[PDF] DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“





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DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“

03?/05?/2011 Benutzung von Gehörschutz. Regeln stellen bereichs- arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhal- te zusammen.



DGUV Information 212-024 - Gehörschutz

Gehörschutzstöpsel. • Otoplastiken. Die Liste „Alle dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG-Baumusterprüfbescheinigung“ findet sich in der Regel „Benutzung von 



DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“

03?/05?/2011 Druckerscheinungen sind bei Gehörschutz-Otoplastiken aus hartem Material mög- lich wenn während der Benutzung häufig erhebliche Kopfdrehungen ...



Neues Prüfverfahren zum Warnsignalhören im Eisenbahnbetrieb

Andererseits ist die Benutzung von. Gehörschutz wegen der Lärmexposition. (LEX8h > 85 dB(A)) erforderlich und nach. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-.



Gehörschutz (BGI/GUV-I 5024)

Benutzung von Gehörschutz. Der Arbeitgeber hat die Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze seiner. Beschäftigten zu erstellen.



DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“

01?/05?/2011 Druckerscheinungen sind bei Gehörschutz-Otoplastiken aus hartem Material mög- lich wenn während der Benutzung häufig erhebliche Kopfdrehungen ...



Benutzung von Gehörschutz im Lärmbereich Betriebsanweisung Nr

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN. • Vor der Benutzung ist der Gehörschutz auf augenscheinliche Mängel und einwandfreien Zustand zu prüfen.



DGUV Information 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“

03?/05?/2011 Druckerscheinungen sind bei Gehörschutz-Otoplastiken aus hartem Material mög- lich wenn während der Benutzung häufig erhebliche Kopfdrehungen ...



DGUV

Für Musiker in einem Orchester ergeben sich dadurch Probleme die eine Benutzung von Gehörschutz unmöglich machen können. Wird die Musik verzerrt wahrgenommen



Fachbereich AKTUELL Neue PSA-Verordnung – Auswirkungen auf

01?/03?/2019 Was ist jährliche Unterweisung und qualifizierte Benutzung? ... fizierten Benutzung von Gehörschutz" (Anhang 6 der DGUV Regel 112-194).

DGUV Regel 112-194

112-194

Mai 2011 aktualisierte Fassung Januar 2015

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Titelbild: © somenski/Fotolia

Layout & Gestaltung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion Ausgabe Mai 2011, aktualisierte Fassung Januar 2015 DGUV Regel 112-194 (bisher BGR/GUV-R 194) zu beziehen bei oder unter www.dguv.de/publikationen

Mai 2011 aktualisierte Fassung Januar 2015

Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhal- Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhü- Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Aus- Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur bezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für entsteht bei diesen Regeln nicht. 3

Seite Seite

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung ..................................... 6

1 Anwendungsbereich .............. 7

2 Begri?sbestimmungen ........... 8

3 Maßnahmen zur Verhütung

von Gefahren für Leben und

Gesundheit bei der Arbeit ...... 10

3.1 Bereitstellung ........................ 10

Maßnahmen .......................... 10

3.1.2 Rangfolge der Schutzmaßnah-

men ....................................... 11

3.1.4 Kennzeichnung ...................... 16

3.2 Auswahl ................................. 17

3.2.1 Auswahlprinzipien ................. 17

3.2.2 Ergonomie ............................. 28

3.3 Benutzung ............................. 29

3.3.1 Betriebsanweisung ................ 29

3.3.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge 29

3.3.3 Unterweisung ......................... 29

3.3.4 Informationsbroschüre des

Herstellers ............................. 30

3.3.6 Überwachung......................... 31

zern ....................................... 33

Warnsignalen ......................... 35

3.3.12 Kombination von mehreren

rüstungen .............................. 37 und Trageverhalten ................ 38

3.3.14 Prüfung vor der Benutzung von

3.4 Lagerung, Inspektion und

Pflege .................................... 38

3.4.1 Hygiene und Pflege ................ 38

3.4.2 Inspektion und Austausch ...... 39

3.4.3 Lagerung, Ausgabe und

Verfügbarkeit ......................... 39

3.4.4 Alterung ................................. 40

4

SeiteSeite

Anhang 1

Rechnerisches Verfahren zur

Prüfung auf Einhaltung der ma-

werte ..................................... 41

1. Sachgerechte Benutzung ....... 41

2. Quali?zierte Benutzung.......... 42

Anhang 2

Methoden zur Auswahl von ge-

1. Allgemeines ........................... 45

2 Oktavband-Methode .............. 46

3 HML-Methode ........................ 47

3.1 Rechnerische Bestimmung ..... 47

3.2 Graphische Bestimmung ........ 47

4 HML-Check ............................. 50

4.1 HML-Check mit Liste der Ge-

bank ...................................... 50

4.2 HML-Check mit bekanntem H,

M oder L-Wert ......................... 51

5. Auswahl nach dem Spitzen-

schalldruckpegel ................... 52

Anhang 3

Alle dem IFA gemeldeten Ge-

terprü?escheinigung (Stand:

