[PDF] BESCHÄFTIGUNG ÄLTERER ARBEITNEHMER – WAS IST ZU





Previous PDF Next PDF



MERKBLATT Arbeiten in Österreich für einen ausländischen

1 gen 2021 Letzteres wäre beispielsweise dann der Fall wenn ein/e ... Zusätzlich zum Gehalt (inklusive Arbeitnehmerbeiträge zur SV) hat sich.



Arbeitsgemeinschaft im Arbeitsrecht – WS 2008/2009 Fall 9

Arbeitsgemeinschaft im Arbeitsrecht – WS 2008/2009. Fall 9. 1. Fall 9. Kündigungsrecht örtlich laut SV § 46 Abs. 2 ArbGG



BESCHÄFTIGUNG ÄLTERER ARBEITNEHMER – WAS IST ZU

1 gen 2022 Im Falle einer mittelbaren Diskriminierung erfolgt die Ungleichbehandlung einer Person nicht ... 13590 DN-SV-Beiträge (18



Praktischer Leitfaden zum anwendbaren Recht in der Europäischen

Wird ein Arbeitnehmer unmittelbar hintereinander in mehrere Mitgliedstaaten entsandt liegt in jedem Fall eine neue Entsendung im Sinne von Artikel 12 Absatz 1.



Leitfaden für den mobiLen europäischen arbeitnehmer

4.3 Anzuwendendes Arbeitsrecht: EG-Verordnung 593/2008 . dem Fall dass ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber für kurze Zeit in einen anderen ...



Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz

23 mag 2017 Im Fall von Beschäftigungsver boten nach dem Mutterschutzgesetz bekommen Sie den fortgezahlten Lohn bzw. den Arbeitgeberzuschuss zu 100 Prozent ...



Vorübergehende Regelungen zum Saison-Kurzarbeitergeld

1 dic 2021 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge):. Die SV-Beiträge werden im ... März 2022 begrenzt auf die Fälle in denen der.



Der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe: Gut für alle.

CafetierSuisse. – Compass Group (Schweiz) AG. – SV Group. – ZFV-Unternehmungen nehmer im Falle der öffentlichen Zugänglichkeit zwingend im Vergleich.



Fall 9 - Lösung

Da der SV keine Anhaltspunkte dahingehend HEMMER/WÜST Arbeitsrecht



Arbeitsbehelf 2021 für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie

29 gen 2021 Verstößt der freie Dienstnehmer gegen seine Auskunftsverpflichtung haben die Dienstgeber im Falle einer Beitragsvorschreibung (z.

0

BESCHÄFTIGUNG ÄLTERER ARBEITNEHMER ²

WAS IST ZU BEACHTEN?

1

Einleitung

Die Broschüre bietet einen Überblick über die wichtigsten Besonderheiten, die bei der

Weitere ausführliche Informationen und Tipps sowie Muster und Formulare zum Thema Arbeits- und Sozialrecht finden Sie unter www.wko.at/arbeitundsoziales. 2

Inhaltsverzeichnis

1. Gleichbehandlung bei Stellenausschreibung und Stellenbesetzung ...................... 5

1.1. Allgemeines ....................................................................................... 5

1.2. Geltungsbereich .................................................................................. 5

1.4. Folgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ................................. 6

1.4.1. Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung ............................................. 6

1.4.3. Beweislastverteilung ........................................................................ 6

2. Berücksichtigung von Vordienstzeiten ......................................................... 8

2.1. Allgemeines ....................................................................................... 8

2.2. Vordienstzeitenanrechnung beim Urlaub ..................................................... 8

2.3. Vordienstzeitenanrechnung durch Kollektivvertrag ......................................... 8

3. Begünstigungen bei Sozialversicherungs- und Steuerabgaben ........................... 10

3.1. Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages ............................................ 10

3.2. Entfall des Insolvenzentgeltsicherungsbeitrages ........................................... 10

3.3. Entfall des Unfallversicherungsbeitrages ab dem 60. Lebensjahr ....................... 10

3.4. Entfall des Dienstgeberbeitrages zum FLAF und des Zuschlages zum

Dienstgeberbeitrag (DB + DZ) .......................................................................... 11

