[PDF] Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI





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Beratungsstellen für MigrantInnen und Flüchtlinge in MV (Stand

11 févr. 2013 Beratungsstellen für MigrantInnen und Flüchtlinge in MV (Stand ... Diakonisches Werk M-V e. V. ... Fachdienst Sozialberatung für Migranten.



Kontaktliste zu Beratungsstellen an der Schnittstelle Flucht

2 avr. 2020 Migration und Behinderung (Stand: 02.04.2020) ... von Flüchtlingen mit Behinderung und ... Beratung für Geflüchtete mit Behinderung.



Diplomarbeit

17 juil. 2013 Herausforderungen an die berufliche Beratung für Migranten ... 19 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2013 ... 13



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Dritter Landesaktionsplan zurBekämpfung von häuslicher und

gen und auf Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten. stellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt acht Beratungsstellen für ... Mit Stand 1.



UNTERRICHTUNG

19 sept. 2019 Zusammen leben in Mecklenburg-Vorpommern - Konzeption zur Förderung der. Integration von Migrantinnen und Migranten - Zweite Fortschreibung ...



Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI

Zur Zielgruppe der Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund liegen derzeit leider nur wenige Stand: Juni 2016 ... beratung/fluechtlinge-und-migranten.



Leitfaden für Interessierte und Ehrenamtliche in der Hilfe für

Arbeitshilfe ersetzt nicht eine anwaltliche Beratung sondern dient der Anleitung Ehrenamtlicher und der Flüchtlinge



Soziale Rechte für Flüchtlinge

1 janv. 2020 Wann kann Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung eine Beschäftigung ... Beratungsstellen aber auch in Behörden und ande-.



Informationen für Geflüchtete die aufgrund der Dublin-Verordnung

Anhang: Wo finde ich Beratung und Unterstützung? Stand: 11/2017 ... Migranten und Flüchtlinge zu verschiedenen europäischen Ländern sammelt und auf dem ...

Handreichung

für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI*-Flüchtlingen 2

Inhalt

Schnellübersicht zum Flüchtlingskreis LSBTTI* .......5 Allgemeine Empfehlungen für einen Umgang mit Geflüchteten mit LSBTTI*-Hintergrund in Flüchtlingseinrichtungen

Asylrecht und LSBTTI*

Adressenübersicht: Beratung und Information für

LSBTTI*-Flüchtlinge in Deutschland

..............................15 (Vermittlung/keine Beratung) in verschiedenen Weltregionen Anlage: Arbeitsblatt für Orientierungskurse zum

Thema LSBTTI*

Impressum

3Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Samariterinnen und Samariter, gerade die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Geüchteten s tellt in der Flüchtlings hilfe eine besondere Herausforderung dar. Zwar sind Geüchtete mit einem LSBTTI*-Hintergrund nicht explizit in der EU-Aufnahmericht linie 2003/9/EG bzw. 2013/33/EU als besonders schutzbedürftig aufgelistet, doch ist die Verfol kationsrichtlinie 2011/95/EU und dem Asylgesetz ein anerkannter Asylgrun d. enden aus guten und stehen auch in den Flüchtlingseinrichtungen in Deutschland vor spezischen Herausforde Bekanntwerden eines LSBTTI*-Hintergrunds kann zu einer Gefahr für die

Betroffenen werden.

Dies macht einen besonders sensiblen Umgang mit der Thematik notwendig. Zur Zielgruppe der Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund liegen derzeit leider nur wenige praxis nahe Empfehlungen und Hintergrundinformationen vor. Die vorliegende Handreichung gibt daher eine Einführung in das Thema, Handlungsempfehlungen und eine bundesweite

Übersicht über Beratungsstellen.

über Anregungen und Hinweise, insbesondere mit Praxisbezug. Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Dr. Georg Scholz

Henny Engels Prof. Dr. Rolf Rosenbrock

Bundesarzt des

Bundesvorstand Vorsitzender

ASB Deutschland

4 "Menschen mit LSBTTI*-Hintergrund

In vielen weiteren werden sie bedroht,

gefoltert und ermordet. Die Aufnahme dieser verfolgten Personen in Deutschland

Klaus Jetz

Hirschfeld-Eddy-Stiftung

51) Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund sind,

wie etwa Schwangere, Menschen mit

Behinderung, Opfer des Menschenhandels

sonders schutzbedürftige bzw. vulnerable

Flüchtlinge anzusehen.

