[PDF] UNTERRICHTUNG 19 sept. 2019 Zusammen leben





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11 févr. 2013 Beratungsstellen für MigrantInnen und Flüchtlinge in MV (Stand ... Diakonisches Werk M-V e. V. ... Fachdienst Sozialberatung für Migranten.



Kontaktliste zu Beratungsstellen an der Schnittstelle Flucht

2 avr. 2020 Migration und Behinderung (Stand: 02.04.2020) ... von Flüchtlingen mit Behinderung und ... Beratung für Geflüchtete mit Behinderung.



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17 juil. 2013 Herausforderungen an die berufliche Beratung für Migranten ... 19 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2013 ... 13



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gen und auf Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten. stellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt acht Beratungsstellen für ... Mit Stand 1.



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19 sept. 2019 Zusammen leben in Mecklenburg-Vorpommern - Konzeption zur Förderung der. Integration von Migrantinnen und Migranten - Zweite Fortschreibung ...



Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI

Zur Zielgruppe der Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund liegen derzeit leider nur wenige Stand: Juni 2016 ... beratung/fluechtlinge-und-migranten.



Leitfaden für Interessierte und Ehrenamtliche in der Hilfe für

Arbeitshilfe ersetzt nicht eine anwaltliche Beratung sondern dient der Anleitung Ehrenamtlicher und der Flüchtlinge



Soziale Rechte für Flüchtlinge

1 janv. 2020 Wann kann Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung eine Beschäftigung ... Beratungsstellen aber auch in Behörden und ande-.



Informationen für Geflüchtete die aufgrund der Dublin-Verordnung

Anhang: Wo finde ich Beratung und Unterstützung? Stand: 11/2017 ... Migranten und Flüchtlinge zu verschiedenen europäischen Ländern sammelt und auf dem ...

Zugeleitet mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 19. September 2019; federführend ist das Ministerium

für Soziales, Integration und Gleichstellung.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4178

7. Wahlperiode 19.09.2019

UNTERRICHTUNG

durch die Landesregierung Integration von Migrantinnen und Migranten - Zweite Fortschreibung Drucksache 7/4178 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung .......................................................................................................................... 3

1.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Mecklenburg-Vorpommern ........................... 11

1.4 Integrationspolitische Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern ................................... 13

1.5 Methodik der Landesintegrationskonzeption .................................................................. 15

2. Querschnittsthemen ........................................................................................................ 17

2.1 Orientierung und Wertevermittlung ................................................................................ 17

2.2 Interkulturelle Öffnung ................................................................................................... 18

2.3 Gesellschaftliches Engagement und Partizipation .......................................................... 23

3. Handlungsfelder .............................................................................................................. 35

3.1 Integrationsvorbereitende Maßnahmen für Zugewanderte ............................................. 35

3.1.1 Von der Erstaufnahme bis zum Ankommen in der Kommune ....................................... 35

3.1.2 Migrations- und Flüchtlingsberatung .............................................................................. 39

3.2.1 Spracherwerb .................................................................................................................. 42

3.2.2 Sprachmittlung ................................................................................................................ 45

3.3 Familien und besonders Schutzbedürftige ...................................................................... 47

3.3.1 Familien .......................................................................................................................... 47

3.3.2 Frauen ............................................................................................................................. 53

3.3.3 Kinder und Jugendliche .................................................................................................. 56

3.3.4 Seniorinnen und Senioren ............................................................................................... 60

3.4 Frühkindliche Bildung und Erziehung ............................................................................ 63

3.5 Schulische Bildung und Erziehung ................................................................................. 71

3.6 Berufs- und Studienorientierung, Berufsvorbereitung und Ausbildung ......................... 83

3.7 Integration in den Arbeitsmarkt ...................................................................................... 97

3.8 Gesundheit und Pflege .................................................................................................. 114

3.9 Gesellschaftliche Integration ......................................................................................... 123

3.9.1 Wohnen ......................................................................................................................... 123

3.9.2 Religion ......................................................................................................................... 125

