[PDF] Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1976





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Das schweizerische Bankwesen in den Jahren 1914 und 1915

oder Kreditgenossenschaften wurden in die Bankstatistik nach höherer Verzinsung besser zu widerstehen als viele städtische Banken.



Brennpunkt Bankenethik

Es verhält sich offenbar vor allem so dass es bei „variablen Zinsen viel einfacher ist



Rundschreiben 2011/1 Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG

01.01.2011 Geld- und Wertübertragung (Art. 4 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 GwV). V. Handelstätigkeit (Art. 5 GwV). A. Handel mit Banknoten und Münzen (Art.



Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1950

Banken liegen nicht mehr verzinst werden sollen. Neuzufließendes Geld



Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1945

Verzinsung der Einlagen . . . . . . 25. Kassenobligationen und Obligationen-Anleihen. 25. Die Entwicklung der Spargelder im Vergleich zu den 



Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1992

Durchschnittliche Verzinsung der fremden Gelder seit 1988 Unternehmen in Liechtenstein gelten fü r die meldenden Schweizer Banken als «Inland». Die in.



Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1976

Das Bankengesetz verpflichtet durch seinen Art. 7 alle Banken und Finanzgesellschaften der Schweizerischen Nationalbank Bilanz und Gewinn- und 



Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1938

als namentlich bei Grenzbanken viele Rückzüge von Ausländern vor für neue Gelder nur langsam in der Verzinsung der Bestände auswirkt.



Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1932

nicht mehr erheblich gewesen sein schon deshalb nicht



Das schweizerische Bankwesen im Jahre 1943

Die nachstehende Übersicht verteilt die fremden Gelder und die Bilanz- Die durchschnittliche Verzinsung der Pfandbriefe betrug Ende 1943.

SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK

BANQUE NATIONALE SUISSE

BANCA NAZIONALE SVIZZERA 9

Das schweizerische Bankwesen

im Jahre 1976

Nr. 61

Orell Füssli Verlag Zürich 1977

Herausgegeben im Oktober 1977

Vorwort

Das Bankengesetz verpflichtet durch seinen Art. 7 alle Banken und Finanzgesellschaften, der Schweizerischen Nationalbank Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung innert vier Monaten nach Abschluss einzureichen. Die Nationalbank verlangt zur Erleichterung der ihr ge

politik zu führen, u.a. ausführlich gegliederte Jahresbilanzen und Sonderinformationen auf den

liegenden Arbeit nieder. " Das Schweizerische Bankwesen im Jahre 1976 » bietet ein umfassendes und kommen tiertes Zahlenwerk zur Entwicklung des Geld- und Kreditsektors der schweizerischen Wirt

schaft. Die Nationalbank dankt allen Instituten für die ihr gelieferten Unterlagen und hofft, mit

diesem Band gleicherweise der Praxis und der Theorie zu dienen.

Zürich, im September 1977

SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK

Statistische Abteilung

Inhaltsverzeichnis

Seite

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

5 8

Textteil

Einleitung

1.1 Entwicklung, Inhalt und Aussagewert

der schweizerischen Bankenstatistik

1.2 Gruppierung der Banken

1.4 Erhebungsbereich der Bankenstatistik 1976

3 Auslandsverflechtung der Schweizer Banken

4 Entwicklung und Struktur der Aktiven

5 Sondererhebung über Kleinkredite

6 Entwicklung und Struktur der Passiven

Geldmenge sowie ihrer Gegenposten

9 Gewinn- und Verlustrechnung

11 Personalbestand und Personalkosten 11

11 15 19 20 21
35
45
53
57
66
70
76
78
84
5

Statistischer Teil Partie statistique

Seite

Verzeichnis der Tabellen Liste des tableaux 89

Tabellen Tableaux 93

I. Teil Partie I

II. Teil Partie II

Banken

1 Banques1 105

III. Teil

Partie III

Finanzgesellschaften

Societes

financieres 191

IV. Teil

Partie IV

V. Teil Partie V

Privatbankiers Banquiers prives 229

VI. Teil Partie VI

Aktiven und Passiven Ventilation des bilans en comptes nach Inland und Ausland suisses et en comptes etranqers 239

