[PDF] Kreis Borken - Bauen im Außenbereich





Previous PDF Next PDF



Kreis Borken - Bauen im Außenbereich

Strukturbedingt sind deshalb Bauvorhaben im. Außenbereich -insbesondere auch Nutzungsänderun- gen- in der täglichen Arbeit des Fachbereiches Bauen und Wohnen 



Merkblatt zum Bauen im Außenbereich

Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich stellen in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft gem. § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 



Arbeitshilfe für landschaftsgerechtes Bauen im Außenbereich

Anhand einheit- licher Kriterien sind Vorschläge zur Kompensation der Eingriffsfolgen zu erarbeiten und dem Bauantrag beizufügen. Dieser Leitfaden ist für 



Bauen im Außenbereich – Ermessen und Beurteilungsspielraum

14 mars 2018 Bauen im Außenbereich – Ermessen und Beurteilungsspielraum ... Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB „können“ Vorhaben im Außenbereich die nicht unter ...



Bauprüfdienst (BPD) 3/2004 § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich

Der Bauprüfdienst „Bauen im Außenbereich“ ergänzt die bereits im Bauprüfdienst. 2/2001 „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten 



Bauen im Außenbereich in den Nachbarländern Deutschlands

4 janv. 2019 9. Bundesamt für Raumentwicklung Bauen außerhalb der Bauzonen



Bauen im Außenbereich Eingriffsbewertung und

Bauen im Außenbereich. Eingriffsbewertung und Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die folgenden Pläne und Darstellungen 



Bauen im Außenbereich Eingriffsbewertung und

Bauen im Außenbereich. Eingriffsbewertung und Ausgleichsmaßnahmen gemäß §§ 13 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Gemäß § 13 Bundesnaturschutzgesetz 



Zulässigkeit von Vorhaben Prof. Dr. Michael Krautzberger

35 BauGB – Bauen im Außenbereich. Sonstige Vorhaben - Abs. 2. • Sonstige Vorhaben dürfen öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.



Baurechtliche Grundsatzfragen zu Diversifizierungsprojekten

Für Baumaßnahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich enthält das. Baugesetzbuch (BauGB)2 folgende Regelung: Nach § 35 (1) 1 BauGB ist im 

Bauen im Au§enbereich

Kreis Borken - Bauen im Au§enbereich

Impressum

Herausgeber: Kreis Borken - Der Landrat

Fachbereich Bauen und Wohnen

Burloer Str. 93, 46325 Borken

Telefon: 02861 / 82 23

Telefax: 02861 / 82 1147

Internet: www.kreis-borken.de

Email: bauen@kreis-borken.de

Stand:

Boschstr. 1, 48703 Stadtlohn

Liebe MitbŸrgerinnen und MitbŸrger,

der Kreis Borken umfasst

Gemeinden eine Gesamt-

ten Kreisen in Nordrhein-

Westfalen. Die Landschaft

des Kreises Borken stellt ansprechende Kulturland- beispielsweise die Wallhecken, aber auch und gerade

Parklandschaft.

Die Landwirtschaft hat im Münsterland und

besonders im Kreis Borken eine herausragende Bedeutung. Mit weit über zwei Millionen Nutztieren gilt der Kreis Borken als eine außerordentlich "vieh- eiche" Region. Aber auch im Kreisgebiet hat die Landwirtschaft in den vergangenen Jahren einen viel- schichtigen Strukturwandel durchlaufen. Waren es

1990 noch 4.116 landwirtschaftliche Betriebe (über 5

Hektar), so sind es mittlerweile nur noch 3.056.