3.9.3 Kunst und Kultur .......................................................................................................... 130

3.9.4 Sport .............................................................................................................................. 133

4. Fazit und Ausblick ........................................................................................................ 136

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4178 3

1. Einleitung

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren vor großen Herausforderungen ist die Integration von zugewanderten Menschen - seien es EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten oder Geflüchtete. Die Landesregierung begrüßt Zuwanderung als Bereicherung. Sie leistet einen wichtigen an Bedeutung gewinnen wird. Wir orientieren uns an den Chancen von Zuwanderung und und gemeinsam mit uns leben und arbeiten. Mecklenburg-Vorpommern wird als Zuwande- rungsland aber nur attraktiv sein, wenn die zugewanderten Menschen sich in allen Bereichen

Pflichten eingebunden werden.

Menschen- und Freiheitsrechten im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sie begegnet fremdenfeindlichen und rassistischen Ressentiments und Einstellungen durch die interkulturelle Öffnung von Strukturen und Institutionen, durch

Straftaten werden konsequent verfolgt.

Das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben erfordert von allen Menschen, die in kulturellen Wurzeln im Sinne des Artikels 5 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Deshalb ist ebenso eine Voraussetzung für gelingende Integration, dass die zu uns kommenden Menschen die Grundregeln des Zusammenlebens in Deutschland kennen, respektieren und beachten. Das Land ist auf wirtschaftlichem Gebiet in den vergangenen Jahren erheblich vorange- Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Wirtschaftliche und demografische Gründe erfordern jetzt Zuwanderung. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits in den Jahren bis 2014 eine spürbare Zunahme von aufgrund von Krieg, Not und politischer Verfolgung haben auch in Mecklenburg- Vorpommern die Anzahl der Menschen aus anderen Staaten anwachsen lassen. Der starke Anstieg der Zahl Asylbegehrender in den Jahren 2015 und 2016 hat auch das Land Unterbringung von Asylbegehrenden, ihre Registrierung sowie die Zuweisung der Asylbewer- abgeschlossen. Die Integration der Schutzsuchenden ist nun vordringliche Aufgabe. Integration ist eine dauerhafte Herausforderung. Sie stellt besondere Anforderungen an die Aufnahmegesellschaft und an die Zugewanderten selbst, insbesondere an die Geflüchteten, die in der Regel keine gezielten Vorbereitungen treffen konnten für ihre Integration in einem für Zivilgesellschaft - von Haupt- und Ehrenamtlichen. Drucksache 7/4178 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Es gilt alle Chancen der beruflichen und gesellschaftlichen Integration zu nutzen. Auf diesem auf allen Ebenen. Integration in den vergangenen Jahren bereits viel erreicht worden. Im Jahr 2006 wurde die Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Eine erste Fortschreibung dieser Konzeption erfolgte mit vielen Integrationsakteurinnen und Integrationsakteuren im Lande durchgeführt. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Jahr 2015 - der deutlich steigenden Flüchtlingszahlen, der notwendigen Sofortmaßnahmen und der unmittelbar erforderlichen im Einvernehmen aller Beteiligten ausgesetzt worden. Allen war klar, eine derartige Fortschreibung bedarf ruhigeren Fahrwassers. Schnelle, praktisch wirksame Maßnahmen im Bereich Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden und erste frühzeitig ansetzende Integrationsschritte waren stattdessen das Gebot der Stunde. zweite Fortschreibung der Landeskonzeption, die in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU Mecklenburg-Vorpommern für die 7. Wahlperiode 2016 - 2021 verankert ist, unter umfassender Beteiligung durchzuführen.1 Sie soll das Erreichte feststellen und dabei entwickeln.

