[PDF] [PDF] MUSTER-Hygieneplan für Kindereinrichtungen

22 nov 2014 · das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises Bereiche Name Telefon Haemophilus influenzae Typ b- Meningitis 6 Impetigo contagiosa 



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[PDF] MUSTER-Hygieneplan für Schulen - Ennepe-Ruhr-Kreis

8 nov 2004 · das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises Bereiche Name Telefon Haemophilus influenzae Typ b- Meningitis 6 Impetigo contagiosa 



[PDF] Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger - RKI

15 mar 2019 · 6 19 Haemophilus influenzae, invasive Infektion invasive meningococcal infections), the vaccina- tion status of the präventable Typ b angegeben, in 25 Fällen (5,2 ) tersmedian 5 Jahre) sowie im Ennepe-Ruhr Kreis



[PDF] Epidemiologisches Bulletin 10/2009 - RKI

Meningitis Gleichzeitiger Nachweis von H influenzae und Entero viren bei einem Auch bei dem aktuellen Fall wurde wiederum dieser Typ nachgewiesen Es erfolgten B sanitäre Einrichtungen), Whirlpools, Schwimmbäder sowie Rückkühl- werke von Weitere Masern-Einzelfälle wurden vom Ennepe-Ruhr- Kreis 



[PDF] MUSTER-Hygieneplan für Kindereinrichtungen

22 nov 2014 · das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises Bereiche Name Telefon Haemophilus influenzae Typ b- Meningitis 6 Impetigo contagiosa 



[PDF] NDC Reference1110 - Acdcgov

Haemophilus b Conjugate Vaccine (Meningococcal Protein Conjugate) Influenza vaccine (Inactivated)for influenza A subtype viruses and type B viruses  



[PDF] Leitfaden zum Thema kranke Kinder in der KiTa Spatzennest

10 virusbedingtem hämorrhagischen Fieber 11 Haemophilus influenzae Typ b- Meningitis Shigellose (Ruhr) Dies gilt auch für Personen, die verlaust sind



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Haemophilus influenzae type B (HiB) is a very common cause of invasive critical infectious diseases in children up to the age of six Following infection the 



[PDF] Information für die Schulen zum Eignungs- und

4 virusbedingtem hämorrhagischen Fieber 5 Haemophilus influenzae Typ b- Meningitis 6 Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte) 7 Keuchhusten



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losis, influenza, meningitis (UN-HABITAT 1996), diarrhoeal diseases, measles Lee M, Levy C, Maslin M, McCoy D, McGuire B, Montgomery H, Napier D, and Type 3 Intervention was gym-based training exercise with a frequency of twice Herne, M€ulheim a d Ruhr, Oberhausen, and the four counties of Ennepe-Ruhr,



[PDF] GERMAP 2015 - BVL - Bundde

type b (Hib) Invasive H influenzae infections occur as a result of a lack of antibodies against the capsular antigens, especially in infants and young children

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Hygieneplan_fuer_Kindereinrichtungen 2016 Seite 1 von 24 22.11.2014

MUSTER-Hygieneplan

für Kindereinrichtungen

Stand: November 2014

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 2 von 24 22.11.2014

Gliederung

1 Einleitung

2.1 Lufthygiene

2.2 Kleiderablage

2.3 Hygiene in Spiel- und Kuschelecken

2.4 Hygiene im Turn- und Gymnastikraum

2.5 Abfallentsorgung

3 Reinigung

3.3 Unfallgefahren

4.2 Be- und Entlüftungen

5 Spielplatzhygiene

6 Trinkwasserhygiene

7 Zahnprophylaxe

8 Infektionskrankheiten

9 Erste Hilfe Schutz

9.1 Erste Hilfe

9.2 Versorgung von Wunden

9.4 Erste-Hilfe-Inventar

9.5 Notrufnummern

10 Hygiene in Küchen

10.1 Allgemeine Anforderungen

11 Sonstiges

12 Literatur und Bezugsadressen

ANLAGE 1: § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

ANLAGE 2: §§ 42-43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

ANLAGE 4: Legionellen

ANLAGE 5: Elterninformation zum Thema Warzen und Mollusken ANLAGE 6: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Küchen ANLAGE 7: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan_fuer_Kindereinrichtungen 2016 Seite 3 von 24 22.11.2014

