Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“
Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“. 2. § 1 Versichertes Risiko. 1. Risikobeschreibung. 1 1 Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen
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Besondere Bedingungen für die Versicherung der. Tierhalterhaftpflichtversicherung (BBR Tierhalter). 1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des.
Leistungseinschlüsse Tierhalter Eco-Com.indd
Leistungseinschlüsse in der Tierhalterhaftpflichtversicherung Für den Versicherungsschutz gelten die allgemeinen Bedingungen und die.
Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den. Voraussetzungen von Teil B Ziffer 18. kündigen. 4. Vorsorgeversicherung. Im Rahmen dieses Vertrages bietet
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen f r die
PrivatSchutz Tierhalter-Haftpflichtversicherung. (BBR-TH 2017). Fassung 06.2018. Diese Bedingungen gelten nur soweit im Versicherungsschein.
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Leistungsprofil Tierhalterhaftpflichtversicherung
Leistungsprofil Tierhalterhaftpflichtversicherung. Tierhalterhaftpflicht-Konzept. XXL (B69) Allgemeine Bedingungen (§ 6 Nr. 1 und § 14 bis § 16 der B01).
Bedingungen zur
Tierhalterhaftpflichtversicherung "XXL"
B69Gültig ab 07.2013
§ 1
Versichertes Risiko 2
§ 2
Versicherte Personen
2§ 3
Ausschlüsse
2§ 4
Fuhrwerke und Fahrzeuge
3§ 5
geliehenen Sachen 3§ 6
§ 7
4§ 8
Ansprüche nach Umweltschadensgesetz 4
§ 9
Kautionsstellung 4
10Versehentliche Obliegenheitsverletzung
411 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit 4
5Inhalt
Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung "XXL" 2§ 1 Versichertes Risiko 1.Risikobeschreibung
1 1 Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Haftpflicht-Ver- der nachstehenden Bedingungen die gesetzliche Haft pflicht der versicherten Personen aus der privaten Haltung von Hunden sowie Reit- und Zugtieren (z BPferde,
Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel)
1 2 Nicht versichert sind Jagdhunde, für die Versicherungs- schutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht 2.Beitragspflichtige Risiken
2 1 zur Beitragsberechnung angegeben werden 2 2 Werden nach Abschluss der Versicherung weitere Hunde, Reit- oder Zugtiere angeschafft, stellt dies eine Erweite rung des versicherten Risikos dar Die neuen Tiere sind ab ihrem Anschaffungszeitpunkt automatisch vom Versiche4 Nr 2 2 der B62
nach unserer Aufforderung anzuzeigen 2 3 Jungtiere (Welpen oder Fohlen) von über diesen Vertrag versicherten Muttertieren, die nach Abschluss des Versi cherungsvertrages geboren werden, sind ab ihrer Geburt ebenfalls automatisch vom Versicherungsschutz umfasst Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres stellen diese jedoch keine Risikoerweiterung dar und müssen uns erst danach entsprechend Nr 2 2 angezeigt werden§ 2
Versicherte Personen
1. 1 1Versichert sind:
a) Sie,Personen
in ihrer Eigenschaft als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere 1 2 rungsschutz für die in Nr 1 1 b) und c) genannten Perso-Wird innerhalb dieser
Frist die Beitragszahlung von Ihrem Ehegatten oder dieser Versicherungsnehmer 2.Mitversicherte Tierhüter
2 1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die im Auftrag des Tierhalters die Führung der Aufsicht über dessen Tiere übernommen haben, in deren Eigen schaft als Hüter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere 2 2 Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflicht schutz erlangt werden kann3. Reiter und Reitbeteiligte
3 1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von berechtig- ten Reitern sowie Inhabern von Reitbeteiligungen in ihrer Eigenschaft als Reiter bzw Reitbeteiligte der im Versiche- rungsschein bezeichneten Tiere Der Versicherungsschutz gilt auch für die private Teilnah- me an Veranstaltungen (z BTurniere) einschließlich der
Vorbereitungen hierzu (Training)
3 2 Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutz erlangt werden kann 4.Gegenseitige Haftpflichtansprüche
Gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Perso- nen untereinander sind mitversichert, soweit es sich handelt um: b) gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und B von Versicherern oder Arbeitgebern), c) Haftpflichtansprüche der nach Nr 2 und 3 versichertenPersonen,
d) Haftpflichtansprüche gegen Sie, soweit diese nicht von§ 3
