[PDF] Ärztliche Weiterbildung Informationen zur





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Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung

Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Nöschenröder Straße 48



ASB Seniorenheim Am Schwarzholz

Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Lärchenstr. 27



Information zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und

Wird eine akute Behandlung außerhalb der Bereitschaftszeiten der behandelnden Ärzte notwendig werden der ärztliche. Bereitschaftsdienst oder der Notarzt 



Altenheim Haus Salem

Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Herkulesstraße 38



AGAPLESION SCHWANTHALER CARRÉE

Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Schwanthaler Strasse 5



Pflegeheim auf dem Roßbühl

13?/07?/2016 Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Auf dem Roßbühl 3-5



Informationen für ausländische Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten

Für das Absolvieren einer Hospitation ist keine Approbation/Berufserlaubnis notwendig da die Hospitation keine Ausübung des ärztlichen Berufs darstellt. Dies 



Akademische Titel – Ausschreibung – gesetzliche Grundlagen

19?/11?/2015 Facharzttiteln und anderen ärztlichen Qualifikationen. • Informationen zur ärztlichen Tätigkeit Dienstleistungsangebote



NEUIGKEITEN AUS DER ERNÄHRUNGSMEDIZIN Informationen

Informationen für. Patientinnen und Patienten. Bei schweren akuten oder chroni- schen Erkrankungen kommt der Er- nährung eine besondere Bedeutung.



Information zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen und

Ist eine fach- ärztliche Versorgung in einer niedergelassenen Praxis erforderlich erfolgt die Leistungserbringung und Abrechnung mittels 



Leitfaden für die Berufsausübung als Ärztin oder Arzt im

Ärztinnen und Ärzte welche bereits in einem andern Kanton oder in einem EU - oder EFTA - Staat über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen und dort tätig sind können während längstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderj ahr ihren Beruf im Kanton Zürich ausüben ohne eine formelle Bewilligung beantragen zu müssen



Lob und Kritik Praxis Dr Richter

Leitfaden zur patientenorientierten Arzt-Patienten-Kommunikation Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte basierend auf dem UTB-Studienbuch „Medizinische Kommunikation Grundla-gen der ärztlichen Gesprächsführung“ stelle ich Ihnen mit diesem Leitfaden Informationen zur Verfügung die Ihnen sowohl bei der Vorbereitung als auch



Ärztliche Weiterbildung Informationen zur

träge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinan-zierungsvereinbarung WFV) Die Vereinbarung sieht vor dass die Kantone den Spitälern pro Jahr und Ärztin/Arzt in Weiterbildung pauschal CHF 15'000 ausrichten



Ambulante Notfallversorgung – Analyse und Handlungsempfehlungen

Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz KHSG) – in Kraft Demnach sollen zur Behandlung von ambulanten Notfallpatienten Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern eingerichtet oder Notaufnahmen der Krankenhäuser über Kooperationen stärker in den Notdienst eingebunden werden











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Arztdiplomen und Facharzttiteln bzw enthält Strafbestimmungen für unberechtigtes Führen einer entsprechenden Bezeichnung Zusätzlich können folgende Erlasse zur Anwendung gelangen: Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb das Strafgesetzbuch kantonales Gesundheitsrecht kantonales Strafrecht oder Uni-

Was ist eine Fachärztin für Allgemeinmedizin?

  • Die Berufsbezeichnung Fachärztin für Allgemeinmedizin wurde in Deutschland verliehen. Mitglied in der Hessischen Ärztekammer und unterworfen den berufsrechtlichen Regelungen des Heilberufsgesetzes und Berufsordnung der Ärztekammer Hessen.

Wo befindet sich die Facharztpraxis für Allgemeinmedizin?

  • Unsere Facharztpraxis für Allgemeinmedizin befindet sich mitten in Melle. Wir betreuen bei uns Patienten jeden Alters und aller Kassen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich schnell und unkompliziert über unsere Praxis zu informieren.

Was ist das Ärzteverzeichnis?

