[PDF] Energie Wasserwirtschaft) - BG ETEM





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BGR 119

BG ETEM. Dr. Heiko von Brunn. AGFW



Regel: Fernwärmeverteilungsanlagen (BGR/GUV-R 119)

BG ETEM. Dr. Heiko von Brunn. AGFW



Sicherheit in Fernwärmenetzen

u. a. die BG-Regel „Fernwärmeverteilungsan- lagen“ (BGR men mit zusätzlicher Einwirkung hoher Tem- ... In Abschnitt 4.5.5 der BGR 119 sind die Forde-.



Energie Wasserwirtschaft) - BG ETEM

messen nach BGR 117 – Teil 1“ im Mai 2012 erreichen die. BG ETEM immer wieder Anfra- gen von Unternehmen aus der Regel 103-002 (früher BGR 119).



Befahren von Schächten

führlich und anschaulich in der BGR 119 weshalb diese Tätigkeiten als gefährliche Arbeiten nach § 8 der BG-Vorschrift. „Grundsätze der Prävention“ (BGV ...



Rohrfrostverfahren in der Fernwärmeversorgung

BGR 119 „Fernwärmeverteilungsanlagen“. Grundsätzlich darf erst nach einem schriftlichen Freiga- hin enthält die BG-Information BGI 5066 „Frosten von.



DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

1 nov. 2021 tem elektrischen Oberflächenwiderstand ausgeführt sein. Wegen der begrenzten Schlauchlänge sind die Geräte ortsabhängig.



DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

1 nov. 2021 Es wurden einige Geräte ergänzt z. B. Halb-/Viertelmaske mit P1- oder P2-Filter. – Der Orientierungswert für die Gebrauchsdauer von ...



BGV C5 Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen

1 janv. 1997 4.5 der „Regeln für die Sicherheit beim Betrieb von Fernwärmenetzen“ (BGR 119 bisherige. ZH 1/110). zu § 34 Abs. 2:.



etem - Magazin für Prävention Rehabilitation und Entschädigung

etem 04.2012. 18 betrieb & praxis (siehe auch BGR/GUV-R 119 „Fernwärme- verteilungsanlagen“). AGFW-Arbeitsblatt FW 439. (auszugsweise).

Fotos: BG ETEM

S

DGUV Grundsatzes 313-002

(früher BGG 970) "Auswahl,

Ausbildung und Beau?ragung

von Fachkundigen zum Frei- messen nach BGR 117 - Teil 1" im Mai 2012 erreichen die

BG ETEM immer wieder Anfra-

gen von Unternehmen aus der

Wasserwirtscha? und der Fern-

Grundsatz.

Im Wesentlichen beziehen

sich die Fragen auf Umfang und Inhalt der dort genannten

Ausbildungsinhalte für Be-

Freimessungen vor dem Bege-

irdischen Bauwerken der ■Wasserversorgung, ■Abwasserentsorgung zum Teil bereits seit Jahren vornehmen.

Um dieser Verunsicherung

festzuhalten: Ein BG-Grund- satz ist nicht rechtlich bin- dem Unternehmer die Anwen- dung von Vorschri?en oder Re- geln zu einer bestimmten The- matik erleichtern sollen. Er kann somit als Hilfestellung für die betriebsspezi?sche Ge- gezogen werden.

Dies ist auch eindeutig in

der DGUV Regel 113-004 (früher zeigt. Dort wird in Zi?er 4.2.5.3 gefordert, dass "der Unterneh- der Ausbildung eigenverantwortlich den jeweiligen betrieblichen mer mit dem Freimessen nur

Personen beau?ragen darf, die

über die erforderliche Fach-

kunde verfügen". Weiter heißt es in den entsprechenden Er- kann z.

B. nach dem Grundsatz

"Auswahl, Ausbildung und Be- au?ragung von Fachkundigen zum Freimessen nach BGR 117 - Teil 1" (BGG/GUV-G 970) er- worben werden."

In Zi?er 1 Anwendungsbe-

reich des DGUV Grundsatzes

313-002 heißt es:

"Die Zeiten für die jeweili- gen Ausbildungsinhalte stel- len empfohlene Richtwerte dar, die je nach Vorkenntnis- sen, Ausbildungsstand und betrieblicher Situation (Art und

Menge der vorhandenen Ge-

fahrsto?e, eingesetzte Mess- liche Schutzmaßnahmen) an-

Das bedeutet: Die im DGUV

nen vom Unternehmer eigen- verantwortlich den jeweiligen angepasst werden. Sowohl in der Wasserwirtscha? als auch liegt eine Situation vor, die ei- ne betriebliche Anpassung rechtfertigt.

Für abwassertechnische An-

und Schutzmaßnahmen bei

Arbeiten in umschlossenen

103-003 (früher BGR 126) "Ar-

men von abwassertechni- schen Anlagen", für die Fern-

Regel 103-002 (früher BGR 119)

gen" beschrieben. In diesen

Regelwerken werden auch die

Verfahren zur Freimessung

Für die Wasserversorgung

Schutzmaßnahmen bereits

sind in den Unternehmen be- teilung zur Ermittlung des

Messumfangs und der Mess-

strategie wird in der Wasser- versorgung vom Unternehmer durchgeführt und mittels einer entsprechenden Betriebsan- weisung festgelegt. Die mit der Freimessung beau?ragten

Personen werden anhand der

Betriebsanweisung in prakti-

schen Übungen unterwiesen.

Aufgrund dieser Regelungen

DGUV Grundsatzes 313-002 für

die nach DGUV Regel 113-004 erforderliche Quali?zierung für das Freimessen in Anlagen der Wasserwirtscha? und der gepasst werden.

Manfred Guth, Markus Schumacher

→info

Der DGUV Grundsatz 313-002

(früher BGG 970) "Auswahl,

Ausbildung und Beau?ragung

von Fachkundigen zum Frei- messen nach BGR 117 - Teil 1" http://publikationen.dguv.de/ dguv/udt_dguv_main.aspx?

FDOCUID=25847

DGUV Grundsatz 313-002

Die Situation vor Ort entscheidet

stehen im Zentrum vieler Rückfragen zum DGUV Grundsatz 313-002. betrieb & praxis

19etem 04.2015

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