschutzTelefon 0711/615541-0
E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de
PGP Fingerprint: A5A5 6EC4 47B2 6287 E36C 5D5A 43B7 29B6 4411 E1E4Bildnachweise Umschlag-Vorderseite:
alle bei fotolia.com Zur besseren Lesbarkeit wird bei verallgemeinernden SubstantivenInhaltsverzeichnis
Vorwort 7
1. Zur Situation 9
1.2 Big Data - eine Daten-Goldgrube für Wirtschaft und
1.3.1 Die EU-Datenschutz-Grundverordnung - eine schwere
Geburt 18
1.3.3 Elektronische Identifizierung mit datenschutzrechtlichen
Defiziten 22
1.3.4 Flugpassagierdaten für die USA - jetzt auch für andere
Staaten? 23
mit dem Datenschutz zu tun? Das ACTA-Abkommen 241.3.7 Internationaler Datentransfer: Safe Harbor in stürmischen Zeiten 26
1.4 Datenschutz auf Bundesebene 28
1.4.1 Die Weiterentwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG): Still ruht der See - auch im Bereich des1.4.2 Das E-Government-Gesetz des Bundes 30
1.4.3 Die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestags 32
1.4.4 Die Bundesstiftung Datenschutz nimmt ihre Arbeit auf -
ohne die Datenschützer 331.4.5 Die freiwillige Selbstregulierung bei sozialen Netzwerken -
eine Blamage für die Bundespolitik 341.4.6 Aussichten für den Datenschutz in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags - Erwartungen an die Politik 35
1.5 Aus der Dienststelle 37
2. Innere Sicherheit 40
2.1 Notwendige, freiwillige und unterlassene Änderungen des
Polizeirechts 40
2.1.1. Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 20. November 2012 (LT-Drs. 15/2675) 40
12.1.2 Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der
Polizeistrukturreform vom 23. Juli 2013 (LT-Drs. 15/2675) 422.1.3 Geplante Änderungen im Polizeigesetz und im Landesverfassungsschutzgesetz 42
2.1.4 Der Sinneswandel im Polizeirecht 44
2.2.1 Der Polizeivollzugsdienst und seine Dateien 46
2.2.2 Was der Tatort nicht zeigt - die Mitarbeiterdatenbank der
Polizei 48
2.2.3 Drohen Drohnen? Überlegungen zur polizeilichen Videoüberwachung aus der Luft 50
2.2.5 Das Nationale Waffenregister 57
2.3 Die Polizeistrukturreform - auch eine Herausforderung für den
Datenschutz 57
2.3.1 Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) - der Datenschutz zwischen Organisations- und Personalinteressen 58
2.3.2 Profitiert der Datenschutz von der Strukturreform? 60
2.4 Der Verfassungsschutz in schwerer See 61
noch immer nicht behoben 612.4.2 Terrorismusabwehr im Spannungsfeld von kollektivem
Sicherheitsdenken und individuellen Freiheitsrechten 622.4.3 Die Neustrukturierung des nachrichtendienstlichen
Informationssystems NADIS 65
2.4.4 Auskunft nach dem Landesverfassungsschutzgesetz 66
3. Justiz 68
3.2 Schuldnerverzeichnis im Internet 68
3.3 Quellen-Telekommunikationsüberwachung im Ermittlungsverfahren
- Kontrollbesuch bei einer Staatsanwaltschaft 693.4 Teilprivatisierung im Justizvollzug 71
3.5 Adressangaben von Zeugen in der Anklageschrift 72
4. Steuern und Statistik 74
4.1 Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) 74
4.2 Zensus und Haushaltsstatistiken 74
25. Kommunales 77
5.1 Kontrolle und Beratung - beides ist wichtig 77
5.3 Die Bettensteuer und der Datenschutz 79
5.4 Die Neuregelung des Bundesmeldegesetzes - kaum verabschiedet,
schon wieder repariert 816. Verkehr 84
6.1 Das intelligente Auto und der Datenschutz 84
6.2 Kontrollbesuch bei der Zentralen Bußgeldstelle des