1 Einleitung

Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten der Hygiene in Kindereinrichtungen. Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Folgende Schwerpunkte, basierend auf der rechtlichen Grundlage des neuen Infektions- schutzgesetzes, sind dabei von besonderer Bedeutung: Die Gesunderhaltung der Kinder und der Bediensteten, insbesondere die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten, ist eine Voraussetzung für das Zusammenleben in der Einrich- tung. Alle Beteiligten tragen hierzu bei. den Kindern

2.1 Lufthygiene

quente und sachgerechte Lüften zu einer messbaren Verbesserung der Innenraumluft bei. eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung/Stoßlüftung über mehrere Minuten vorzu- nehmen (vgl. ANLAGE 7: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Kindereinrichtungen).

2.2 Kleiderablage

Die Kleiderablage für die Oberbekleidung sollte so gestaltet sein, dass die Kleidungsstü- cke der Kinder und ErzieherInnen keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst sonengebundenen Motiv versehen werden.

2.3 Hygiene in Spiel- und Kuschelecken

ders eng ist, sind hier die Hygiene-Maßnahmen streng zu beachten.

Folgende Maßnahmen sind z.B. durchzuführen:

Verschmutzungen) bei 60°C zu waschen.

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 4 von 24 22.11.2014

2.4 Hygiene im Turn- und Gymnastikraum

Im Turn- und Gymnastikraum sollten insbesondere im Sinne einer wirksamen Fußpilzpro- phylaxe Turn- oder Gymnastikschuhe getragen werden.

2.5 Abfallentsorgung

Beendigung der Kinderbetreuung entsprechend der Abfallentsorgungsordnung der Ge-

3 Reinigung

positiv auf den Schadstoffgehalt in der Raumluft aus. Allergene (z.B. Tierhaare), biogene (z.B. Schimmelpilze) oder chemische Stoffe (z.B. PCB, PAK, Schwermetalle) sind oftmals an Staub gebunden. ANLAGE 7: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Kindereinrichtungen) halten werden. und Desinfektionsplan für Kindereinrichtungen).

3.3 Unfallgefahren

Bei der Fußbodenreinigung ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Fußboden zurückbleiben, welche Rutschgefahren mit sich bringen. Für Reinigungsmittel ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorzusehen. Es ist darauf zu achten, dass keine Stückseifen, Nagelbürsten und Gemeinschaftshandtü- cher benutzt werden! einem personengebundenen Motiv versehen werden.

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 5 von 24 22.11.2014 kein(e) Gemeinschaftskamm oder bürste zur Anwendung gelangen. sowie Flüssigseife und Einmalhandtücher aufzufüllen. Vor der Neubefüllung der Spender eine gezielte Desinfektion mit Produkten aus der Liste der Deutschen Gesellschaft für Hy- giene und Mikrobiologie (DGHM-Liste) erforderlich (siehe Kapitel 9.3 und ANLAGE 7). verwendet, ist nach Entleerung eine desinfizierende Reinigung sicherzustellen. In Kinderkrippen sind außerdem Wickelkommoden erforderlich. Werden beim Windeln keine Einwegunterlagen verwendet, ist eine Scheuer-/Wisch-Desinfektion derselben nach Benutzung empfehlenswert, zumindest jedoch bei sichtbarer Verschmutzung nach Entfer- nung der Kontamination. fen nur Mittel und Verfahren angewandt werden, die in der Liste der Deutschen Gesell- schaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM-Liste) bekannt gegeben worden sind. Aus arzneirechtlichen Gründen dürfen Desinfektionsmittel nicht umgefüllt und nur in Original- gebinden eingesetzt werden.

