Kreis Borken - Bauen im Außenbereich
Strukturbedingt sind deshalb Bauvorhaben im. Außenbereich -insbesondere auch Nutzungsänderun- gen- in der täglichen Arbeit des Fachbereiches Bauen und Wohnen
Merkblatt zum Bauen im Außenbereich
Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich stellen in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft gem. § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Arbeitshilfe für landschaftsgerechtes Bauen im Außenbereich
Anhand einheit- licher Kriterien sind Vorschläge zur Kompensation der Eingriffsfolgen zu erarbeiten und dem Bauantrag beizufügen. Dieser Leitfaden ist für
Bauen im Außenbereich – Ermessen und Beurteilungsspielraum
14 mars 2018 Bauen im Außenbereich – Ermessen und Beurteilungsspielraum ... Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB „können“ Vorhaben im Außenbereich die nicht unter ...
Bauprüfdienst (BPD) 3/2004 § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich
Der Bauprüfdienst „Bauen im Außenbereich“ ergänzt die bereits im Bauprüfdienst. 2/2001 „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Bauen im Außenbereich in den Nachbarländern Deutschlands
4 janv. 2019 9. Bundesamt für Raumentwicklung Bauen außerhalb der Bauzonen
Bauen im Außenbereich Eingriffsbewertung und
Bauen im Außenbereich. Eingriffsbewertung und Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die folgenden Pläne und Darstellungen
Bauen im Außenbereich Eingriffsbewertung und
Bauen im Außenbereich. Eingriffsbewertung und Ausgleichsmaßnahmen gemäß §§ 13 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Gemäß § 13 Bundesnaturschutzgesetz
Zulässigkeit von Vorhaben Prof. Dr. Michael Krautzberger
35 BauGB – Bauen im Außenbereich. Sonstige Vorhaben - Abs. 2. • Sonstige Vorhaben dürfen öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.
Baurechtliche Grundsatzfragen zu Diversifizierungsprojekten
Für Baumaßnahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich enthält das. Baugesetzbuch (BauGB)2 folgende Regelung: Nach § 35 (1) 1 BauGB ist im
2010 www.krautzberger.info 5§35 BauGB - Bauen im Außenbereich
"privilegierte Vorhaben" - Abs.1- 2 -•Land- oder Forstwirtschaft, § 201 •Betriebe der gartenbaulichen Erzeugung ortsgebundene gewerbliche Betriebe •Vorhaben mit nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung (auchSchweinemast; Hundezwinger)
•Anlagen der Kernenergie •Anlagen der Wind- oder Wasserenergie •"Biogasanlagen" •Photovoltaik?2010 www.krautzberger.info 6§ 35 BauGB - Bauen im Außenbereich
• Freizeit- und Sportanlagen? • Hotels? • Berghotels? "die Jagdhütte" • Beispiel "aufgegebener" Bauernhof - "begünstigte" Vorhaben (§ 35 Abs. 4)2010 www.krautzberger.info 7§ 35 BauGB - Bauen im Außenbereich
• Kennzeichen: Gedanke eines erweiterten Bestandsschutzes2010 www.krautzberger.info 8§ 35 Abs. 1
•Privilegierte Vorhaben § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB•(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es •1. einem land- oder forstwirtschaftlichenBetrieb dient und nur einen untergeordneten
2010 www.krautzberger.info 10Was ist Landwirtschaft?
2010 www.krautzberger.info 11§ 201
Begriff der Landwirtschaft
• Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- undWeidewirtschaft einschließlich Tierhaltung,
soweit das Futter überwiegend auf den zum werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der •BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 4 C 7.04 -2010 www.krautzberger.info 13Intensivtierhaltung / Schweinemastanlagen•Zurechenbarkeit zu landwirtschaftlichem Betrieb?
•Zusammenhang mit § 201 BauGB ("überwiegend eigeneFuttergrundlage")
•Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB •Steuerung über Bauleitplanung? U.a. durch Festsetzungen zur "Puffernutzungen" •Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB •Zumutbarkeitsschwelle / zur Bestimmung eines angemessenen Abstandes2010 www.krautzberger.info 14"Ferien auf dem Bauernhof"•für sich kein Tatbestand des § 35 Abs. 1
BauGB gegeben, insbes. nicht Nr. 4
•ggf. Zuordnung zu landwirt. Betrieb i.S.v. §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
•Anwendbarkeit von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5BauGB?
2010 www.krautzberger.info 15Mitgezogene Nutzung
•Straußenwirtschaft •Weinverkauf beim Winzer •Maßstab: Ab wann keine Landwirtschaft mehr?2010 www.krautzberger.info 16Biogas-Anlagen
Biomasse-Anlagen
•Was sind Biogas Anlagen? •Landwirtschaft? •Gewerbe?2010 www.krautzberger.info 17Biogas-Anlagen
•Reichweite von § 35 Abs. 1 Nr. 1 bei Biogas •Zuordnung in Dorf- oder Gewerbegebiete? •Problematik: Privilegierung von FabrikenErschließung gesichert ist und wenn es ......