2) 3) LSBTTI*-Flüchtlinge kommen meist aus Staa-ten, in denen ihnen Zwangsverheiratung, desstrafe drohen. Viele LSBTTI*-Flüchtlinge müssen daher in ihrem Herkunftsland ihre sexuelle Orientierung und/oder geschlecht 4) struktur (spezialisierte Beratungsstellen,

Treffpunkte etc.) vorhanden ist.

5)

Gemeinschaftsunterkünften homophoben

oder transphoben Anfeindungen durch

Mitbewohner_innen und Personal aus

gesetzt sein. Hier braucht es verbindliche

Hausordnungen, LSBTTI*-inklusive Ge

Betroffene.

6)

In den Flüchtlingsunterkünften kann es ein Problem geben, wenn Geüchtete mit LSBTTI*-Hintergrund sich vor Dolmetscher_

innen oder Übersetzer_innen offenbaren müssen und/oder diese bei Konikten vermitteln sollen. Diskriminierung durch homophobe und transphobe Dolmetscher_ innen oder Übersetzer_innen kann negative

Auswirkungen auf das Asylverfahren haben. 7)

schwer, über ihre sexuelle Orientierung ihre Verfolgung zu sprechen. Dies kann negative Auswirkungen auf ein Asylverfah ren haben, da gegebenenfalls der gesamte

Umfang an erlittener Diskriminierung und

tisiert wird. 8)

Verfolgung aufgrund der sexuellen Orien-

ist laut der EU-Qualikationsrichtlinie

2011/95/EU und § 3 b Abs. 1 Nr. 4 AsylG ein

einer Freiheitsstrafe für gleichgeschlechtli solche Verfolgungshandlung. Geüchtete

LSBTTI* müssen deshalb in Deutschland

INFO

Die Abkürzung LSBTTI* steht für

L

Lesben

S

Schwule

B

Bisexuelle

T

Transsexuelle

T

Transgender

I = Intersexuelle = Vielfalt geschlechtlicher und

Die Bezeichnung "queer“ wird in LSBTTI*-

griff verwendet, um sexuelle Orientie zu bezeichnen, die von Hetero-Normen abweicht. der sexuellen Orientierung und geschlecht unter http://echte-vielfalt.de/wort-schatz, www.andersundgleich-nrw.de/images/Fi bel_der_vielen_kleinen_Unterschiede.pdf und www.netzwerk-lsbttiq.net/lsbttiq. Schnellübersicht zum Flüchtlingskreis LSBTTI* 6

überzeugend glaubhaft machen, dass sie in

ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer sexu ellen Orientierung oder geschlechtlichen ihnen Verfolgung droht. Wenn sie unver folgt ausgereist sind, müssen sie ausdrück lich vorbringen, dass sie (auch) aus Angst vor Verfolgung versteckt gelebt haben.

Sonst wird ihr Asylgesuch abgelehnt.

9) sich nicht "outen“ und nicht offen leben. De taillierte Befragungen zu sexuellen Praktiken, psychologische Gutachten und medizinische

Tests sowie das Einbeziehen von intimen

Fotos sind nach EuGH-Rechtsprechung unzu

darf das nicht mehr dazu führen, dass der angegebene Fluchtgrund als "gesteigertes

Vorbringen“ abgetan wird.

6 7 1)

In vielen Unterkünften kann die Privat-

werden. Für LSBTTI*-Flüchtlinge kann es daher problematisch sein, sich zu outen, da sie mit Anfeindungen und Übergriffen rechnen müssen. Gegebenenfalls sollte

LSBTTI*-Flüchtlingen geraten werden, sich

innerhalb der Einrichtung nicht zu outen.

