[PDF] Soziale Rechte für Flüchtlinge





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17 juil. 2013 Herausforderungen an die berufliche Beratung für Migranten ... 19 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2013 ... 13



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gen und auf Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten. stellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt acht Beratungsstellen für ... Mit Stand 1.



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Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI

Zur Zielgruppe der Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund liegen derzeit leider nur wenige Stand: Juni 2016 ... beratung/fluechtlinge-und-migranten.



Leitfaden für Interessierte und Ehrenamtliche in der Hilfe für

Arbeitshilfe ersetzt nicht eine anwaltliche Beratung sondern dient der Anleitung Ehrenamtlicher und der Flüchtlinge



Soziale Rechte für Flüchtlinge

1 janv. 2020 Wann kann Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung eine Beschäftigung ... Beratungsstellen aber auch in Behörden und ande-.



Informationen für Geflüchtete die aufgrund der Dublin-Verordnung

Anhang: Wo finde ich Beratung und Unterstützung? Stand: 11/2017 ... Migranten und Flüchtlinge zu verschiedenen europäischen Ländern sammelt und auf dem ...

Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration

Soziale Rechte für Flüchtlinge

DEUTSCHER

PARITÄT

ISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND e. V. | www.paritaet.org

3. aktualisierte Auage

2020

Impressum

Herausgeber:

Oranienburger Str. 13-14

D-10178 Berlin

Telefon +49 (0)30 24636-0

Telefax +49 (0)30 24636-110

E-Mail: info@paritaet.org

Internet: www.paritaet.org

Verantwortlich im Sinne des Presserechts:

Dr. Ulrich Schneider

3. Au?age, Dezember 2019

(Titel der 1. Au. 2012: "Sozialleistungen für Flüchtlinge“)

Autor:

Claudius Voigt, GGUA Münster

Redaktion:

Gestaltung:

Titelbild:

© electriceye - Fotolia.com

1

Inhalt

Vorwort ........................................................................ . 3

Einführung

4 Teil 1: Soziale Rechte und ihre Anspruchsvoraussetzungen 5

1. Zugang zum Arbeitsmarkt

5 5 5 6 7 Wann kann für eine betriebliche Ausbildung eine Arbeitserlaubnis erteilt werden? 10 Ist für eine schulische Ausbildung oder ein Studium eine Arbeitserlaubnis erforderlich? 11 Ist für ein Praktikum eine Arbeitserlaubnis erforderlich? 11 12

Rechtsweg

16

2. Die Ausbildungsduldung

21
23
25

5. Jugendhilfe

30

6. Sprachkurse

31

7. Asylbewerberleistungsgesetz

35
36
37
In den ersten 18 Monaten: Grundleistungen nach § 3 und 3a AsylbLG 38
42
44
46
Nach 18 Monaten: Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entsprechend der Sozialhilfe des SGB XII 48
52

Wieviel darf gekürzt werden?

54
55

Wie lange darf gekürzt werden?

60
61

8. Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)

63
Wann beginnt der SGB-II-Anspruch nach einer positiven Entscheidung im Asylverfahren? 64
Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen - Anspruch auch in den ersten drei Monaten 66
In Deutschland geborene Kinder von anerkannten Schutzberechtigten 66
Regelbedarfsstufe 2 bei Ehegatt*innen, die noch im Ausland leben? 67

Übernahme der Passkosten durch das Jobcenter?

67

9. Wohnsitzregelung (§ 12a, § 12 AufenthG)

68
Die Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG für anerkannte Flüchtlinge 68
70

10. Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss

71
2

2. Teil: Die A ufenthaltspapiere und ihre individuellen Ansprüche ...................................................................... 77

I. A ufenthaltsgestattung, Ankunftsnachweis bzw. Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) 77

II. Duldung

79

III. Die Aufenthaltserlaubnis

81
§ 22 Satz 1 AufenthG: Aufnahme aus dem Ausland 81
82

§ 23 Abs. 1 AufenthG

ohne

Zusatz "wegen des Krieges im Heimatland“

83

§ 23 Abs. 1 AufenthG

mit

Zusatz "wegen des Krieges im Heimatland“

84
§ 23 Abs. 2 AufenthG: Aufenthaltserlaubnis ("Kontingent?üchtlinge") 85

§ 23 Abs. 4 AufenthG: "Resettlement"