VII. Teil

Partie VII

Sondererhebungen

' Kantonalbanken, Grossbanken, Regionalbanken und

Sparkassen, Darlehenskassen, Ubrige Banken ' Banques cantonales, Grandes banques, Banques regionales et

caisses d'eparqne, Caisses de credit rnutuel, Autres banques 6 Verzeichnis der in der Bankenstatistik behandelten Institute Seite 260

1.00 Kantonalbanken 261

2.00 Grossbanken 263

3.00 Regionalbanken und Sparkassen 264

4.00 Darlehenskassen 278

5.00 Übrige Banken 279

5.10 Schweizer Banken 279

5.11 Handelsbanken 279

5.14 Andere 284

6.00 Finanzgesellschaften 289

8.00 Privatbankiers 294

Schweizer Banken mit Niederlassungen im Ausland 295 Weglassungen von Instituten in der Bankenstatistik 1976 296 Neuaufnahmen von Instituten in der Bankenstatistik 1976 299 Hinweis auf besondere Ausführungen und Darstellungen im Schweizerischen

Bankwesen seit 1930 301

7 Ein Strich (-) an Stelle einer Zahl bedeutet Null (nichts) Eine Null (0 oder 0,0 usw.) an Stelle einer anderen Zahl Ein Punkt (.) an Stelle einer Zahl bedeutet, dass eine Zahlen Bei Verwendung von Zahlen aus dem Schweizerischen Bank wesen wird um Quellenangabe ersucht

8 Explication des signes

Un zero (0 ou 0,0, etc.) a la place d'un autre nombre signifie une quantite inferieure a la moitie de l'unite nurnerique correspondante Un point (.) a la place d'un nombre signifie qu'il est impossible

Textteil

1 Einleitung

1.1 Entwicklung, Inhalt und Aussagewert der schweizerischen

Bankenstatistik

Die schweizerische Bankenstatistik ist ein Teilgebiet der amtlichen Wirtschaftsstatistik. und Publikation des Zahlenmaterials. Der wesentliche Zweck der Bankenstatistik ist die Be schaffung von Zahlenunterlagen, die der Nationalbank die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe erleichtern. Die Statistik über den Bankenbereich hat daneben die nicht weniger wichtige über die Struktur und Entwicklung des schweizerischen Bankwesens zu liefern. Die ersten statistischen Übersichten, die über das schweizerische Bankwesen verfügbar sind, gehen in die zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts zurück und beruhen überwiegend auf

tistische Amt, damals Statistisches Büro genannt, der sogenannten " Sparkassenstatistik» an.