3.5. Entfall der Dienstgeberabgabe der Stadt Wien (U-Bahn-Steuer) ................................. 11

4.1. Eingliederungsbeihilfe ÅFRPH %MŃN´ ...................................................... 12

4.1.4. Antragstellung .............................................................................. 12

5. Pensionsbezug und Erwerbseinkommen ...................................................... 13

5.1. Allgemeines .................................................................................... 13

5.2. Normale Alterspension ......................................................................... 13

5.3. Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ................................. 13

5.4. Korridorpension ................................................................................. 14

5.6. Witwer/Witwenpension ....................................................................... 15

6. Gleichbehandlung im Arbeitsumfeld ........................................................... 16

6.1. Allgemeines ..................................................................................... 16

6.2. Folgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ............................... 16

6.2.2. Aus- und Weiterbildung ................................................................... 16

6.2.4. Freiwillige Sozialleistungen .............................................................. 17

6.2.5. Sonstige Arbeitsbedingungen ............................................................ 17

6.3. Beweislastverteilung ........................................................................... 17

3

7. Altersteilzeit ....................................................................................... 18

7.1. Allgemeines ..................................................................................... 18

7.2. Arbeitsvertragliche Anspruchsvoraussetzung ............................................... 18

7.2.1. Grundlagen ................................................................................. 18

7.3. Altersteilzeitgeld ............................................................................... 20

7.3.1. Allgemeines................................................................................. 20

7.3.2. Antrittsalter und Anwartschaft .......................................................... 20

7.3.3. Ausmaß und Berechnung des Altersteilzeitgeldes .................................... 21

7.3.4. Kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung ................................................. 22

7.3.5. Grundlagen der Blockzeitvariante ....................................................... 23

7.3.6. Krankenstand in der Blockzeitvariante ................................................. 23

7.3.7. Urlaub in der Blockzeitvariante ......................................................... 24

8. Teilpension ² Erweiterte Altersteilzeit ........................................................ 25

8.1. Allgemeines ..................................................................................... 25

8.2. Arbeitsvertragliche Anspruchsvoraussetzungen ............................................ 25

8.2.1. Grundlagen ................................................................................. 25

8.2.2. Inhaltliche Voraussetzungen der Teilpensionsvereinbarung ......................... 26

8.2.3. Wichtige Vertragspunkte ................................................................. 26

8.3. Teilpensionsgeld ................................................................................ 26

8.3.1. Allgemeines................................................................................. 26

8.3.2. Voraussetzungen ........................................................................... 26

8.3.3. Antrittsalter ................................................................................ 27

8.3.4. Anwartschaft ............................................................................... 27

8.3.5. Bezugsdauer ................................................................................ 27

8.3.6. Teilpension ² kontinuierliche Altersteilzeit ............................................ 27

8.3.7. Antragstellung .............................................................................. 27

8.4. Berechnung ...................................................................................... 27

8.4.1. Allgemeines................................................................................. 27

8.4.2. Ausmaß der Teilpension .................................................................. 28

8.4.3. Kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung ................................................. 28

9. Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Arbeitsverfassungsgesetz .................... 30

9.1. Allgemeines ..................................................................................... 30

9.2. Sozialwidrige Kündigung ....................................................................... 30

9.3. Ältere Arbeitnehmer ........................................................................... 30

9.4. Anfechtungsverfahren ......................................................................... 31

9.4.1. Betriebe ohne Betriebsrat ................................................................ 32

9.4.2. Betriebe mit Betriebsrat .................................................................. 32

9.4.3. Ausgang des Anfechtungsverfahrens .................................................... 32

10.1. Allgemeines .................................................................................... 33

10.2. Folgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ............................. 33

10.2.1. Anfechtung der diskriminierenden einseitigen

10.2.2. Anfechtung des diskriminierenden Ablaufs des

10.2.3. Finanzielle Ansprüche bei diskriminierender

10.2.4. Beweislastverteilung ..................................................................... 34

4

11. Frühwarnsystem ................................................................................. 35

11.1. Allgemeines .................................................................................... 35

11.2. Anzeigepflicht ................................................................................. 35

11.4. Inhalt der Anzeige ............................................................................ 36

11.5. Vorherige Zustimmung des Arbeitsmarktservice ......................................... 36

12.Exkurs: Gleichbehandlungskommission und Anwaltschaft für

Gleichbehandlungsfragen ....................................................................... 37

12.1. Gleichbehandlungskommission .............................................................. 37

12.2. Anwaltschaft für Gleichbehandlung ....................................................... 37

5

1. Gleichbehandlung bei Stellenausschreibung und

Stellenbesetzung

1.1. Allgemeines

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung.

