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BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK, BESCHLUSS-NR. 469.1

R:\B1\KMK-BESCHLUSS\VEFHSR01-03-09.DOC

in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03. 2001)
- 2

I. Vorbemerkung

Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in berufliche n Bildungs gkeit von den je nen. he Kenntnisse t, Verantwo r auch die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken vermittelt. II. Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife nach dieser Ver einba rung Die Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung kann erworben werden in

Verbin

dung mit dem ; die Mindestdauer für doppeltqualifizierende Bildungs schen Bil dungsgangs tigkeit -Abschluss einer Fachschule/Fachakademie. Der Erwerb der Fachhochschulreife über einen beruflichen Bildungsgang setzt in die sem Bildungsgang den mittleren Bildungsabschluss voraus. Der Nachweis de s mittle ren Bildungsabschlusses muss vor der Fachschulabschlussprüfung erbrac ht werden. einschließlich besonderer zur Fachhochschulreife führender Bildung dung (u.a. Telekolleg II) - 3 ren beruf eingehalten werden. Außerdem muss die Erfüllung der in dieser Vereinbarung fes tgelegten in haltlichen Standards über eine Prüfung (vgl. Ziff. V.) nachgewie sen werden. Diese ne Zusatzprüfung sein. hulreife zu er werben, wird durch die "Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule" (

Beschluss

der Kultusministerkonferenz vom 06.02.1969 i.d.F. vom 26.02.1982) und d ie "Ra h menordnung für die Abschlussprüfung der Fachoberschule" (Beschlus s der Kultusmi nisterkonferenz vom 26.11.1971) geregelt.

III. Rahmenvorgaben

Folgende zeitliche Rahmenvorgaben müssen erfüllt werden:

1. Sprachlicher Bereich 240 Stunden

Davon müssen jeweils mindestens 80 Stunden

auf Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch und auf eine Fremdsprache entfallen.

2. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer

Bereich 240 Stunden

3. Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich mindestens 80 Stunden

(einschließlich wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte) lt werden, wenn nen ausge fest, wo die für die einzelnen Bereiche geforderten Leistungen zu erbringen sind. - 4

IV. Standards

1. Muttersprachliche Kommunikation / Deutsch

Der Lernbereich "Mündlicher Sprachgebrauch" vermittelt und festigt we sentliche Techniken situationsgerechten, erfolgreichen Kommunizierens in Alltag, S tudium und

Beruf.

te und manipulierende Elemente der Rhetorik zu erkennen, -den eigenen Standpunk t in verschiedenen mündlichen Kommunikationssituatio nen zu vertreten, ich einer anschließe nden Diskussion zu stellen. Im Lernbereich "Schriftlicher Sprachgebrauch" stehen vor allem die Techn iken der - auch im Zu sammenhang mit beruflichen Erfordernissen und Anforderungen des Studiums - im

Mittelpunkt.

-komplexe Sachtexte über politische, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und rufsbezogene Themen zu analysieren (geraffte Wiedergabe des Inhalts, An alyse der Struktur und wesentlicher sprachlicher Mittel, Erkennen und Bewertun g der - aus gehend von Texten oder vorgegebenen Situationen - zu verfassen (sachlic h richti ge und schlüssige Argumentation, folgerichtiger Aufbau, sprachliche A ngemes senheit, Adressaten- und Situationsbezug) oder - 5 - -literarische Texte mit eingegrenzter Aufgabenstellung zu interpretieren (Analyse von inhaltlichen Motiven und Aspekten der Thematik, der Raum- und Zeitst ruk er Gestal tungselemente).

2. Fremdsprache

Das Hauptziel des Unterrichts in der fortgeführten Fremdsprache ist eine im Vergleich

Fremdspr

che für Alltag, Studium und Beruf. Dazu ist es erforderlich, den allg emeinsprachlichen Wortschatz zu festigen und zu erweitern, einen spezifischen Fachwortscha tz zu erwe ben sowie komplexe grammatikalische Strukturen gebrauchen zu lernen.

Verstehen (Rezeption)

-anspruchsvollere allgemeinsprachliche und fachsprachliche Äußerung en und un terschiedliche Textsorten (insbesondere Gebrauchs- und Sachtexte) - gg f. unter Verwendung von fremdsprachigen Hilfsmitteln - im Ganzen zu verstehen und

Einzelnen auszuwerten.

Sprechen und Schreiben (Produktion)

initiative zu ergreifen, -auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsgerecht und mit an gemes senem Au -komplexe fremdsprachige Sachverhalte und Problemstellungen unter Verwen dung von Hilfsmitteln auf deutsch wiederzugeben und entsprechende in deu tsch dargestellte Inhalte in der Fremdsprache zu umschreiben. - 6

3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

Die Schülerinnen und Schüler sollen ausgehend von fachrichtungsbez ogenen Prob lemstellungen grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Mathematquotesdbs_dbs2.pdfusesText_4