Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung
Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Nöschenröder Straße 48
ASB Seniorenheim Am Schwarzholz
Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Lärchenstr. 27
Information zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und
Wird eine akute Behandlung außerhalb der Bereitschaftszeiten der behandelnden Ärzte notwendig werden der ärztliche. Bereitschaftsdienst oder der Notarzt
Altenheim Haus Salem
Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Herkulesstraße 38
AGAPLESION SCHWANTHALER CARRÉE
Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Schwanthaler Strasse 5
Pflegeheim auf dem Roßbühl
13?/07?/2016 Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Auf dem Roßbühl 3-5
Informationen für ausländische Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten
Für das Absolvieren einer Hospitation ist keine Approbation/Berufserlaubnis notwendig da die Hospitation keine Ausübung des ärztlichen Berufs darstellt. Dies
Akademische Titel – Ausschreibung – gesetzliche Grundlagen
19?/11?/2015 Facharzttiteln und anderen ärztlichen Qualifikationen. • Informationen zur ärztlichen Tätigkeit Dienstleistungsangebote
NEUIGKEITEN AUS DER ERNÄHRUNGSMEDIZIN Informationen
Informationen für. Patientinnen und Patienten. Bei schweren akuten oder chroni- schen Erkrankungen kommt der Er- nährung eine besondere Bedeutung.
Information zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen und
Ist eine fach- ärztliche Versorgung in einer niedergelassenen Praxis erforderlich erfolgt die Leistungserbringung und Abrechnung mittels
Leitfaden für die Berufsausübung als Ärztin oder Arzt im
Ärztinnen und Ärzte welche bereits in einem andern Kanton oder in einem EU - oder EFTA - Staat über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen und dort tätig sind können während längstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderj ahr ihren Beruf im Kanton Zürich ausüben ohne eine formelle Bewilligung beantragen zu müssen
Lob und Kritik Praxis Dr Richter
Leitfaden zur patientenorientierten Arzt-Patienten-Kommunikation Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte basierend auf dem UTB-Studienbuch „Medizinische Kommunikation Grundla-gen der ärztlichen Gesprächsführung“ stelle ich Ihnen mit diesem Leitfaden Informationen zur Verfügung die Ihnen sowohl bei der Vorbereitung als auch
Ärztliche Weiterbildung Informationen zur
träge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinan-zierungsvereinbarung WFV) Die Vereinbarung sieht vor dass die Kantone den Spitälern pro Jahr und Ärztin/Arzt in Weiterbildung pauschal CHF 15'000 ausrichten
Ambulante Notfallversorgung – Analyse und Handlungsempfehlungen
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz KHSG) – in Kraft Demnach sollen zur Behandlung von ambulanten Notfallpatienten Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern eingerichtet oder Notaufnahmen der Krankenhäuser über Kooperationen stärker in den Notdienst eingebunden werden
Searches related to informationen zur ärztlichen fach und filetype:pdf
Arztdiplomen und Facharzttiteln bzw enthält Strafbestimmungen für unberechtigtes Führen einer entsprechenden Bezeichnung Zusätzlich können folgende Erlasse zur Anwendung gelangen: Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb das Strafgesetzbuch kantonales Gesundheitsrecht kantonales Strafrecht oder Uni-
Was ist eine Fachärztin für Allgemeinmedizin?
- Die Berufsbezeichnung Fachärztin für Allgemeinmedizin wurde in Deutschland verliehen. Mitglied in der Hessischen Ärztekammer und unterworfen den berufsrechtlichen Regelungen des Heilberufsgesetzes und Berufsordnung der Ärztekammer Hessen.
Wo befindet sich die Facharztpraxis für Allgemeinmedizin?
- Unsere Facharztpraxis für Allgemeinmedizin befindet sich mitten in Melle. Wir betreuen bei uns Patienten jeden Alters und aller Kassen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich schnell und unkompliziert über unsere Praxis zu informieren.
Was ist das Ärzteverzeichnis?
- Das Ärzteverzeichnis ist Mitgliederservice. Mitglieder können die Daten aus dem Ärzteverzeichnis in der Geschäftsstelle erfragen. In regionalen Psoriasis Netzen (PsoNet) arbeiten dermatologische Praxen und Kliniken in der Behandlung der mittelschweren bis schweren Psoriasis zusammen.
