Beratungsstellen für MigrantInnen und Flüchtlinge in MV (Stand
11 févr. 2013 Beratungsstellen für MigrantInnen und Flüchtlinge in MV (Stand ... Diakonisches Werk M-V e. V. ... Fachdienst Sozialberatung für Migranten.
Kontaktliste zu Beratungsstellen an der Schnittstelle Flucht
2 avr. 2020 Migration und Behinderung (Stand: 02.04.2020) ... von Flüchtlingen mit Behinderung und ... Beratung für Geflüchtete mit Behinderung.
Diplomarbeit
17 juil. 2013 Herausforderungen an die berufliche Beratung für Migranten ... 19 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2013 ... 13
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Dritter Landesaktionsplan zurBekämpfung von häuslicher und
gen und auf Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten. stellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt acht Beratungsstellen für ... Mit Stand 1.
UNTERRICHTUNG
19 sept. 2019 Zusammen leben in Mecklenburg-Vorpommern - Konzeption zur Förderung der. Integration von Migrantinnen und Migranten - Zweite Fortschreibung ...
Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI
Zur Zielgruppe der Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund liegen derzeit leider nur wenige Stand: Juni 2016 ... beratung/fluechtlinge-und-migranten.
Leitfaden für Interessierte und Ehrenamtliche in der Hilfe für
Arbeitshilfe ersetzt nicht eine anwaltliche Beratung sondern dient der Anleitung Ehrenamtlicher und der Flüchtlinge
Soziale Rechte für Flüchtlinge
1 janv. 2020 Wann kann Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung eine Beschäftigung ... Beratungsstellen aber auch in Behörden und ande-.
Informationen für Geflüchtete die aufgrund der Dublin-Verordnung
Anhang: Wo finde ich Beratung und Unterstützung? Stand: 11/2017 ... Migranten und Flüchtlinge zu verschiedenen europäischen Ländern sammelt und auf dem ...
Handreichung
für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI*-Flüchtlingen 2Inhalt
Schnellübersicht zum Flüchtlingskreis LSBTTI* .......5 Allgemeine Empfehlungen für einen Umgang mit Geflüchteten mit LSBTTI*-Hintergrund in FlüchtlingseinrichtungenAsylrecht und LSBTTI*
Adressenübersicht: Beratung und Information fürLSBTTI*-Flüchtlinge in Deutschland
..............................15 (Vermittlung/keine Beratung) in verschiedenen Weltregionen Anlage: Arbeitsblatt für Orientierungskurse zumThema LSBTTI*
Impressum
3Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Samariterinnen und Samariter, gerade die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Geüchteten s tellt in der Flüchtlings hilfe eine besondere Herausforderung dar. Zwar sind Geüchtete mit einem LSBTTI*-Hintergrund nicht explizit in der EU-Aufnahmericht linie 2003/9/EG bzw. 2013/33/EU als besonders schutzbedürftig aufgelistet, doch ist die Verfol kationsrichtlinie 2011/95/EU und dem Asylgesetz ein anerkannter Asylgrun d. enden aus guten und stehen auch in den Flüchtlingseinrichtungen in Deutschland vor spezischen Herausforde Bekanntwerden eines LSBTTI*-Hintergrunds kann zu einer Gefahr für dieBetroffenen werden.
Dies macht einen besonders sensiblen Umgang mit der Thematik notwendig. Zur Zielgruppe der Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund liegen derzeit leider nur wenige praxis nahe Empfehlungen und Hintergrundinformationen vor. Die vorliegende Handreichung gibt daher eine Einführung in das Thema, Handlungsempfehlungen und eine bundesweiteÜbersicht über Beratungsstellen.
über Anregungen und Hinweise, insbesondere mit Praxisbezug. Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.Mit besten Grüßen
Dr. Georg Scholz
Henny Engels Prof. Dr. Rolf Rosenbrock
Bundesarzt des
Bundesvorstand Vorsitzender
ASB Deutschland
4 "Menschen mit LSBTTI*-HintergrundIn vielen weiteren werden sie bedroht,
gefoltert und ermordet. Die Aufnahme dieser verfolgten Personen in DeutschlandKlaus Jetz
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
51) Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund sind,
wie etwa Schwangere, Menschen mitBehinderung, Opfer des Menschenhandels
sonders schutzbedürftige bzw. vulnerableFlüchtlinge anzusehen.