Strukturbedingt sind deshalb Bauvorhaben im

fig im Konflikt zu der Vorgabe des Gesetzgebers, den Außenbereich in seiner besonderen Bedeutung für die naturgegebene Bodennutzung und als Erholungs-

Der Fachbereich Bauen und Wohnen hat dies zum

Anlass genommen, mit der vorliegenden Broschüre umfassend über die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für das "Bauen im Außenbereich" zu informie- ren. Den Schwerpunkt bilden die landwirtschaftlichen Bauvorhaben sowie die begünstigten Vorhaben wie z.B. die Folgenutzung für leer stehende landwirt- im Außenbereich. Im Leitbild der Kreisverwaltung haben wir das Ziel formuliert, mit den Bürgerinnen und Bürgern offen, diese Broschüre neben den vom Fachbereich Bauen und Wohnen abgegebenen Servicegarantien als wei- teren Baustein, um unserem Anspruch als modernes

Dienstleistungsunternehmen gerecht zu werden.

Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hause, die an der Erarbeitung der Broschüre mit- gewirkt haben. Besonders danke ich auch der Bezirksregierung Münster, dem Staatlichen Umwelt- amt Herten und der Kreisstelle Borken der Landwirt- schaftskammer Nordrhein-Westfalen für die Zu- sammenarbeit und Unterstützung bei der Erstellung der Broschüre.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Wiesmann · Landrat

3Kreis Borken - Bauen im Au§enbereich

Kreis Borken - Bauen im Au§enbereich4

Liebe MitbŸrgerinnen und MitbŸrger,

Praxis im Fachbereich Bauen und Wohnen des Krei-

nommen. Rund ein Drittel der vom Kreis Borken zu

Bauherren und Entwurfsverfassern haben wir die

Anregung erhalten, für mehr Transparenz in diesem komplexen Themenumfeld zu sorgen. Auf Wunsch der Entwurfsverfasser hat der Fachbereich Bauen und Wohnen deshalb eine Informationsveranstaltung über das Bauen im Außenbereich angeboten. Diese Veranstaltung fand am 04.02.2004 statt und stieß mit

200 Teilnehmern auf eine große Resonanz.

Wir haben das große Interesse an diesem Thema zum

Anlass genommen, die Ihnen nun vorliegende Bro-

schüre zu erstellen. Bewusst haben wir die Novelle des Baugesetzbuches im Sommer 2004 sowie den Außenbereichserlass des Landes Nordrhein-Westfa- len abgewartet, um Ihnen einen aktuellen Überblick rungen an baurechtliche Verfahren sowie die Aufga- stellt, so dass Sie durch die vorliegende Broschüre

Informationen aus einer Hand erhalten.

Sie soll vielmehr der schnellen Orientierung in einem eine erste Hilfestellung bieten, wenn Sie ein Bauvor- haben im Außenbereich planen. Wesentliche Ände- rungen in der Anwendung der Vorschiften über das Bauen im Außenbereich werden wir in der Internet- www.kreis-borken.de aufrufen. Wenn Sie spezielle Fragen zum Bauen im Außenbe- reich haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich Bauen und Wohnen noch vor der Antragstellung in Anspruch zu nehmen, damit eventuelle baurechtliche Probleme frühzeitig zügiges und reibungsloses Antragsverfahren gestellt. Bei der Realisierung der Vorstellungen und Ziele für Ihr Bauvorhaben im Außenbereich wünschen wir

Ihnen ein gutes Gelingen.