Nach homophoben oder transphoben Über

in eine andere Einrichtung zu vermitteln. 2)

Es empehlt sich, auf LSBTTI* spezialisierte Beratungsstellen bei Problemen frühzeitig einzubinden (siehe Listen Kapitel "Adres-sen: Beratung und Information für LSBT-

TI*-Flüchtlinge“ und "Adressen: Flüchtlings

Vermittlung; keine

Beratung).3) Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende sollten in Schulungen auch für LSBTTI*-The- men sensibilisiert werden. Homophobie und Transphobie müssen wie alle Formen psychischer und physischer Gewalt in der

Einrichtung eine klare Absage erteilt wer

den. Auch externes Personal sollte auf einen sensiblen Umgang mit besonders schutzbe dürftigen Personen in den Gemeinschafts unterkünften hingewiesen werden. Allgemeine Empfehlungen für einen Umgang mit Geflüchteten mit LSBTTI*-Hintergrund in Flüchtlingseinrichtungen

Begrüßungsmap

pen sind eine gute

Flüchtlinge in der Einrichtung willkom

men zu heißen und ihnen Orientierung zu geben. Es empflehlt sich, in der Mappe auch die Hausordnung in mehreren Spra chen beizulegen. TIPP 7

84) Eine Person in der Einrichtung sollte als

Ansprechpartner_in für LSBTTI*-Flüchtlinge

lichkeiten geschaffen werden, dass LSBT

TI*-Flüchtlinge diskret Kontakt aufnehmen

einem geschützten Rahmen thematisieren für LSBTTI*-Flüchtlinge Offenheit signalisie bzw. Internetadressen von Ansprechpart dabei, dass das Plakat nicht nur die Thema tik LSBTTI* behandelt, da sonst die Gefahr eines Outings besteht. Die Ansprechpart ner_innen in den Einrichtungen sollten einer Schweigepicht unterliegen. Dies sollte auch den Geüchteten vermittelt werden, um die Hemmschwelle einer Kon und Sicherheit zu geben. 5) Eine Hausordnung mit Grundregeln für ein rücksichtvolles Miteinander sollte in werden. Hierbei empehlt es sich, auf alle im "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ genannten Merkmale Bezug zu nehmen; mehr Informationen dazu bei der Antidis kriminierungsstelle des Bundes unter www. antidiskriminierungsstelle.de. Es sollte ver mittelt werden, an wen sich die Geüchte passiert. Auch hier ist ein sensibler Umgang mit der Gefahr eines Outings bei Anzeigen eines Angriffs empfehlenswert z.B. mit Ver weis auf eine Schweigepicht.6) Bei der Auswahl von Dolmetscher_innen und Übersetzer_innen für LSBTTI*-Flücht linge sollte auf eventuell vorhandene ho mophobe oder transphobe Einstellungen geachtet werden. Es muss sichergestellt werden, dass die herangezogenen Dolmet scher_innen und Übersetzer_innen sachge 7) gibt in der Broschüre "Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von

Frauen und Kindern vor geschlechtsspe

zischer Gewalt in Gemeinschaftsunter künften“ Hinweise für einen Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen. 8)

Im Sinne eines Gewaltschutzkonzepts soll-

ten Notrufsysteme in den Einrichtungen in nicht einsehbaren Bereichen, insbesondere den. Wichtig ist hier auch das Vertrauen der Geüchteten in den Wachdienst/die

Security und das Wissen, dass sie sich bei

Schulung/Sensibilisierung für das Thema

wird daher empfohlen. Wichtig ist auch eine ausreichende Beleuchtung der Einrich bereichen sollten nachts beleuchtet sein, um Übergriffen entgegenzuwirken. Die abzuschließen, sollte gegeben sein. 9)

Viele Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund

über ihre Situation als LSBTTI* in Deutsch

land, gegebenenfalls auch über HIV/AIDS.

Die Broschüre

"Empfehlungen an ein Gewaltschutz konzept zum Schutz von Frauen und Kin dern vor geschlechtsspeziflscher Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften" kann unter http://www.migration.paritaet.org/ paowcxzait heruntergeladen werden. TIPP

Das Webportal

www.zanzu.de der

Bundeszentrale

bietet in 13 Sprachen Informationen zur sexuellen Gesundheit und erleichtert damit die Kommunikation über sensible

Themen.