86
87
88

§ 25 Abs. 1 AufenthG: Asylberechtigte

89
§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG: anerkannte Flüchtlinge 90
91
§ 25 Abs. 3 AufenthG: nationaler Abschiebungsschutz 92
§ 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG: Vorübergehender Aufenthalt 93
94

§ 25 Abs. 4a AufenthG: Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution; § 25 Abs. 4b AufenthG:

Opfer illegaler Arbeitsausbeutung

95
96
§ 25a AufenthG: Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Eltern, Geschwistern, Ehegatten und Lebenspartnerinnen 97

§ 25b AufenthG: Bleiberechtsregelung

98
§ 18a Abs. 1 und 1a AufenthG: Aufenthaltserlaubnis für quali?zierte Geduldete zum Zweck 99

Aufenthaltsberechtigte

100
§ 30 AufenthG: Aufenthaltserlaubnis Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner 101
102
104
104
105

Niederlassungserlaubnis

105

§ 26 Abs. 3 AufenthG: Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge

sowie Resettlement-Flüchtlinge 106
108

§ 35 AufenthG: Niederlassungserlaubnis Kinder

108
3

Vorwort

Die rechtliche Ausgestaltung der sozialen Rechte ge- üchteter Menschen ist in Deutschland seit Langem derungen durch das sog. "Migrationspaket“ jedoch dazu geführt, dass sich die Rechtslage sowohl für ge- üchtete Menschen als auch für ihre Berater*innen noch weiter verkompliziert hat. ausschluss für aus anderen EU-Mitgliedsstaaten wei tergewanderte anerkannte Geüchtete reichen, sind reiche Verbesserungen eingetreten. Aus Sicht des Pa negativen Folgen des Migrationspakets bei Weitem die Verbesserungen. Darüber hinaus sind Zahlreiche der eingeführten Sanktionen im Bereich des Asylbe- werberleistungsgesetzes verfassungswidrig: Wie das Bundesverfassungsgericht schon 2012 ausgeführt hat, ist das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzmi nicht relativierbar. Insofern sollte die Rechtspre- bachtet werden und mit Hilfe von fachlich versierten bzw. ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz Aus zustellen. Die Arbeitshilfe gibt die Gesetzeslage am 1. Januar 2020 wieder und ist auch auf der Homepage des 1 Erstellt wurde die Broschüre von Claudius Vogt vom Projekt Q - Qualizierung der Flüchtlingsberatung der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung

Asylsuchender e.V. (GGUA). Dem Autor sowie dem

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und

Kerstin Becker

Referentin Flüchtlingshilfe/-politik

1 http://www.der-paritaetische.de/publikation/

4

Einführung

Der Zugang von Flüchtlingen und anderen

status zu den unterschiedlichen Sozialleistungen stellt sich in der Praxis für erfahrene Mitarbeiter*innen in ren Einrichtungen immer wieder als recht kompliziert dar. Dies liegt zum einen an einer Vielzahl unterschied licher Aufenthaltstitel und weiterer Aufenthaltspapie- re, zum anderen an den unterschiedlichsten Spezial- Voraussetzungen und Ausschlüssen in den jeweiligen

Leistungsgesetzen.

Angesichts einer Zahl von rund 80 unterschiedlichen "Aufenthaltssituationen“, die immer in Kombination mit dem jeweiligen Sozialgesetz zu betrachten sind, Dschungel, durch den sich nicht nur die Betroenen,

Hinzu kommt: In den vergangenen Monaten ist eine

in Kraft getreten, zuletzt ist im Juni 2019 ein umfang reiches "Migrationspaket“ verabschiedet worden, das an den unterschiedlichsten Stellen die bestehenden rung mittelbar durch eine Änderung des Aufenthalts- oder Asylrechts. Angesichts der hohen Schlagzahl an dass die hier vorgestellten rechtlichen Grundlagen dauerhaft der Rechtslage entsprechen. Die Arbeitshil fe gibt die Rechtslage am 1. Januar 2020 wieder. Auch

Kraft treten werden, sind berücksichtigt.

https:// t1p.de/7vboZu der vorliegenden Broschüre Das Aufenthaltsgesetz kennt insgesamt sieben Aufent- haltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungs erlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die Blaue Karte-EU, die ICT-Karte und die Mobiler ICT-Karte) sowie tung, Ankunftsnachweis bzw. BüMA. In Verbindung mit dem jeweiligen Aufenthaltszweck (also dem Paragrafen) nden sich im Aufenthaltsgesetz rund 80 verschiedene

Rechtsgrundlagen für ein Aufenthaltspapier.