4.2 Be- und Entlüftungen

5 Spielplatzhygiene

6 Trinkwasserhygiene

Für Kindereinrichtungen gilt die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Hiernach sind Bleileitungen in den Hausinstallationen auszutauschen bzw. zu ersetzen. sundheitsamt einzuschalten.

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 6 von 24 22.11.2014 Sofern durch zentrale Warmwasserspeicher Duschen mit Warmwasser versorgt werden, Trinkwasserverordnung 2001 und dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 erforderlich (vgl. ANLA-

GE 4).

Nach langen Stagnationszeiten, insbesondere nach den Ferien, sind die Trinkwasser- Entnahmepunkte und Duschen durchzuspülen, um bakteriologischen Belastungen und ggf. einer Legionellenprobli- Kreis aus Sicht des Gesundheitsamtes nichts einzuwenden, da das Trinkwasser hierfür

7 Zahnprophylaxe

Halterungen bzw. Lochbretter für Zahnputzzeug bereitzustellen sowie über den Waschbe- Um Verwechslungen auszuschließen, sind die Becher und Zahnbürsten mit einem perso- nengebundenen Motiv (identisch mit dem Motiv für Handtuch) zu versehen. Das Motiv Um den Kontakt der Zahnbürsten der Kinder zu vermeiden, sollten die Zahnputzhalterun- gen/Lochbretter einen ausreichenden Abstand zueinander haben. Die Zahnbürsten müs-

8 Infektionskrankheiten

Bei Infektionskrankheiten ist gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu verfahren (siehe

ANLAGE 1).

Kindes sowie an die Kontaktpersonen verteilt werden (siehe ANLAGE 3). sen dürfen die Schule oder den Kindergarten nicht besuchen, bis - bei erstmaligem Befall - eine entsprechende Behandlung durchgeführt worden ist und sie - bei wiederholtem Befall nicht gefordert, da Nissen, die mehr als einen Zentimeter von der Kopfhaut entfernt gefun-

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 7 von 24 22.11.2014 erleichtert aber die Diagnose. lich sind oder vom Arzt verschrieben werden.

9 Erste Hilfe Schutz

9.1 Erste Hilfe

erworbene Verletzung ist in das Verbandbuch einzutragen.

9.2 Versorgung von Wunden

Zum Schutz vor durch Blut übertragbaren Krankheiten sind vom Ersthelfer bei der Versor- sind vor und nach der Hilfeleistung zu desinfizieren. sprechendes Desinfektionsmittel ist der aktuellen Desinfektionsmittel-Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM-Liste) zu entnehmen (vgl. ANLAGE 7: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Kindereinrichtungen).

9.4 Erste-Hilfe-Inventar

vor-Hilfe- halten, die in einem kleinen Verbandkasten enthalten sind. Verbrauchte Materialien, z.B. Einmalhandschuhe oder Pflaster, sind umgehend zu erset- desinfektionsmittel und das Erste-Hilfe-Material auf die Haltbarkeitsdauer hin zu überprü- fen und ggf. zu ersetzen.

9.5 Notrufnummern

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 8 von 24 22.11.2014

Bezeichnung Telefon

Polizei 110

Feuerwehr 112

Notarzt

Giftinformationszentren u.a. Beratungsstelle

bei Vergiftungen:

Medizinische Klinik und Poliklinik der Univer-

06131-19240

oder -232466

10 Hygiene in Küchen

10.1 Allgemeine Anforderungen

Durch das Kochen und Hauswirtschaften gemeinsam mit Kindern sollen die Kinder in den

Personen, die

an einer Infektionserkrankung im Sinne des § 42 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) er- nicht teilnehmen. lehren (vgl. ANLAGE 2).

2. Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 9 von 24 22.11.2014

6. Überprüfung der Spender für Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtü-

cher

7. Kontrolle der Umsetzung des Reinigungs- und Desinfektionsplans für Küchen (vgl.

ANLAGE 6).

