[PDF] 203-016 DGUV Information 203-016



Previous PDF Next PDF







203-016 DGUV Information 203-016

für die Durchführung der Arbeiten an der Arbeitsstelle zu tragen Arbeitsbereich ist der Bereich einer elektrischen Anlage, an dem Arbeiten durchgeführt werden Arbeitsstelle ist die Baustelle, der Bereich oder Ort wo Arbeiten durchgeführt werden Durchführungserlaubnis ist die Genehmigung die geplante Arbeit durchzuführen Elektrische



203-080 DGUV Information 203-080 - BG BAU

der elektrischen Anlage wahrnimmt 4 Anlagenverantwortlicher Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören 5 Arbeitsverantwortlicher Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwor-



MP 1 231 de 01082014 Anlage 2 1

Arbeitsstelle für Zutritts-/ Einfahrge-nehmigungen Externes Subjekt Beschädigung/ Funktions-untüchtigkeit gemeldet Markensicherheit/-schutz ZO Dokument an das externe Subjekt übergeben K4 MFA1 / MFA2 K4 MFA1 / MFA2 MP_1_231_de_01082014_Anlage_2 3



Durchzuführende Sicherheitsmaßnahmen (ankreuzen ggf ergänzen

Anlage, Bau- bzw Arbeitsstelle Brennen Schweißen Montieren Bohren Behälter Schächte Schachten Kessel Hohlräume Sägen Apparate Kastenträger Schleifen Tanks Rohre Stemmen Keller Auszuführende Arbeiten: Gefahrenbeschreibung/ Vorauss Zeitraum Datum Uhrzeit



Arbeitszeitrecht der AVR

ist die Arbeitsstelle, § 1 (9) Anlage 5 zu den AVR weder der gesamte Betrieb noch der konkrete Arbeitsplatz, sondern „räumliche Einheit“ notwendige Umziehzeit ist Arbeitszeit, wenn es dienstlich vorgeschrieben ist (BAG v 28 07 1994 6 AZR 221/94) bei wechselnder Arbeitsstelle an der jeweils vorgeschriebenen Arbeitsstelle



ESP-150

- Feuerlöschgeräte an der Arbeitsstelle sollen an speziell zu diesem Zweck und deutlich markierten Stellen leicht zugänglich sein - Bei Schmierung und Wartung darf die Anlage nicht in Betrieb sein AVDELNING 1 SICHERHEIT



Fragenkatalog zur Anamnese - Arbeitsstelle Frühförderung Bayern

Anamnesebogen Arbeitsstelle Frühförderung Bayern - Fragenkatalog Fragenkatalog zur Anamnese Erwartungen und Einstellung der Eltern Gekommen über wen? Warum? Was sind ihre Sorgen? Was ist das Problem? Wann ist ihnen zum ersten Mal etwas aufgefallen? Wurden sie selbst auf das Problem aufmerksam oder durch andere? Durch wen? Was fiel auf?



[PDF] ANLAGE 4 ANNEX 4 ANNEXE 4 VORLAGEN AN DIE - Anciens Et Réunions

[PDF] Anlage 6 Modulhandbuch Kunststofftechnik (B.Eng.)

[PDF] Anlage 6 Prüfungen nach dem Baurecht in baulichen Anlagen

[PDF] Anlage A zum Kaufvertrag SBM Gmbh / Frau Anke Wagner

[PDF] Anlage F PEPP- Krankenhausindividuelle ZE UK AC Stand 01.02

[PDF] Anlage Forstwirtschaft - Einkommensteuer

[PDF] Anlage II

[PDF] Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel

[PDF] Anlage Industriemechaniker

[PDF] Anlage Preisliste Grobblech – Quartobereich Persönliche

[PDF] Anlage verkauf Pos. 27

[PDF] Anlage zur Ausgabe 2/2013 - Volksbank eG Bad Laer-Borgloh

[PDF] Anlage zur Bekanntgabe vom 28

[PDF] Anlage zur Presseinformation

[PDF] Anlage zur Satzung - Freie Krankenkasse

DGUV Information 203-016

203-016

Kennzeichnung von Arbeits

bereichen an elektrischen

Anlagen mit Nennspannung

über 1 kV

April 2016

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Elektrotechnik und Feinmechanik“ des Fachbereichs "Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“ der DGUV.

