[PDF] Entschließung der 41. Konferenz der





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Generalversammlung

Resolution des Menschenrechtsrats verabschiedet am 8. Oktober 2021. 48/13. Das Menschenrecht auf eine saubere



Bundesrat Beschluss

Sep 21 2018 Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff-. Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter. Lebensmittel.



Entschließung der 41. Konferenz der

Nov 3 2021 Das Gutachten zur Evaluierung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) hat im. Oktober 2020 vorgeschlagen



Europäisches Parlament

Feb 10 2021 „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit – Für eine schadstofffreie Umwelt“. (COM(2020)0667)1



Bundesrat 318/20 Unterrichtung

Jun 3 2020 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des ... aus



DE DE ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS

Jun 9 2020 Entschließung des Europäischen Parlaments über die Umsetzung der ... Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt vom 11. März 201919



Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2021 zu

Feb 8 2022 environment — state and outlook 2020“ („Die Umwelt in Europa — Zustand und ... Dezember 2019 eine Entschließung zur EU-Initiative für.



DE DE ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS

Feb 21 2020 Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer ... mit dem Titel „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“ (SOER 2020)



DE DE ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS

Feb 21 2020 Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer ... mit dem Titel „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“ (SOER 2020)



Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 3. November 2021 Umweltinformationen: Beratungs- und Kontrollkompetenz auch auf Landesbeauftragte für Informationsfreiheit übertragen! Das Gutachten zur Evaluierung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) hat im Oktober 2020 vorgeschlagen, eine Bundesbeauftragte oder einen Bundesbeauftragten für Umweltinformationsfreiheit zu schaffen, die oder der für die Einhaltung und Kontrolle der Vor- Aufgabe der bzw. dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat der bzw. dem BfDI in § 7a UIG ausdrücklich die Befugnis gegeben, die Einhaltung des

Umweltinformationsrechts zu kontrollieren.

auftragten für Informationsfreiheit kontrollieren oftmals nur die Einhaltung des allgemeinen In- formationsfreiheitsrechts, nicht jedoch des Umweltinformationsrechts. Da sich die Rechtsma- terien nicht wesentlich unterscheiden, bleibt ihre vorhandene Fachkompetenz ungenutzt. Bei unterstützt werden, dass ihrem Anliegen umfassend Rechnung getragen wird. Gleiches gilt für recht um Unterstützung bitten. oder Gemeinden bleibt ihr hingegen weitestgehend versagt, nur weil sich der Antrag auf Infor- sich nicht nachvollziehbar begründen. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert daher die Landes- gesetzgeber auf, dem Vorbild des Bundes zu folgen und den Landesbeauftragten für Informa- tionsfreiheit, soweit noch nicht geschehen, ausdrücklich auch die Beratungs- und Kontrollkom- petenz für das Umweltinformationsrecht zu übertragen. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgabe sind die Beauftragten mit ausreichenden personellen und sachlichen Mitteln auszustatten.quotesdbs_dbs17.pdfusesText_23
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