2) 3) LSBTTI*-Flüchtlinge kommen meist aus Staa-ten, in denen ihnen Zwangsverheiratung, desstrafe drohen. Viele LSBTTI*-Flüchtlinge müssen daher in ihrem Herkunftsland ihre sexuelle Orientierung und/oder geschlecht 4) struktur (spezialisierte Beratungsstellen,Treffpunkte etc.) vorhanden ist.
5)Gemeinschaftsunterkünften homophoben
oder transphoben Anfeindungen durchMitbewohner_innen und Personal aus
gesetzt sein. Hier braucht es verbindlicheHausordnungen, LSBTTI*-inklusive Ge
Betroffene.
6)In den Flüchtlingsunterkünften kann es ein Problem geben, wenn Geüchtete mit LSBTTI*-Hintergrund sich vor Dolmetscher_
innen oder Übersetzer_innen offenbaren müssen und/oder diese bei Konikten vermitteln sollen. Diskriminierung durch homophobe und transphobe Dolmetscher_ innen oder Übersetzer_innen kann negativeAuswirkungen auf das Asylverfahren haben. 7)
schwer, über ihre sexuelle Orientierung ihre Verfolgung zu sprechen. Dies kann negative Auswirkungen auf ein Asylverfah ren haben, da gegebenenfalls der gesamteUmfang an erlittener Diskriminierung und
tisiert wird. 8)Verfolgung aufgrund der sexuellen Orien-
ist laut der EU-Qualikationsrichtlinie2011/95/EU und § 3 b Abs. 1 Nr. 4 AsylG ein
einer Freiheitsstrafe für gleichgeschlechtli solche Verfolgungshandlung. GeüchteteLSBTTI* müssen deshalb in Deutschland
INFODie Abkürzung LSBTTI* steht für
LLesben
SSchwule
BBisexuelle
TTranssexuelle
TTransgender
I = Intersexuelle = Vielfalt geschlechtlicher undDie Bezeichnung "queer wird in LSBTTI*-
griff verwendet, um sexuelle Orientie zu bezeichnen, die von Hetero-Normen abweicht. der sexuellen Orientierung und geschlecht unter http://echte-vielfalt.de/wort-schatz, www.andersundgleich-nrw.de/images/Fi bel_der_vielen_kleinen_Unterschiede.pdf und www.netzwerk-lsbttiq.net/lsbttiq. Schnellübersicht zum Flüchtlingskreis LSBTTI* 6überzeugend glaubhaft machen, dass sie in
ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer sexu ellen Orientierung oder geschlechtlichen ihnen Verfolgung droht. Wenn sie unver folgt ausgereist sind, müssen sie ausdrück lich vorbringen, dass sie (auch) aus Angst vor Verfolgung versteckt gelebt haben.Sonst wird ihr Asylgesuch abgelehnt.
9) sich nicht "outen und nicht offen leben. De taillierte Befragungen zu sexuellen Praktiken, psychologische Gutachten und medizinischeTests sowie das Einbeziehen von intimen
Fotos sind nach EuGH-Rechtsprechung unzu
darf das nicht mehr dazu führen, dass der angegebene Fluchtgrund als "gesteigertesVorbringen abgetan wird.
