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Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 1: Bushaltestelle Rochusstraße, Bundesministerien (608, 609, 800, 843, 845)

Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 289: Bahnhof Bonn-Duisdorf, ca. 5 Minuten Fußweg (Bn.-Hbf.: Gleis 5, RB 23 Richtung Euskirchen)

Dienstgebäude Bonn-Duisdorf, Villemombler Straße 76: Buslinien (605, 606, 607, 608, 609, 843) __ __

Einschreiben mit Rückschein1

Adresse

Zugang zu amtlichen Informationen;

Ihr Widerspruch vom ... gegen meinen Bescheid vom ...

Anlagen:

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,

über Ihren am ... eingelegten Widerspruch ... gegen meinen Bescheid vom ... betreffend den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende

W i d e r s p r u c h s b e s c h e i d :

1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. / Auf Ihren Widerspruch vom ... hebe ich mei-

nen Bescheid vom ... insoweit auf, als dass Ihnen nunmehr Zugang zu ... gewährt wird. / Unter Aufhebung meines Bescheides vom ... wird Ihnen hiermit Zugang zu ... gewährt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Widerspruchsführer. / die Bundesrepublik Deutsch-

land.

3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden auf eine Gebühr in Höhe von 30 Euro

festgesetzt.

1Gemäß § 73 Absatz 3 Satz 1 VwGO ist der Widerspruchsbescheid zuzustellen. In der Regel genügt die Zustel-

lung mittels Einschreiben mit Rückschein. Bei Annahmeverweigerung ist ein erneuter Zustellungsversuch mittels

PZU durchzuführen (vgl. Annahmefiktion in § 3 Absatz 2 Satz 1 VwZG i. V. m. § 179 Satz 3 ZPO).

2 Gemäß § 73 Absatz 3 Satz 3 VwGO bestimmt der Widerspruch auch, wer die Kosten trägt (Kostenlastentschei-

dung). Die tatsächliche Höhe der Kosten wird im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens von Za4JUS festge-

legt.

REFERAT

BEARBEITET VON

HAUSANSCHRIFT

POSTANSCHRIFT

TEL FAX

E-MAIL

INTERNET www.bmas.de

Datum AZ Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 11017 Berlin Seite 2 von 44. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wird für notwendig erklärt.

Begründung:

I.

Mit Ihrem Schreiben vom ... beantragen Sie ...

Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu In- formationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Ihren Antrag habe ich mit Bescheid vom ... unter Hinweis auf/mit der Begründung ... abge- lehnt, .... Gegen diesen Bescheid haben Sie am ... Widerspruch eingelegt. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitgegenstandes wird auf Ihren Antrag vom ... und meinem Bescheid vom ... verwiesen, auf deren Inhalt Bezug genommen wird. II. Nach § 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bin ich für die Entscheidung über Ihren Widerspruch zuständig. Der Widerspruch ist unzulässig / zulässig, hat aber in der Sache nur teilweise/keinen Erfolg. - Bei voller Zurückweisung des Widerspruchs: Die nochmalige Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass Sie keinen Anspruch auf Zugang zu den angeforderten Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und So- ziales betreffend ... haben. - Bei teilweiser Zurückweisung/Stattgabe des Widerspruchs: In Abweichung von meinem Bescheid vom ... wird Ihnen nunmehr entsprechend Ihrem

Antrag zu ...) Akteneinsicht in ... gewährt.

Im Übrigen hat die nochmalige Prüfung des Sachverhalts ergeben, ... III. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden auf eine Gebühr in Höhe von 30 Euro fest- gesetzt.

Seite 3 von 4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 73 Absatz 3 Satz 3 VwGO, § 80 Absatz 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), § 10 IFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Ver- ordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informati- onsgebührenverordnung - IFGGebV), Teil A Nr. 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnis-

ses zu § 1 Absatz 1. Hiernach ist für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines

Widerspruchs eine Gebühr von mindestens 30 Euro zu erheben. Zahlen Sie bitte zur Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung den Betrag innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides unter Angabe des nachfolgend angegebenen Verwendungszweckes und Kassenzeichens auf folgendes Konto bei der

Bundeskasse Halle:

Kontonummer: DE38 8600 0000 0086 0010 40

Bank: Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig

Bankleitzahl: MARKDEF1860

Verwendungszweck

(bitte unbedingt angeben):

BMAS, Kostenerstattung IFG,

Az.: Za4JUS-53-1 (Name)

Kassenzeichen: 118003144744

Bewirtschafternummer: 03037784

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens be- zeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tat- sachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Gegen diesen Bescheid kann, soweit er sich auf die Festsetzung der Widerspruchsgebühren bezieht, innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Wider- spruch ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Za4-Justiziariat, Rochus- straße 1, 53123 Bonn einzulegen.

Seite 4 von 4Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

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