15.01.2014) ............................. 55Anhang 4

Muster einer Betriebsanwei-

Anhang 5

Abkürzungsverzeichnis für

schalltechnische Mess- und

Anhang 6

Unterweisungsrichtlinie zur

quali?zierten Benutzung von

Anhang 7

Anatomie des Ohres ............... 106

Anhang 8

Vorschri?en und Regeln .......... 108

5

Vorbemerkung

6

In dieser Regel sind die Vorschri?en

€ des Arbeitsschutzgesetzes,

€ der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung € der achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung chung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes sowie berücksichtigt.

1 Anwendungsbereich

den, z. B.

€ beim Einsatz von Hobbywerkzeugen,

€ bei der Ausübung bestimmter Sportarten, z. B. Schießsport. 7

2 Begri?sbestimmungen

oder 2. EX,8h pegel bezogen auf eine 8-Stunden-Schicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz au?retenden

Schallereignisse.

3. Der Spitzenschalldruckpegel (L

pC,peak Frequenzbewertung "C" und der Zeitbewertung "peak" innerhalb des Messzeitraums. beitsschicht erfasst werden. EX,8h = 85 dB(A), L pC,peak = 137 dB(C)) erreicht oder überschritten wird. verschlimmert. L C - L A = -2 dB L C - L A = +2 dB 8 L C - L A = +10 dB dem Stand der Technik und den Informationen der Hersteller.

12. Quali?zierte Benutzung erfordert neben den Kentnissen für sachgerechtes Benutzen zu-

durch den Unternehmer. 13. K s

Begri?sbestimmungen

9

3 Maßnahmen zur Verhütung von

Gefahren für Leben und Gesundheit

bei der Arbeit

3.1 Bereitstellung

Technik entsprechen.

Von Bedeutung sind z. B.:

€ die CE-Kennzeichnung,

€ der Tragekomfort,

€ die Arbeitsumgebung,

€ die Vereinbarkeit mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungen. mitteln und die jeweils notwendigen Schutzmaßnahmen,

€ Technisch,

€ Organisatorisch,

festlegen. 10 oder entsprechend Anhang 1. Dabei wird zwischen sachgerechter und quali?zierter Be- nutzung unterschieden. benutzen.

3.1.2 Rangfolge der Schutzmaßnahmen

(T) oder organisatorische (O) Maßnahmen vermieden werden, muss ein geeigneter,

Schutzausrüstungen.

11Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit

tionen - Kop?ügel, Nackenbügel, Universalbügel - als Verbindungselemente der Mit einer elektroakustischen Ausrüstung werden schwache Signale am Ohr ver- len ist insbesondere bei Arbeitsabschnitten mit niedrigen Schalldruckpegeln bis

Ohr wirksam werden.

Abb. 1

mit Kop?ügel 12 oder über Kabelverbindungen Informationen zu übertragen. Es gibt Systeme, die dert werden. Dieser setzt sich aus etwa gleichen Schalldruckpegeln und Frequen-

Technik bei tiefen Frequenzen.

Radio am Ohr erzeugte Schalldruckpegel auf 82 dB(A) begrenzt. rüstungen henen Industrieschutzhelmen befestigt werden. Diese Kombination gibt es als Ein- heit oder auch als Ausrüstungen zur Selbstmontage. Dabei sollten nur geprü?e und

Prüfnormen vor.

13Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit

Einige Typen werden wahlweise mit und ohne Verbindungsschnur, in verschiedenen angeboten. Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 14 ner Ausführungen angeboten werden, ist es, dass sie sofort ohne vorherige Form- Lamellen wachsenden Durchmessers oder Sortimente einzelner Typen verschie- men und -querschnitte und der daraus resultierenden unbefriedigenden Passform biert werden. werden. Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 15 zum einmaligen Gebrauch bestimmt. befestigt sind. Bei vielen Typen kann der Bügel im Nacken, über dem Kopf oder un- ter dem Kinn getragen werden. befestigt sind.