6 7 1)In vielen Unterkünften kann die Privat-
werden. Für LSBTTI*-Flüchtlinge kann es daher problematisch sein, sich zu outen, da sie mit Anfeindungen und Übergriffen rechnen müssen. Gegebenenfalls sollteLSBTTI*-Flüchtlingen geraten werden, sich
innerhalb der Einrichtung nicht zu outen.Nach homophoben oder transphoben Über
in eine andere Einrichtung zu vermitteln. 2)Es empehlt sich, auf LSBTTI* spezialisierte Beratungsstellen bei Problemen frühzeitig einzubinden (siehe Listen Kapitel "Adres-sen: Beratung und Information für LSBT-
TI*-Flüchtlinge und "Adressen: FlüchtlingsVermittlung; keine
Beratung).3) Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende sollten in Schulungen auch für LSBTTI*-The- men sensibilisiert werden. Homophobie und Transphobie müssen wie alle Formen psychischer und physischer Gewalt in derEinrichtung eine klare Absage erteilt wer
den. Auch externes Personal sollte auf einen sensiblen Umgang mit besonders schutzbe dürftigen Personen in den Gemeinschafts unterkünften hingewiesen werden. Allgemeine Empfehlungen für einen Umgang mit Geflüchteten mit LSBTTI*-Hintergrund in FlüchtlingseinrichtungenBegrüßungsmap
pen sind eine guteFlüchtlinge in der Einrichtung willkom
men zu heißen und ihnen Orientierung zu geben. Es empflehlt sich, in der Mappe auch die Hausordnung in mehreren Spra chen beizulegen. TIPP 784) Eine Person in der Einrichtung sollte als
Ansprechpartner_in für LSBTTI*-Flüchtlinge
lichkeiten geschaffen werden, dass LSBTTI*-Flüchtlinge diskret Kontakt aufnehmen
einem geschützten Rahmen thematisieren für LSBTTI*-Flüchtlinge Offenheit signalisie bzw. Internetadressen von Ansprechpart dabei, dass das Plakat nicht nur die Thema tik LSBTTI* behandelt, da sonst die Gefahr eines Outings besteht. Die Ansprechpart ner_innen in den Einrichtungen sollten einer Schweigepicht unterliegen. Dies sollte auch den Geüchteten vermittelt werden, um die Hemmschwelle einer Kon und Sicherheit zu geben. 5) Eine Hausordnung mit Grundregeln für ein rücksichtvolles Miteinander sollte in werden. Hierbei empehlt es sich, auf alle im "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale Bezug zu nehmen; mehr Informationen dazu bei der Antidis kriminierungsstelle des Bundes unter www. antidiskriminierungsstelle.de. Es sollte ver mittelt werden, an wen sich die Geüchte passiert. Auch hier ist ein sensibler Umgang mit der Gefahr eines Outings bei Anzeigen eines Angriffs empfehlenswert z.B. mit Ver weis auf eine Schweigepicht.6) Bei der Auswahl von Dolmetscher_innen und Übersetzer_innen für LSBTTI*-Flücht linge sollte auf eventuell vorhandene ho mophobe oder transphobe Einstellungen geachtet werden. Es muss sichergestellt werden, dass die herangezogenen Dolmet scher_innen und Übersetzer_innen sachge 7) gibt in der Broschüre "Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz vonFrauen und Kindern vor geschlechtsspe
zischer Gewalt in Gemeinschaftsunter künften Hinweise für einen Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen. 8)Im Sinne eines Gewaltschutzkonzepts soll-
ten Notrufsysteme in den Einrichtungen in nicht einsehbaren Bereichen, insbesondere den. Wichtig ist hier auch das Vertrauen der Geüchteten in den Wachdienst/dieSecurity und das Wissen, dass sie sich bei
Schulung/Sensibilisierung für das Thema
wird daher empfohlen. Wichtig ist auch eine ausreichende Beleuchtung der Einrich bereichen sollten nachts beleuchtet sein, um Übergriffen entgegenzuwirken. Die abzuschließen, sollte gegeben sein. 9)Viele Flüchtlinge mit LSBTTI*-Hintergrund
über ihre Situation als LSBTTI* in Deutsch
land, gegebenenfalls auch über HIV/AIDS.Die Broschüre
"Empfehlungen an ein Gewaltschutz konzept zum Schutz von Frauen und Kin dern vor geschlechtsspeziflscher Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften" kann unter http://www.migration.paritaet.org/ paowcxzait heruntergeladen werden. TIPPDas Webportal
www.zanzu.de derBundeszentrale
bietet in 13 Sprachen Informationen zur sexuellen Gesundheit und erleichtert damit die Kommunikation über sensibleThemen.