Seitenstreifenfreigabe auf der A 8 88
6.4 Die intelligente Straße wird noch intelligenter - das Projekt BLIDS
auf der B 27 907. Gesundheit und Soziales 92
7.1 Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und
Patienten 92
7.2 Das Krebsfrüherkennungs- und registergesetz des Bundes -
was wird aus dem Krebsregister Baden-Württemberg? 947.2.1 Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) 94
7.2.2 Das Landeskrebsregister heute 95
7.2.3 Was passiert mit dem bestehenden Krebsregister? 95
7.3 Die Pseudonymisierung von Krebsregisterdaten 96
7.4 Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme (OH KIS) 97
7.4.1 Fortschreibung der OH KIS 97
7.4.2 Handreichung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG) 987.4.3 Umsetzung der Orientierungshilfe auf Landesebene 98
7.4.4 Umsetzung an einem Referenzkrankenhaus 99
7.5 Datenschutz im Krankenhaus 100
7.5.1 Der Verlust von Patientendaten 100
7.5.2 Die Entsorgung von Patientenakten durch einen externen Dienstleister 101
7.6 Babygalerien 104
7.7 Datenschutz in Pflegestützpunkten und Pflegeeinrichtungen 104
7.7.1 Kontrollbesuch bei einem Pflegestützpunkt 104
7.7.2 Kontrollbesuche bei Pflegeeinrichtungen 106
Versicherungswirtschaft 107
3Leistungen 108
7.10 Wann müssen Arztpraxen einen betrieblichen
Datenschutzbeauftragten bestellen? 108
7.11 Clearingstelle für Apotheken 109
7.12 ELENAs Nachkommen 110
7.13 Datenschutz im Jobcenter 111
8. Datenschutz in Kindertageseinrichtungen und Schulen 115
8.1 Datenschutz in Kindertageseinrichtungen 115
8.1.1 Broschüre zum Datenschutz in Kindertageseinrichtungen 115
8.1.2 Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung und der Datenschutz 115
8.2 Datenschutz an Schulen 116
8.2.2 Verfahrensverzeichnis 117
8.2.3 Schulverwaltungsprogramm 117
8.2.4 Datenverarbeitung im Auftrag 118
8.2.5 Umgang mit Fehlzeiten 118
8.2.6 Datenweitergabe bei Umzug 119
8.2.7 Soziale Netzwerke im Schulbetrieb 119
8.2.8 Einführung einer landeseinheitlichen Bildungsnummer 121
8.2.9 Lehreraus- und -fortbildung 122
8.3 Datenschutz als Unterrichtsthema 123
8.3.1 Datenschutz macht Schule 123
8.3.2 Medienkompetenz macht Bildung 124
8.3.3 Die Bildungsplanreform 2015 und der Datenschutz 125
9. Datenschutz in der Arbeitswelt 126
Arbeitsplatz 126
9.2 Die Einholung von Auskünften über Arbeitnehmer und Bewerber
durch Arbeitgeber bei anderen Arbeitgebern (sog. Arbeitgeberauskunft) 1269.3 Datenschutzrechtliche Fragen bei Personalakten 127
410. Datenschutz in der Wirtschaft 129
10.1 Kündigung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Insolvenz-
verfahren? 12910.2 Datenschutzkonformes "Double-Opt-in" bei Werbung per E-Mail 131
10.3 Rechtliche Anforderungen an eine gesetzeskonforme
10.3.1 Verpflichtende Bestandteile 135
10.3.2 Freiwillige, aber ratsame Bestandteile 137
10.4 Nicht alles ist Spam: Datenschutzkonforme elektronische Werbung
aufgrund des Privilegs nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 13810.5 Datenschutz und digitales Wasserzeichen bei erworbenen und
heruntergeladenen Musikdateien 14010.5.1 Verfolgung über die IP-Adresse am Ende der Kette 141
10.5.2 Verfolgung über das digitale Wasserzeichen am Anfang der
Kette 141
10.7 Der übereifrige Hausverwalter 143
10.8 Die verweigerte Selbstauskunft 145
10.9 Datenübermittlungen an Auskunfteien bei Anfragen nach
Kreditkonditionen 145
