[PDF] Bundesrat 318/20 Unterrichtung





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Feb 21 2020 Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer ... mit dem Titel „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“ (SOER 2020)



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Bundesrat 318/20 Unterrichtung

BundesratDrucksache 318/20

B ss Fu R

03.06.20

Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0720-2946

Unterrichtung

durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

Bundesministerium Berlin, 3. Juni 2020

für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

An den

Dr. Dietmar Woidke

hiermit übersende ich Ihnen in der Anlage die Stellungnahme der Bundesregierung plastik in Kosmetika (BR-Drucksache 22/19 (Beschluss)).

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold

* siehe Drucksache 22/19 (Beschluss) Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika" - BR-Drucksache 22/19 (Beschluss) - wie folgt Stellung:

Vorsorgeprinzip

In Übereinstimmung mit dem Bundesrat und den dortigen Ausführungen zu Punkt 1 Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Mikroplastik zu ergreifen. Der heit derzeit noch nicht ausreichend erforscht. Basierend auf dem Vorsorgeprinzip be- darf es daher eines übergreifenden Ansatzes zur Reduzierung des Eintrags von Mik- roplastik in die Umwelt.

Produktdesign

Unter Bezugnahme auf Punkt 3 der Entschließung des Bundesrates weist die Bun- desregierung darauf hin, dass bei Betrachtung des gesamten Lebenszyklus' bis zu

80 Prozent der Umweltauswirkungen eines Produkts durch dessen Design vorbe-

stimmt sind, hier also vorrangig anzusetzen ist: Im Jahr 2012 haben deshalb Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum (IDZ) den Bundespreis Ecode- sign ins Leben gerufen. Der Preis zeichnet Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus, die sowohl unter Umwelt- als auch Designaspekten besonders hochwertig und neten Projekte stammen aus vielen Bereichen wie etwa Bau, Haushalt, Interieur, durch Expertinnen und Experten des Umweltbundesamtes unterzogen, bei der die tung. Das Bundesumweltministerium ist zudem Zeicheninhaber des Blauen Engel, dem Umweltzeichen der Bundesregierung seit 1978. Die Vergabekriterien des Blauen En- gel für Wasch- und Reinigungsmittel (DE-UZ 202, DE-UZ 194) schließen Rezepturen

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mit Mikroplastik aus. Aktuell werden für den Blauen Engel Vergabekriterien für mikro- chen wird zum Jahresende 2020 gerechnet. formationsanforderung zur Filterreinigung hin zu Anforderungen an das Design der Filter selbst reichen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass entsprechende Anfor- derungen in Ökodesign-Verordnungen, als unmittelbar geltendem EU-Recht, auch

Herstellerverantwortung

Unter Bezugnahme auf Punkt 4 und 5 der Entschließung teilt die Bundesregierung

Mikroplastik an der Quelle am schnellsten wirken:

Das Bundesumweltministerium hatte deshalb bereits im Jahr 2013 den nationalen Kosmetikdialog Eliminierung von festen Mikroplastikpartikeln aus kosmetischen Pro- dukten initiiert. Sein Ziel war, die Kosmetikindustrie zum freiwilligen Verzicht auf die Beigabe von festen Mikroplastikpartikeln zu veranlassen.

2015, angestoßen vom Kosmetikdialog in Deutschland, eine EU-weite Empfehlung

zum Komplettverzicht auf den Zusatz von Mikroplastikpartikeln (sog. Microbeads) in abrasiven rinse off-Produkten bis 2020 formuliert. Nach Auskunft von Cosmetics Eu- rope konnte bis Ende 2017 der Gebrauch von Mikroplastik in solchen Produkten um

97,6 % reduziert, d.h. nahezu eingestellt werden. (https://www.cosmeticseu-

metics-europe-announces). Das Ziel des nationalen Kosmetikdialogs der Eliminierung von festen Mikroplastikpar- tikeln aus kosmetischen Produkten ist damit erreicht. Unter Bezugnahme auf Punkt 6 der Entschließung weist die Bundesregierung auf das Erfordernis hin, bei angestrebten Verboten von Mikroplastik vorrangig auf euro-

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alle Einsatzbereiche von absichtlich zugesetzten Mikroplastikpartikeln in Produkten, also auch Kosmetikartikel und Pflegeprodukte. Die Definition beinhaltet sowohl feste Partikel wie feste Fasern und legt Abmessungen bis zur Nano-Ebene fest. Entsprechend den Regelungen der REACH-Verordnung erfolgten zum Entwurf zu- schlags zu entscheiden und diesen mit den Mitgliedstaaten zu diskutieren. Auf der nerhalb der Bundesregierung erfolgen. Das Bundesumweltministerium begrüßt, dass mit dem KOM-Auftrag an die ECHA nimierung des Eintrags von Mikroplastikpartikeln in die Umwelt durchgeführt wird.

EU-weit minimiert.

Nationale Verbote

Zu der in Punkt 7 der Entschließung angesprochenen nationalen Verbotsregelung scheidet ein entsprechendes nationales Vorgehen aus. Angesichts des laufenden mission ein Regelungsbedürfnis für eine nationale Sonderregelung anerkennen inhaltlichen Mehrwert. Eine umfassende chemikalienrechtliche Verbotsregelung für gelartige, flüssige oder fangreichen Stoffgruppen auf Umwelt und Gesundheit reicht zur Begründung einer dienergebnisse für spezielle Registrierungspflichten vorlegen und hat angekündigt, dass sie darauf aufbauend Überlegungen zur Anpassung der REACH-Verordnung

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anstellen wird. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesumweltministerium die für setzung und Weiterentwicklung der Kunststoffstrategie sowohl durch konkrete Vor- setzungsmaßnahmen unterstützen, wie zum Beispiel der neuen Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.

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