Was macht ein Facharzt in der Medizin?
- Aufgaben und Tätigkeiten Fachärzte und ?ärztinnen für Allgemeinmedizin untersuchen die Patienten mithilfe verschiedener Verfahren, z.B. Laboruntersuchungen von Körperflüssigkeiten und ?ausscheidungen; Röntgen- und Ultraschallbildern, diagnostizieren daraufhin die Erkrankungen bzw. erstellen einen Therapieplan.
116 117
112Ambulante Notfallversorgung
Analyse und Handlungsempfehlungen
Inhaltsverzeichnis
1Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
.................................................................................................................... 1
Abbildungsverzeichnis ................................................................ 2Abkürzungsve
rzeichnis ............................................................................................................ 3
Executive Summary ................................................................................................................. 5
1 Einleitung und Problembeschreibung ................................................................................
9Rahmenbedingungen der ambulanten Notfallversorgung ................................................... 9
Identifizierte Schwachstellen in der ambulanten Notfallversorgung .................................. 16
2 Empfehlungen zur Ausgestaltung der ambulanten Notfallversorgung durch Portalpraxen ...... 21
Handlungsempfehlung 1 ................................................................................................. 21
Handlungsempfehlung 2 ................................................................................................. 23
Handlungsempfehlung 3 ................................................................................................. 27
Handlungsempfehlung 4 ................................................................................................. 28
3 Weitere Empfehlungen zur ambulanten Notfallversorgung ................................................ 31
Handlungsempfehlung 5 ................................................................................................. 31
Handlungsempfehlung 6 ................................................................................................. 36
Handlungsempfehlung 7 ................................................................................................. 37
Handlungsempfehlung 8 ................................................................................................. 39
4 Fazit .............................................................................................................................. 41
Glossar ................................................................................................................................. 43 Anhang ................................................................................................................................. 47
Literatur ................................................................................................................................ 51
Impressum ............................................................................................................................ 54
Abbildungsverzeichnis
2Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Abbildung 3:
Abbildung 4:
.... 18Abbildung 5:
Abbildung 6:
Weiterleitung von Patienten durch die zentrale Anlaufstelle der Portalpraxis ............................ 24
Abbildung 7:
Versorgung von Patienten mit akutem ambulanten Behandlungsbedarf innerhalb undAbbildung 8:
Abbildung 9:
Ergebnisse der Recherchen ................................................................................................... 48
Abkürzungsverzeichnis
3Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung Beschreibung
AHRQ Agency for Healthcare Research and Quality (USA) AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.CRD Centre for Reviews and Dissemination
DAHTA Deutsche Agentur für Health Technology Assessment DEGAM Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. DGPPN Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V.DRK Deutsches Rotes Kreuz e.V.
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab
EMBASE Excerpta Medica Database
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
G-I-N Guidelines International Network
HTA Health Technology Assessment
INAHTA International Network of Agencies for Health Technology Assessment KHSG Krankenhausstrukturgesetz (Gesetz zur Reform der Strukturen der Kranken- hausversorgung)NHS National Health Service (Großbritannien)
NIHR National Institute for Health Research