TIPP 9

Der LSVD hat mit

Unterstützung des

Bundesministe

riums für Familie, Senioren, Frauen und

Jugend ein Handbuch für familienbezoge

nes Fachpersonal unter dem Titel "Homo

PDF-Download ist unter

http://homose xualitaet-familien.de/texte/LSVD_Hand buch_Fachpersonal_2014.pdf

Unter www.regenbogenkompetenz.de/

regenbogenkompetenz rungen zur Regenbogenkompetenz. Diese stellt Fachpersonal vor die Herausforde rung, eigenen Stereotypen und Vorurtei len nachzuspüren und diese kritisch zu hinterfragen. TIPP

Der LSVD Berlin-Brandenburg hat Broschü

ren in arabischer, türkischer und russischer

Sprache über die gesellschaftliche Situation

von Schwulen und Lesben in Deutschland online gestellt. Zudem hat er ein Arbeitsblatt

2Welche Rechte haben homosexuelle Men

schen in Deutschland?“ für Lerngruppen mit

Deutsch als Fremdsprache entwickelt, das

dieser Handreichung in der Anlage beiliegt.

Die Unterlagen des LSVD Berlin-Branden

burg lassen sich als PDF unter https://berlin. lsvd.de/projekte/miles/ herunterladen. 10)

LSBTTI*-Lebensweisen im Alltag, etwa auch

in Sprach- und Integrationskursen, zeigt einen offenen Umgang mit der Vielfalt der individuellen Lebensentwürfe. 10 nach der Aufnahme besonderen Schutz zukom men lassen. Unser Grundgesetz verpichtet uns,

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock

Vorsitzender

11Ein kurzer Leitfaden des Lesben- und Schwu-

lenverbandes (LSVD) für LSBTTI*-Flüchtlinge 1. erhalten? wenn sie in ihrem Heimatland wegen ihrer

Gefahr droht, dass sie an Leib, Leben oder

Freiheit verletzt, strafrechtlich verfolgt oder

einer unmenschlichen oder erniedrigenden

Behandlung oder Bestrafung unterworfen

werden. Die Verfolgungshandlungen müssen aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sein, dass sie eine schwerwiegen de Verletzung der grundlegenden Menschen rechte darstellen.

Auch eine Kumulation unterschiedlicher

letzungshandlung haben wie z.B. Diskrimi nierungen beim Zugang zu Bildungs- oder

Gesundheitseinrichtungen, aber auch exis

tenzielle beruiche oder wirtschaftliche handlungen müssen nicht für sich allein die aufweisen, in ihrer Gesamtheit aber eine

Betroffenheit des Einzelnen bewirken, die der

Menschenrechtsverletzung entspricht.

Der bloße Umstand, dass homosexuelle

Handlungen unter Strafe gestellt sind, stellt

als solche noch keine Verfolgungshandlung dar. Dagegen ist eine Freiheitsstrafe, mit der homosexuelle Handlungen bedroht sind und -nierende Bestrafung zu betrachten und stellt somit eine Verfolgungshandlung dar. stanziierte Drohungen sowie die Vermittlung eines Gefühls des Unerwünschtseins reichen dagegen als "Verfolgungshandlungen“ nicht aus. Sie sind nicht so gravierend, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegen den Menschenrechte darstellen.

Die Verfolgung kann vom Staat ausgehen,

von Parteien oder Organisationen, die den

Staat oder einen wesentlichen Teil des

Staatsgebiets beherrschen, oder von nicht

staatlichen Akteur_innen, sofern der Staat oder die dort herrschenden Parteien und

Organisationen erwiesenermaßen nicht in

der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor

Verfolgung zu bieten. Diese Voraussetzung

derholt zu Angriffen auf LSBTTI* gekommen ist, und wenn die Polizei nicht bereit war, die und LSBTTI* zu schützen.

Wenn LSBTTI* unverfolgt aus ihrem Herkunfts

land ausgereist sind, reicht es nicht aus, dass es dort vereinzelt zu Übergriffen gekommen ist. Die Übergriffe müssen sich so ausgeweitet haben, dass alle LSBTTI* konkret damit rech nen müssen, ebenfalls verfolgt zu werden.

2. Die Einreise nach Deutschland

Asyl kann nur in Deutschland beantragt wer

den. Asylbewerber_innen, die auf dem Landquotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
[PDF] Beratungsstellen in Gelsenkirchen

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