TIPP 9Der LSVD hat mit
Unterstützung des
Bundesministe
riums für Familie, Senioren, Frauen undJugend ein Handbuch für familienbezoge
nes Fachpersonal unter dem Titel "HomoPDF-Download ist unter
http://homose xualitaet-familien.de/texte/LSVD_Hand buch_Fachpersonal_2014.pdfUnter www.regenbogenkompetenz.de/
regenbogenkompetenz rungen zur Regenbogenkompetenz. Diese stellt Fachpersonal vor die Herausforde rung, eigenen Stereotypen und Vorurtei len nachzuspüren und diese kritisch zu hinterfragen. TIPPDer LSVD Berlin-Brandenburg hat Broschü
ren in arabischer, türkischer und russischerSprache über die gesellschaftliche Situation
von Schwulen und Lesben in Deutschland online gestellt. Zudem hat er ein Arbeitsblatt2Welche Rechte haben homosexuelle Men
schen in Deutschland? für Lerngruppen mitDeutsch als Fremdsprache entwickelt, das
dieser Handreichung in der Anlage beiliegt.Die Unterlagen des LSVD Berlin-Branden
burg lassen sich als PDF unter https://berlin. lsvd.de/projekte/miles/ herunterladen. 10)LSBTTI*-Lebensweisen im Alltag, etwa auch
in Sprach- und Integrationskursen, zeigt einen offenen Umgang mit der Vielfalt der individuellen Lebensentwürfe. 10 nach der Aufnahme besonderen Schutz zukom men lassen. Unser Grundgesetz verpichtet uns,Prof. Dr. Rolf Rosenbrock
Vorsitzender
11Ein kurzer Leitfaden des Lesben- und Schwu-
lenverbandes (LSVD) für LSBTTI*-Flüchtlinge 1. erhalten? wenn sie in ihrem Heimatland wegen ihrerGefahr droht, dass sie an Leib, Leben oder
Freiheit verletzt, strafrechtlich verfolgt oder
einer unmenschlichen oder erniedrigendenBehandlung oder Bestrafung unterworfen
werden. Die Verfolgungshandlungen müssen aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sein, dass sie eine schwerwiegen de Verletzung der grundlegenden Menschen rechte darstellen.Auch eine Kumulation unterschiedlicher
letzungshandlung haben wie z.B. Diskrimi nierungen beim Zugang zu Bildungs- oderGesundheitseinrichtungen, aber auch exis
tenzielle beruiche oder wirtschaftliche handlungen müssen nicht für sich allein die aufweisen, in ihrer Gesamtheit aber eineBetroffenheit des Einzelnen bewirken, die der
Menschenrechtsverletzung entspricht.
Der bloße Umstand, dass homosexuelle
Handlungen unter Strafe gestellt sind, stellt
als solche noch keine Verfolgungshandlung dar. Dagegen ist eine Freiheitsstrafe, mit der homosexuelle Handlungen bedroht sind und -nierende Bestrafung zu betrachten und stellt somit eine Verfolgungshandlung dar. stanziierte Drohungen sowie die Vermittlung eines Gefühls des Unerwünschtseins reichen dagegen als "Verfolgungshandlungen nicht aus. Sie sind nicht so gravierend, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegen den Menschenrechte darstellen.Die Verfolgung kann vom Staat ausgehen,
von Parteien oder Organisationen, die denStaat oder einen wesentlichen Teil des
Staatsgebiets beherrschen, oder von nicht
staatlichen Akteur_innen, sofern der Staat oder die dort herrschenden Parteien undOrganisationen erwiesenermaßen nicht in
der Lage oder nicht willens sind, Schutz vorVerfolgung zu bieten. Diese Voraussetzung
derholt zu Angriffen auf LSBTTI* gekommen ist, und wenn die Polizei nicht bereit war, die und LSBTTI* zu schützen.Wenn LSBTTI* unverfolgt aus ihrem Herkunfts
land ausgereist sind, reicht es nicht aus, dass es dort vereinzelt zu Übergriffen gekommen ist. Die Übergriffe müssen sich so ausgeweitet haben, dass alle LSBTTI* konkret damit rech nen müssen, ebenfalls verfolgt zu werden.2. Die Einreise nach Deutschland
Asyl kann nur in Deutschland beantragt wer
den. Asylbewerber_innen, die auf dem Landquotesdbs_dbs25.pdfusesText_31[PDF] Beratungszentrum
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[PDF] Berchiche - Université Mouloud Mammeri