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Corona-Pandemie

Rahmenkonzept für

die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen (Beschluss der KMK vom 28.04.2020)

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Gliederung Seite

I. Auftrag 3

II. Gemeinsamer Rahmen für die Wiederaufnahme von

Unterricht in Schulen

1. Gestufter Unterrichtsbeginn 4

2. Hygiene- und Schutzmaßnahmen einschließlich

Verhaltensregelungen

6. Pausenregelungen 7

7. Notbetreuung 7

8. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungs-

9. Durchführung von Prüfungen 9

III. Ausblick 10

Zusammenfassung 12

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I. Auftrag

Die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der zum 29. April 2020 ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnah- men, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte ben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schul- Dabei haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungs- notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljah- ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen. wicklung der Infek

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II. Gemeinsamer Rahmen für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen

1. Gestufter Unterrichtsbeginn

Seit dem 20. April 2020 werden die Schulschließungen schrittweise und ge- schutzes für einzelne Klassenstufen ein in Form und Umfang reduziertes An-

Abschlussklassen dieses Schuljahres.

zunterrichtsangebot für die letzte Klasse der Grundschule wieder aufgenom- men werden. genommen werden. Über die Ausweitung auf weitere Klassenstufen ist auf der Grundlage des je- weiligen Standes des Infektionsgeschehens zu entscheiden. sehen werden.

2. Hygiene- und Schutzmaßnahmen einschließlich Verhaltensregelungen

Hygiene- und Abstandsregelungen haben sich als überaus erfolgreiches Mittel zur Senkung der Infektionszahlen in Deutschland und darüber hinaus erwie- sen. Sie sind der Schlüssel dafür, die behutsame Öffnung der Schulen verant- nen Hygieneplan haben.

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Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Schülerinnen und den Schulen und die Beachtung der Husten- und Niesetikette sind unabding- Tragen von Mund-Nasen-Schutz oder textiler Barrieren (sog. Community- Masken) treten. Die wichtigsten Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schü- ler müssen in den Schulen eingeübt und kontrolliert werden; dies ist besonders für jüngere Schülerinnen und Schüler wichtig. Hierbei bestehen besondere Herausforderungen in den Pausen sowie vor Schulbeginn und nach Schul- schluss. senzunterricht in einem Schichtsystem. Entzerrung überprüft werden; gleiches gilt für die Laufwege in den Schulge- chende Versorgung mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern. Die Reinigung Schülerinnen und Schüler, die an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko bote und ggf. in die Abschlussprüfungen eingebunden.

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werden u. a. zu -endes, Splittung von Klassen hinsichtlich geteilter Anwesenheit) - Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften nach Ankunft an der Schule sowie an den Haltestellen in ihrer unmittelba- ren Umgebung derungsmittel (z. B. Empfehlung/Pflicht zum Tragen eines Mund-Na- sen-Schutzes). Sofern es die Entfernung und die sonstigen Gegebenheiten zulassen, wird zu fahren. Entsprechende Schutz- und Hygiene-Vorkehrungen sind bei den punkte, die die Sicherung der Kompetenzen für das aktuelle Schuljahr und die Grundlagen für darauf aufbauende Lerninhalte im folgenden Schuljahr im Blick kleinerer Lerngruppen der Infektionsschutz im besonderen Maße zu beachten.

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terricht abzusehen. Praktischer Sportunterricht sollte nur und insoweit stattfin- den, als die Einhaltung von Hygienevorschriften vor Ort sichergestellt werden kann. Alternative Bewegungsangebote sind gewünscht. Der Infektionsschutz kann zur Wahrung des Abstandsgebots den Unterricht in verkleinerten Lerngruppen und geteilten Klassen und Kursen erforderlich ma- chen.

1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten werden kann.

zu Hause durch vorbereitete und über digitale wie analoge Medien vermittelte werden.

6. Pausenregelungen

Um sicherzustellen, dass Lerngruppen nicht in Kontakt miteinander kommen, sollten Unterrichtsbeginn und -ende, Pausenzeiten und Essenzeiten durch ge- eignete Maßnahmen entsprechend organisiert werden, z. B. durch Zuweisung von Pausenbereichen. einander unterscheiden, bedarf es schulinterner, individueller Konzepte. Das Abstandsgebot und der Infektionsschutz müssen jedenfalls eingehalten wer- den.

7. Notbetreuung

schaftlichen und wirtschaftlichen Leben wird auch eine Ausweitung der Notbe-

Notbetreuung bedacht.

terrichts- und Hortzeiten der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler erstre- cken. Dies kann in Ganztagsschulen auch den Nachmittag im Rahmen der

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üblichen Betreuungszeiten mit einbeziehen. Da gerade nach Öffnung der Schulen sichergestellt werden muss, dass zwischen den Schülerinnen und Schülern im schulischen Unterricht, im Lernen zu Hause und in der Notbetreu-

8. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungs- oder

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf (z. B. auf- technischen Ausstattung), die beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wo- chen weder digital noch analog oder nur sehr schwer erreicht werden konnten, Frage des Schulbesuchs auf Basis des Vertrauens zwischen Elternhaus und großen Bandbreite der Schülerschaft zum einen vermehrt Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19- Erkrankung befürchten lassen, und zum anderen Schülerinnen und Schüler mit schweren und mehrfachen Behinderungen mit Pflegebedarf sowie Schü- lerinnen und Schüler im Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und Schulen und Schulverwaltung ernst. Daher ist bei diesen Schülerinnen und schutzregelungen und geeigneten Mund-Nasen-Schutz, soweit dieser mit den kann, bei Unterschreitung des Mindestabstands Sorge zu tragen. Gleich- rieren bei der Nutzung von Angeboten für das Lernen zu Hause. Schulische

Angebote haben daher oftmals besondere Bedeutung.

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9. Durchführung von Prüfungen

pekte entschieden, dass in diesem Jahr alle Abschlussprüfungen stattfinden sollen, solange der Infektionsschutz gesichert ist. Dies gilt auch dann, wenn erkannt. Um die Schülerinnen und Schüler in dieser besonderen Lage gut auf ihre an- bereitung werden Angebote für die Prüfungs- und Abschlussklassen in der

Schule organisiert, soweit erforderlich.

Auf die Einhaltung der Hygienevorschriften ist bei der Durchführung der Prü- beginnen. reitet werden, dass zwischen allen beteiligten Schülerinnen und Schülern so- Schüler Prüfungen nachholen und ihren Abschluss in diesem Schuljahr errei-quotesdbs_dbs2.pdfusesText_4