Ausschlüsse
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
a) als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, ges verursacht werden - soweit nicht Versicherungs schutz nach §4 (Fuhrwerke und Fahrzeuge) besteht,
Personen gemietet, geliehen, gepachtet, geleast oder durch verbotene Eigenmacht erlangt sind oder dieGegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages
sind - soweit nicht Versicherungsschutz nach § 5 besteht, Sachen entstanden sind - soweit nicht Versicherungs schutz nach § gelagerten Stoffe - soweit nicht Versicherungsschutz nach § wegen Haftpflichtansprüchen, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetz lichen Haftpflicht der versicherten Personen hinaus gehen, ten Tiere entstanden sind, sofern Sie nicht beweisen, führt haben Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung "XXL" 3§ 4 Fuhrwerke und Fahrzeuge 1.Besitz von Fuhrwerken
Mitversichert sind Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die der versicherten Tierhalter aus dem privaten Besitz von eigenen Kutschen, Schlitten und sonstigen Fuhrwerken (z BDog-Cart)
2.Gebrauch von Fuhrwerken
2 1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von durch Zugtiere (auch Hunde) gezogenen Schlitten, Kutschen und sonstigen Fuhrwerken, sofern die Fuhrwerke von Ihnen oder versicherten Tierhaltern zu privaten Fahrten einschließlich der gelegentlichen unent 2 2 Versicherungsschutz besteht auch für sonstige versicherte Personen, wenn als Zugtiere die im Versicherungsschein fremden Tieren) eingesetzt werdenAusgeschlossen
2 3Zugtiere eingesetzt, besteht für die nach §
2 Nr 1 versi-
cherten Personen auch Versicherungsschutz als Hüter der fremden Tiere 3. Mitversichert sind Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die der versicherten Tierhalter aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransport 4. Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungs- 4 1 Wir ersetzen den Schaden im Umfang von Nr 4 2, wenn Sie oder ein versicherter Tierhalter beim Gebrauch eines Ihnen bzw ihm von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wurde, einen Haftpflicht schaden verursachen 4 2 Wir erstatten den durch die Rückstufung des Schadenfrei- heitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betroffene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbe stimmungen ergibtMehr als die vom Kraftfahrzeug-Haft
von uns jedoch nicht ersetzt 5. Wir ersetzen den Schaden im Umfang von Nr 4 2 auch, wenn eine versicherte Person beim Gebrauch eines eigenen oder fremden Personenkraftwagens oder Tier- menhang mit dem Be- oder Entladen der im Versiche rungsschein bezeichneten Tiere aus dem Fahrzeug bzw§ 5
Sachen
1. 1 1 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten a) Grundstücken (z B Weide, Paddock), d) sonstigen unbeweglichen Sachen 1 2 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte BFerienwohnung/
-haus, Hotelzimmer) sowie in sonstigen Unterkünften, die für bis zu 6Zimmer)
1 3 Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte 1 4 Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegenWarmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro-
hiergegen besonders versichern kann 2. 2 1 Mitversichert sind zudem Haftpflichtansprüche gegen die gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungs 10000 €
2 2 Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen versicherten Person dienen§ 6
a) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks- oder b) aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen c) aus Kassenführung oder aus Pflichtverletzungen, dieZusammenhang stehen,
d) aus der Verletzung von gewerblichen Schutz- undUrheberrechten sowie aus bewusstem Abweichen von
sonstiger bewusster Pflichtverletzung 1.Versicherte Haftpflichtansprüche
Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaf 2.Kleingebinde
Eingeschlossen sind Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die der versicherten Tierhalter als Inhaber von Kleingebinden000 Litern/
Kilogramm sowie aus der Verwendung der darin gelager- ten Stoffe 3.Rettungskosten
Aufwendungen - auch erfolglose -, die Sie im Versiche- rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden von uns digungsleistung die Versicherungssumme nicht übersteigen Abweichend davon werden Rettungs- und außergerichtli- che Gutachterkosten auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt, wenn diese auf unsere Weisung entstan den sindDies gilt jedoch nicht, wenn wir von Ihnen oder