Damals wurden unter dem Begriff "Sparkassen» nicht allein Sparkassen im heutigen Sinn, sondern alle Institute, die Spargelder entgegennahmen, erfasst. Mit einer Erhebung für das dauer sang- und klanglos ab. matischen statistischen Erfassung des schweizerischen Bankwesens als fühlbare Lücke emp funden und sich unverzüglich an die Sammlung von Material gemacht. Die Ergebnisse wurden gruppen publiziert. Die Informationen, die im laufe der vergangenen 70 Jahre seit der Schaffung der offiziellen Bankenstatistik über die verschiedenen Bankengruppen und ihre Entwicklung zusammenge bewerten. Das Fehlen eines verbindlichen Bilanzschemas, von Bilanzierungsrichtlinien ganz zu schweigen, hat den Aussagewert dieser Statistik in den ersten drei Jahrzehnten stark beein nen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, die von den Banken aufgrund einer Verein barung der Nationalbank zur Verfügung gestellt wurden. Es war für die Nationalbank nicht 11 Eine einheitliche Bilanzierung wurde erst im Jahre 1932 zwischen den Grossbanken und Kan bank über die Einführung von Zwischenbilanzen vereinbart. Durch das Bankengesetz und des sen Vollziehungsverordnung ist dann allen Banken für die Bilanzierung und Aufstellung der Ertragsrechnung ein einheitliches Schema vorgezeichnet worden. zustellenden Gegebenheiten. Die bankstatistischen Erhebungen der Nationalbank sind denn auch immer wieder den neuen Entwicklungen auf dem Gebiet des Bank- und Geldwesens an gepasst worden. Die letzte umfassende Revision wurde in den Jahren 1971 · und 1972 durch Verordnung, aus der sich zwingende Änderungen für die Bankenstatistik ergaben. Gleichzeitig wurden eine Reihe weiterer Änderungen zur Anpassung der Bankenstatistik an neuere analy tische Konzepte der nationalen und auch internationalen Statistik durchgeführt. Inhalt und Umfang der bankstatistischen Erhebungen bestimmen sich von deren Zweck. Dieser besteht darin, der Nationalbank einen umfassenden Überblick über das schweizerische Landes zu regeln, den Zahlungsverkehr zu erleichtern und ... eine den Gesamtinteressen des von der Zielsetzung bildet Art. 7 des revidierten Bankengesetzes eine einwandfreie Rechtsgrundlage für die Einforderung aller dazu notwendigen Meldungen. Der Nationalbank soll dabei nicht nur ein Zustandsbild über die Banken an bestimmten Bilanzstichtagen vermittelt werden. Das revi dierte Bankengesetz geht vielmehr von einer "dynamischen Betrachtungsweise» aus, um der Es bleibt der Nationalbank überlassen, nach ihren Bedürfnissen festzulegen, wann sich die Einforderung bestimmter Meldungen rechtfertigt. Entsprechend der heutigen Praxis wird mit den Banken vor der Einführung neuer Meldungen jeweils Rücksprache genommen. 1

Art 39 Abs. 3 BV; vgl. auch Art 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank vom 23. Dezember 1953

2 Bodmer/Kleiner/Lutz (Hrsg.): Kommentar zum schweizerischen Bankengesetz, Zürich 1976, 5. Abschnitt, 1./A.2

12 Einzelmeldungen mündet im Aufbereitungsprozess in eine Bilanz des schweizerischen Banken systems, die zusammen mit dem Ausweis der Nationalbank, dem Gradmesser für den Gang der Die aggregierten Bilanzen der Schweizer Banken sind heute die unentbehrliche Grund gehaltenen Sichteinlagen bei Banken sowie beim Postcheckamt und den Bargeldumlauf. Sie auf die gesamte Entwicklung der Volkswirtschaft und damit auch auf das Volkseinkommen, die bilanz hergeleitet werden kann. Sie setzt sich zusammen aus dem Noten- und Münzenumlauf sowie aus den Giroguthaben von Banken, Handel und Industrie. Die

Giroguthaben der Wirt

Sichtguthaben bei den Banken und folglich die Geldmenge M1. aber mit ihren Strukturdaten in erster Linie eine ganze Palette betriebs- und volkswirtschaft licher Informationen. Das Schwergewicht aller Erhebungen liegt in der Beobachtung der Vor Aufschlussreich für die jeweilige Situation am Geld- und Kapitalmarkt sowie für die wirt Herkunft dieser Mittel zu. Die Bewegung der Sichteinlagen ist für den Umfang des kommer auch von der wechselnden wirtschaftlichen und politischen Situation und der sich daraus er gebenden Neigung des Publikums zur langfristigen Bindung seiner Einlagen. Die Banken senobligationen kann der künftige Emissionsbedarf der Banken und die Gestaltung der Zins Da die Banken aufs engste mit der Wirtschaft verwoben sind, muss sich in der Entwicklung kann im allgemeinen so verstanden werden, dass ihr einschneidende Ereignisse in der Güter wirtschaft bereits vorausgegangen sind. Am deutlichsten tritt dieser Zusammenhang in der Bauwirtschaft zutage, verglichen mit der Baufinanzierung. Der Grad der Auslandsverflechtung 13 der Banken widerspiegelt sich im Umfang ihrer Auslandsguthaben und -verpflichtungen. Ge dadurch, dass die Schweiz infolge ihrer Kleinheit und ihrer geringen kurzfristigen Staatsver markt verfügt. Brachliegende schweizerische Ersparnisse und vor allem die vom Ausland den werden. Die Meldungen über die Aktiven und Passiven der Banken gegenüber dem Ausland

Entwicklung.

