[PDF] DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“





Previous PDF Next PDF



DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“

03?/05?/2011 Benutzung von Gehörschutz. Regeln stellen bereichs- arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhal- te zusammen.



DGUV Information 212-024 - Gehörschutz

Gehörschutzstöpsel. • Otoplastiken. Die Liste „Alle dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG-Baumusterprüfbescheinigung“ findet sich in der Regel „Benutzung von 



DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“

03?/05?/2011 Druckerscheinungen sind bei Gehörschutz-Otoplastiken aus hartem Material mög- lich wenn während der Benutzung häufig erhebliche Kopfdrehungen ...



Neues Prüfverfahren zum Warnsignalhören im Eisenbahnbetrieb

Andererseits ist die Benutzung von. Gehörschutz wegen der Lärmexposition. (LEX8h > 85 dB(A)) erforderlich und nach. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-.



Gehörschutz (BGI/GUV-I 5024)

Benutzung von Gehörschutz. Der Arbeitgeber hat die Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze seiner. Beschäftigten zu erstellen.



DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“

01?/05?/2011 Druckerscheinungen sind bei Gehörschutz-Otoplastiken aus hartem Material mög- lich wenn während der Benutzung häufig erhebliche Kopfdrehungen ...



Benutzung von Gehörschutz im Lärmbereich Betriebsanweisung Nr

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN. • Vor der Benutzung ist der Gehörschutz auf augenscheinliche Mängel und einwandfreien Zustand zu prüfen.



DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“

03?/05?/2011 Druckerscheinungen sind bei Gehörschutz-Otoplastiken aus hartem Material mög- lich wenn während der Benutzung häufig erhebliche Kopfdrehungen ...



DGUV

Für Musiker in einem Orchester ergeben sich dadurch Probleme die eine Benutzung von Gehörschutz unmöglich machen können. Wird die Musik verzerrt wahrgenommen



Fachbereich AKTUELL Neue PSA-Verordnung – Auswirkungen auf

01?/03?/2019 Was ist jährliche Unterweisung und qualifizierte Benutzung? ... fizierten Benutzung von Gehörschutz" (Anhang 6 der DGUV Regel 112-194).

Mai 2011 aktualisierte Fassung Januar 2015

DGUV Regel 112-194

112-194

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Titelbild: © somenski/Fotolia

Layout & Gestaltung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion Ausgabe Mai 2011, aktualisierte Fassung Januar 2015 DGUV Regel 112-194 (bisher BGR/GUV-R 194) zu beziehen bei oder unter www.dguv.de/publikationen

Mai 2011 aktualisierte Fassung Januar 2015

Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhal- Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhü- Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Aus- Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur bezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für entsteht bei diesen Regeln nicht. 3

SeiteSeite

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung ..................................... 6 1

Anwendungsbereich .............. 7

2

Begrisbestimmungen ........... 8

3

Maßnahmen zur Verhütung

von

Gefahren für Leben und

Gesundheit bei der Arbeit ...... 10

3.1

Bereitstellung ........................ 10

3.1.1

Maßnahmen .......................... 10

3.1.2

Rangfolge der Schutzmaßnah-

men ....................................... 11 3.1.3 3.1.4

Kennzeichnung ...................... 16

3.2

Auswahl ................................. 17

3.2.1

Auswahlprinzipien ................. 17

3.2.2

Ergonomie ............................. 28

3.3

Benutzung ............................. 29

3.3.1

Betriebsanweisung ................ 29

3.3.2

Arbeitsmedizinische Vorsorge 29

3.3.3

Unterweisung ......................... 29

3.3.4

Informationsbroschüre des

Herstellers ............................. 30

3.3.5 3.3.6

Überwachung......................... 31

3.3.7

Befreiung von der Benutzung . 31

3.3.8 3.3.9 zern ....................................... 33

3.3.10

Warnsignalen ......................... 35

3.3.11

3.3.12

Kombination von mehreren

rüstungen .............................. 37

3.3.13

und Trageverhalten ................ 38

3.3.14

Prüfung vor der Benutzung von

3.4

Lagerung, Inspektion und

Pflege .................................... 38

3.4.1

Hygiene und Pflege ................ 38

3.4.2

Inspektion und Austausch ...... 39

3.4.3

Lagerung, Ausgabe und

Verfügbarkeit ......................... 39

3.4.4

Alterung ................................. 40

4

SeiteSeite

Anhang 1

Rechnerisches Verfahren zur

Prüfung auf Einhaltung der ma-

werte ..................................... 41 1.

Sachgerechte Benutzung ....... 41

2.

Qualizierte Benutzung.......... 42

Anhang 2

Methoden zur Auswahl von ge-

1.

Allgemeines ........................... 45

2

Oktavband-Methode .............. 46

3

HML-Methode ........................ 47

3.1

Rechnerische Bestimmung ..... 47

3.2

Graphische Bestimmung ........ 47

4

HML-Check ............................. 50

4.1

HML-Check mit Liste der Ge-

bank ...................................... 50 4.2

HML-Check mit bekanntem H,

M oder L-Wert ......................... 51

5.