Lebensmittel sind sachgerecht aufzubewahren und zu verpacken. Die Verpackungen sind mit dem Anbruchsdatum / Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu verse- zubeugen. Transportverpackungen sind zu entfernen und dürfen nicht in die Kühl- oder meiden. bei Arbeitsbeginn nach Pausen nach jedem Toilettenbesuch nach Schmutzarbeiten nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.B. rohes Fleisch, Geflügel nach Husten oder Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuches. der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM-Liste) bekannt gege- ben worden sind. den. Aus arzneimittelrechtlichen Gründen dürfen Desinfektionsmittel nicht umgefüllt und nur in Originalgebinden eingesetzt werden. gerspitzen, Nagelfalze und Daumen müssen mit einbezogen und die 30 Sekunden Ein- desinfektion etwa 3 - 5 ml. mindestens 60°C zu unterziehen. Waschmaschinen und Trockner sollten nicht in der Küche, sondern separat stehen!

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 10 von 24 22.11.2014 nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren wie z.B. rohes Fleisch, Geflügel

Durchführung und Umsetzung:

ten. vermieden werden. schuhe zu tragen (vgl. ANLAGE 6). Tuch oder Schwamm mit mechanischem Druck verteilt (Scheuer-Wisch-Desinfektion). abzuspülen. Es dürfen nur geprüfte und für wirksam befundene Desinfektionsmittel eingesetzt werden. Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM-Liste) auf

Liste) für den Lebensmittelbereich

vorliegt (siehe Bezugsadressen).

11 Sonstiges

Bei raumlufthygienischen Fragen wie Schimmelbefall oder Emission von Raumluftschad- stoffen wie

Künstliche Mineralfaser (KMF),

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 11 von 24 22.11.2014 das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Bereiche Name Telefon

Allgemeine Fragen Herr Schwedes 02336-93-2448

Frau Klostermann -2464

Gevelsberg,

Schwelm,

Frau Kupferberg -2489

Breckerfeld,

Ennepetal,

Hattingen

Herr Schwabeland -2449

Wetter, Witten

Herdecke, Witten

Frau Zimmermann 02302-922-233

Frau Eising -234

12 Literatur und Bezugsadressen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

vom 20.07.2000, BGBl. I Nr. 33, Seite 1045 ff.

Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

vom 05.08.1997, BGBl I Nr.56, S. 2008 ff.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)

vom 21. Mai 2001, BGBl I 2001, S. 959 ff.

Unfallverhütungsvorschrift

Stand Januar 1997 (*)

Unfallverhütungsvorschrift -Hilfe-

Stand Mai 1998 (*)

Stand Januar 1992 (*)

i- gungs-, Pflege-

Stand April 1997 (*)

Desinfektionsmittel-Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikro- biologie (DGHM-Liste) Bezugsadresse: mhp-Verlag GmbH, Ostring 13, 65205 Wiesbaden

Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan für Kindereinrichtungen.doc Seite 12 von 24 22.11.2014 (DVG-Liste) für den Lebensmittelbereich DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser

Bezugsadresse: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin

DVGW-- und Trinkwasserlei-

tungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellen- wachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-

Stand April 2004

Bezugsadresse: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs, Josef-Wirmer-Straße 1-3, D-53123 Bonn (*) Bezugsadresse für Unfallverhütungsvorschriften:

Tel.: 0221-94373-0, Fax: 0221-94373-901

MUSTER-Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan_fuer_Kindereinrichtungen 2016 Seite 13 von 24 22.11.2014

ANLAGE 1: § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

(1) Personen die an

1. Cholera

2. Diphtherie

E.coli (EHEC)

Fieber

5. Haemophilus influenzae Typ b-

Meningitis

6. Impetigo contagiosa (ansteckende

Borkenflechte)

7. Keuchhusten

se

9. Masern

10. Meningokokken-Infektion

11. Mumps

12. Paratyphus

13. Pest

14. Poliomyelitis

16. Scharlach oder sonstigen Streptococ-

cus pyogenes-Infektionen

17. Shigellose

18. Typhus abdominalis

19. Virushepatitis A oder E

20. Windpocken

verlaust sind, dürfen in den in § 33 ge- nannten Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen in denen überwiegend treut werden, insbesondere Kinderkrip-