Ausgabe: April 2016

DGUV Information 203-016 (bisher BGI 758)

oder unter www.dguv.de/publikationen

Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an

elektrischen Anlagen mit Nennspannung

über 1

kV

DGUV Information 203-016

April 2016

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung ........................................................................ ........................ 5 1 Anwendungsbereich ........................................................................ .............................................................. 6 2 Begrisdenitionen ........................................................................ ............................................................... 7 3 ........................................................ 8 3.1 Farben ........................................................................ ...................... 8 3.2 Hilfsmittel ........................................................................ .............. 10 3.3

Hinweise zur Ausführung des Arbeitsbereiches ........................................................................

... 12 4

Beispielha?e Ausführungen aus der Praxis ........................................................................

.......... 14 4.1 Innenraumschaltanlagen ........................................................................ .................................................... 14 4.2 .............................................................. 15 4.3 Freileitungen ........................................................................ ........ 17 5

Umgang mit Arbeits- und Hilfsmitteln ........................................................................

....................... 20 6 Einweisung und Freigabe ........................................................................ ................................................... 21 Seite 4

Vorbemerkung

durch die meist großen thermischen Energien überwiegend extrem schwere Verletzungen. Psychische Belastungen führen anschließend bei den Betroenen nicht selten zur Aufgabe kV sind die unzu- gel in der Kommunikation bei der Einweisung und Freigabe. Diese DGUV Information ist eine Handlungshilfe zur Umsetzung der 5. Sicherheitsregel bei Arbeiten in solchen elektrischen Anlagen. Sie richtet sich in erster Linie an die Unternehmens- leitung und an die von ihr zu beauragenden Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen. Sie gibt Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschrien und den DGUV Vorschrien 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3 und Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf unter Spannung stehender Teile über 1 kV. Sie hat einen hohen Praxisbezug und Erkenntnis- wert, wird von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und kann des- werden. 5

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information beschreibt Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnah- mit Nennspannung über 1 kV bezüglich der Kennzeichnungen und Abgrenzungen von Arbeitsbereichen, des Zuganges zu Arbeitsbereichen in Innenraumanlagen, Freilu anlagen und an Freileitungen sowie

Einweisung und Freigabe.

Die DGUV Information konkretisiert die DGUV Vorschrien 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, die Festlegungen nach der elektrotechnischen Bestimmung DIN VDE 0105- A1.3 hinsichtlich der Abgrenzung von Arbeitsbereichen. 6

2 Begri?sde?nitionen

Im Sinne dieser Information werden folgende Begrie deniert: Abgrenzung ist eine Einrichtung (z. B. Zaun, Kette, Leiste), die den freigegebenen Arbeitsbe- reich an elektrischen Anlagen gegenüber Bereichen mit unter Spannung stehenden Anlagen- teilen abgrenzt. Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten an der Arbeitsstelle zu tragen. Arbeitsbereich ist der Bereich einer elektrischen Anlage, an dem Arbeiten durchgeführt werden. Arbeitsstelle ist die Baustelle, der Bereich oder Ort wo Arbeiten durchgeführt werden. Durchführungserlaubnis ist die Genehmigung die geplante Arbeit durchzuführen. Elektrische Anlagen bestehen aus elektrischen Betriebsmitteln zur Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Freigabe zur Arbeit ist die Anweisung des Arbeitsverantwortlichen an der Arbeitsstelle an die Mitarbeiter des Arbeitsteams, die Arbeiten zu beginnen, nachdem alle Sicherheitsmaßnah- men durchgeführt wurden. Spannung stehende Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahme der zur Vermei- dung einer Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt ist. Schutzabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen unter Spannung stehenden Teilen ohne Schutz gegen direktes Berühren und Personen oder von Personen gehandhabten Werkzeugen, Zugang ist der Weg vom Eingang der elektrischen Anlage zum Arbeitsbereich. 7 Der Umfang und die Ausführung der Abgrenzung und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches gen. Besteht eine Gefahr durch unmittelbar benachbarte unter Spannung stehende Anlagen- teile außerhalb der Abgrenzung, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. 3.1

Farben

Zum Absperren, Abgrenzen und Kennzeich-

nen werden Schutzvorrichtungen und Hilfs- mittel unterschiedlicher Farbkombinationen bzw. eine eindeutige Farbe verwendet. Diese

DGUV Information übernimmt hierbei be-

wusst die Festlegungen aus der Technischen

Regelungen aus der

Straßenverkehrsordnung.