•6. der energetischen Nutzung von Biomasse •im Rahmen eines Betriebes nach Nummern 1 oder 2 •oder eines Betriebes nach Nummer 4, der Tierhaltung betreibt,Versorgungsnetz dient,
•unter folgenden Voraussetzungen:Zusammenhang mit dem Betrieb,
b) die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb oder •überwiegend aus dem Betriebe oder •überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben nach den Nummern 1, 2 oder 4, •soweit letzterer Tierhaltung betreibt, c) Es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben und www.krautzberger.info 20PhotovoltaikIn den Baugebieten
2010 www.krautzberger.info 21Keine ausdrückliche Privilegierung•Privilegiert sind:
•Wasser •Windenergie •Biomasse2010 www.krautzberger.info 22"mitgezogene Nutzung" •Voraussetzung ist stets, dass die mitgezogenen
Nutzungen eine nach dem Betriebskonzept
•untergeordnete Bedeutung haben. •Für Fotovoltaikanlagen als mitgezogeneNutzung von Windenergieanlagen an einer
Privilegierung positiv entschieden
•BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - 4 C 17.07 -,NVwZ 2009, S. 918
2010 www.krautzberger.info 23Rückbau im Außenbereich, § 35 Abs. 5 BauGB
2010 www.krautzberger.info 24Öffentliche Belange
•2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht,
•4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert,
§ 35 Abs. 3•Bedeutung bei "privilegierten" (§ 35 Abs. 1) und bei "sonstigen" (§ 35 Abs. 2) Vorhaben ist unterschiedlich •Belange dürfen nicht "entgegenstehen"2010 www.krautzberger.info 26Steuerung von Außenbereichsvorhaben durch
Planung
nach § 35 Abs.3 •Regionalplan •Aber bei privilegierten Vorhaben? •Beispiel: Windkraftanlagen und Landschaftsbild •Beides: privilegierte Vorhaben •Außerhalb solcher "Konzentrationszonen" stehen dann2010 www.krautzberger.info 28Planerische Steuerung von Vorhaben durch
2010 www.krautzberger.info 29§ 5 Abs. 2 b Fassung 2004
(2 b) Für Darstellungen des werden. •Vielfach überlagernde Darstellungenwww.krautzberger.info 302010 www.krautzberger.info 31§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGBÖffentliche Belange stehen einem Vorhaben
2010 www.krautzberger.info 32Zurückstellung von Vorhaben
•§ 15: Zurückstellung für 1 Jahr bei Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 62010 www.krautzberger.info 33BVerwG
Entscheidungen
2010 www.krautzberger.info 34BVerwG, Urteil vom 17.12.2002- 4C 15.01
- BVerwGE 117, 287 - UPR 2003.188 - ZfBR 2003,370 -2010 www.krautzberger.info 35§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Raumbedeutsamkeit•Raumbedeutsamsind Planungen, Vorhaben und
Maßnahmen, durch dieRaum in Anspruch
oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. • BVerwG, Beschluss vom 19.6.2003 - 4 B 31.03 -2010 www.krautzberger.info 36§ 35 Abs. 3 Satz 3•Es ist Gemeinden nicht verwehrt, auch
für Windenergieanlagen dargestellt sind, und sichern. •BVerwG, Beschluss vom 25. November2003 - 4 BN 60.03 -
•Also auch nicht durch § 15 Abs. 3 BauGB 2004 erforderlichBVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 - •Die Konzentrationsplanung von Windenergieanlagen in einem Plan mangels ausreichender ("substanzieller") Darstellung von •Stehen die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte zueinander, kann die in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB angeordnete Windenergieanlagen freihalten will, nicht einsetzen. •Die negative Komponente der Konzentrationsplanung setzt die voraus.2010 www.krautzberger.info 38Recht gegen "Windklau"?
VG Leipzig, Beschl. V. 12.7.2007 - 6 K 419/07
Ausnutzung der Windenergie, das ein Betreiber
einer Windkraftanlage, die sich im Nachlauf zu einer anderen Windkraftanlage befindet, demBetreiber einer vorgelagerten Windkraftanlage
das evtl. verursachte Turbulenzen die2010 www.krautzberger.info 39Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5
erforderlichBVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 - •Die Konzentrationsplanung von Windenergieanlagen in einem Plan mangels ausreichender ("substanzieller") Darstellung von •Stehen die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte zueinander, kann die in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB angeordnete Windenergieanlagen freihalten will, nicht einsetzen. •Die negative Komponente der Konzentrationsplanung setzt die voraus. Konkretisierung•Beabsichtigt eine Gemeinde, für große Teile ihres Gemeindegebiets (hier: 560 ha) einen Bebauungsplan aufzustellen, so kann diese Planung nicht durch eineBereiche, in denen unterschiedliche Nutzungen
verwirklicht werden sollen, nicht einmal grob bezeichnet sind. •BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13.032010 www.krautzberger.info 42In Aufstellung befindliche Ziele der
•BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -Windenergieanlagen
BVerwG, Beschl. vom 11. Dezember 2006 - 4 B 72.06 - Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, •weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eineNachbargrundstücke im Außenbereich ausgeht.
•Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurteilt2010 www.krautzberger.info 44Konzentrationszonen - Windenergieanlagen
für Windenergieanlagen aus, ist es im Allgemeinen mit •die Regelung des Ausgleichs der zu erwartendenEingriffe in Natur und Landschaft
•dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der für den Ausgleich vorgesehenen •der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten.2010 www.krautzberger.info 45Beteiligung nach § 36 BauGB und Erlass einer
•BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN16.032010 www.krautzberger.info 46Windkraftanlage im Außenbereich; zur Verunstaltung des
Landschaftsbildes
2010 www.krautzberger.info 47Normenkontrolle gegen eine Festsetzung im Sinne des
§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
Windenergieanlagen -
•unterliegen in entsprechender Anwendung des§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen)
Normenkontrolle.
Änderungen und Neuregelungen in § 35
BauGB durch die Klimaschutznovelle
2011:- Änderung in § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d
BauGB -Biomasseanlagen.
- Änderung in § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB -Kernenergetische Anlagen.
- Neuregelung in § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB - Anlagen solarer Strahlungsenergie.www.krautzberger.info 48§ 35 Abs. 1 Nr. BauGB
überschreitet nicht 2,0 Megawatt und die
Biogas überschreitet nicht 2,3 Millionen
Normkubikmeter Biogas pro Jahr".www.krautzberger.info 49§ 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB
"der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oderAusnahme der Neuerrichtung von Anlagen zur
Spaltung von Kernbrennstoffen zur
§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB
•Neuregelung: "der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an untergeordnet ist."www.krautzberger.info 51 § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB•Erfasst werden Photovoltaikanlagen sowie solarthermische Anlagen. hergeleitet werden. •Abgestellt wird auf einen bestehendenBestandsschutz.
•"Solarscheunen" bleiben ausgeschlossen. www.krautzberger.info 53§ 249 BauGB:
•Sonderregelungen zur Windenergie in derBauleitplanungwww.krautzberger.info 54
2010 www.krautzberger.info 57Sonstige Vorhaben§ 35 Abs. 2 BauGB
2010 www.krautzberger.info 58§ 35 Abs. 2 BauGB
zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder ist.2010 www.krautzberger.info 59"begünstigte Vorhaben"; § 35 Abs. 4 BauGB•(4) Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben
im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen,Sinne des Absatzes 3 sind:
2010 www.krautzberger.info 60Sonstige und "begünstigte" Vorhaben
§ 35 Abs. 2 und Abs.4 BauGB
Was ist der Unterschied?• Auch die in Abs. 4 genannten ("begünstigten") Vorhaben sind "sonstige Vorhaben" i. S. des Abs. 2. •Ziel: •den Außenbereich weitestgehend von baulichenAnlagen freizuhalten
2010 www.krautzberger.info 62Die ausreichende Erschließung muss gesichert sein•Bei nicht privilegierten Wohnbauvorhabenreichen die
für landwirtschaftliche Betriebe in Betracht zu ziehenden geringeren Anforderungen nicht •Vielmehr ist eine Erschließung zu verlangen, die in der Befahrbarkeit (nicht z. B. der Breite des Weges nach) der im Innenbereich erforderlichen und üblichen Erschließung (BVerwG, NVwZ 1991, 1076) entspricht. Abs. 2 anders zu beurteilen als bei privilegierten Vorhaben oder beim Bebauungsplan. •Die Gemeinde ist, selbst wenn ihr keine finanziellen Lasten aus der von einem Bauwilligen übernommenen Herstellung und Unterhaltung von Erschließungsanlagen entstehen würden, und wenn die Herstellung der Erschließungsanlagen selbst keine zur Annahme eines Erschließungsangebots verpflichtet (BVerwG,NVwZ 1991, 1076).
•§ 123 Abs. 3 schließt einen Rechtsanspruch auf Erschließung aus.2010 www.krautzberger.info 64Ausnahme nach § 124 Abs. 3 Satz 2•"Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan im
Sinne des § 30 Abs. 1 erlassen und lehnt sie das zumutbare Angebot eines Dritten ab, die imBebauungsplan vorgesehene Erschließung
vorzunehmen, ist sie verpflichtet, dieErschließung selbst durchzuführen."
2010 www.krautzberger.info 65Nicht bei § 35 Abs. 2 BauGB• Diese Voraussetzungen sind im Außenbereich bei einem
nichtprivilegierten Vorhaben nicht schon dann gegeben, • Auch die Erschließung selbst ist ein Instrument in der Verhinderung einer unerwünschten Zersiedlung (BVerwG,NJW 1986, 2775).
• Sonstige Vorhaben sind nur "im Einzelfall"Stelle im Außenbereich genehmigt werden.
•Aber schon BVerwGE 18, 247: •Werden durch die Ausführung oder Nutzungquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] Bauen mit Blähton - Tinglev Elementfabrik GmbH
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