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BGR 119

BG ETEM. Dr. Heiko von Brunn. AGFW



Regel: Fernwärmeverteilungsanlagen (BGR/GUV-R 119)

BG ETEM. Dr. Heiko von Brunn. AGFW



Sicherheit in Fernwärmenetzen

u. a. die BG-Regel „Fernwärmeverteilungsan- lagen“ (BGR men mit zusätzlicher Einwirkung hoher Tem- ... In Abschnitt 4.5.5 der BGR 119 sind die Forde-.



Energie Wasserwirtschaft) - BG ETEM

messen nach BGR 117 – Teil 1“ im Mai 2012 erreichen die. BG ETEM immer wieder Anfra- gen von Unternehmen aus der Regel 103-002 (früher BGR 119).



Befahren von Schächten

führlich und anschaulich in der BGR 119 weshalb diese Tätigkeiten als gefährliche Arbeiten nach § 8 der BG-Vorschrift. „Grundsätze der Prävention“ (BGV ...



Rohrfrostverfahren in der Fernwärmeversorgung

BGR 119 „Fernwärmeverteilungsanlagen“. Grundsätzlich darf erst nach einem schriftlichen Freiga- hin enthält die BG-Information BGI 5066 „Frosten von.



DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

1 nov. 2021 tem elektrischen Oberflächenwiderstand ausgeführt sein. Wegen der begrenzten Schlauchlänge sind die Geräte ortsabhängig.



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1 nov. 2021 Es wurden einige Geräte ergänzt z. B. Halb-/Viertelmaske mit P1- oder P2-Filter. – Der Orientierungswert für die Gebrauchsdauer von ...



BGV C5 Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen

1 janv. 1997 4.5 der „Regeln für die Sicherheit beim Betrieb von Fernwärmenetzen“ (BGR 119 bisherige. ZH 1/110). zu § 34 Abs. 2:.



etem - Magazin für Prävention Rehabilitation und Entschädigung

etem 04.2012. 18 betrieb & praxis (siehe auch BGR/GUV-R 119 „Fernwärme- verteilungsanlagen“). AGFW-Arbeitsblatt FW 439. (auszugsweise).

Februar 2011

BGR/GUV-R 119

119
Regel anlagen

Herausgeber

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Mittelstraße 51

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Erarbeitet und beschlossen vom Fachausschuss "Gas und Wasser“ der Deutschen Gesetzli chen Unfallversicherung (DGUV). An der Erarbeitung und Überarbeitung dieser Regel haben überwiegend folgende Arbeits kreismitglieder mitgewirkt:

Dr. Werner Steinbrink

BG ETEM B-EW (Obmann)

Heinz Hermann Berndgen

BG ETEM

Dr. Heiko von Brunn

KWK e.V.

Wolfgang Fellmann

Bei der Erarbeitung wirkte noch mit:

Ole Nissen

Stadtwerke Kiel AG

Layout & Gestaltung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Bereich Medienproduktion

Ausgabe Februar 2011

www.dguv.de/publikationen

BGR/GUV-R 119 Februar 2011Regel

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

.......................................6 1

Anwendungsbereich

2

Begri?sbestimmungen

3 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit .......14 4

Organisatorische Maßnahmen .................................................................................15

4.1 4.2

Anlagenverantwortliche

...........16 4.3 ...............16 4.4

Unterweisungen

.......................18 4.5 Geeignete Personen, Arbeitsgruppen, Sicherungsposten, Aufsicht ...................19 4.6

Freigabeverfahren

....................23 4.7

Hitzeeinwirkungen

...................25 4.8 ................................25 5

Betrieb

5.1

Straßenverkehr

........................27 5.2

Bedienen, Instandhalten, Erweitern .................................................................29

5.3

Rettungseinrichtungen

.............31 5.4

Gitterroste

...............................34 5.5 Elektrische Betriebsmittel ........................................................................ ........36 5.6 Arbeiten an Anlagenteilen ........................................................................ ........38 5.7

Befahrbarkeit von Anlagenteilen .....................................................................49

5.8 Arbeiten in Anlagenteilen ........................................................................ .........55 5.9 Füllen von Rohrleitungen, Anlagen und Anlagenteilen .......................................59 5.10

Entleeren von Anlagenteilen ............................................................................60

5.11

Absperreinrichtungen

..............61Seite 4

6 Prüfungen ........................................................................

Anhang 1

Anhang 2

Muster für Freigabeverfahren und Unterweisungsnachweise .....................................68

Anhang 3

Musterbeispiele für Betriebsanweisungen aus der Praxis ...........................................72

Anhang 4

Vorschri?en und Regeln

Nachweis der Bilder

.............................80

Stichwortverzeichnis

............................81Seite 5

Vorbemerkung

Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw.

