28 oct 1992 · Hausaufgaben setzen die in der Schule begonnenen Lernprozesse zu Hause fort oder bereiten geplante Unterrichtsvorhaben so vor, dass die
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[PDF] Hausaufgaben - GEW Berlin
Schule bestimmen In diesem Rahmen ist es dann Aufgabe der Klassenkonferenzen, über Umfang und Vertei- lung der Hausaufgaben für die jeweilige Klasse
[PDF] Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen
12 sept 2019 · Sowohl für die Vorbereitung als auch für die Besprechung von Hausaufgaben ist eine ange- messene Zeit im Unterricht vorzusehen Die Schule
[PDF] Generalsekretariat EDK - edudocch
27 mai 2014 · Mittag, über das Wochenende, über Feiertage und/oder während den b) die Hausaufgaben und Aufträge der Schule zu erledigen;
[PDF] Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen RdErl des MK
28 oct 1992 · Hausaufgaben setzen die in der Schule begonnenen Lernprozesse zu Hause fort oder bereiten geplante Unterrichtsvorhaben so vor, dass die
[PDF] Merkblatt Hausaufgaben - Erziehungsdirektion des Kantons Bern
mehr Zeit in der Schule verbringen, was auch Auswir- kungen auf die Hausaufgaben hat Neben der Schule sollen die Kinder und Jugendlichen genügend Zeit
[PDF] Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für - REVOSax
Die Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen der Kinder an (1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne
[PDF] Hausaufgabenkonzeption der Sindelfinger Horte - Stadt Sindelfingen
Hausaufgaben (einschließlich Wochenende und Feiertage, etc ) selbstständig erledigen • Informationen an die Schule, den Hort, die Eltern weitergeben
[PDF] Grundschule an der Hirschbergstraße München, 7
Hausaufgaben sind wie ein Fenster, durch das die Schule den Wochenende gegeben; die Horte haben am Freitag keine HA- Zeit; HAB schon
[PDF] Hausaufgaben - Lehrerfortbildung-bwde
Praxis der Mathematik in der Schule Heft 27 Praxis der Schule 5 – 10, Heft 1 / Februar 2006 8 von Hausaufgaben übers Wochenende und über Feiertage
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Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl.
Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verord-
nungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA)
Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen
RdErl. des MK vom 14.3.2005 - 3-83201*
(SVBl. LSA S. 117) vom 26.5.1994 (SVBl. LSA S.204) einschließlich: - RdErl. ... v. 17.2.2010 (SVBl. LSA S. 71 )1.1. Hausaufgaben stehen in engem Zusammenhang mit dem Unterricht. Sie dienen in ers-
ter Linie der Sicherung und Festigung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes und der Übung und sie über den Unterricht hinaus Kenntnisse und Einsichten gewinnen lassen.1.2. Hausaufgaben sollen den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit geben, unter Anwen-
1.3. Hausaufgaben setzen die in der Schule begonnenen Lernprozesse zu Hause fort oder
bereiten geplante Unterrichtsvorhaben so vor, dass die Ergebnisse als von der Lehrkraft ein- geplante Bausteine Bestandteil der kommenden Unterrichtsstunden (Unterrichtseinheit) sind. Deshalb muss der Zusammenhang zwischen Unterricht und Hausaufgabe für die Schülerin- nen und Schüler in jedem Einzelfall erkennbar sein. Hausaufgaben sind nicht als Ersatz für entfallenen Unterricht oder als Disziplinierungsmittel einzusetzen.2. Bestimmungen
2.1. Hausaufgaben müssen so angelegt sein, dass sie von den Schülerinnen und Schülern
Rahmenbedingungen (Situation der Schule, gegebenenfalls schulisches Umfeld sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften) die Voraussetzungen dafür bieten. besprechen und eindeutig und klar zu formulieren. Schülerinnen und Schülern sollen die Aufgaben notieren und Gelegenheit haben, Rückfragen zu stellen. Entsprechend dem Alter2.4. Hausaufgaben sind so zu erteilten, dass sie dem Lern-, Leistungs- und Entwicklungs-
stand sowie dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler und ihrem Recht auf individuellHaftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl.
Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verord-
nungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA)
Unterstützung sowie des Zeitaufwandes zu berücksichtigen. men bewegen: