[PDF] Masterstudiengang BWL Wichtige Informationen zur Bewerbung





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Übergänge – vom Bachelor- zum Masterstudium

140 CP von 180 CP bei der Bewerbung bei der Bewerbung 140 / 180 CP ... BWL. BWLI + II (12 CP). Industriepraktikum. Industriepraktikum (12 CP). Methoden.



Herzlich Willkommen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

1 oct. 2018 120 CP. Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten ... Beteiligte Professuren Alle BWL-Professuren des Fachbereichs.



présente ses formations franco-allemandes. stellt ihre deutsch

180 ECTS dont 60-90 ECTS (donc 2 semestres) doivent être obtenus dans le « Bachelor of Arts » mention « Betriebswirtschaft » de la Hochschule Landshut.



Studiengangsvorstellung

20 août 2020 21 CP. Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Produktionstechnik (6 Semester / 180 CP). Masterstudiengang BWL / Produktionstechnik ...



Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang

25 févr. 2015 Betriebswirtschaftslehre aufweist mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem ...



Liste der konsekutiven Fächer/disziplinen

(Bei einem Bachelor mit 180 CP müs- sen 90 CP aus rechtwissenschaftlichen Management & Sustain- Betriebswirtschaftslehre ... keitsbezug i.R. der Bewerbung.



Betriebswirtschaftslehre (Duisburg)

Betriebswirtschaftslehre (Master of Science Duisburg) studium umfasst insgesamt 180 Credit Points. ... bewerben sich online i. d. R. bis zum 15.



Alle Informationen zur Bewerbung

Bewerbung nur zum Wintersemester. Bildungsinländer*innen: 15.07. uni-assist Bewerbung: 15.06. B2. -. Mindestanforderung: Studienabschluss mit. 180 CP.



Masterstudiengang BWL Wichtige Informationen zur Bewerbung

schema des § 17 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang BWL Der gesamte Bachelorabschluss in Deutschland umfasst i.d.R. 180 bzw.



Folie 1

15 juil. 2022 Vorstellung Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BWL). 1. © Univ.-Prof. ... 6 CP = 180 Stunden Workload (Arbeitsaufwand).

12

Masterstudiengang BWL

Wichtige Informationen zur Bewerbung

Wintersemester 2018/19

Hinweise zur Übersetzung und Umrechnung von Zeugnissen bzw. Noten und Leistungspunkten Nicht-deutschsprachige Hochschul- und Hochschulzugangszeugnisse sowie das Transcript of Re- cords (Leistungsnachweis) sind in die deutsche (bzw. ggf. englische) Sprache zu übersetzen (be-

glaubigte Übersetzung). Auch einzelne, im Ausland absolvierte Module müssen übersetzt werden,

sofern diese im deutschen Transcript of Records nicht in deutscher (bzw. ggf. englischer) Sprache aufgeführt werden. Ansonsten werden diese nicht gewertet. Entspricht das Notenschema des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses nicht dem Noten- schema des § 17 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang BWL, so muss dargelegt wer- den, welchen Noten des zuvor genannten Notenschemas die im Zeugnis ausgewiesenen Noten - Gesamtnote und Noten der einzelnen Prüfungsleistungen - entsprechen. Die Noten müssen auf

Grundlage der

>> Modifizierten bayerischen Formel umgerechnet werden. Zur Anwendung dieser Datenbank. Umzurechnen sind sowohl die Gesamt-Durchschnittsnote als auch die Noten der ein- zelnen Prüfungsleistungen! Hinweis: Zur Umrechnung Ihrer Noten steht Ihnen die Formel in einer Exceldatei auf unserer Home- page unter FAQ zur Verfügung. Entspricht das verwendete Credit Point-System innerhalb des zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiums nicht dem ECTS, muss dargelegt werden, welchem Punktwert ge- 22
auch für Auslandsleistungen/-semester, die im deutschen Zeugnis/Transcript nicht einzeln aufge- führt werden (bspw. "Auslandssemester Partnerhochschule 30 ECTS“). Die Einzelleistungen aus

Beispiele zur Umrechnung in ECTS-Punkte:

Der gesamte Bachelorabschluss in Deutschland umfasst i.d.R. 180 bzw. 210 ECTS in 6 bzw. 7 Se- mestern Regelstudienzeit, d.h. 1 Semester umfasst 30 ECTS. Für die Umrechnung in ECTS muss der Gesamt-Workload Ihres Studiums dividiert werden durch die Regelstudienzeit (in Semestern). Das

Ergebnis wird mit 30 ECTS gleichgesetzt.

Beispiel 1:

mester umfasst 15 CP. Der Umrechnungsfaktor von CP zu ECTS ist dann 30/15=2, d.h. ECTS=2*CP.

Beispiel 2:

1 Semester umfasst 800 Stunden. Der Umrechnungsfaktor von Stunden zu ECTS ist dann

30/800=0,0375, d.h. ECTS=0,0375*Stunden.

Die aufgeführten Beispiele sind nur eine exemplarische Darstellung und keine abschließende Auf-

listung. Die Bewerber sollten anhand der aufgeführten Beispiele in der Lage sein, die Angaben aus dem eigenen Zeugnis/Transcript umzurechnen. Die Umrechnung von Noten und Punkten muss in einem separaten Dokument erfolgen, das zusam- men mit dem Hochschulzeugnis/Transcript hochgeladen wird. Die Umrechnung muss nicht offizi- ell beglaubigt oder unterschrieben sein. Kommen die Bewerber einer Umrechnung nicht nach, soquotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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