Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Nöschenröder Straße 48
Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Lärchenstr. 27
Wird eine akute Behandlung außerhalb der Bereitschaftszeiten der behandelnden Ärzte notwendig werden der ärztliche. Bereitschaftsdienst oder der Notarzt
Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Herkulesstraße 38
Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Schwanthaler Strasse 5
13?/07?/2016 Informationen zur ärztlichen fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung. Auf dem Roßbühl 3-5
Für das Absolvieren einer Hospitation ist keine Approbation/Berufserlaubnis notwendig da die Hospitation keine Ausübung des ärztlichen Berufs darstellt. Dies
19?/11?/2015 Facharzttiteln und anderen ärztlichen Qualifikationen. • Informationen zur ärztlichen Tätigkeit Dienstleistungsangebote
Informationen für. Patientinnen und Patienten. Bei schweren akuten oder chroni- schen Erkrankungen kommt der Er- nährung eine besondere Bedeutung.
Ist eine fach- ärztliche Versorgung in einer niedergelassenen Praxis erforderlich erfolgt die Leistungserbringung und Abrechnung mittels
Ärztinnen und Ärzte welche bereits in einem andern Kanton oder in einem EU - oder EFTA - Staat über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen und dort tätig sind können während längstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderj ahr ihren Beruf im Kanton Zürich ausüben ohne eine formelle Bewilligung beantragen zu müssen
Leitfaden zur patientenorientierten Arzt-Patienten-Kommunikation Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte basierend auf dem UTB-Studienbuch „Medizinische Kommunikation Grundla-gen der ärztlichen Gesprächsführung“ stelle ich Ihnen mit diesem Leitfaden Informationen zur Verfügung die Ihnen sowohl bei der Vorbereitung als auch
träge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinan-zierungsvereinbarung WFV) Die Vereinbarung sieht vor dass die Kantone den Spitälern pro Jahr und Ärztin/Arzt in Weiterbildung pauschal CHF 15'000 ausrichten
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz KHSG) – in Kraft Demnach sollen zur Behandlung von ambulanten Notfallpatienten Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern eingerichtet oder Notaufnahmen der Krankenhäuser über Kooperationen stärker in den Notdienst eingebunden werden
Arztdiplomen und Facharzttiteln bzw enthält Strafbestimmungen für unberechtigtes Führen einer entsprechenden Bezeichnung Zusätzlich können folgende Erlasse zur Anwendung gelangen: Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb das Strafgesetzbuch kantonales Gesundheitsrecht kantonales Strafrecht oder Uni-