1 Beteiligt wurden: Ressorts der Landesregierung, Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-

Regionaldirektion Nord, Landesnetzwerk der Jobcenter, Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V.,

Mecklenburg-Vorpommern e. V., AGENTUR DER WIRTSCHAFT-Gesellschaft für Personalentwicklung

und Personalintegration (ADW) mbH, Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern

Mecklenburg-Vorpommern, Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern, Kreishandwerkerschaft

Schwerin, migra e. V., VSP gGmbH, genres - Gesellschaft für nachhaltige Regionalentwicklung und

Strukturforschung e. V., Arbeiterwohlfahrt - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., Diakonisches

Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V., Deutsches Rotes Kreuz - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg e. V., Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. (Region Vorpommern),

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Evangelische Akademie der Nordkirche, Evangelisch-

Lutherische Kirche in Norddeutschland, Katholisches Büro Schwerin, Islamischer Bund in Schwerin e. V.,

Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V., MIGRANET-MV, Dien Hong - Gemeinsam unter einem

Dach e. V., Amandla e. V., Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Mecklenburg-

Vorpommern e. V. (RAA), Landesverband für Kindertagespflege Mecklenburg-Vorpommern e. V., Kita Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V., Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V., Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V., Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,

Psychosoziales Zentrum

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4178 5 Auch wenn nicht alle geflüchteten Menschen in unserem Bundesland dauerhaft bleiben verbunden, die in der Integrationsarbeit berücksichtigt werden müssen. Der starke Zustrom der Asylbegehrenden und die hohe Anzahl der anerkannt Schutzberechtigten nach 2015 vorliegenden Landeskonzeption. Dabei dürfen aber auch die Migrantinnen und Migranten, die aus anderen Motiven in unserem Land leben, nicht aus dem Blick geraten. Unsere Landeskonzeption zielt auf die Teilhabe aller im Land lebenden Zugewanderten ab und wendet sich an die ganze Gesellschaft. Zur Bezeichnung zugewanderter Menschen werden in der Konzeption die Begriffe Migrantinnen und Migranten, Zugewanderte oder Statistiken sind. Der Begriff Geflüchtete wird in der Konzeption als Oberbegriff für alle von ihrem rechtlichen Status. Er umfasst Menschen, die als Asylberechtigte oder Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden oder einen anderen Schutzstatus rinnen und Asylbewerber sowie Geduldete werden in den Integrationsprozess einbezogen, Angesichts der weiterhin hohen Dynamik auf diesem Politikfeld darf eine derartige Konzeption nicht als starre Handlungsvorgabe verstanden werden. Neue Anforderungen werden von allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen weiterhin flexibles Handeln verlangen. Die Landesregierung versteht Integration als wechselseitigen Prozess. Seine Gestaltung erfordert stetes Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure der Aufnahmegesellschaft, ein hohes Maß an Beteiligung der Zugewanderten und Integrationsbereitschaft auf beiden Seiten. Migrantinnen und Migranten Integrationsprozess in besonderem Maße einzubringen. entwickeln. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Ausgrenzung, Diskriminierung und darauf gründende menschenverachtende Gewalt werden wir nicht dulden und entschieden dagegen vorgehen. Verpflichtung der EU, Schutzbedürftigen zu helfen, ist in der Charta der Grundrechte und im bessere Steuerung der Migration entwickelt werden sollen. Drucksache 7/4178 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Weiterentwicklung der Asylpolitik vorgelegt, die auf die unionsweite Angleichung der von Schutzbedürftigen sowie die Harmonisierung der Aufnahmebedingungen in der EU abzielen. Hierbei sowie mit Blick auf den weltweiten Neuansiedlungsbedarf sind die hat eine aktualisierte Neuansiedlungsregelung vorgeschlagen, die mindestens 50.000 Mitgliedstaaten bis Oktober 2019 aufgenommen werden sollen. gerückt. Die Maßnahmen des Aktionsplans dienen der Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Weiterentwicklung und Ausweitung ihrer Integrationspolitik für die legal in der EU markt, Zugang zu (beruflicher) Bildung, Zugang zu Grundversorgungsleistungen sowie aktive

Teilhabe und soziale Eingliederung.

Bereichen der Integration weiterhin unterschiedlich. Die EU setzt mit dem Aktionsplan einen Rahmen für die Umsetzung von Integrationsstrategien der Mitgliedsstaaten, wobei die entscheidenden Maßnahmen der Integration weiterhin Aufgabe der Mitgliedstaaten sind. Die

Schaffung gleicher Bedingungen auf EU-Ebene.

Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Asylberechtigt und Gruppe im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechts- verletzung ausgesetzt sein wird. Der Flüchtlingsschutz auf der Grundlage der Genfer

Flüchtlingskonvention ist umfangreicher als die Asylberechtigung und greift auch bei der

Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure ein. Als Flüchtlinge gelten danach Menschen, die befinden. Diese Kriterien gelten auch, wenn sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4178 7 verankert. In den vergangenen Jahren sind auf Bundesebene innerhalb kurzer Zeit eine Reihe von Gesetzespaketen und Verordnungen, insbesondere im Bereich des Asyl- und Aufenthalts- rechts, verabschiedet worden.

2015 sind wesentliche Änderungen des Einreise- und Aufenthaltsverbots, des Ausweisungs-

berechtigten, Resettlementflüchtlingen oder zu gut integrierten Jugendlichen erleichtert angehoben.4 Im Februar 2016 sowie im Juni 2019 folgten Neuerungen zur Registrierung von Asylsuchen- geschaffen, beschleunigte Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen durchzuführen

3.3.1).6

Die Neuregelungen wurden fortgesetzt durch das am 6. August 2016 in Kraft getretene

gen für eine frühzeitige Integration gesetzt. Sie betreffen insbesondere Geflüchtete, neben

anerkannt Schutzberechtigten auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sowie Geduldete, deren Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist. Maßnahmen und Leistungen des Bundes wurden bereits im Jahr 2015 für Geflüchtete bemühungen unterstützt und eingefordert.

Für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive und Geduldete nach § 60a Abs. 2 Satz 3

ausgerichtet. Das 2017 ausgelaufene ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Deutsch- ersetzt worden. rinnen und Asylbewerber geführt.

2 Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der

3 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 1. August 2015

Jugendlicher vom 28. Oktober 2015

5 Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 2. Februar 2016

7 Integrationsgesetz (IntG) vom 31. Juli 2016; Verordnung zum Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016

Drucksache 7/4178 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 So wurde bereits 2014 die Wartefrist für den Zugang zum Arbeitsmarkt sowohl für Menschen im Asylverfahren als auch für Geduldete auf drei Monate verkürzt.8 Zudem ist für Gestattete Eine Duldung ist zur Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung unter den Voraus- setzungen des Aufenthaltsgesetzes zu erteilen. Dies soll die Sicherheit für Auszubildende und

Jahre in Betracht (siehe Kapitel 3.6 und 3.7).

Aktuell ist im Rahmen einer Gesetzesinitiative des Bundes die Überführung der Ausbildungs- duldung in eine spezielle Norm vorgesehen, die staatlich anerkannte Helferausbildungen einbezieht, soweit darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf erfolgt. Für vorgesehen.10 Die Bundesregierung hat auch einen Gesetzentwurf für eine bedarfsorientierte Das Bundeskabinett hat jüngst zudem eine Reihe weiterer integrationsrelevanter Gesetz- entwürfe beschlossen, die ebenfalls im parlamentarischen Verfahren sind. 12,13,14,15 Sie gesicherte Aufenthaltsperspektive verfügen, die Entfristung der Wohnsitzregelung, die

Leistungsrechts und der Rückkehr.

8 Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des

9 Mit dem IntG wurde geregelt, Gestatteten und Geduldeten mit guter Bleibeperspektive befristet bis Ende des

Jahres 2018, bereits nach einem Aufenthalt von drei Monaten den Zugang zu ausbildungs- begleitenden

erhalten.

und zur ausbildungsbegleitenden Phase der Assistierten Ausbildung, wenn ein konkreter Ausbildungsplatz

vorhanden oder zugesagt worden ist. Nach sechs Jahren Aufenthalt erhalten sie Zugang zu

berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie (flankierend zur berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme)

Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Nach 15 Monaten Aufenthalt haben sie Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, was einen nahtlosen Anschluss an die Grundsicherungsleistungen nach dem AsylbLG vorsieht.