Kinderhorte, Schulen oder sonstige Aus-

bildungseinrichtungen, Heime, Ferienla-

Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts-

denen sie Kontakt zu den dort Betreuten

Weiterverbreitung der Krankheiten oder

der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung

Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die

dem Betrieb der Gemeinschaftseinrich-

Einrichtungen der Gemeinschaftseinrich-

tung nicht benutzen und an Veranstaltun- gen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Satz 2 gilt auch für

Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht

tig sind. (2) Ausscheider von

1. Vibrio cholerae O 1 und O 139

2. Corynebacterium diphteriae, Toxin

bildend

3. Salmonella Typhi

4. Salmonella Paratyphi

5. Shigella sp.

HEC) dürfen nur mit Zustimmung des Gesund- heitsamtes und unter Beachtung der ge- genüber dem Ausscheider und der Ge- meinschaftseinrichtung verfügten

Schutzmassnahmen die dem Betrieb der

Gemeinschaftseinrichtung dienenden

meinschaftseinrichtung benutzen und an

Veranstaltungen der Gemeinschaftsein-

richtung teilnehmen. (3) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt entspre- chend für Personen, in deren Wohnge-

Erkrankung an oder ein Verdacht auf

1. Cholera

2. Diphtherie

E. coli (EHEC)

Fieber

5. Haemophilus influenzae Typ b-

Meningitis

se

7. Masern

8. Meningokokken-Infektion

9. Mumps

MUSTER-Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan_fuer_Kindereinrichtungen 2016 Seite 14 von 24 22.11.2004

10. Paratyphus

11. Pest

12. Poliomyelitis

13. Shigellose

14. Typhus abdominalis

15. Virushepatitis A oder E

aufgetreten ist. sind, so hat derjenige für die Einhaltung bis 3 treffenden Verpflichtungen zu sor- gen, dem die Sorge für diese Person zu- steht. Die gleiche Verpflichtung trifft den verpflichteten Person, soweit die Sorge für die Person des Verpflichteten zu sei-

Absatz 1 genannten Personen auftritt, so

des Absatzes 4 der Sorgeinhaber der

Gemeinschaftseinrichtung hiervon unver-

züglich Mitteilung zu machen. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat jede

Person, die in der Gemeinschaftseinrich-

tung neu betreut wird, oder deren Sorge- berechtigte über die Pflichten nach Satz 1 zu belehren. (6) Werden Tatsachen bekannt, die das sen, so hat die Leitung der Gemein- sundheitsamt unverzüglich zu benach- richtigen und krankheits- und personen- bezogene Angaben zu machen. Dies gilt auch beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkran- kungen, wenn als deren Ursache Krank- heitserreger anzunehmen sind. Eine Be- nachrichtigungspflicht besteht nicht, wenn der Leitung ein Nachweis darüber vor- liegt, dass die Meldung des Sachverhal- tes durch eine andere in § 8 genannte

Person bereits erfolgt ist.

MUSTER-Hygieneplan für Kindereinrichtungen

Hygieneplan_fuer_Kindereinrichtungen 2016 Seite 15 von 24 22.11.2004 ANLAGE 2: §§ 42-43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verbote (1) Personen, die

1. an Typhus abdominalis, Paratyphus,

Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose,

tis oder Virushepatitis A oder E erkrankt

2. an infizierten Wunden oder an Haut-

krankheiten erkrankt sind, bei denen

Krankheitserreger über Lebensmittel

3. die Krankheitserreger Shigellen, Sal-

scherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden, werden a) beim Herstellen, Behandeln oder Inver- kehrbringen der in Absatz 2 genannten

Lebensmittel, wenn sie dabei mit die-

sen in Berührung kommen, oder gen Einrichtungen mit oder zur Ge- meinschaftsverpflegung.

Satz 1 gilt entsprechend für Personen, die

so in Berührung kommen, dass eine Über-quotesdbs_dbs19.pdfusesText_25