10.11 Auskunft unter Vorbehalt 147
10.12 Das Register nach §§ 38 Absatz 2, 4d, 4e BDSG - wer muss was an
11. Technik und Medien 150
11.1 Videoüberwachung 150
11.1.1 Einleitung 150
11.1.2 Videoüberwachung in und an Taxis 150
11.1.3 Videoüberwachung in Arztpraxen 151
11.1.5 Videoüberwachung an Schulen nach § 20a LDSG 153
11.2 Soziale Netzwerke 154
11.2.1 Facebook und der Datenschutz 154
11.2.2 Mitwirkung an Vorgaben für die Landesverwaltung 158
11.2.3 Die Verwendung des Facebook-Like-Buttons durch
11.3.1 Grundlagen und Begriffe (DIN 66399-1) 160
511.4.1 Cloud Computing - zum Stand der Diskussion 162
11.4.2 Kann Dropbox unbedenklich genutzt werden? 166
Inhaltsverzeichnis des Anhangs 169
Stichwortverzeichnis 203
6Vorwort
Was nutzt ein umfangreicher Bericht, wenn er
nicht gelesen wird? Schon seit einigen Jahren hatte ich den Eindruck, dass der sehr textlas- tige Bericht meiner Dienststelle, wenn schon nicht wesentlich inhaltlich, so doch wenigstensLayout einer Landtagsdrucksache orientierten,
ist dieser Bericht zweispaltig gestaltet und weist farbige Textteile auf. Dank einer Abspra- che mit dem Landtag konnte diese Gestaltung auch für die Landtagsdrucksache selbst über- nommen werden, so dass sich bei Verweisen auf die Drucksache keine Unterschiede zurBroschüre ergeben; hierfür danke ich der
Landtagsverwaltung, die mich auch bei ande-
sehr. Das neue Layout ist - ebenso wie der seitEnde April 2013 neu gestaltete und wesentlich
ausgeweitete Internetauftritt meiner Dienststel- le - Ausdruck des Bemühens, Informationen zum Thema Datenschutz noch benutzerfreund- licher anzubieten. Neu ist auch der in Abspra-Der Bericht erscheint nun erst zu Beginn des
auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres, um Entwicklungen periodengerecht darstellen danke ich mich. Wie jeder Bericht in der Ver- gangenheit, so ist aber auch dieser das Er- gebnis einer Teamarbeit, für die mein Dank meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt.Inhaltlich bleibt es vorerst bei den bekannten
lichen Bereich, also etwa bei Unternehmen oder Vereinen mit Sitz in Baden-Württemberg, umfassen. Der Zusammenschluss der beiden litionsvereinbarung in Aussicht gestellte Zu- von datenschutzrechtlichen Ordnungswidrig- keiten nach wie vor eine sinnvolle Abrundung be eines Beauftragten für die Informationsfrei- der Welt erblicken. scher Ebene als spannende Herausforderung der kommenden Monate bezeichnet. DieSpannung über den Verlauf des Reformpro-
zesses hat bis heute nicht nachgelassen, da die Verhandlungen über den von der EU-Kommission im Januar 2012 vorgestellten
Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung
Wunsch des EU-Parlaments, den Trilog mit
Kommission und Ministerrat bis zu den Euro-
pawahlen am 25. Mai 2014 abzuschließen, wird sich voraussichtlich nicht erfüllen. Dies ist mehr als bedauerlich, da der Entwurf trotz deutschen Datenschutzrechts auch auf der die Bundesregierung in den Beratungen des die EU-Verordnung in wenigen Jahren in Kraft treten sollte, dann wird sie das nationale Da- sammenwirkens untereinander sorgen. Eine stelle wird dann schon angesichts der zentra-Unternehmen aus unserem Land vermutlich
