[PDF] Revision der ZPO - Baur Hürlimann AG









[PDF] Schweizerische Zivilprozessordnung 272 - Der Bundesrat adminch

(Zivilprozessordnung ZPO) vom 19 Dezember 2008 (Stand am 1 Juli 2022) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft


[PDF] Schweizerische Zivilprozessordnung - bjadminch

(Zivilprozessordnung ZPO) (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen 
vorentw d


[PDF] englisch - ZPO - Gesetze im Internet

administrator or by the administrator against the principal the court in the jurisdiction of which the assets are managed shall have jurisdiction
englisch zpo


[PDF] Code of Civil Procedure - ILO

against the administrator or by the administrator against the principal the court in the jurisdiction of which the assets are managed shall have 
ZPO





[PDF] Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Art 119 ZPO

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Formular Gesuch unentgeltliche Rechtspflege


[PDF] Revision der ZPO - Baur Hürlimann AG

17 jui 2019 · aenderung-zpo/ve-kantone pdf 7 Die Stellungnahmen der Parteien sind abrufbar unter https://www bj admin ch/dam/data/bj/staat/gesetzgebung/
Jusletter Revision der ZPO


[PDF] Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Art 119 ZPO

Formular zur Verfügung gestellt vom Bundesamt für Justiz https://www bj admin ch/bj/de/home/publiservice/service/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare
gesuch unentgeltl rechtspflege d


[PDF] Art 47 ff ZPO Gutheissung Ausstandsgesuch gegen - Gerichte ZH

Gemäss Art 50 Abs 1 ZPO entscheidet das Gericht über ein Aus- standsbegehren wenn der geltend gemachte Ausstandsgrund wie vorliegend be- stritten wird
PC





[PDF] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Mietrechtch

Auszüge: Die für das mietrechtliche Verfahren wichtigsten Artikel der ZPO im Überblick (→ Inkraftsetzung per 1 1 2011) 1 Teil: Allgemeine Bestimmungen
ZPO or vmwg schlichtung


[PDF] Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)#

bzw die Schaffung der ZPO siehe auch THOMAS SUTTER-SOMM Festschrift für Dieter Leipold einsehbar unter www admin ch/ch/d/sr/1/101 de pdf ) wonach die 
Sutter Somm


212019[PDF] Revision der ZPO - Baur Hürlimann AG

Andrea Domanig

Revision der ZPO

Aktueller Stand der Vorlage und Überblick über die geplanten Änderungen tuellen Änderungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) zur Ver- besserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist ist am 11. Juni 2018 abgelaufen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem aktuellen Stand der Vorlage und gibt einen Über- blick über die wichtigsten geplanten Änderungen.

Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht

Zitiervorschlag: Andrea Domanig, Revision der ZPO, in: Jusletter 17. Juni 2019 ISSN 1424-7410, jusletter.weblaw.ch, Weblaw AG, info@weblaw.ch, T +41 31 380 57 77 Andrea Domanig, Revision der ZPO, in: Jusletter 17. Juni 2019

Inhaltsübersicht

1

Einleitung

2

Ziele der Revision

3 4 Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen 4.1 4.1.1

Verbandsklage (Art. 89 und 89a VE-ZPO)

4.1.2

Gruppenvergleich (Art. 352aff. VE-ZPO)

4.2

Abbau von Kostenschranken

4.2.1

Gerichtskostenvorschüsse

4.2.2

Liquidation der Prozesskosten

4.3 Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristen 4.4

Partei- oder Privatgutachten als Beweismittel

4.5 4.6 4.7

Prozessüberweisung

4.7.1 4.7.2 4.8

Superprovisorische Massnahmen

4.9

Verbesserung der Verfahrenskoordination

4.9.1

Einfache Streitgenossenschaft

4.9.2

Streitverkündungsklage

4.9.3 1.

Einleitung

[Rz 1] Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Zivilprozessordnung ( ZPO 1 in Kraft getreten, womit das Zivilprozessrecht schweizweit kodifiziert und vereinheitlicht wurde. Die ZPO hat sich nach Ansicht der betroffenen Fachkreise und Stakeholdergruppen in der Praxis insgesamt be- der ZPO und damit die Rechtsdurchsetzung weiter verbessert werden. 2

Zu diesem Zweck hat der

3 2.

