[PDF] 190101 Praktikum Merkblatt neu - AMS



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Praktikumsvertrag - gmbkde

Praktikumsvertrag für das einjährige gelenkte Praktikum in der Klasse FOS 11 Beachten Sie bitte das beigefügte Merkblatt zur Praktischen Ausbildung in der Klasse 11 der Fachoberschule für den Agrarbereich, die Floristik und die Bio- und Umwelttechnologie



Merkblatt Praktikum - Bachelor

Dieses Merkblatt informiert über Praktikum des Studienganges „Wirtschaft und Politik“ bei Immatrikulation ab dem WS 2016/17 PRAKTIKUMSVERTRAG



Merkblatt für Praktikumsbetriebe - BWZ Obwalden

Merkblatt für Praktikumsbetriebe Schuljahr 2021/22 Während des Brückenjahres arbeiten die Jugendlichen in einem Betrieb und besuchen zusätzlich den Unterricht am BWZ Sarnen Als Praktikumsbetrieb bieten Sie einem jungen Menschen mit erschwerten Startbedingungen eine Chance



Merkblatt Praktikum - Bachelor

Prof Dr Camille Logeay Merkblatt Praktikum Stand: Mrz 2019 Seite 3 von 4 Abgabe mit dem Formblatt Praktikumsblatt bis spätestens sechs Wochen nach Ende des Praktikums, Unterschrift sowohl vom betrieblichen Betreuer als auch von dem/der fachlich betreuenden Hochschullehrer oder Hochschullehrerin Inhalt §9 (4):



Merkblatt zum Praktikumsvertrag für Auszubildende an der

Merkblatt zum Ausbildungsvertrag für Studierende an der Höheren Fachschule Grundlagen: Der Arbeitgeber schliesst mit ausgewählten Höheren Fachschulen Zusammenarbeitsverträge ab, welche den Studieren-den die Möglichkeit geben, die vorgeschriebenen Praktika in ihren Betrieben zu absolvieren Dieses Merkblatt enthält die rechtlichen



190101 Praktikum Merkblatt neu - AMS

Merkblatt Praktikum Mit diesem Projekt soll stellenlosen Jugendlichen jünger als 25-jährig der Einstieg in das Berufsleben er-leichtert werden Ziel ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Beendigung des Prakti-kums Teilnehmerinnen und Teilnehmer Das Projekt wird für stellenlose Jugendliche jünger 25-jährig



Merkblatt für Praxisstellen als Ergänzung zum Praktikumsvertrag

Merkblatt für Praxisstellen als Praktikumsvertrag, der von der Praktikumsstelle, der Schulleitung der jeweiligen Fachakademie und



Informationen zum Praktikum in der Fachoberschule

dem Praktikumsvertrag zur Genehmigung vorzulegen Ein Schulbesuch ist ohne genehmigten Praktikumsplan nicht möglich Der Praktikumsplan kann bei Veränderungen im Laufe des Praktikums angepasst werden Für minderjährige Praktikantinnen und Praktikanten gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes 7

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Seite 1 (Stand: Mai 2015)

Merkblatt Praktikum

Praktikum - was ist das?

men. Das Praktikum wird damit zu einer Art Probezeit, was rechtlich jedoch nicht unproblema- tisch ist. Schüler-Betriebspraktika Für Schüler bestimmter Klassen aller allgemeinbildenden Schulen sind nach Landesrecht Schü- ler-Betriebspraktika in Unternehmen, Verwaltungen etc. vorgeschrieben. Die Praktikantenver- wendung. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. rig gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sind die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) anzuwenden (§ 3 bis 18 BBiG). Damit besteht auch die Pflicht zur Zahlung einer angemessenen Vergütung (§ 10 BBiG). Studentische Pflichtpraktika ben sein. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Sonstige Praktika; Abgrenzung Auf alle weiteren ungenannten Praktika, deren Zweck der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertig- keiten oder Erfahrungen (z. B. Volontariat in einem Zeitungsverlag) ist, findet das BBiG Anwen- dung. schon die Arbeitsleistung gegen Entgelt im Vordergrund, auch wenn der Arbeitnehmer erst noch die notwendigen Kenntnisse sammeln soll; einem vom Ansatz her weder geeigneten noch ge- schulten Arbeitnehmer sollen dabei bestimmte Fertigkeiten vermittelt werden. Eine Unterschei- das BBiG keine Anwendung findet, dafür aber die Normen des Arbeitsrechts. Praktikum nach BBiG vor Beginn der Berufsausbildung in demselben Unternehmen schließenden Ausbildungsvertrag begründet, der zum Inhalt den Erwerb fachlicher Fertigkeiten staatlich anerkannten Ausbildungsberuf hat.

Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (vgl. §§ 13, 15 Abs. 1 BBiG). Innerhalb der

Seite 2 (Stand: Mai 2015)

Probezeit sollen die Vertragspartner prüfen, ob sie für die gesamte Dauer der Ausbildungszeit Ein Praktikum (mit Anwendung des BBiG) unmittelbar vor Beginn der Berufsausbildung gilt als Ausbildungszeit und wird auf die Probezeit angerechnet; dasselbe gilt für ein unmittelbar vorge- ternehmen chen gekündigt werden kann (vg. § 622 III BGB). Durch Tarif- und Einzelvertrag kann die Probe- Praktikum vor der Berufsausbildung auf die Probezeit angerechnet. Das bedeutet, dass die Pro- Praktikum und Sozialversicherungspflicht / gesetzlicher Mindestlohn Klasse 11 der Fachoberschule an Beruflichen Schulen zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie sicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Teilnehmer Vergütung - der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nur wenn bei einem derartigen Praktikum ein Arbeitsentgelt bezogen wird, besteht darüber hinaus Versiche- rungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. ten- und Arbeitslosenversicherung; bereits gesetzlich besteht der Unfallversicherungsschutz als Vorgeschriebene Praktika vor und nach dem Studium sind dagegen in allen Versicherungszwei- gen versicherungsmeldepflichtig durch den Arbeitgeber. Praktikanten, deren Ausbildung unter ten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung ist ihre Ver- sicherungspflicht spezialgesetzlich geregelt (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 Sozialgesetzbuch 5. Buch). Ausgenommen vom Mindestlohn sind sogenannte Pflichtpraktika, also insbesondere solche Praktika, die verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsord- nung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet werden. Bei freiwilligen Praktika, die Berufsorientierung dienen (Orientierungspraktika) oder ausbildungs- bzw. studienbegleitend ge- leistet werden. Ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Prak- Der Mindestlohn gilt nicht bei Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III und bei Maßnahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Seite 3 (Stand: Mai 2015)