Auswahl nach dem Spitzen-

schalldruckpegel ................... 52

Anhang 3

Alle dem IFA gemeldeten Ge-

terprüescheinigung (Stand:

15.01.2014) ............................. 55

Anhang 4

Muster einer Betriebsanwei-

Anhang 5

Abkürzungsverzeichnis für

schalltechnische Mess- und

Anhang 6

Unterweisungsrichtlinie zur

qualizierten Benutzung von

Anhang 7

Anatomie des Ohres ............... 106

Anhang 8

Vorschrien und Regeln .......... 108

5

Vorbemerkung

6

In dieser Regel sind die Vorschri?en

• des Arbeitsschutzgesetzes,

• der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung • der achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung chung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes sowie berücksichtigt.

1 Anwendungsbereich

den, z. B.

• beim Einsatz von Hobbywerkzeugen,

• bei der Ausübung bestimmter Sportarten, z. B. Schießsport. 7

2 Begrisbestimmungen

1. oder 2. EX,8h pegel bezogen auf eine 8-Stunden-Schicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auretenden

Schallereignisse.

3.

Der Spitzenschalldruckpegel (

pC,peak Frequenzbewertung "C“ und der Zeitbewertung "peak“ innerhalb des Messzeitraums. beitsschicht erfasst werden. 4. 5. EX,8h = 85 dB(A), pC,peak = 137 dB(C)) erreicht oder überschritten wird. 6. verschlimmert. 8. C A = -2 dB 9. C A = +2 dB 8 L C - L A +10 dB 11. dem Stand der Technik und den Informationen der Hersteller. 12. Qualizierte Benutzung erfordert neben den Kentnissen für sachgerechtes Benutzen zu- durch den Unternehmer. 13. K s

Begrisbestimmungen

9

3 Maßnahmen zur Verhütung von

Gefahren für Leben und Gesundheit

bei der Arbeit 3.1

Bereitstellung

positionspegel von über 80

Schalldruckpegels von 135

Technik entsprechen.

Von Bedeutung sind z.

B.: die CE-Kennzeichnung, der Tragekomfort, die Arbeitsumgebung, die Vereinbarkeit mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungen. 3.1.1 mitteln und die jeweils notwendigen Schutzmaßnahmen,

Technisch,

Organisatorisch,

festlegen.

3.1.1.1

10 oder

3.1.1.2

entsprechend Anhang 1. Dabei wird zwischen sachgerechter und qualizierter Be- nutzung unterschieden. benutzen. (T) oder organisatorische (O) Maßnahmen vermieden werden, muss ein geeigneter,

3.1.3.1

Schutzausrüstungen.

Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit tionen - Kopügel, Nackenbügel, Universalbügel - als Verbindungselemente der

3.1.3.1.2

3.1.3.1.2.1

Mit einer elektroakustischen Ausrüstung werden schwache Signale am Ohr ver- dB(A) len ist insbesondere bei Arbeitsabschnitten mit niedrigen Schalldruckpegeln bis etwa 82 dB(A) am

Ohr wirksam werden.

3.1.3 mit Kopügel oder über Kabelverbindungen Informationen zu übertragen. Es gibt Systeme, die

3.1.3.1.2.3

dert werden. Dieser setzt sich aus etwa gleichen Schalldruckpegeln und Frequen-

Technik bei tiefen Frequenzen.

3.1.3.1.2.4

Radio am Ohr erzeugte Schalldruckpegel auf 82

dB(A) begrenzt.

3.1.3.1.3

rüstungen henen Industrieschutzhelmen befestigt werden. Diese Kombination gibt es als Ein- heit oder auch als Ausrüstungen zur Selbstmontage. Dabei sollten nur geprüe und

B. Gesichtsschutz, lassen sich mit Kap-

Prüfnormen vor.

3.1.3.2

Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit Einige Typen werden wahlweise mit und ohne Verbindungsschnur, in verschiedenen angeboten. Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 14 ner Ausführungen angeboten werden, ist es, dass sie sofort ohne vorherige Form- Lamellen wachsenden Durchmessers oder Sortimente einzelner Typen verschie- men und -querschnitte und der daraus resultierenden unbefriedigenden Passform biert werden.

3.1.3.2.2

werden.

3.1.3.2.3

Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit zum einmaligen Gebrauch bestimmt.quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
[PDF] Benutzungsordnung - Staatliche Museen zu Berlin

[PDF] Benutzungsordnung_2011 w w w

[PDF] Benützungsrecht des Mieters

[PDF] Benvenuti ! Welcome ! Bienvenue ! Willkommen - Anciens Et Réunions

[PDF] Benvenuti et un bon GUSTO à tout le monde!

[PDF] benvenuto al lavoro in sicurezza! - Italie

[PDF] Benvinguda_fr - Festival

[PDF] Benvolgut xxxxx

[PDF] benz, on obtient une automobile comme la - Des Voitures

[PDF] BENZA - Industry Générateurs

[PDF] Benzidine - Rotterdam Convention

[PDF] Benzin-Heckenschere Petrol Hedge trimmer Taille

[PDF] Benzodiazepinabhängigkeit

[PDF] Benzo[a]pyrene - IARC Monographs on the Evaluation of

[PDF] Ben`s Pedigree - AB Border Collies - Anciens Et Réunions