unausweichlich sein; es würde mich daher nicht wundern, wenn Englisch mittelfristig zur zweiten Amtssprache wird. Die Positionsbe- stimmung in zahlreichen datenschutzrechtli- chen Fragen verlagert sich ohnehin zuneh- maßgeblichen Dokumente (zumindest zu- gung stehen. Auf diese Entwicklung sind wir bislang weder personell noch finanziell hinrei- chend vorbereitet. Da die Internationalisierung 7Verzahnung mit der Landesverwaltung wün-
schenswert, die ja ebenfalls immer mehr vonEuropa beeinflusst wird. Die bei der Novellie-
rung des Landesdatenschutzgesetzes 2011 seitens der Landesregierung versprocheneEinbeziehung meiner Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den allgemeinen Personalaus-
tausch der Landesverwaltung muss jedenfalls noch mit Leben erfüllt werden. So sehr die europarechtlich geboten sein mag, so sehr kann sie in der Praxis doch in Sachen Perso- nalpolitik in die Isolation führen.Internationale Herausforderungen für den Da-
tenschutz haben sich im Berichtszeitraum auch te ergeben, auf die ich - obwohl meine Dienst- stelle davon nicht unmittelbar betroffen war - gleich zu Beginn dieses Berichts eingehe. DerNSA-Skandal hat die Ohnmacht Deutschlands
auf politischer, rechtlicher und technischerEbene überaus deutlich gemacht und wie ein
Weckruf für alle Verantwortlichen gewirkt.
Wenn ich vorher skeptisch gewesen sein mag,
so bin ich mir jetzt recht sicher, dass die Euro- mit den transatlantischen Partnern erfolgreichGeheimdienste weiterhin Sonderrechte gelten
lichen Echelon-Skandal 2001 - nicht vorzeitigGegenmaßnahmen ergriffen werden. Wenn
man sich vor Augen führt, um welche Alltags- probleme der Bürger sich meine Dienststelle wünschte Werbe-E-Mail ebenso wie um dieVideoüberwachungsanlage des streitsüchtigen
Nachbarn, um die Registrierung vermeintlicher
kül zieht, so wird doch eine gewisse Diskre- ten, den schier unbegrenzten technischen fenkundigen Bereitschaft, hiervon ungeniert vorübergehend sprachlos gemacht hat.Dessen ungeachtet habe ich mich im Berichts-
zeitraum bemüht, meinen Beitrag zu einer strukturellen Verbesserung der Datenschutzni- praktische Zusammenarbeit mit den Kommu-Staatsanwaltschaften oder mit Schulen, die in
diesem Bericht dargestellt wird. Hierzu hat nicht zuletzt auch die Abordnung entsprechen- der Mitarbeiter an meine Dienststelle beigetra- gen, für die ich sehr dankbar bin.Vor kurzem hat sich das wegweisende Volks-
sichts der rasanten technischen Entwicklung - Data und Industrie 4.0 genügen - für aktueller denn je. Das Grundrecht auf informationelleSelbstbestimmung muss weiterhin der Maß-
stab für den Datenschutz der Zukunft sein, nicht nur wegen der Freiheitsrechte des Ein- zelnen, sondern wegen des Zusammenhalts unserer Gesellschaft überhaupt. Die damaligeFeststellung des Gerichts, unter den Bedingun-
gen der modernen Datenverarbeitung gebe es kein belangloses Datum mehr, gilt heute erst recht. Wir brauchen nun aber in Anbetracht wie der weltweiten Vernetzung via Internet 81. Zur Situation
9Geheimdienste noch zu retten?
O tempora, o mores - was für Zeiten, was für Sit- ten angloamerikanischer Geheimdienste in diesenAusruf Ciceros einzustimmen, mit dem er den
Verfall der Sitten beklagte, auch wenn Cicero
meinte. Denn was ist es anderes als ein Sittenver- gegen befreundete Nationen und Regierungen richtet und selbst vor dem Mobiltelefon der Bun- deskanzlerin nicht Halt macht? In Anbetracht der man mit Cicero an die Adresse der Geheimdiens- te hinzufügen: "Wie lange noch werdet Ihr unsereGeduld missbrauchen?"
