[PDF] Besondere Bedingungen für die Versicherung der





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Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“

Bedingungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung „XXL“. 2. § 1 Versichertes Risiko. 1. Risikobeschreibung. 1 1 Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen 



Besondere Bedingungen für die Versicherung der

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Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den. Voraussetzungen von Teil B Ziffer 18. kündigen. 4. Vorsorgeversicherung. Im Rahmen dieses Vertrages bietet 



Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen f r die

PrivatSchutz Tierhalter-Haftpflichtversicherung. (BBR-TH 2017). Fassung 06.2018. Diese Bedingungen gelten nur soweit im Versicherungsschein.



Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz

Tierhalterhaftpflicht (SVPS TH)Fassung September 2018. Inhaltsverzeichnis. A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung.



Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen Tierhalter

Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung mitversicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall 



Tierhalter- haftpflichtversicherung

Tierhalterhaftpflichtversicherung. Unser Informationsblatt bietet Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die.



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Leistungsprofil Tierhalterhaftpflichtversicherung

Leistungsprofil Tierhalterhaftpflichtversicherung. Tierhalterhaftpflicht-Konzept. XXL (B69) Allgemeine Bedingungen (§ 6 Nr. 1 und § 14 bis § 16 der B01).

Besondere Bedingungen für die Versicherung der

Tierhalterhatftplflichtversicherung (BBR Tierhalter)

1Versichert ist die gesetzliche Hatftplflicht des

Versicherungsnehmers aus der privaten Haltung von Tieren, die nicht zu gewerblichen oder landwirtschatftlichen Zwecken gehalten werden. bestehen und Genehmigungen erforderlich sein, besteht Versicherungsschutz nur bei Einhaltung der Vorschritften und

Vorlage der Genehmigung.

2Mitversichert ist die gesetzliche Hatftplflicht aus dem

vorübergehenden Auslandsaufenthalt in den Staaten der gilt der Versicherungsschutz zeitlich unbegrenzt, im sonsitigen

Ausland für Aufenthalte bis zu einem Jahr.

Die Leistungen des Versicherers erfolgen in EUR. Die Verplflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als

Geldinsititut angewiesen ist.

3ln der Pferde-/Ponyhalter-Hatftplflichtversicherung ist die

gesetzliche Hatftplflicht aus dem Fremdreiterrisiko, aus dem Turnierrisiko und aus dem Risiko von Kutschfahrten zu privaten Zwecken mitversichert.

4Bei der Hatftplflichtversicherung als Halter von Hunden, Zug-,

Reit- und Nutzitieren, Zuchièitièieren zum Belegen fremder Tiere und Weideitieren ist die gesetzliche Hatftplflicht des Hüters

5Reit- und Zugitiere (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maulitiere, Esel

usw.) gelten nicht als Weidevieh im Sinne des § 4 Zifff. I 5 AH8 (Flurschaden durch Weidevieh).

6.1Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche

der Versicherung eingetreten sind.

6.2Ausgeschlossen sind Hatftplflichtansprüche aus

seinem Autftrag oder für seine Rechnung von Drittten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; Gerüche, Erschüttterungen);6.2.3planender, beratender, bau- oder montageleitender, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;

6.2.5der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und

Urheberrechten;

6.2.6Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und

verbundene Unternehmen; Raitionalisierung und Automaitisierung, Auskuntftserteilung, Übersetzung, Reisevermitttlung und Reiseveranstaltung; Vorschritften, von Anweisungen oder Bedingungen des

Plflichtverletzung;

6.2.10Abhandenkommen von Sachen, auch z. 8. von Geld,

Wertpapieren und Wertsachen.

6.3Die vereinbarte Deckungssumme gilt für jedes

Schadenereignis. Die Gesamtleistung für alle

Doppelte der vereinbarten Deckungssumme.

Hübener Versicherungs AGwww.huebener-ag.euBBR TierhalterSeite 1 von 1quotesdbs_dbs25.pdfusesText_31
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