NLM National Library of Medicine
RIN Richtlinien für integrierte Netzgestaltung
SGB Sozialgesetzbuch
Bade n-Württemberg vdek Verband der Ersatzkassen e.V. vpsg Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit e.V. Ambulante Notfallversorgung - Analyse und Handlungsempfehlungen 4Executive Summary
5Executive Summary
Die ambulante Notfallversorgung ist stark
durch die sektorale Trennung gekennzeichnet. Der 1 (§ 75 SGB V) sollten ambulante Notfallpatienten 2 Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsstruktur. Die Ent- scheidung, in welchem Bereich der ambulanten Notfallversorgung die Patienten versorgt wer- In diese Situation versucht der Gesetzgeber regulierend einzugreifen: Anfang 2016 trat das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) in Kraft. Demnach sollen zur Behandlung von ambulanten Notfallpatienten Notdienstpraxen in 3 hat diese Notdienstpraxen bereits vor Einführung des Krankenhausstrukturgesetzes eingerichtet, andere müssen hier noch aufholen. Die bisherige Umsetzung ist allerdings regional sehr unter- schiedlich und für die Patienten nicht immer transparent. Darüber hinaus ist die alleinige Einfüh- rung dieser Strukturen noch nicht ausreichend für ein Gesamtkonzept einer ambulanten Notfall- niedergelassene Ärzte sowie der Qualifikation des Personals und der Patientenkompetenzen. Die Zielsetzung des vorliegenden Gutachtens besteht darin, die derzeitige Versorgungssituation zu analysieren und auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen zur Verbesserung zu formulieren. und Vernetzung der Akteure konzentrieren.Durch bundesweite Regelungen zu eindeutigen und
zentrale werden, sich besser in den bestehenden und zukünftigen Versorgungsstrukturen zurechtzufinden.Handlungsempfehlung 1: Portalpraxen einrichten
Um dem Problem der steigenden Patientenzahlen in den Notaufna hmen zu begegnen, sollen für sie richtige Versorgungsstruktur ge erfolgt. 1 schaftsdienst bezeichnet. 2Der Begriff "ambulante Notfallpatienten" wird aufgrund der leichteren Lesbarkeit für "Notfallpatienten, die im vertrags-
3 Ambulante Notfallversorgung - Analyse und Handlungsempfehlungen 6 Grundlage für die Einrichtung der Portalpraxen soll das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis zum 31. Dezember 2016 zu beschließende gestufte System von Notfallstrukturen in365 Tage
im Jahr eine Notaufnahme betreiben. An vielen dieser Standorte wird es sinnvoll sein, auch eineHandlungsempfehlung 2:
Die mit den Portalpraxen eingeführten zentralen Anlaufstellen für Notfallpatienten sollen rund um die
licher Vereinigung und Krankenhaus ist daher klar festzulegen, welche konkreten Strukturen vor Ort lassene Ärzte die Zeit außerhalb dieser Sprechstundenzeiten übernehmen in der Regel die Notdienstpraxen die Versorgung dieser Patienten. Ausnahmen bestehen für Zeiten oder für Standorte mit einem geringen Aufkommen ambulanter Notfallpatienten.Handlungsempfehlung 3:
Vielerorts wurden noch keine Vereinbarungen zwischen Notdienstpraxis und Notaufnahme getroffen, wie die Patienten in die beiden Bereiche gelenkt werden sollen. Zudem fehlt bisher des Behandlungsbedarfs der Patienten, um diese gezielt denLeistungserbringern zuzuweisen.
heitlich und nachvollziehbar entweder derNotdienstpraxis, der Notaufnahme oder dem niede
r- hende, algorithmusbasierte Triagesysteme zurückgegriffen werden. Diese müssen weiterentwi- ckelt werden, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.Handlungsempfehlung 4:
Kooperationsvereinbarungen schließen und Vergütungsregelungen anpassenDas Konzept der
n- i- ten. Zu diesem Zweck müssen vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden. Die Vergütung Vereinigung und dem jeweiligen Krankenhaus geregelt werden.Executive Summary
7 wesentlich, um die ambulante Notfallversorgung bundesweit sicherzustellen. Falls die Kassen- ti- u- nutzen. Des Weite Um die Weiterleitung von Patienten durch die zentrale Anlaufstelle der Portalpraxis in den ver- etablierten Kalkulation nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) als Vergütungsanreiz sinnvoll sein. Handlungsempfehlung 5: Gemeinsame Leitstellen einrichtenIn der Regel
i- chend miteinander kooperieren und zudem eine standardisierte Notrufabfrage fehlt, bestimmt oftmals allein die Wahl der Rufnummer den weiteren Versorgungsweg der Patienten. Problema- ambulanten Notfallpatienten sollen die Kas- wenn eine Behandlung durch diesen ausreicht. In der gemeinsamen Leitstelle soll eine standardisierte Notrufabfrage anhand von einheitlichenKriterien erfolgen. Dadurch
struktur zugeordnet werden. 116dergelassene Ärzte in der Umgebung de
Notaufnahmen führen.