1Seit Anfang Juni 2013 berichten die internationa-
len Medien nahezu ununterbrochen über umfang- licher Nachrichtendienste , insbesondere derUS-amerikanischen National Security Agency
(NSA) und des britischen Government Communi- cations Headquarters (GCHQ). Diese Meldungen gehen zurück auf Informationen des US-amerika- nischen Whistleblowers und ehemaligen NSA-Analysten Edward Snowden, der sich zur Zeit in
noch nicht in Sicht, zumal Snowden über 30.000Dokumente verfügen soll. Von einem Ende der
tes noch im August 2013 verlauten ließ, kann kei-PORA, XKEYSCORE, BULLRUN, MUSCULAR
etc.) auf die weltweite Kommunikation via Internet und Telefon. Dabei werden offenbar nicht nur 1 Ciceros Ausspruch in der ersten Rede gegen Catilina im Jahre 63 v.Chr. lautete im lateinischen Originaltext: Quousque tandem abutere, Catilina, patientia nostra?". massenhaft Standort- und Verbindungsdaten ab- gesaugt und Kommunikationsinhalte nach Stich- worten durchforstet, sondern sogar internationaleGlasfaserleitungen physikalisch angezapft und
Verschlüsselungsverfahren überwunden. Die
dienen, erfassen faktisch aber auch normale Bür- tiker hierzulande. Besonderen Wirbel und erhebli-2013 die Nachricht aus, dass ein Mobiltelefon der
der Terrorabwehr dienen sollte, erscheint un- glaubwürdig. auch die Einbindung der jeweiligen Regierungen oder von international agierenden Unternehmen der Internet- und Telekommunikationsbranche. me und Einzelheiten bekannt werden. So wurdeAnfang Dezember 2013 durch Unterlagen von
Edward Snowden publik, dass die NSA schon
von Mobiltelefonen mit Hilfe des Programms CO-TRAVELER erfasst habe
2 , die in einer giganti- schen Datenbank namens FASCIA gesammelt würden. Ziel sei es hierbei, unbekannte Kontakte, etwa mit Zielpersonen, anhand sich überschnei- dender Bewegungenzu erkennen, was wiederum nur funktioniere, wenn Standortdaten auf der gan- zen Welt methodisch gesammelt würden. DieNSA sammele somit - ohne konkreten Anlass -
Daten von Hunderten von Millionen Mobilfunknut-
zern auf der ganzen Welt, um rückwirkend Bewe- mutmaßen, dass sich die NSA mit dem WissenDienstleistungsfirmen Zugang zu Roaming-Daten-
banken verschafft hat, in denen Telefongesell- schaften Informationen über ihre Kunden austau- 2 vgl. Meldung der Washington Post vom 4. Dezember 2013:11e3-bc56-c6ca94801fac_story.html
10 schen, und dass sie außerdem in großem StilGlasfaserkabel angezapft hat, mit denen Mobil-
funknetze verbunden sind. Die Datensammlung laufende Ermittlungsverfahren als relevant gelten. dyortung fast zur Überlastung der Ressourcen geführt habe. Wie bei vorangegangenen Enthül- chung für legal, solange sie nicht absichtlich US- wurde auch, dass die Geheimdienste von der IT-Branche gezwungenermaß
en oder freiwillig unter- stützt werden.Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in sei-
ner Entscheidung zur VorratsdatenspeicherungDrs. 15/955, S. 55) deutlich gemacht, wie viel
Standort- und Verbindungsdaten über einen Men-
für staatliche Eingriffe in die Grundrechte der Bür- ger zu gelten haben; an diese wegweisende Ent- doch nicht gebunden. Das Diktum des Gerichts,Deutschlands, die auch auf internationaler Ebene
zu wahren sei, kann aber weiterhin als Auftrag an den Staat bzw. konkret an die Bundesregierung rechte der Bürger auch gegenüber verbündetenRegierungen einzusetzen. Zwar hat der amerika-
Geheimdienstes NSA in Aussicht gestellt. Über
3 will er in gen die Experten vor, die zentrale Speicherung 3 Der ca. 300 Seiten starke Bericht wurde am 18. De- zember 2013 auf der Internetseite des Weißen Hauses12-12_rg_final_report.pdf
der Verbindungsdaten durch eine dezentrale bei den Telekomunternehmen zu ersetzen, den terlichen Kontrolle zu unterwerfen, organisatori- sche Änderungen vorzunehmen und insgesamt mehr Transparenz zu schaffen. Andererseits wur- de betont, dass die USA zum Schutz der nationa- len Sicherheit weiterhin weltweit Kommunikations- daten sammeln müssten. Darin kommt meinesErachtens auch zum Ausdruck, dass Geheim-
den. Insofern bin ich skeptisch, ob sich die Verei- nigten Staaten von Amerika auf wirksame Be- te einlassen werden, wenn sie ihre nationalenSicherheitsinteressen tangiert sehen.