Publikums zu den Banken beruht geradezu auf dem festen Glauben, dass es diesen jederzeit Linie für das einzelne Institut Bedeutung haben, werden in der Bankenstatistik aufgrund der

gestellt. Beim Vergleich der Gruppenzahlen ist zu berücksichtigen, dass Art und wirtschaftlicher

teres aufgefüllt werden, wenn genügend leicht verwertbare Aktiven vorhanden sind. Unter dem sorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln. Kritiker machen allerdings immer wieder darauf wie dies im Ausland oft der Fall ist. Die von den Banken bei der Nationalbank allenfalls zu hal Ein wesentlicher Teil des Schleiers, der zwischen den ausgewiesenen Zahlen und den ein Unternehmen das Recht haben soll, stille Reserven für den Bilanzleser nicht erkennbar und Stand der obligationenrechtlichen Gesetzgebung darf immerhin eindeutig festgehalten wer mit lediglich einmalige, ausserordentliche Verluste aufgefangen werden oder ein kurzfristiger

Erfolgsrückgang ausgeglichen wird.

sehen Ergebnisse. Sie bestimmt in besonderem Masse den Gebrauchswert der Bankenstatistik. 14 Die Zukunft der Bankenstatistik liegt in der volkswirtschaftlichen Analyse dieses Zahlenma terials. Das bankstatistische Erhebungsprogramm wird folglich vermehrt darauf anzulegen sein, zu durchleuchten.

1.2 Gruppierung der Banken

Seit der Revision der Bankenstatistik im Jahre 1971 werden die Banken und Finanzgesell schaften in acht Gruppen mit Untergruppen gegliedert. Die Jahresrechnungen der Banken mit schen Kantonalbanken, Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute, Zentralbank des Schweizer Verbandes der Raiffeisenkassen) sind im 1. Teil des statistischen Anhangs geson dert ausgewiesen. Für die Zuweisung eines Institutes in eine der Bankengruppen ist nicht die Rechtsform, sondern der wirtschaftliche Charakter ausschlaggebend. Der Gliederung der Banken nach wirtschaftlichen Kriterien haftet allerdings insofern etwas Schematisches an, als die Banken in in nur eine bestimmte Gruppe einzuordnen sind. Die Banken der verschiedenen Kategorien heben sich nicht scharf voneinander ab, was auf den für das Bankwesen in der Schweiz ver versalbanken stellen die Grossbanken dar; aber auch die meisten Kantonalbanken und und Sparkassen, aber auch bei den Kantonalbanken ist er zweifellos zurückzuführen auf die Die Gruppe der Kantonalbanken ist eine besondere Erscheinung des schweizerischen banken. Als Kantonalbanken gelten nach Art. 3 Abs. 4 des Bankengesetzes "die durch kanto nalen gesetzlichen Erlass errichteten Banken, für deren Verbindlichkeiten der Kanton haftet»; ihnen gleichgestellt sind "die durch kantonalen gesetzlichen Erlass vor 1883 errichteten Ban ken, für deren Verbindlichkeiten der Kanton zwar keine Haftung übernimmt, die aber unter Mit allem (1) in der Bereitstellung des als Dotationskapital bezeichneten Grundkapitals der Bank durch den Kanton, (2) in der Einsetzung der obersten Verwaltungsorgane durch eine kanto gung des Kantons am Reingewinn der Bank zum Ausdruck. Jahresbericht und Jahresrechnung legt werden. Die Kantonalbanken stellen eine typisch schweizerische Institution dar; sie unter 15 fang sich eine Kantonalbank entwickelt. Die Grossbanken sind im eigentlichen Sinne Handelsbanken. Sie treiben alle Arten des Die Zuordnung zu den Grossbanken in der Bankenstatistik beruht zum Teil allerdings noch auf gung im ganzen Bereich des Landes durch eine stark ausgebaute Filialorganisation, die vorquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
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