Jeder Farbkombination/Farbe wird eine Si-

cherheitsbedeutung zugeordnet, die in allen elektrischen Anlagen (Innenraum- und Frei- luanlagen) eines Unternehmens identisch sein muss. 3.1.1

Farbkombination rot/weiß

Absperrung von elektrischen Gefahrenberei-

chen. Absperrung - unbedingtes Halt !

Über- oder Unterschreiten bedeutet Lebens-

unter Spannung stehenden Teilen (Eindrin- gen in die Gefahrenzone nach Tabelle 101 der

VDE 0105-100).

einen Schutz, wo im Rahmen der Begehbar- keit einer elektrischen Anlage kein Berüh- rungsschutz auf andere Weise besteht (z. B. 3.1.2

Farbkombination gelb/schwarz

Abgrenzung von Arbeitsbereichen gegenüber

Bereichen mit unter Spannung stehenden

Anlagenteilen, die nicht zum Arbeiten an

elektrischen Betriebsmitteln freigegeben sind. Die Verwendung gelb-schwarzer Hilfs- nung stehender Teile soll Arbeitsbereiche kenntlich machen.

Hilfsmittel (z.

B. Ketten), die der Abgrenzung

dienen, zu über- oder unterschreiten. 3.1.3

Farbkennzeichnung grün

Die grüne Farbkennzeichnung dient der zu-

8

FarbeFormBeispiel

Rot

VERBOTSFUNKTION ASR A1.3

FarbkombinationBeispiel

Rot/Weiß

ABSPERRUNG UNBEDINGTES HALT

Bild 1:

Denitionen der

ASR A1.3 mit dem

Verbots zeichen D-P006

"Zutritt für Unbefugte verboten“

FarbeFormBeispiel

Gelb

WARNFUNKTION ASR A1.3

FarbkombinationBeispiel

Gelb/Schwarz

ABGRENZUNG

Bild 2:

Denition der

ASR A1.3 mit dem

Warnzeichen W012

"Warnung vor elektri- scher Spannung“ und dem Zusatzzeichen "Grenze Arbeitsbereich“

FarbeFormBeispiel

Grün

oder

GEFAHRLOSIGKEIT ASR A1.3

Bild 3:

Denition der

ASR A1.3

9

3.2 Hilfsmittel

Zur Abgrenzung und Kennzeichnung von

Arbeits- und Gefahrenbereichen sind geeig-

Schilder

Flaggen

Bild 4: Beispiel zur Abgrenzung und Kennzeich-

nung des Arbeitsbereiches durch Verwendung von gelb-schwarzen Ketten mit dem Warnschild. Der eines Verbotsschildes durch den Anlagenverant- wortlichen gekennzeichnet

Bild 5: Beispiel zur Einrichtung des Zugangs

zum

Arbeitsbereich durch Verwendung von

gelb-schwarzen Ketten und Zusatzzeichen. 10

Bild 6:

Verwendung von gelb-schwarz mar-

zung und Kennzeichnung des

Arbeitsbereiches.

Bild 7:

Beispiel zur Kennzeichnung von

Gefahrenstellen unter Verwendung

von rot-weißen Netzen und Verbots zeichen beim Kraneinsatz in einer

Hochspannungsschaltanlage.

Bild 8:

Beispiel zur Kennzeichnung des

Arbeitsbereiches mit grüner Flagge.

11

3.3 Hinweise zur Ausführung des Arbeitsbereiches

3.3.1

Allgemein:

Der Arbeitsbereich sowie unmittelbar be-

nachbarte unter Spannung stehende An- lagenteile und der Zugang zum Arbeitsbe- reich sind vor Beginn der Arbeiten durch den

Anlagenverantwortlichen eindeutig abzu-

grenzen und zu kennzeichnen.