Dritten ergriffene Maßnahmen zur Abwendung oderMinderung des Schadens lediglich billigen
4. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen diejeni- gen versicherten Personen, die den Schaden durch dienenden Gesetzen, Verordnungen oder an die versicher-Verfügungen herbeigeführt haben
5.Gemeingefahren
Ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche wegen nissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfü gungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen Das§ 8
Ansprüche nach Umweltschadensgesetz
1.Versicherte Ansprüche
Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos inErweiterung von §
1 der B62 auch die gesetzliche Pflicht
gesetz (USchadG) Dabei sind auch Pflichten oder Ansprüche wegen Umwelt- geliehenen Grundstücken versichert 2 1 Kein Versicherungsschutz besteht, soweit die versicherten Personen bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen 2 2 bare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt 3.Nachrangigkeit des Versicherungsschutzes
einen anderen Versicherungsvertrag besteht, gilt der Versicherungsschutz nach Nr 1 nur, soweit die andere Versicherung keine oder keine ausreichende Leistung erbringt§ 9
Kautionsstellung
nung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund der über diesen Vertrag versicherten gesetzli chen Haftpflicht zu hinterlegen hat, stellen wir Ihnen den000 € zur
Verfügung
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistendeSchadenersatzzahlung angerechnet
als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlenDas Gleiche gilt,
wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderun gen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist 10Versehentliche Obliegenheitsverletzung
Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehent- licher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde11 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Besteht im Rahmen eines gebündelten Vertrages neben dieser Tierhalterhaftpflichtversicherung auch eine Unfall versicherung nach dem XXL-Konzept, so bieten wir beiArbeitslosigkeit entsprechend §
5 Nr 2 der B18 beitrags-
freien VersicherungsschutzB69 / pdf / 09.23.3
Telefon:
0611 2787-0
Telefax:
0611 2787-222
www interrisk de info@interrisk deCarl-Bosch-Straße 565203 Wiesbaden
Postfach 25 72
65015 WiesbadenVorstand:
Roman Theisen (Vors ), Beate Krost,
Marcus Stephan, Christoph Wolf
Aufsichtsratsvors : Mag Liane HirnerInterRisk Versicherungs-AGVienna Insurance Group
SitzRegistergericht:
Wiesbaden HRB 8043
Zu § 1 Versichertes Risiko
Teilnahme an Unterricht und Veranstaltungen
(zu 1 Nr. 1) Versicherungsschutz besteht auch bei Verwendung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere zur Teilnahme • am Unterricht eines Hunde- oder Reitvereins oder eines gewerblichen Hundetrainers oder Reitlehrers, • an Rennen und Turnieren (z B Hundeschlittenrennen oder Distanzritte), • an sonstigen Veranstaltungen (z B Hunde- oder Pferde- schauen) Ausgeschlossen bleiben jedoch das Risiko der nach § 2 Nr 3 versicherten Reiter aus der Teilnahme an nicht privaten PferderennenAnsprüche von Teilnehmern und Figuranten
(zu 1 Nr. 1) Eingeschlossen sind bei der Unterrichts- und Veranstal- tungsteilnahme auch Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte ungewolltem oder gewolltem Deckakt zeug (zu 1 Nr. 1) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte lichem Sattel (z BDamensattel) oder Zaumzeug
(z BReithalfter) sowie beim Reiten ohne Sattel oder
Zaumzeug (z
B mit Halsring)Mitführen eines Handpferdes und Führen ohne
Zaumzeug (zu
1 Nr. 1) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte eines Handpferdes sowie beim Führen ohne ZaumzeugFühren von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/
-schlaufe (zu 1 Nr. 1) Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherteLeine oder Maulkorb/-schlaufe
Ausgeschlossen bleiben
chen Vorschriften abgewichen wirdZu § 2 Versicherte Personen
Reitbeteiligungen (zu § 2 Nr. 3)
Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Tieres gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhalts kosten geliehenen Sachen der Weiden, Koppeln oder Paddocks (zu 7quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31[PDF] Bedous (Pyrénées-Atlantiques) - Communauté de communes de la
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