Ziele der Revision

[Rz 2] Mit der Revision sollen Kostenschranken abgebaut und damit der Zugang zum Gericht er- Neuregelung der Verbandsklage der kollektive Rechtsschutz verbessert und damit eine Rechts- schutzlücke geschlossen werden. Weitere punktuelle Anpassungen bezwecken die Verbesserung 1 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO;

SR 272

2 3

Zugang zum Gericht haben» (abrufbar unter

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-

03-02.html

, alle Webseiten zuletzt besucht am 23. Mai 2019; zit. Medienmitteilung des Bundesrates vom 2 Andrea Domanig, Revision der ZPO, in: Jusletter 17. Juni 2019 den soll. 4 3. [Rz 3] Die Vernehmlassungsfrist zur Änderung der Zivilprozessordnung ist am 11. Juni 2018 ab- gelaufen. 5

Neben den Stellungnahmen der Kantone

6 und Parteien 7 wurden innert der Vernehm- lassungsfrist zahlreiche weitere Stellungnahmen von interessierten Kreisen und Organisationen 8 9 , welcher der Öffentlichkeit verfahrens sehen wie folgt aus: dem Bundesrat entweder zugleich die Botschaft und den Entwurf zur Revision oder aber 10 Nach Genehmigung von Botschaft und Revisionsentwurf durch den Bundesrat werden die- se der Bundesversammlung zur parlamentarischen Beratung unterbreitet und im Bundes- blatt publiziert.

Andrea Domanig

Revision der ZPO

Aktueller Stand der Vorlage und Überblick über die geplanten Änderungen tuellen Änderungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) zur Ver- besserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist ist am 11. Juni 2018 abgelaufen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem aktuellen Stand der Vorlage und gibt einen Über- blick über die wichtigsten geplanten Änderungen.

Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht

Zitiervorschlag: Andrea Domanig, Revision der ZPO, in: Jusletter 17. Juni 2019 ISSN 1424-7410, jusletter.weblaw.ch, Weblaw AG, info@weblaw.ch, T +41 31 380 57 77 Andrea Domanig, Revision der ZPO, in: Jusletter 17. Juni 2019

Inhaltsübersicht

1

Einleitung

2

Ziele der Revision

3 4 Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen 4.1 4.1.1

Verbandsklage (Art. 89 und 89a VE-ZPO)

4.1.2

Gruppenvergleich (Art. 352aff. VE-ZPO)

4.2

Abbau von Kostenschranken

4.2.1

Gerichtskostenvorschüsse

4.2.2

Liquidation der Prozesskosten

4.3 Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristen 4.4

Partei- oder Privatgutachten als Beweismittel

4.5 4.6 4.7

Prozessüberweisung

4.7.1 4.7.2 4.8

Superprovisorische Massnahmen

4.9

Verbesserung der Verfahrenskoordination

4.9.1

Einfache Streitgenossenschaft

4.9.2

Streitverkündungsklage

4.9.3 1.

Einleitung

[Rz 1] Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Zivilprozessordnung ( ZPO 1 in Kraft getreten, womit das Zivilprozessrecht schweizweit kodifiziert und vereinheitlicht wurde. Die ZPO hat sich nach Ansicht der betroffenen Fachkreise und Stakeholdergruppen in der Praxis insgesamt be- der ZPO und damit die Rechtsdurchsetzung weiter verbessert werden. 2

Zu diesem Zweck hat der

3 2.

Ziele der Revision

[Rz 2] Mit der Revision sollen Kostenschranken abgebaut und damit der Zugang zum Gericht er- Neuregelung der Verbandsklage der kollektive Rechtsschutz verbessert und damit eine Rechts- schutzlücke geschlossen werden. Weitere punktuelle Anpassungen bezwecken die Verbesserung 1 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO;

SR 272

2 3

Zugang zum Gericht haben» (abrufbar unter

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-

03-02.html

, alle Webseiten zuletzt besucht am 23. Mai 2019; zit. Medienmitteilung des Bundesrates vom 2 Andrea Domanig, Revision der ZPO, in: Jusletter 17. Juni 2019 den soll. 4 3. [Rz 3] Die Vernehmlassungsfrist zur Änderung der Zivilprozessordnung ist am 11. Juni 2018 ab- gelaufen. 5

Neben den Stellungnahmen der Kantone

6 und Parteien 7 wurden innert der Vernehm- lassungsfrist zahlreiche weitere Stellungnahmen von interessierten Kreisen und Organisationen 8 9 , welcher der Öffentlichkeit verfahrens sehen wie folgt aus: dem Bundesrat entweder zugleich die Botschaft und den Entwurf zur Revision oder aber 10 Nach Genehmigung von Botschaft und Revisionsentwurf durch den Bundesrat werden die- se der Bundesversammlung zur parlamentarischen Beratung unterbreitet und im Bundes- blatt publiziert.
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