Handlungsempfehlung 6: Angebote im niedergelassenen Bereich für Patientengruppen mit besonderem Behandlungsbedarf ausbauen Das medizinische Personal im niedergelassenen Bereich spielt eine wichtige Rolle für Patienten mit besonderen Betreuungsbedürfnissen. Damit sind vor allem chronisch kranke bzw. multimor- bide Patienten (d.h. Menschen, die an mehreren Krankheiten leiden) oder z.B. Patienten mit Ambulante Notfallversorgung - Analyse und Handlungsempfehlungen 8Patientengruppen im niedergelassenen Bereich
soll verhindert werden, dass NotfallsituationenÜber die bereits weit verbreiteten
Disease-Management-Programme hinaus wurden in Deutsch- land praxisbasierte Case-Management-Programme entwickelt und mit vielversprechendenErgebnissen evaluiert.
Handlungsempfehlung 7: Qualifikation des Personals sicherstellen Die Mediziner, die an der ambulanten Notfallversorgung teilnehmen, müssen für die speziellenAnforderungen qualifiziert sein und ein
großesWissensspektrum für die Behandlung von Erkran-
kungen mitbringen. Allerdings werden im Notdienst Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen eingesetzt, die nicht die gleichen Erfahrungen im Umgang mit ambulanten Notfallpatientenhaben. Außerdem gibt es keine bundesweit verbindlichen Qualifikationsanforderungen für Ärzte,
Es sollen bundesweit verbindliche Anforderungen für die Qualifikation der im Notdienst einge- setzten Ärzte umgesetzt werden. Auf Grundlage der Qualifikationsanforderungen sollen die individuellenZusatzqualifikatio-
nen und seine praktischen Erfahrungen mitbringt, durch modular aufgebaute und zertifizierte Strukturierte Qualifikationsprofile und Fortbildungsangebote sollen auch für das in der ambulan- Medizinische Fachangestellte und Leitstellenmitarbeiter soll neben ausreichenden praktischen Erfahrungen in der Patientenversorgung auch die Qualifikation zur Durchführung e iner standardi- Die Voraussetzung für eine funktionierende ambulante Notfallversorgung bilden die bereits beschriebenen Maßnahmen, insbesondere die Portalpraxen und die gemeinsamen Leitstellen. Neben der Einführung der Steuerungselemente ist es wichtig, die Strukturen der ambulanten kompetenzen lassen sichEinleitung und Problembeschreibung
91 Einleitung und Problembeschreibung
In den vergangenen Jahren
war die ambulante Notfallversorgung Gegenstand gesundheitspoliti- der bestehenden Probleme verabschiedet. Ob die geplanten und zum Teil bereits umgesetzten Maßnahmen ausreichend für eine Neuordnung der ambulanten Notfallversorgung sind, ist frag- lich. Aus diesem Grund wurde das AQUA -Institut vom Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Die vorliegende Analyse gibt einen Überblick über die aktuellen Rechtsgrundlagen, die Akteure und die Problembereiche in der ambulanten Not-quotesdbs_dbs17.pdfusesText_23[PDF] Informationen zur Barrierefreiheit des Hotels "Villa Sevasti"- von A-Z
[PDF] Informationen zur bilingualen Ausbildung am ZfsL Leverkusen
[PDF] Informationen zur DBV-Winterthur Versicherung
[PDF] Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle für
[PDF] Informationen zur ERSTKOMMUNION 2016 in den Pfarrgemeinden
[PDF] Informationen zur Externenprüfung zum/zur Erzieher/in
[PDF] Informationen zur Gartenträume 2012 in Rheinberg in der Messe
[PDF] Informationen zur Gebäudeeinmessung
[PDF] Informationen zur heimparenteralen Ernährung
[PDF] Informationen zur IPA-Tour nach Sri Lanka
[PDF] Informationen zur Klausur „Rechnungslegung von
[PDF] Informationen zur nächsten Erstkommunion in unseren Pfarreien.
[PDF] Informationen zur Neuanmeldung beim
[PDF] Informationen zur offenen Ganztagsschule