In der vorliegenden Broschüre soll ein grober Überblick über aufenthaltsrechtliche Regelungen für einen Teil die- ser Aufenthaltspapiere sowie die jeweiligen Ansprüche auf S ozialleistungen und den Arbeitsmarktzugang gege- ben werden. Der Fokus liegt dabei auf den "Flüchtlingen“.

Dieser

und bezieht sich eigentlich nur auf die Gruppe der aner- kannten Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach

§ 25 A

bs. 1 und 2 AufenthG. In dieser Broschüre wird der Begri in einer weiteren Bedeutung verwendet: Flücht- linge sind im hier verstandenen Sinne alle drittstaatsange- haltstitel (§§ 22 bis 26 AufenthG), Personen mit Duldung, A nkunftsnachweis / BüMA oder Aufenthaltsgestattung. Hinzu kommen einige weitere Aufenthaltserlaubnisse im Bereich des Familiennachzugs und einzelne spezielle Auf- enthaltserlaubnisse (etwa § 38a und 18a AufenthG), da diese er eine nicht unerhebliche Rolle spielen. den einzelne soziale Leistungen - stets unter dem Ge- - dar gestellt. Anschließend werden die unterschied- lichen Aufenthaltspapiere detailliert vorgestellt und mit den jew eiligen sozialrechtlichen Regelungen verknüpft Wichtig ist: Viele Problemlagen sind sehr komplex.

Gerade dann, wenn es um aufenthalts- oder sozial

waltliche Beratung oder Unterstützung durch eine ver- sierte Beratungsstelle unverzichtbar. Diese Broschüre kann insofern nur einen groben Überblick bieten und soll lediglich eine Orientierungshilfe sein. 5 Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob eine dung und eine Aufenthaltsgestattung. Einige Aufenthaltstitel - zum Beispiel die Niederlas sungserlaubnis, die Aufenthaltserlaubnis aus famili national Schutzberechtigte, aber nicht die Duldung oder Aufenthaltsgestattung - verfügen per Gesetz Aufenthaltserlaubnissen, bei denen dies nicht schon de im Rahmen einer Ermessensentscheidung jede Er- In diesem Fall steht im Aufenthaltstitel (der "Chipkarte“) oder auf einem Beiblatt: liche Genehmigung aufgenommen werden. Teil 1: Soziale Rechte und ihre Anspruchsvoraussetzungen

1. Zugang zum Arbeitsmarkt

Praxistipp:

"B oder für eine betriebliche Berufsausbildung. sollte, besteht mit den meisten Aufenthaltserlaubnis ohne Zustimmung der Bundesagen tur für Arbeit aufzunehmen. Dies ist zu erkennen am anderen Aufenthaltserlaubnissen besteht keine pau kann im Einzelfall - gegebenenfalls nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit - erlaubt werden. Dies ist zu erkennen an dem Vermerk oder auch "Be-

Für

antragt werden. haltserlaubnis oder einem anderen Aufenthaltstitel

Praxistipp:

Übersicht über den Arbeitsmarktzugang

Hier nden Sie eine Übersicht, in der der Zugang zur

Aufenthaltspapiere tabellarisch dargestellt ist:

• https://w ww.einwanderer.net/?leadmin/down-

loads/tabellen_und_uebersichten/Zugang_

SGB_II_und_Arbeitsmarkt.pdf

6

Praxistipp:

worden ist. Falls letzteres der Fall sein sollte, muss

Aufenthaltsgestattung

Bei Duldung und Aufenthaltsgestattung besteht in

markt. Vielmehr muss vor der Aufnahme einer kon intern die Bundesagentur für Arbeit (BA) beteiligt. Diese führt zudem gegebenenfalls eine Arbeitsmarkt- prüfung durch. Dies ist zu erkennen am Vermerk "Be- gestattet“quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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