Ist der Zugang durch Auau und Übersicht-

lichkeit der Anlage zum Arbeitsbereich ein- deutig, kann auf eine Abgrenzung und Kenn- zeichnung des Zugangsweges verzichtet werden. der Arbeitsverantwortliche für die Erhaltung

Kennzeichnung verantwortlich. Muss die

werden, darf dies nur durch den Anlagenver- antwortlichen oder auf dessen Anordnung geschehen.

Eine Kennzeichnung darf erst erfolgen, wenn

die Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln durchgeführt sind. 3.3.2

Schaltanlagen:

Der Arbeitsbereich muss durch Ketten, Seile,

grenzt werden. Erforderlichenfalls ist auch

Zur Unverwechselbarkeit des Arbeitsberei-

ches sind Schilder anzubringen. In Freilu- schaltanlagen sind die Arbeitsbereiche mit dem Warnschild W012 (siehe Bild 4) mit dem

Zusatzzeichen “Grenze Arbeitsbereich“ zu

kennzeichnen.

Die Gefahrzone von benachbarten unter

Spannung stehenden Teilen darf nicht er-

reicht werden. Dabei sind die verwendeten

Arbeitsmittel, Hilfsmittel, Materialien und

die Art der Arbeit sowie die Beschaenheit der Anlagen zu berücksichtigen. Die Eingren- zung des Arbeitsbereiches ist so zu gestal- ten, dass der Abstand zu den Gefahrstellen

Werden Ketten zur Abgrenzung eingesetzt,

m zu spannen. Der Abstand zwischen Kette und Boden soll ca. 0,7 m nicht unterschreiten. unverrutschbare Befestigung erforderlich; in

Freiluanlagen z.

B. ins Erdreich eintreibbare

onsteile der Schaltanlage, wie Treppen, Pfos- ten, Portale verwendet werden. Portale mit unter Spannung stehenden Betriebsmitteln dürfen nur verwendet werden, wenn keine

Verwechselungsgefahr besteht und die Ge-

fahrstelle nicht erreicht werden kann. 12

Auch bei eindeutig kenntlich gemachten

Arbeitsbereichen kann bei engen Bauweisen

trotzdem noch eine Verwechselungsgefahr bestehen. Hier kann es erforderlich sein, die unmittelbar angrenzenden unter Spannung stehenden Anlagenteile mit dem Verbotszei- chen D-P006 (siehe Bild 7) zu kennzeichnen.

In Innenraumschaltanlagen ist bei benach-

barten Schaltfeldern (Schaltfeldtüren, etc.) vergleichbar zu verfahren. Hierbei ist darauf zu achten, dass die gesamte Schaltanlage in die Abgrenzung und Kennzeichnung mit einbezogen wird. 3.3.3

Freileitungen:

Arbeitsbereiche an Freileitungen müssen

eindeutig gekennzeichnet werden. Grund- nicht gekennzeichnete Stromkreise/Syste- me als unter Spannung stehend zu be- trachten. Dies gilt auch für

Einzelstromkreise.

bei Freileitungen mit mehreren Stromkrei- sen/Systemen freigeschaltete Stromkrei- se/Systeme zu kennzeichnen.

Die Kennzeichnung kann wie folgt durchge-

führt werden: für Einzelsysteme grüne Flaggen am

Masteinstieg.

bei Mehrfachsystemen grüne Flaggen am

Zugang in den Traversenbereich zum frei-

geschalteten System.

In Mittelspannungsfreileitungsnetzen, z. B.

10 kV - 30 kV, sind die Arbeits- und

Gefahrenbereich entsprechend der be-

Auf die Kennzeichnung kann verzichtet

werden, wenn die topograschen Gege- benheiten übersichtlich und der Leitungs- verlauf eindeutig ist.

Anmerkung:

Bei anderen organisatorischen Regelungen,

z.