Die wichtigsten gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Regelungen für

Betriebspraktika nochmals im Überblick

1. Jugendarbeitsschutzgesetz

Im Wesentlichen sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowohl für das Schülerbetriebsprak- tikum als auch für das Ferienpraktikum folgende Punkte zu beachten: den.

Arbeitszeit

• Schülerbetriebspraktikum 7 Stunden • Kinder (unter 15 Jahre) 7 Stunden • Jugendliche (15 - unter 18 Jahre) 8 Stunden ohne Ruhepausen) • Schülerbetriebspraktikum 35 Stunden • Kinder (unter 15 Jahre) 35 Stunden • Jugendliche (15 - unter 18 Jahre) 40 Stunden Die Arbeit am Samstag oder Sonntag ist nur in einigen Bran- Ruhepausen Ruhepausen müssen im voraus feststehen; • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu 6 Stunden, • 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von min- destens 15 Minuten. beitszeit.

Nachtruhe* 20.00 - 06.00 Uhr

Woche 5 Tage

Ruhetage * Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist verboten

Seite 4 (Stand: Mai 2015)

keit von Schülerinnen und Schülern übersteigen sind verboten, z. B. • Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten; • Arbeiten, bei denen dauerndes Stehen erforderlich ist; • Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung. Einwirkungen beim absichtlichen Umgang mit den besonders

4 im Sinne der Bio-Stoff-Verordnung ausgesetzt sind, sind

verboten. derlich über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Schü- sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwen- dung dieser Gefahren. Bei Betrieben, die unter die Bio-Stoff-Verordnung fallen (z.B. muss die Unterweisung schriftlich fixiert und von den Prakti- kantinnen und Praktikanten unterschrieben werden. Aufsicht Eine ausreichende Aufsicht durch fachkundige erwachsene

Personen ist sicherzustellen.

cherheitsschuhe) zur Verfügung gestellt werden müssen, dürfen Schülerinnen und Schüler mit solchen Arbeiten nur ausrüstungen benutzen. Zugang zu Daten haben, die unter das Datenschutzgesetz fallen, sind sie auf die Schweigepflicht hinzuweisen und dazu schriftlich zu verpflichten.

Seite 5 (Stand: Mai 2015)

2. Sozialversicherung

Schülerbetriebspraktikum Ferienpraktikum

beitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung zu entrichten, weil das Praktikum von der anzusprechen.

3. Unfallversicherung

Schülerbetriebspraktikum Ferienpraktikum

Da es sich um eine Schulveranstaltung han-

delt, unterliegen Schülerbetriebspraktika der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Schülerbetriebspraktikanten/-

praktikantinnen sind auf dem Hin- und Rück- kant/in unfallversichert.

Seite 6 (Stand: Mai 2015)

4. Haftpflichtversicherung

Schülerbetriebspraktikum Ferienpraktikum

lerbetriebspraktikums eine Haftpflichtversiche- rung abschließen und die dafür entstehenden

Kosten übernehmen.

5. Gesetzlicher Mindestlohn

Keinen Anspruch auf Mindestlohn haben

Praktikanten, die ein Praktikum verpflichtend

im Rahmen einer schulischen oder hochschu- lischen Bestimmung, einer Ausbildungsord- nung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie absolvieren.

Praktikanten, die ein Praktikum freiwillig bis

zu einer Dauer von drei Monaten ableisten, das der Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums dient

Praktikanten, die ein Praktikum mit einer

Dauer von bis zu drei Monaten begleitend zu

einer Berufs- oder Hochschulausbildung durchlaufen, soweit nicht bereits zuvor mit demselben Auszubildenden ein solches Prak-

Personen, die an einer Einstiegsqualifizierung

nach § 54a SGB III oder an einer Berufsbil- dungsvorbereitung nach dem Berufsbildungs- gesetz (BBiG) teilnehmen. drei Monate, ist ab dem ersten Tag der Be- zu vergüten.

5. Auflagen des Gesundheitsamtes

Bescheinigung der Belehrung wird vom Gesundheitsamt ausgestellt und ist dem Praktikums- betrieb vor Beginn des Praktikums zu übergeben.

Seite 7 (Stand: Mai 2015)

An der Belehrung darf maximal drei Monate vor Aufnahme des Praktikums teilgenommen worden sein, die Bescheinigung gilt ein Jahr lang. Informationen über die Termine der Belehrung erhalten

6. Abgrenzung des Ferienpraktikums zur Ferienarbeit

Ziel der Ferienarbeit ist in erster Linie das Geld verdienen. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler

hier sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes anzuwenden. Vorschriften für Kinder. Als Kind gelten jene, die noch nicht 15 Jahre alt sind. wie beispielsweise das Austragen von Zeitungen oder die Betreuung von Personen und Tieren. cherungspartner.quotesdbs_dbs18.pdfusesText_24