3.1.4 Kennzeichnung

achten. Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem Kurzzeichen "CE" (= communauté seln alternativ auch auf der kleinsten handelsüblichen Packung, die für den Endver- braucher bestimmt ist (kleinste Verkaufsverpackungseinheit) Daneben müssen noch weitere Informationen auf dem Produkt angegeben werden, Produkts erforderlich sind, z. B. Modellbezeichnung, Herstelleridenti?kation, Num- mer der Normenreihe (EN 352).

Anmerkung:

Entsprechend PSA-Richtlinie 89/686/EWG "Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschri?en der 16

3.2 Auswahl

3.2.1 Auswahlprinzipien

dass oder Verschleiß geringer ist als in den Labormessungen ermittelt, € eine Überprotektion vermieden werden sollte, gel den Wert von 137 dB(C) nicht überschreiten. Das Verfahren zur Überprüfung ?n- det sich in Anhang 1.

3.2.1.1.2 Verfahren zur Auswahl

€ Oktavband-Methode,

€ HML-Methode,

€ HML-Check,

€ SNR-Methode,

teten Schalldruckpegels. Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 17

Instandhaltung - Leitfaden".

Frequenz in Hz

0 10 20 30
40
63
125
250
500
1000
2000
4000
8000

Frequenzgang

flacher

Frequenzgang

18 Kenntnis der einzelnen Oktavband-Schalldruckpegel erfordert. Es sollte angewen- ist, z. B. durch Vorgaben im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge. Das Ver- werten für hohe (H), mittlere (M) und tiefe (L) Frequenzen ein Auswahlverfahren, das pegel bekannt sein. Diese Methode ist zu empfehlen, wenn keine Oktavband-Analyse Der HML-Check ist eine Kurzform der HML-Methode und wird in der betrieblichen traktion des SNR-Wertes vom C-bewerteten Schallpegel am Arbeitsplatz. Der SNR- schutz sind H-, M- und L-Werte besser geeignet. bei der Baumusterprüfung ermittelt wurde und in der Benutzerinformation mitgelie- fert wird. Um bei sachkundiger (aber ungeübter) Benutzung dasselbe Schutzniveau wie bei quali?zierter Benutzung zu erreichen, ist der M- bzw. der L-Wert bei vor Ge- kontrolle durchzuführen. Die Funktionskontrolle ist bei der Auslieferung und danach angegebene Schutzwirkung erreichen. Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 19 in der Praxis erreicht. Voraussetzung dafür ist eine Unterweisung mit praktischen Der Vorgesetzte stellt dabei sicher, dass die Benutzung entsprechend den Herstel- lerinformationen und die Unterweisung entsprechend den Vorgaben aus Anhang 6 erfolgen. Die Durchführung der Unterweisungen muss dokumentiert werden. Die qua- L EX,8h = 110 dB(A) besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, die eine quali?zierte führung einer quali?zierten Unterweisung entsprechend dem jeweiligen Praxisab- schlag (K s -Wert) nach oben verschieben kann. der Einsatzbereich bei Durchführung einer quali?zierten Unterweisung (bzw. bei Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 20 gel den Wert von 70 dB(A) unterschreitet (siehe Anhang 2, Tabelle 1). und Arbeitsumgebung. bination erforderlich sein. Hierbei ist zu beachten, dass sich bei der Anwendung (siehe Anhang 3). verringern.

3.2.1.2 Arbeitsumgebung

rücksichtigen, und zwar Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 21

€ Warnsignale,

€ Ortung von Schallquellen,

€ Sprachkommunikation,

€ hohe Temperaturen,

€ Staub,

forderlich ist. rüstung) sind zu empfehlen, wenn € eine gute Erkennung von Sprache erforderlich ist. Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 22
den müssen, hier die Motivation der Versicherten positiv beeinflusst werden. Bei der Auswahl dio berücksichtigt werden. Deshalb muss der nach Anhang 2 berechnete, am Ohr Warnsignale müssen in jedem Fall sicher erkennbar sein. Im Zweifelsfall ist eine verwendet werden. Die EG-Baumusterprü?escheinigung muss für die Kombination ausgestellt sein.

Hersteller.

Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 23
müssen. ist. Sie sollten nicht getragen werden, wenn Schalldruckspitzen durch Anstoßen der maschinen, Bohrmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Verbindungsschnur erfasst wird und so Verletzungen durch Heraus- len, wenn lung und Funktionskontrolle bei Auslieferung (maximal bis zu sechs Monate nach kontrolle bei Auslieferung ist der Hersteller verantwortlich. Die wiederkehrende Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 24
Funktionskontrolle kann durch den Hersteller oder durch eine vom Unternehmer beau?ragte Person durchgeführt werden. 123
456
(Otoskopie)

2. Einführen der Tamponage zum

Schutz des Trommelfells

3. Einspritzen des Abruckmaterials4. Herstellung der

5. Druckprüfungauf Dichtig-

keit (funktionale Anpassung,

Leckageprüfung)

6. Benutzung der eingesetzten

Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 25
Personen, die die Ohrabformung durchführen, müssen über die erforderliche Fach- kunde für Ohrabdrucknahme verfügen. Handelt es sich bei diesen Personen nicht Ausbildung vermittelt werden. Inhalte und Gegenstand der Ausbildung sind z. B.:

1. Medizinische Grundlagen und Funktion des Ohres

(Anatomie und Physiologie des gesunden und kranken Ohres).

3. Audiometrische Grundlagen (mit Durchführung einer Otoskopie)

Durchführung einer Otoskopie entsprechend den Hygienevorschri?en) (Abformverfahren und -materialien, Abformung unter Beachtung der besonde-

Ohres)

nach Abformung) (Prüfmethoden bei der Auslieferung und wiederkehrende Prüfungen) Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 26
Methode verwendet werden (siehe Anhang 2). Besonders wichtig ist, dass werden, schützer mit eingebauter Elektroakustik geeignet sind), € geeignete Trageversuche durchgeführt werden, expositionspegel von 80 dB(A) zu tragen. gen am Kopf getragen werden, ist darauf zu achten, dass wird, Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 27

3.2.1.7 Trageversuche

Betrieb Trageversuche mit einer kleinen Gruppe von Versicherten durchgeführt wer- den, um in der Praxis die individuellen Arbeitsbedingungen, z. B. Staub, Hitze, star-

3.2.2 Ergonomie

wie die Einstellbarkeit für den vom Benutzer empfundenen Tragekomfort ausschlag- bereiche ab. Leichtigkeit des Einsetzens und Herausnehmens ausschlaggebend sein. Außerdem Überprotektion ist aus ergonomischer Sicht meist negativ einzustufen, da sie die mals "BG-PRÜFZERT"-Zeichen) versehen. Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 28

3.3 Benutzung

3.3.1 Betriebsanweisung

sondere Angaben über

€ Einfluss der Tragedauer,

€ Hygiene und Infektionsschutz,

Die Betriebsanweisung soll entsprechend dem Muster im Anhang 4 gestaltet werden.

3.3.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge

€ die Unterweisung zur wirksamen Benutzung,

MedVV zu veranlassen bzw. anzubieten.

3.3.3 Unterweisung

Regel vorgesehen sind, zu unterweisen. Die Unterweisung hat vor der ersten Benut- folgen. Bei der Unterweisung sollen insbesondere folgende Informationen vermittelt werden: Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 29
• Einfluss der Tragedauer auf die Schutzwirkung (siehe Abschnitt 3.3.9), (siehe Abschnitt 3.3.10), € Informationsbroschüre des Herstellers (siehe Abschnitt 3.3.4), € Informationen zur Instandhaltung und Pflege (siehe Abschnitt 3.4). geführt und dies dokumentiert, spricht man von einer quali?zierten Benutzung (siehe

Die praktischen Übungen beinhalten:

Position im ausgedehnten Zustand,

3.3.4 Informationsbroschüre des Herstellers

angewendet.

€ eine funktionsgerechte Benutzung,

Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 30
Sofern erforderlich, müssen weitergehende Informationen zu den eingesetzten Ge- € die Vereinbarkeit mit anderen am Kopf getragenen Ausrüstungen (siehe Abschnitt 3.3.12),

3.3.6 Überwachung

zu überwachen. Gegebenenfalls hat er einen Aufsichtsführenden zu benennen, der sicherstellt, dass die Versicherten der Tragepflicht nachkommen. EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L pC,peak = 137 dB(C)) erreicht oder überschreitet.

3.3.7 Befreiung von der Benutzung

Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 31
nicht vermieden werden kann. das linke oder rechte Ohr unterschiedlich gestaltet, müssen sie seitenrichtig be- nutzt werden. € Die Position der Kapseln muss korrekt eingestellt werden und sie müssen mit dem Bügel in der vorgesehenen Position (Kopf, Nacken oder Helm) getragen werden. beachten: durch Ziehen an der Ohrmuschel nach hinten und oben verringert und damit das in Anhang 6). "large"/"small" - L/S; siehe Abbildung 8). Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeitquotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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