  • Das Ärzteverzeichnis ist Mitgliederservice. Mitglieder können die Daten aus dem Ärzteverzeichnis in der Geschäftsstelle erfragen. In regionalen Psoriasis Netzen (PsoNet) arbeiten dermatologische Praxen und Kliniken in der Behandlung der mittelschweren bis schweren Psoriasis zusammen.

Was macht ein Facharzt in der Medizin?

  • Aufgaben und Tätigkeiten Fachärzte und ?ärztinnen für Allgemeinmedizin untersuchen die Patienten mithilfe verschiedener Verfahren, z.B. Laboruntersuchungen von Körperflüssigkeiten und ?ausscheidungen; Röntgen- und Ultraschallbildern, diagnostizieren daraufhin die Erkrankungen bzw. erstellen einen Therapieplan.

Ärztliche Weiterbildung

Informationen zur Weiterbildungsverpflichtung

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons BernNovember 2022

Ärztliche Weiterbildung

2/4Berechnungsmodell

ausreichende, wirtschaftlich tragbare medizinische und pflegeri- nügend und qualifiziertes Fachpersonal zu sorgen. Die Schweizer eingeführt. Die Institutionen des Gesundheitswesens bilden ge- ihre Ausbildungsleistung eine Abgeltung vom Kanton. lange Spiesse auch in der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärz- sundheitsberufe aufzubauen. Die Motion wird mit einer indirekten Änderung des Spitalversorgungsgesetzes umgesetzt. Ab 1. Ja- nuar 2023 sind alle Leistungserbringer der Spitalversorgung des beteiligen oder eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. Um mehr Ärztinnen und Ärzte auszubilden und den Medizinstand- dizin an. Diesen Ärztinnen und Ärzten sollen nach Abschluss des Studiums genügend Weiterbildungsstellen angeboten werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Fachrichtungen mit Unterversorgung Bern heute und in Zukunft auf eine qualitativ hochstehende medi-

Informationen zur

Weiterbildungsverpflichtung

Nachfolgend wird das Modell der Weiterbildungsverpflichtung er- eine Zusammenfassung der Themen. Vertiefte Informationen bie- ten die erweiterten Texte.

Weiterbildungsquotient

nach Versorgungsbereich Leistungserbringer dividiert durch die Gesamtheit der = durchschnittlicher CHF-Betrag (Benchmark) pro Weiterbildungsstelle (Assistenten/-innen in Facharzt Curriculum)

Weiterbildungsleistung

pro Leistungserbringer (Benchmark) des Versorgungsbereichs (Vorvorjahr) = Soll-Weiterbildungsstellen in VZÄ

Ausgleichszahlung

durch Leistungserbringer Differenz zwischen geforderter und effektiv erbrachter

Weiterbildungsleistung abzüglich des durch den

Regierungsrat festgelegten

Toleranzwertes

Weiterbildungsleistung

Der Kanton Bern verfügt die Weiterbildungsleistung in Form eines Weiterbildungsquotienten. Für jeden Versorgungsbereich (Akut- wird ein separater Weiterbildungsquotient verfügt. Die Weiterbildungsleistung für den einzelnen Leistungserbringer wird aufgrund des Weiterbildungsquotienten in Form von Weiter- bildungsstellen festgelegt. Der Weiterbildungsquotient bestimmt sich aus den Gesamtein- nahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) aller Leistungserbringer des Versorgungsbereichs, geteilt durch die lenten. Grundversicherungsleistungen bemessen. Diese Bemessungs- mittelt. Die entsprechenden Daten liefern die Leistungserbringer heits-. Sozial- und Integrationsdirektion (GSI). Die Datenlieferung für die Berechnung der Weiterbildungsleistung verursacht den

Abgeltung

Auch weiterhin gilt der Kanton Bern jede Weiterbildungsstelle mit Damit stimmt der Kanton Bern überein mit der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. November 2014 über die kantonalen Bei- und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinan- zierungsvereinbarung WFV). Die Vereinbarung sieht vor, dass die pauschal CHF 15'000 ausrichten. Weiterbildungsleistungen werden dann abgegolten, wenn die an der Weiterbildungsstelle absolvierte Weiterbildungsperiode den sischen Facharzttitels angerechnet wird. Damit respektiert die Vorlage die heutige Praxis: Die Sicherstel- geltung der Weiterbildungsleistungen bilden die vom SIWF an- erkannten Zeugnisse für die jeweiligen Weiterbildungsperioden.