1.2. Geltungsbereich

Die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes gelten für

Heimarbeiter,

Leiharbeitnehmer sowie

Überlassung und Entsendung.

1.3. Gleichbehandlung im Zusammenhang mit einem konkreten

Aufgrund des Alters darf daher niemand unmittelbar oder mittelbar bei

Festsetzung des Entgelts

diskriminiert werden. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres Alters in einer erfahren hat oder erfahren wird. Im Falle einer mittelbaren Diskriminierung erfolgt die Ungleichbehandlung einer Person nicht offensichtlich wegen des Alters, sondern aufgrund einer dem Anschein nach neutralen Regelung, die benachteiligende Auswirkungen haben kann.

Vorsicht!

Daraus ergibt sich, dass Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und die sich daraus 6

Beispiel:

30 Jahre, zur 9HUVPlUNXQJ XQVHUHV 3URÓHNPPHMPV JHVXŃOP´ VPHOOP HLQH $OPHUsdiskriminierung

dar.

1.4. Folgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

1.4.1. Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung

Der erstmalige Verstoß gegen das Gebot zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung ist mindestens zwei Monatsentgelte, wenn der Stellenbewerber bei bis zu ½ D00-, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der durch die Diskriminierung entstandene Schaden nur darin besteht, dass die Berücksichtigung der Bewerbung verweigert wurde. Darunter fallen Stellenbewerber, deren Bewerbungen im Auswahlverfahren wegen des Alters unberücksichtigt blieben, die aber die zu vergebende Stelle auch ohne Der Anspruch kann vom Stellenbewerber binnen sechs Monaten ab der Ablehnung der

Bewerbung gerichtlich geltend gemacht werden.

Tipp! sachlichen Argumente für bzw. gegen die erfolgreiche Bewerbung herauszuarbeiten.

1.4.3. Beweislastverteilung

Beruft sich ein Arbeitnehmer im Streitfall auf den Diskriminierungstatbestand des Alters, hat er diesen glaubhaft zu machen. Dem Arbeitgeber obliegt, zu beweisen, dass Arbeitgeber glaubhaft gemachtes Motiv für die unterschiedliche Behandlung ausschlaggebend war oder die die Diskriminierung bewirkenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren durch ein und erforderlich sind. 7

Vorsicht!

jedenfalls eine ausreichende sachliche Rechtfertigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes vorliegen! Was als ausreichende sachliche Rechtfertigung anzusehen ist und ob eine Ungleichbehandlung zur Erreichung eines (legitimen) Ziels 8

2. Berücksichtigung von Vordienstzeiten

2.1. Allgemeines

vorzuweisen. Eine zwingende Anrechnung von Vordienstzeiten für arbeitsrechtliche Ansprüche kann sich sowohl aus gesetzlichen Bestimmungen als auch aus kollektivvertraglichen Regelungen ergeben.

2.2. Vordienstzeitenanrechnung beim Urlaub

Urlaubsausmaß

Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern im Inland oder im EU-/EWR-Raum, sofern sie mindestens je 6 Monate gedauert haben, sie mindestens je 6 Monate gedauert haben sowie

Entwicklungshelferzeiten

von Schulzeiten mit Vordienstzeiten ist die gesamte Anrechnung mit 7 Jahren begrenzt.

Vorsicht!

Schulzeiten auf 7 Jahre ausgedehnt werden!

anzurechnen.

2.3. Vordienstzeitenanrechnung durch Kollektivvertrag

anderen Arbeitgebern nachweist, bei der Einstufung in die Gehaltsordnung des

Kollektivvertrages anzurechnen.

9

Beispiel:

Der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, und der Kollektivvertrag in Information und Consulting sehen vor, dass anzurechnen sind. Tipp! Informieren Sie sich über die Anrechnung von Vordienstzeiten in dem anzuwendenden

Kollektivvertrag.

anrechenbare Vordienstzeiten bekanntzugeben und durch entsprechende Urkunden (Dienstzeugnis, Versicherungsdatenauszug) nachzuweisen. Die festgestellten anrechenbaren Vordienstzeiten sind im Dienstzettel oder Dienstvertrag festzuhalten. 10

3.1. Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen somit je

3 % an Arbeitslosenversicherungsbeitrag.