B. Armbinden oder Farbspiegel, müssen

diese eindeutig mit den Farbkennzeichnun- gen am Freileitungsmast übereinstimmen. 13

4 Beispielha?e Ausführungen

aus der Praxis 4.1

Innenraumschaltanlagen

Im Bereich der Innenraumschaltanlagen

existieren unterschiedliche Bauformen. Auf

Grund der Anlagenvielfalt kommt der Aufga-

be der Anlagenverantwortlichen den Arbeits- bereich unter Anwendung der genannten

Hilfsmittel abzugrenzen und zu kennzeich-

nen eine hohe Bedeutung zu. mittels des Verbotszeichen D-P006 wird die Eindeutigkeit des Arbeitsbereiches verbessert.

Die kombinierte Anwendung der vorhande-

nachfolgenden Bildern gezeigt, den Arbeits- nen. Hier sind die benachbarten Schaltfelder sowie Abdeckungen und Türen, die nicht

Bild 9:

Zeigt eine nach

DIN VDE 0101-1 "Stark-

stromanlagen mit

Nennwechselspannung

über 1

kV, Allgemeine

Bestimmungen“ lu-

isolierte konventionelle nicht typgeprüe Anla- ge. Der Arbeitsbereich ist mittels gelb-schwar- zer Ketten und Einsatz von isolierenden

Schutzplatten

gekennzeichnet. 14

Bild 10:

Bei typgeprüen Anla

gen in Kompaktbauwei se ist es bedingt durch die vermehrten Schot- tungen in der Anlage und im Schaltfeld mehrere Türen/Ab-

Bild 11:

Kennzeichnung bei

typgeprüen kompak- ten Schaltanlagen unter Verwendung einer grünen Farbkenn zeichnung für den zum

Arbeiten freigegebenen

BereichBeispielhae Ausführungen aus der Praxis

15

Bild 12:

Kennzeichnung des

Arbeitsbereiches einer

typgeprüen Mittel spannungsortsnetzsta tion. Die Kombination aus der Verwendung der gelb-schwarzen

Kette sowie des Ver-

botszeichens D-P006

Eindeutigkeit.

4.2 Freiluschaltanlagen

Im Bereich von Freiluschaltanlagen existie

o beengte und unübersichtliche Bauweise

Kennzeichnung.

Bild 13:

Kennzeichnung eines

zum Arbeiten freigege ben Schaltfeldes mit

Zugang von der Fahr-

straße. Kennzeichnung mit gelb/schwarzen

Ketten und Anwendung

des Verbotszeichens

D-P006 für benachbar-

te unter Spannung stehende Anlagen und

Beispielhae Ausführungen aus der Praxis

16

Bild 14:

Kennzeichnung eines

zum Arbeiten freigege- ben Schaltfeldes mit gelb-schwarzen Ketten und Warnzeichen W012.

Hier besteht durch

unmittelbar angrenzen- de unter Spannung stehende Anlagenteile

Verbotszeichens

D-P006 wird das An-

gekennzeichnet.

Bild 15:

Im Beispiel wird ein

abgegrenzter und gekennzeichneter

Arbeitsbereich in einer

errichtenen Anlage gezeigt.

Durch die Anordnung

der eingebauten Er- dungseinrichtungen ist der Bezug zur Arbeits- stelle sofort und ein- deutig zu erkennen.

Beispielhae Ausführungen aus der Praxis

17

4.3 Freileitungen

lichkeiten von Arbeitsbereichen im Freilei- tungsbau dargestellt.

Bild 16:

Durch den Einsatz von

Armbinden in Kombina-

tion mit einer eindeuti- gen Stromkreiskenn- zeichnung mit Hilfe von geometrischen Formen (Schild am Mastein- stieg, Traversenkenn- zeichnung) ist dieser

Arbeitsbereich

gekennzeichnet.

Beispielha?e Ausführungen aus der Praxis

18

Bild 17:

Bei dieser 20-kV-Freilei

tung sind die freige schalteten Maste mit- tels grüner Flaggen gekennzeichnet. Der angrenzende Gefahren bereich, durch die am

Mastschalter anstehen

de Spannung, wird durch eine rote Flagge mit Verbotsschild

D-P006 markiert.

Bild 18:

Zeigt einen zum Arbei

ten freigegebenen

Hochspannungsmast

bei dem alle Systeme freigeschaltet sind. Diequotesdbs_dbs18.pdfusesText_24