Die aktuellen Ereignisse erinnern an die ECHE-
gestützten Telekommunikationsverkehrs durchUS-Geheimdienste, auch von Deutschland aus,
betraf. Der Bericht des vom Europaparlament eingesetzten Sonderausschusses vom 11. Juli 20014
Blickfeld. Dem Bericht zufolge sollen die aufge-
gedient haben.Die Bundesregierung, aber auch andere Staaten
Monaten auf politischer und fachlicher Ebene um
4. Juli 2013 den LIBE-Ausschuss mit der Unter-
legenheit die Einrichtung einer parlamentarischen fordert. Interessante Einzelheiten und Hintergrün- de zu den Überwachungsprogrammen gehen u. a. aus einem Kurzgutachten (in englischer Sprache) des Experten Caspar Bowden (früher Daten- schutzbeauftragter derFirma Microsoft) an den
4 ubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A5-2001-0264+0+DOC+PDF+V0//DE
11LIBE-Ausschuss vom September 2013 hervor
5Darin wird u. a. hervorgehoben, dass die von Ed-
ward Snowden an die Medien herausgegebenenDokumente vermutlich authentisch sind und bis-
her im Kern nicht bestritten wurden. Einen regel- re bieten verschiedene Medien auf ihren Internet- seiten 6 falls die Einsetzung eines Untersuchungsaus- schusses.Die Landesregierung verfügt - wie sich aus LT-
Drs. 15/3662 und LT-Drs. 15/3727 ergibt - über
keine wesentlichen eigenen Erkenntnisse. Auch meine Dienststelle bezieht ihre Informationenüberwiegend aus den Medien, daneben aus Kon-
takten mit den anderen Datenschutzbeauftragten und mit dem Bundesamt für die Sicherheit in derInformationstechnik (BSI). Die Anfragen besorgter
Bürger halten sich in Grenzen.
Die Bundeskanzlerin hat in einer Pressekonferenz
am 19. Juli 2013 ein "Acht-Punkte-Programm vorgestellt, in dem u. a. ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 zum Internationalen Pakt über Bürgerli- che und Politische Rechte der Vereinten Nationen te angestrebt wird 7 . Als weiteres Ziel werden die zügige Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und darin eine Auskunftspflicht
für Firmen gegenüber den Betroffenen bei Daten- weitergabe an Drittstaaten formuliert (was inzwi- schen vorgesehen ist). In einem "Fortschrittsbe- 5 en.pdf 6 vgl. z. B. Heise-Online, Meldung vom 8. Novem- ber 2013:Skandal-Von-Merkels-Handy-Muscular-NSA-
GCHQ-BND-PRISM-Tempora-und-dem-
Supergrundrecht-was-bisher-geschah-
2039019.html.
7 Am 18. Dezember 2013 wurde auf Initiative Deutsch- lands und Brasiliens immerhin eine - durch Einfluss der USA gegenüber der ursprünglichen Fassung allerdings im Internet von der UN-Generalversammlung verab- schiedet. richt" vom 14. August 2013 wurde über die seit- her eingeleiteten Schritte berichtet 8 . Darin wurdequotesdbs_dbs44.pdfusesText_44[PDF] filetage unf tableau
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