Mit freundlichen Grüßen

5Kreis Borken - Bauen im Au§enbereich

Thomas Holzschneider

Kreisbaudezernent Richard RiedelFachbereichsleiterBauen und Wohnen

Kreis Borken - Bauen im Au§enbereich

INHALT:Seite

1. Bauen im Außenbereich - Einführung9

1.2 Begriff des Außenbereichs9

1.3 Aufbau des § 35 Baugesetzbuch9

2. Öffentliche Belange und Erschließung11

2.3 Erschließung 16

3. Privilegierte Bauvorhaben19

3.1 Landwirtschaftliche Bauvorhaben20

3.1.1 Landwirtschaftlicher Betrieb20

3.1.2 Dienende Funktion des Vorhabens24

3.1.4 Art der landwirtschaftlichen Bauvorhaben25

3.1.5 Mitziehende Privilegierung27

3.1.6 Genehmigungsfreie landwirtschaftliche Bauvorhaben27

3.2 Forstwirtschaftliche Betriebe28

3.3 Gartenbaubetriebe28

3.4 Aufgrund besonderer Anforderungen in den 29

4. Begünstigte Bauvorhaben33

4.6 Erweiterung eines Gewerbebetriebes46

4.7 Vorhaben im Bereich einer 46

Außenbereichssatzung

6

Kreis Borken - Bauen im Au§enbereich

5. Sonstige Vorhaben48

5.2 Ausnahmen48

6. Genehmigungsverfahren49

6.1 Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz 49

6.2 Bauantrag50

6.3 Bauvoranfrage50

6.5 Einvernehmen der Gemeinde 56

6.6 Zustimmung der oberen 56

7. Anhang57

7.1 Wichtige Vorschriften über das Bauen im Außenbereich 57

7.2 Antragsunterlagen für landwirtschaftliche BImSchG-Verfahren 61

7.3 Bauantragsunterlagen63

7.4 Wichtige Adressen69

8. Stichwortverzeichnis73

7

Kreis Borken - Bauen im Au§enbereich8

1. BAUEN IMAUSSENBEREICH

EINF†HRUNG

1.1 GRUNDSÄTZE FÜR DAS

BAUEN IMAUSSENBEREICH

ung frei bleiben. Mit dieser Vorgabe will der

Bundesgesetzgeber den Außenbereich in seiner

besonderen Bedeutung für die naturgegebene

Bodennutzung und als Erholungslandschaft für

die Allgemeinheit erhalten.

Gleichwohl hat der Gesetzgeber in bestimmtem

Maße Bauvorhaben auch im Außenbereich zuge-

lassen. Dabei handelt es sich um bauliche Nut- zungen, die wegen ihrer spezifischen Anforderun- gen gerade auf einen Standort im Außenbereich angewiesen sind oder sonst einen spezifischen

Bezug zum Außenbereich haben und nicht in die

durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiete bzw. in den unbeplanten Innenbereich verwiesen Für alle Bauvorhaben im Außenbereich gilt: Sie siegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszu- führen (

Außenbereichs

). Das Gebot steht als Leitgedan- ke über allen Vorschriften, die das Bauen im

Außenbereich regeln.

1.2 BEGRIFF DESAUSSENBEREICHS

besiedelte Landschaft" verstanden. Hiervon weicht der baurechtliche Begriff des Außenbe- chen einer Gemeinde, die außerhalb eines Bebauungsplangebietes und eines im Zusammenhang bebauten Ortstei- les (durchgehende, geschlossene Bebau- ung) liegen.

Der Außenbereich beginnt nach dem letzten

Der Außenbereich ist also keine geographische

Bezeichnung, sondern eine Begriffsbestimmung

für eine bauplanungsrechtliche Gebietskate- gorie.

1.3 AUFBAU DES§ 35 BAUGESETZBUCH

Der § 35 BauGB bildet die grundlegende Umwelt-

und Naturschutznorm des gesamten Baurechts.

Der Bundesgesetzgeber verfolgt mit dieser Vor-

schrift das Ziel, den Außenbereich im Interesse und insbesondere aus Gründen des Umwelt- schutzes von einer nicht funktionsgerechten Nut- zung freizuhalten.

9Kreis Borken - Bauen im Außenbereich

Kreis Borken - Bauen im Au§enbereich

Gliederung nach Vorhaben

§ 35 BauGB unterteilt die Bauvorhaben

im Außenbereich in privilegierte Vorhaben (Abs. 1), die und nicht privilegierte Vorhaben (Abs. 2). 10

Außenbereich

§ 35 BauGB

privilegierte

Vorhaben

§ 35 Abs. 1 BauGBnicht privilegierte

Vorhaben

§ 35 Abs. 2 BauGB

Sonstige

Vorhaben

§ 35 Abs. 2 BauGBBegünstigte

Vorhaben

§ 35 Abs. 4 BauGBAußenbereichs-

satzung § 35 Abs. 6 BauGBBei den nicht privilegierten Vorhaben wird unter-schieden zwischen sonstigen Vorhaben begünstigten Vorhaben (Abs. 2 i.V.m.