BT-Drucksache 19/10053 vom 10. Mai 2019

13 Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes vom

14 Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

vom 17. April 2019/BT-Drucksache 19/10052 vom 10. Mai 2019

15 Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

(Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vom 17. April 2019/BT-Drucksache 19/10047 vom 10.05.2019 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4178 9

tauschen sich über integrationspolitische Belange aus und fassen gemeinsame Beschlüsse

zum Austausch über integrationspolitische Programme und Instrumente, um gegebenenfalls Wanderungsbewegungen sind nicht nur mit historischer Blickrichtung ein weltweites Klimawandels und die zunehmende Globalisierung werden auch in Zukunft Migration Mecklenburg-Vorpommern ist als Ostseeanrainer im Zentrum Europas für internationale tender Partnerschaften und Projekte. Seine weitere Entwicklung als Wirtschafts-, Wissen- schafts- und Kulturstandort setzt Weltoffenheit und Vielfalt voraus. Über

7.800.000 Menschen aus dem In- und Ausland haben uns allein im Jahr 2018 besucht.

weltoffen wahrgenommen werden. Diese Eigenschaften spiegeln sich auch im Umgang mit

Herkunftsstaat wider.

Mecklenburg-Vorpommern steht für eine Gesellschaft ein, die die Würde aller seiner Bewohnerinnen und Bewohner achtet und schützt. Zugewanderte Menschen sollen hier mit Basis der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern leistet das Land aktiv seinen Aufnahme von Geflüchteten und zur Integration von schutzbedürftigen Menschen. Zuwanderung und Integration sind Bereicherung und zugleich Chance, um unter anderem dem gilt es in Zeiten von wachsendem Rechtspopulismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa immer wieder eindeutig Stellung zu beziehen: für gegenseitige Toleranz, Wert- Aufgabe von Integrationspolitik der Landesregierung ist es, gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration aller hier lebenden Menschen zu schaffen. Dabei berücksichtigt sie die Belange der einheimischen und der ihr Augenmerk dabei auf Geflüchtete, um frühe Integrationschancen zu nutzen und Konflikte zu vermeiden. Drucksache 7/4178 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 - Mecklenburg-Vorpommern braucht weiterhin Zuwanderung, insbesondere im Bereich der Migranten sich von Anfang an willkommen fühlen und ihnen alle gesellschaftlichen

Bereiche gleichberechtigt offenstehen.

gemeinsames Fundament die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die ihnen zugrunde- - Für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben in allen Lebensbereichen wird von den Zugewanderten erwartet, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie die Werte und Normen der Bundesrepublik Deutschland anerkennen, sich aktiv am Gemeinwesen beteiligen und sich dabei mit den gesellschaftlichen und gesetzlichen Regeln vertraut machen. Die Aufnahmegesellschaft sollte die in Deutschland geltenden Werte und Normen beispielgebend leben, Begegnungen mit Zugewanderten nutzen und sich dabei Bestrebungen entgegenzuwirken, die darauf ausgerichtet sind, benachteiligte Gruppen - Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der alle in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Menschen - mit und ohne Migrationshintergrund - betrifft. Sie bedeutet nicht, dass dass Rechtsverletzungen in einem so verstandenen Integrationsprozess verhindert, gegebe- Austausches bedarf. Die Ressorts der Landesregierung prüfen integrationspolitische Aspekte mit einem inklusiven Ansatz im Rahmen ihrer fachpolitischen Arbeit. So sind Internationalisierungsstrategie und die Landesintegrationskonzeption aufeinander abzu- stimmen. - Integrationspolitik erfordert Kooperation aller Integrationsakteure. Die Landesregierung Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4178 11 - Integration gelingt dort, wo die Menschen zusammen leben und arbeiten. Die Kommunen steuern und Vorortbedarfen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Sie sind diesen Anforderungen in den zurückliegenden Jahren in hervorragender Weise gerecht geworden.quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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