Konkretisierungen von Inhalten, z.B. aus

staatlichen Arbeitsschutzvorschri?en (Gesetze, Verordnungen) und/oder technischen Spezi?kationen und/oder Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvor- Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthal schutzvorschrien von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln heraus gegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschrien oder aus Unfallverhütungsvor- schrien wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammenge

Hinweise in Kursivschri gegeben.

6

1.1Diese Regel ndet Anwendung auf das Betreiben von Anlagen, die zum Transport,

der Übergabestelle zur Verbraucheranlage. Die Übergabestelle zur Verbraucheranlage ist beim direkten

Anschluss zum Verbraucher

die erste Absperrarmatur hinter dem Druckminderer oder dem Temperaturbegrenzer im

Kreislauf der Verbraucheranlage.

Die Übergabestelle zur Verbraucheranlage ist beim indirekten

Anschluss zum Verbraucher

Verbraucheranlage.

schlussleitung und Hausstation bestehen. Die Hausstation setzt sich aus der Übergabestation und der Hauszentrale zusammen. anlage unterliegt ebenfalls dem Anwendungsbereich dieser Regel. Unter Kreislauf ist der jeweilige Vor- und Rücklauf zu verstehen. Die Verbraucheranlage ist in der Regel die Hausanlage oder auch Heizungsanlage des me dienen. Beim direkten Anschluss zum Verbraucher sind die unterschiedlichsten Steuer- oder Rege- 1

Anwendungsbereich

7 Regelungseinrichtungen zur Druck- oder Temperaturbegrenzung sind Bestandteil der Haus- station. fasst die erste Absperrarmatur hinter dem Druckminderer oder dem Temperaturbegrenzer indirekten Anschluss. 1.2 Diese Regel ndet keine Anwendung für Verbraucheranlagen.

Bild 1:

DIN 4747-1

8 nach DIN 4747-1

9Anwendungsbereich

Im Sinne dieser Regel werden folgende Begrie bestimmt: 1. Anlagenverantwortliche sind vom Unternehmer beau?ragte Personen, die die un- mittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb von Anlagen oder Anlagenteilen tragen. meanlagen sein. 2. Arbeitsverantwortliche sind vom Unternehmer beau?ragte Personen, die als Auf- sichtführende die unmittelbare Verantwortung für die Ausführung der Arbeit vor Ort tragen. 3. tung und die Erweiterung von in Betrieb bendlichen Anlagen sowie Anlagenteilen. Zu den aufgeführten Begrien siehe auch DIN EN 13306 "Begrie der Instandhaltung“ und

DIN 31051 "Grundlagen der Instandhaltung“.

4. zum Ein- und Aussteigen von Personen dienen. 5. meverteilungsanlagen genannt. 2

Begri?sbestimmungen

10 gung bestimmter Arbeiten sicherheitstechnische und organisatorische Vorgaben festlegt. dung, das wahrscheinlich zu einem Personenschaden führt, wenn keine Maßnah men eingeleitet werden. 8. 9. 10.

Siehe auch

mungen für Arbeiten in Rohrleitungen“) und schlossen. 11 12

13Begrisbestimmungen

3.1 Soweit nicht anders bestimmt, richten sich die Festlegungen der nachfolgenden

Abschnitte an Unternehmer und Versicherte.

3.2 und zu betreiben.

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert in §

schadet seiner Pflichten nach den §§

3, 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz — die erforderlichen

bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel unterei nander oder mit Arbeitsstoen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

Siehe auch §

3

Allgemeine Maßnahmen zur

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