Abs. 4), denen bestimmte Belange nicht

Vorhaben im Bereich einer Außenbereichs-

satzung (Abs. 2 i.V.m. Abs. 6), denen eben- falls bestimmte Belange nicht entgegengehal-

2. ...FFENTLICHEBELANGE

UND

ERSCHLIESSUNG

2.1 BEDEUTUNG DER ÖFFENTLICHENBELANGE

FÜR DAS

BAUEN IMAUSSENBEREICH

Bei der Zulassung von Bauvorhaben im Außenbe-

Gesichtspunkte, die für das Bauen im Außenbe- dem Schutz des Außenbereiches und seiner spe- zifischen Zweckbestimmung. Die aus Sicht des sind in § 35 Abs. 3 und 5 BauGB aufgeführt. einem Außenbereichsvorhaben entgegengehalten negativ betroffen, findet insoweit keine Kompen- sationinnerhalb der Belange statt. nach Art des Vorhabens unterschiedlich. Ein pri- vilegiertes Vorhaben(Abs. 1) scheitert nur dann entgegenstehen . Hier ist im Einzelfall eine

Bewertung vorzunehmen, ob die Belange dem

Vorhaben am konkreten Standort entgegenstehen

oder das privilegierte Vorhaben sich unter Berücksichtigung der gesetzlich gewollten Privi- legierung gegen diese Belange durchsetzt. Bei den privilegierten Vorhaben wird eine gewisse genommen. Es besteht ein gesteigertes Durchset- Der Gesetzgeber hat für die begünstigten Vorha- benin Abs. 4 sowie für Vorhaben im Geltungsbe- reich einer

Außenbereichssatzung(Abs. 6) fest-

liche Belange nicht entgegengehalten werden über den anderen sonstigen Vorhaben teilprivile- giert.

2.2 BEISPIELE FÜR ÖFFENTLICHEBELANGE

Widerspruch zu den Darstellungen

liegt vor, wenn das Bauvorhaben den Darstel- vorbereitendem Bauleitplan stellt die Gemein- de ihre stellungen für das gesamte Gemeindegebiet

Vorhaben im Außenbereich von besonderer

Bedeutung.

Einem privilegierten Vorhaben (§ 35 Abs. 1

nutzungsplanes nur dann entgegen , wenn im

11Kreis Borken - Bauen im Außenbereich

Standort bezogene Darstellung (z.B. als

SonderbauflŠche fŸr Sport- und Erholungsan-

lagen) sachlich und rŠumlich dem privilegier- ten Vorhaben widerspricht (sog. qualifizierte

Standortzuweisung). Durch

qualifizierte

Standortzuweisungen(Konzentrationszonen)

im FlŠchennutzungsplan kann die Gemeinde auch die ZulŠssigkeit von privilegierten Vor-quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
[PDF] Bauen in Dänemark - ein Handbuch für Unternehmen

[PDF] Bauen mit Blähton - Tinglev Elementfabrik GmbH

[PDF] Bauen oder besitzen Sie Gesundheitsimmobilien?

[PDF] bauen ohne ärger

[PDF] Bauen ohne Baubewilligung

[PDF] bauer T610 T525

[PDF] Bauerdick, Benjamin Becker, Marius Beckmann, Lea Bender

[PDF] Bäuerlicher Feinschmecker

[PDF] BAUERN - Energieagentur Mittelbaden

[PDF] Bauern- und Ferienhaus Casa Riga Agriturismo - Italie

[PDF] Bauern-, Herren-, Fertighäuser – Hausforschung als Sozialgeschichte

[PDF] Bauernbuffet (Vorschlag 1) pro Pers. Fr. 69.-

[PDF] Bauernhaus mit 5 Zimmern und Gartennutzung in ruhiger Lage Wfl

[PDF] Bauernhof mit allen Sinnen erleben

[PDF] Bauernhöfe in Südtirol