Ausgleichszahlung

Wird die verfügte Weiterbildungsleistung unterschritten, leistet geltungspauschale. Die Ausgleichszahlung wird erhoben, wenn die Differenz zwi- schen verfügter und erbrachter Weiterbildungsleistung den in der Verordnung festgelegten Toleranzwert überschreitet.

Ambulante Leistungserbringer

stützt auf Artikel 4 des Gesundheitsgesetzes, künftig auch die Weiterbildungsleistungen von ambulanten Leistungserbringern dungsstelle abgegolten. Ambulante Leistungserbringer (bei- spielsweise Praxen, Institute ausserhalb der Spitalversorgung)

DimensionMethodik

In der Praxis wahr-

genommener BedarfPlausibilisieren durch

Expertengruppe

Regionale Unterschiede

ausgleichenVersorgungsdichte-Indikator

Berner Workforce Studie

Bedarf > Bestand

tionsdirektion (GSI) mit einem Gesuch beantragen. Eine Leistungsvereinbarung wird mit dem Leistungserbringer ab- geschlossen, wenn die an der Weiterbildungsstelle absolvierte Weiterbildungsperiode den Vorgaben des Schweizerischen Ins- wird. Link: www.gsi.be.ch/de/start/dienstleistungen/berufe/aus-und- weiterbildung gungsverordnung festgelegten Anforderungen erfüllt sein. Die kantonale Abgeltung der Weiterbildungsleistung setzt ebenfalls ein vom SIWF anerkanntes Zeugnis voraus.

Fachrichtungen mit Unterversorgung

Der Kanton Bern setzt die Gesamtsumme der eingegangenen tungen mit Unterversorgung ein. Damit werden die Massnahmen Grundversorgung in Regionen mit unterdurchschnittlicher Versor- gungsdichte auch künftig gesichert ist. der Spitalversorgung sowie der Weiterbildungsorganisationen im

Bereich Hausarztmedizin und Psychiatrie.

nostizierte Bedarf an Fachpersonen über dem prognostizierten Bestand liegt. Heute trifft dies auf die Allgemeine Innere Medizin, die Kinder- und Jugendmedizin, die Psychiatrie und Psychothera- pie sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ambulanten Einrichtungen in Regionen aufzubauen, in denen die chenden Weiterbildungsstellen.

Gesundheits-, Sozial- und

Integrationsdirektion des Kantons Bern

Gesundheitsamt

Rathausgasse 1

Postfach

3000 Bern 8

+41 31 633 79 65
info.gesb.ga@be.ch www.gsi.be.chABGELTUNG

FÖRDERUNG

Fortführung Praxisassistenzprogramm

Kantonaler Beitrag an Lohnkosten

Leistungserbringer Spitalversorgung

Weiterbildungsverpflichtung

Fachrichtungen bei Kinder-/Jugendmedizin

und Kinder-/JugendpsychiatrieCHF 35'000*

Ausgleichszahlung

Pro nicht erfüllte WeiterbildungsstelleCHF 15'000* Fachrichtungen mit Unterversorgung (Leistungserbringer Spitalversorgung und ambulant) - in unterversorgten Fachrichtungen (allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Kinder-/Jugendmedizin, Kinder-/Jugendpsychiatrie) - in unterversorgten Regionen (unterdurchschnittliche Versorgungsdichte) - in ambulanten Einrichtungen (Praxen, (Spital)ambulatorien, ambulante Institute)CHF 35'000* Neue Weiterbildungsstellen in unterversorgten Fachrichtungen aufbauen Innovationsprogramme: Beitrag von 90 % an Kosten eines Programms, das nachhaltig die Anzahl

Weiterbildungsleistung

(auch für Weiterbildungsleistungen im Praxisassistenzprogramm)CHF 15'000*

Keine Weiterbildungsverpflichtung

Zusammenfassung Ärztliche Weiterbildung

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