Bei geringem Einkommen vermindert sich dieser von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils dem Arbeitnehmer bereits eine Pension zuerkannt wurde (außer eine Witwen- oder

Waisenpension),

die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension (Mindestalter, erforderliche Anzahl von Versicherungs- und Beitragsmonaten) ² ausgenommen der Korridorpension - erfüllt sind oder das 63. Lebensjahr vollendet wurde.

Vorsicht!

Diese Ausnahme gilt sowohl für echte, als auch für freie Dienstnehmer.

3.2. Entfall des Insolvenzentgeltsicherungsbeitrages

Der Insolvenzentgeltsicherungsbeitrag ist ein vom Arbeitgeber zu tragender Zuschlag zu dem seit 1.1. 2020. Für Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, ist ab Beginn des folgenden

Kalendermonats kein Zuschlag zu entrichten.

Tipp! Sollte die Gebietskrankenkasse entgegen der gesetzlichen Regelung dennoch den aber den erfolgsversprechenden Antrag auf Rückerstattung zu stellen, über den in letzter Konsequenz der Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hat.

3.3. Entfall des Unfallversicherungsbeitrages ab dem 60. Lebensjahr

werden jedoch aus den Mitteln der Unfallversicherung getragen. 11

3.4. Entfall des Dienstgeberbeitrages zum FLAF und des Zuschlages

zum Dienstgeberbeitrag (DB + DZ) dem darauffolgenden Kalendermonat.

3.5. Entfall der Dienstgeberabgabe der Stadt Wien (U-Bahn-Steuer)

mehr zu entrichten. 12

4.1. (LQJOLHGHUXQJVNHLOLOIH ÅFRPH %MŃN´

das AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind, bezahlt werden. Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. WiedereinsteigerInnen oder

Beachte!

arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen dem AMS und dem Arbeitgeber vereinbart.

4.1.4. Antragstellung

regional unterschiedlich sein. 13

5. Pensionsbezug und Erwerbseinkommen

5.1. Allgemeines

Vorsicht!

Pensionsbezug erzielten Erwerbseinkommens gekürzt.

5.2. Normale Alterspension

Geburtstag (bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen, wie z.B. ein Mindestausmaß an

Versicherungszeiten).

Einkünfte ² ausgeübt werden, es ist jedoch eine gemeinsame Versteuerung von Pension und Erwerbseinkommen durchzuführen.

Vorsicht!

5.3. Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

für Frauen vor dem 60. Lebensjahr ein Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer bestehen. Dabei sieht das Gesetz strenge Zuverdienstgrenzen bzw.

Wegfallbestimmungen vor.

Am so genannten Pensionsstichtag (= der Monatserste nach Antragstellung, an dem die Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch vorliegen) darf keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz

Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und

Geringfügigkeitsgrenze 2022 ½ 485,85 monatlich) vorliegen. 14

Vorsicht!

über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen oder eine Pflichtversicherung in der

5.4. Korridorpension

Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der vorzeitigen Alterspension. Damit eine Pension aus gesundheitlichen Gründen ausbezahlt werden kann (Pensionsanfall), Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2022 ½ 485,85 monatlich) ausgeübt werden, ohne dass sich dadurch die Pension verringert. das Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt und das monatliche Gesamteinkommen (= Summe aus der Bruttopension und dem (URHUNVHLQNRPPHQ ½ 1.283,29 brutto (Wert 2022) übersteigt. Übersteigt das monatliche Gesamteinkommen den angeführten Wert, wird die Pension umquotesdbs_dbs4.pdfusesText_8
[PDF] Fälle Lerneinheit VII – Anwaltsvertrag

[PDF] Fälle von Rechtsextremismus

[PDF] FALLER car system (FCS) - Le Style Et La Mode

[PDF] Falling in love again score - Musi

[PDF] FALLING IN LOVE matt black/black/black DC05-6 - Astéri e-shop

[PDF] FALLING LEAF UP ROUND alu pol/black DL00-0

[PDF] FALLING STAR SUSPENSION UP ROUND chrome/white/white

[PDF] Fällkniven Qualitätsmesser aus Schweden

[PDF] FALLON 10 ans de planification d`urgence

[PDF] Fallschirmsprung - Tandemsprung mit Video Der besondere

[PDF] Fallstudie herunterladen (Deutsch)

[PDF] Falsche Polizisten

[PDF] Falsche Schwarze Witwe

[PDF] Falsche Verdächtigung KK 527-532 - strafrecht

[PDF] Falsche Verdächtigung, § 164 StGB